Das Recht als Geldverhältnis

Mit dem so genannten Prozess gegen Peter Hartz macht die Justiz gegenwärtig einmal mehr ihrem Ruf alle Ehre, am Ende doch nicht mehr als Klassenjustiz zu sein – diesmal aber nicht durch aktives Handeln, sondern durch Unterlassen. Immer öfter wird zwischen den ausschließlich betuchten Tätern und Richtern vertrauensvoll über das Strafmaß verhandelt und aus dem Urteil »im Namen des Volkes« ein Vertrag zum beiderseitigen Vorteil gemacht, während der arme Sünder vom Hohen Gericht auch dafür bestraft wird, dass er zu einem solchen Deal keine Gegenleistung beisteuern kann. Doch nicht diese Praxis, die wie alles im Kapitalismus eben auch das Recht auf ein Geldverhältnis reduziert, soll hier interessieren, sondern das Argument, das als Begründung dafür oft ins Feld geführt wird. Da ist dann von Überlastung der Gerichte durch die schnell wachsende Zahl der wirtschaftskriminellen Vergehen die Rede und dem Zeitaufwand, den gerade deren justizielle Behandlung – nicht zuletzt wegen der Beteiligung zahlreicher hoch qualifizierter Rechtsanwälte, die sich eben auch nicht jeder leisten kann – verlangt.

Hinter dieser Begründung versteckt sich eine interessante Entwicklung – nämlich die tatsächliche schnelle Zunahme von Wirtschaftskriminalität. Allein im Jahre 2005 wurden fast 90 000 einschlägige Fälle von der Polizei erfasst, zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Nicht eingerechnet sind Strafverfahren, die von auf solche Vergehen spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften untersucht werden; sie wurden extra geschaffen, um dem schnell wachsenden Problem Herr zu werden. In den Jahren 2003/04 wurde fast jedes zweite deutsche Unternehmen durch Wirtschaftskriminalität geschädigt; die durchschnittliche Schadenssumme betrug 3,4 Millionen Euro. Ein Drittel der Täter entstammte dem Top-Management.

Über dieses Problem wird öffentlich kaum gesprochen, und weder vom Innenminister noch von der Justizministerin sind dringende Maßnahmepakete zur Bekämpfung solcher Kriminalität angekündigt, von letzterer allerdings ein Gesetz, das die Gerichts»verhandlung« auf Augenhöhe bei solchen Verbrechen zum Normalfall machen soll. Die statistische Entwicklung zur Wirtschaftskriminalität zeigt damit ebenso wie die diesbezügliche Untätigkeit des Staates, wie sehr die Ungesetzlichkeit bereits die Spitzen der Gesellschaft erreicht hat.