Die Gedanken sind frei, aber nicht im Computer

Immer, wenn das DDR-Ministerium für Staatssicherheit in seiner ganzen Perfidie gegeißelt werden soll, greifen Politiker oder Medien – nicht zu Unrecht – zu Bildern, die zeigen, wie die Geheimdienstler heimlich in fremde Wohnungen einbrechen und dort sorgsam alles untersuchen und vielleicht kopieren, was für sie von Interesse ist – einschließlich allerlei privater Unterlagen. Diese Praxis hat es gegeben; es existieren sogar Lehrfilme, wie man so etwas macht – ohne Zweifel war das alles gesetzwidrig und kann nicht genügend als solches entlarvt werden.

Im Rechtsstaat sind solche heimlichen Wohnungsdurchsuchungen verboten, widersprechen sie doch der informationellen Selbstbestimmung der Bürger und sind ein Eingriff in ihre engste Privatsphäre. Das hat nun der Bundesgerichtshof auch für geheime Internetdurchsuchungen festgestellt – und das zu Recht. Denn was früher die Schublade, der Leitz-Ordner oder das Familienalbum war, ist heute für einen immer größeren Teil von uns der Computer. Hier findet sich oft der gesamte Schriftverkehr, ob mit Behörden oder mit Freunden und Verwandten. Hier sind allerlei berufliche wie persönliche Schriftstücke abgelegt, über deren Verbreitung man allein selbst entscheiden möchte. Hier kann man sehen, was jemand im Internet angeklickt und vielleicht herunter geladen hat. Hier sind inzwischen häufig Fotos gespeichert und vieles andere meh, das niemanden etwas angeht. Man müsste also meinen, die Kenntnis einschlägiger Paragrafen des Strafgesetzbuches hätte dem Bundesinnenminister, der Generalstaatsanwältin und Ermittlungsrichtern am BGH von Anfang an klar gemacht, dass heimliche Internetdurchsuchungen ungesetzlich sind, doch dem war nicht so. Doch sie alle glaubten das Gegenteil und wurden erst jetzt von einem Richter, der den Rechtsstaat über den Ermittlungserfolg stellt, und dann vom BGH gebremst.

Damit ist aber die Kuh noch nicht vom Eis. Denn sofort verlangen die Gebremsten und mit ihnen führende Vertreter beider Koalitionsparteien ein Gesetz, das das Verbot heimlicher Durchsuchungen faktisch aufheben soll – zunächst im Internet, doch danach gäbe es auch keinen Grund mehr, es für direkte Hausdurchsuchungen aufrechtzuerhalten, was die Stasi einmal mehr zum frühen Vorreiter heutigen Rechtsstaatsabbaus machen würde. Sie lehnen es – wie der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb – ausdrücklich ab, den »privaten Lebensbereich von vornherein zum Tabu zu erklären«, wenn es um Internetdurchsuchungen geht. Dann würde dieses Instrument zum »stumpfen Schwert«. Genau so dürfte Erich Mielke geredet haben, falls es in der DDR Bedenken gegen seine Praxis gegeben haben sollte.

Aber auch in der SPD gibt es Zustimmung zu einem solchen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Dort werden nur »hohe Hürden« diesbezüglich gefordert, zum Beispiel die Begrenzung auf schwere Straftaten und vorherige richterliche Zustimmung. Was solche »Hürden« jedoch wert sind, zeigt seit Jahren die Telefonüberwachung. Sie ist im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr allein um fast 25 Prozent angestiegen und betraf immerhin 42500 Fälle. Und die Richter erteilen die Genehmigungen meist ohne gründliche Prüfung, da die Polizei »Gefahr im Verzuge« ruft.