Schweizer Nachbarschaftshilfe



Mit Zwei-Drittel-Mehrheit haben die Schweizer gestern beschlossen, die Alpen rund um ihr kleines Gemeinwesen noch höher aufzutürmen. Fremde werden es künftig noch schwerer haben, dort überhaupt Eingang zu finden, und wenn, dann wird man sie sehr schnell wieder hinauskomplimentieren. Nicht-Europäer sind nur noch willkommen, wenn sie bereits eine Arbeitsstelle nachweisen können oder über eine besonders hohe Qualifikation verfügen und sich niemand unter den Eidgenossen findet, der die von ihm angebotene Arbeit tun will. Asylbewerber ohne Pass werden gar nicht erst angehört und auch solche mit Pass erhalten keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch ein Notgeld. Wer der Ausweisung aus der Schweiz nicht folgt, muss mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
Im Ansatz gibt es derartige Zwangsmaßnahmen gegen Asylbewerber hierzulande auch; sie sind in der Theorie nur (noch) nicht so drakonisch, in der Praxis hingegen manchmal schon vergleichbar. Doch dem Beispiel der Schweizer gesetzgeberisch zu folgen, ist gewiss nur eine Frage der Zeit. Bald werden wir Ähnliches in einer Vorlage des Bundesinnenministers wiederfinden – mit dem Verweis auf die guten Erfahrungen des Nachbarn.