Grenzenloser Verteidigungsfall

Man sollte es als ein Alarmzeichen nehmen, wenn der Staat Gesetze macht, deren Texte eine weite Auslegung zulassen. Der deutsch-amerikanische Rechtsphilosoph Otto Kirchheimer erkannte in seinem Standardwerk »Politische Justiz« solche Tendenzen bereits in den Anfangsjahren der Bundesrepublik, als in deren Strafgesetzbuch der Paragraf 90 a aufgenommen und so ausgelegt wurde, dass er »eine Handhabe bot, jeden politischen SED-Reisenden zum Objekt der Strafverfolgung zu machen«, was teilweise auch geschah. Später war es dann die DDR, die in ihr Strafgesetzbuch »Verbrechen gegen die Deutscher Demokratische Republik« aufnahm, wodurch faktisch jegliche abweichende Meinungen kriminalisiert werden konnten.

Jetzt ist der amtierende Bundesinnenminister bestrebt, mit weit auslegungsfähigen Formulierungen sein bisher nicht erreichtes Ziel eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren durchzusetzen, indem er nämlich den Verteidigungsfall neu definiert. Nicht mehr nur zur Verteidigung, sondern auch »zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens« soll der Einsatz der Streitkräfte künftig möglich sein. Kurzfristig will Wolfgang Schäuble damit sein vom Bundesverfassungsgericht verworfenes Vorhaben, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug ohne Rücksicht auf Unschuldige abzuschießen, doch noch erreichen, aber darüber hinaus ist eine solche Formulierung geeignet, weitaus weniger gravierende Vorgänge bis hin zu einer unerwünschten Demonstration oder einem Generalstreik mit militärischen Mitteln zu bekämpfen. Kirchheimer hat das vor 45 Jahren schon vorausgesehen, als er für die Gesetzgebung sich demokratisch nennender Staaten während und im Gefolge des 2. Weltkrieges konstatierte: »Dabei verliert sich die unterschiedliche Behandlung innerer und äußerer Gefahren. Beides verschmilzt in Begriffen wie ›moralische Zersetzung‹ (der Armee oder des Staates) oder ›Gefährdung der Unabhängigkeit‹ (des Staates oder Staatenbundes).«

Neu ist also nicht, was Schäuble vor hat. Mit freiheitlicher Demokratie hat es allerdings auch nichts zu tun.

Siehe dazu:

http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html

http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.html

„Da könnte man laufend Grundrechte einschränlen“
Interview mit Max Stadler, Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion
(Berliner Zeitung vom 03.01.2007)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/tagesthema/617366.html