Kurzer Prozess. Honecker & Genossen – ein Staat vor Gericht? (Schluss)

In diesen Tagen? vor 15 Jahren? fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-Führungsriege statt; mit Honeckers Ausreise nach Chile? fand er einen teilweisen Abschluss? .? In? zehn Beiträgen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das? elfte und letzte? Kapitel auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker & Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.

Die Richter

Nach dem Gesetz des Siegers?

Als nach der turbulenten Abreise des Erich Honecker in sein wohl letztes Exilland Chile die Trümmer zusammengekehrt wurden, fand sich, dass der Hauptverlierer des zweimonatigen Moabiter Spektakels die deutsche Justiz war. Sie hatte sich von der Politik in die Pflicht nehmen lassen, obwohl es an Warnungen zuvor nicht mangelte. Sie hatte in treudeutschem Beamtengehorsam den undankbaren Part übernommen, mit dem die Politik zuvor nicht fertig geworden war – nämlich aufzuarbeiten, was durch den Beitritt der DDR an Verfehlung und Unrecht, an Verbrechen und Schuld nun plötzlich auf der gesamtdeutschen Habenseite stand. Viele sagten Justitia beizeiten voraus, was schließlich eintrat – dass sie sich durch die Reduzierung von Vergangenheits-Aufarbeitung auf ihren juristischen Teil nur eine peinliche Blamage einhandeln könne. Das Ausblenden politischer und moralischer Verantwortung, die – anders als einzelne kriminelle Taten – freilich nur in größerem Zusammenhang und bei Einbeziehung der vielfältigen Partner der DDR-Politik zu bewerten gewesen wären, bewirkte, dass dem mühsam, doch bienenfleißig hochgezogenen Gebäude des »größten Kriminalprozesses des Jahrhunderts« gleich am Anfang tragende Säulen wegbrachen, es immer mehr Risse bekam, schließlich in allen Fugen krachte, ehe es bis auf wenige Randstücke in sich zusammenfiel. Und auch diesen morschen Resten – die verbliebenen Angeklagten mögen solche Charakterisierung verzeihen – winkt kein anderes Schicksal. Das unrühmliche Ende der ersten Runde des Verfahrens um Verantwortliche für die Toten an Mauer und Stacheldraht ergab sich weniger aus der physischen Gebrechlichkeit der ältesten Täter als vielmehr aus der Anlage des Prozesses, durch den – vielleicht – Schuld namhaft gemacht werden kann, aber Vergangenheit in ihrer Komplexität eben nicht zu bewerten ist.

Gleiches galt ja schon und wird weitergelten für die Verfahren gegen einzelne Grenzsoldaten, die als letzte Glieder in einer Kette des Unrechts nun büßen sollen. Auch ihnen und ihren Biographien in jenem Land DDR wird man mit den Mitteln der Strafjustiz nicht gerecht. Sie zumindest sind auch nur Opfer in einem größeren Zusammenhang, in den sie sich freilich allzu bereitwillig einfügen ließen.

Bei all dem gibt es für die Annahme, ein Gerichtsverfahren sei das geeignete Forum für die Aufarbeitung von Geschichte, durchaus gute Argumente. Jutta Limbach, Berlins Justizsenatorin, begründet ihre Auffassung, »dass es zu den gerichtsförmigen Verfahren der Wahrheitsermittlung und Gerechtigkeitsfindung keine echte Alternative« gibt, damit, dass nur dann auch die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gesichert ist. Denn nur eine Gerichtsverhandlung mit ihren Regularien könne die Auskunft geben: »Das Beweismaterial langt. Wir bewerten die Auskünfte der Zeugen, die Papiere, die Beweise und kommen zu dem Schluss: Ja, er hat sich des ihm vorgeworfenen Vergehens schuldig gemacht. Oder die Beweismittel haben nicht gereicht. Trotz des Verdachts müssen wir sagen: In dubio pro reo, der Angeklagte ist freizusprechen.«

Tatsächlich haben gerichtliche Verfahren diesen Vorzug – und noch mehr, wie sich im Honecker-Prozess deutlich zeigte: Sie geben den Angeklagten weitgehende Rechte der Verteidigung, der immer erneuten Prüfung von Sachverhalten, die in der Verhandlung eine Rolle spielen, der Ablehnung von Richtern und Gutachtern usw. Alle anderen bisher erprobten Formen der Aufarbeitung der Vergangenheit garantieren gerade diese »Fairness« gegenüber dem Beschuldigten nicht. Jutta Limbach nannte als Motiv für ihre Position ausdrücklich den Umgang mit den Stasi-Akten: »Ich sehe die Gefahr, dass es da paragerichtliche Verfahren gibt, in denen man einfach anhand dieser Papiere auf die Menschen zeigt und sie aburteilt.« Bei allen unbestrittenen Vorteile, die gerade in dieser Hinsicht gerichtliche Verhandlungen aufweisen, haben sie doch auch einen gravierenden Mangel. Der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Grünen, Wolfgang Ullmann, will zwar die Strafjustiz aus der Erörterung und Ahndung des DDR-Unrechts nicht ausklammern, denn schließlich beschäftige sich jeder Prozess auch mit irgendeiner Vergangenheit, trage zu ihrer Aufhellung bei. Aber dieser sozusagen historische Aspekt sei nur Teilfrage in einem Gerichtsverfahren, »denn hier lautet die Hauptfrage: Wer war der Schuldige einer bestimmten Tat?«

Gerade darin aber liegt die Grenze des Strafprozesses für die Beleuchtung und Erklärung der Geschichte. Unter dem Damoklesschwert der Strafandrohung wird kaum ein Angeklagter vollständig und ungeschützt die Wahrheit sagen; stets wird er sich ein Hintertürchen offenhalten, durch das er dann schlüpfen kann, wenn die Schuldfrage mit allen ihren Konsequenzen unerbittlich steht. Die Auslassungen von Keßler und Streletz vor Gericht haben das bereits gezeigt. Selbst dann, wenn sie über das erkennbare Maß hinaus ein Unrechtsbewusstsein haben sollten, würden sie es kaum äußern, denn schon allein das verschlechterte ihre Lage im Prozess. Und auch die Aufgabe ihrer Anwälte besteht nur darin, ihnen nichts anderes zu raten.

Gerade weil das so ist, kann es kaum gelingen, die Taten von Angeklagten, die vor allem politisch und moralisch schuldig wurden, juristisch gerecht zu be- und verurteilen. Die bereits erkennbaren Bemühungen der Berliner Staatsanwaltschaft, die Honecker-Schlappe durch besonders rigides Vorgehen gegen andere, derer man noch habhaft werden kann, auszuwetzen, werden daher außer neuen Peinlichkeiten nichts bringen. Weitsichtigere Politiker, Kirchenleute und Wissenschaftler unternehmen aus genau diesem Grund seit längerem vielfältige Versuche, das schmerzliche und den Rechtsfrieden nachhaltig störende Vakuum, das sich insbesondere zwischen den Exponenten des Regimes und jenen, die am meisten unter ihm litten, auftut, auf andere Weise auszufüllen. Foren und Täter-Opfer-Gespräche haben stattgefunden, Runde Tische und Untersuchungskommissionen existieren, aber die Erfahrungen all dieser Initiativen sind bisher zumeist außerordentlich unbefriedigend. Denn noch ist es nicht gelungen, ein Forum zu finden, das zum einen der von Jutta Limbach genannten Mängel entbehrt und wo zum anderen – wie Wolfgang Ullmann sagt – »die Täter und Opfer nicht so aufeinanderprallen, wie das bei Talk-Shows oft ist, wo die einen die anderen anbrüllen und verdammen und die anderen sich nur verteidigen. Das führt zu keiner Annäherung und auf keinen Fall zu einem Wiedergewinn des Rechtsfriedens und zu Versöhnung.«

Die Ursache dafür ist wohl, dass die Akteure solcher Veranstaltungen mit dem gleichen Impetus vorgehen wie Staatsanwälte und Richter: einen Schuldigen zu finden und nach Möglichkeit abzustrafen – zumindest moralisch. Doch das kann auch hier nicht funktionieren. Die bei solchen Gelegenheiten auftretenden »Täter« – gleich welcher Kategorie – sehen sich meist in der Rolle des Sündenbocks für alles und jedes, und das obwohl sie zu einer solchen für sie immer schmerzlichen Debatte im Unterschied zu vielen ihrer früheren »Mitkämpfer« wenigstens erst einmal bereit waren. Sie finden für ihre Argumentation kaum Verständnis, oft nicht einmal Gehör, und sehen vielleicht sogar ihnen früher vermittelte Klischees über die »feindlich-negativen Kräfte« bestätigt. Deshalb haben verschiedene Vertreter vor allem der Bürgerbewegung, die in der Endphase der DDR zahlreiche Formen nichtkonfrontativer Konsensfindung erprobten, den Vorschlag gemacht, das aufklärerische Anliegen von Diskussionen über die DDR-Vergangenheit mit einer gerichtsförmigen Modalität zu verbinden.

Bereits im September 1991 gründeten Ullmann, Friedrich Schorlemmer und Wolfgang Thierse ein »Forum für Aufklärung und Erneuerung«, das auch »Tribunale« zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit durchführen sollte. Der Begriff war missverständlich; es ging um Veranstaltungen, so Wolfgang Ullmann, bei denen weder Ankläger noch Angeklagter in eigener Sache sprechen, sondern über einen Anwalt oder eine andere Vermittlungsinstanz: »Der Täter soll einen Verteidiger haben, der in seiner Sache reden kann, und die Opfer müssten so weit eine innere Freiheit wiedergewinnen, dass sie nicht als Kläger auftreten, sondern als Zeugen einer politischen Unmenschlichkeit.« Auch der Verwalter der Stasi-Akten, Joachim Gauck, schlug Diskussionen vor, in denen »Sachverstand und Engagement dominieren und nicht Rachsucht«. Dazu solle es neben Klägern und Verteidigern eine Art Jury geben, die das Vertrauen der Bürger genießt und die schließlich einen Spruch fällt. Auch wenn dieser strafrechtlich nicht relevant sei, müsse er im Bewusstsein der Bürger den gleichen Wert haben wie ein Urteil in einem Strafprozess. Von all dem erhofft sich Thierse eine Atmosphäre in Deutschland, »in der ganz unterschiedliche Leute so aufrichtig wie möglich über ihre Geschichte und ihre Rolle in der DDR öffentlich reden können. Wir brauchen den selbstkritischen Umgang mit der eigenen Geschichte. Ohne Larmoyanz, aber auch ohne flotte Pauschalurteile.«

Das heißt jedoch nicht, dass die Verantwortung einzelner hinter der pauschalen Erörterung von Strukturen und Mechanismen des Systems verschwindet, denn – so Schorlemmer: »Jeder Mensch ist für sein Tun und Lassen verantwortlich. Niemand soll sich herausreden auf Befehlsgewalt. Jeder ist aufgefordert, aktiv gegen Verletzung der Menschenrechte einzutreten, weil er sonst selber Opfer der Verletzung der Menschenrechte wird.« Es ist aber etwas anderes, ob sich die Vorwürfe direkt und vielleicht noch undifferenziert gegen den einzelnen richten – möglicherweise sogar gegen denjenigen, der gerade zur Verfügung steht, ohne zu berücksichtigen, wofür er tatsächlich verantwortlich ist – oder ob Zusammenhänge, Strukturen, Entwicklungen mit ihren Zwängen, aber auch ihren Freiräumen, ihren Forderungen, aber auch ihren Möglichkeiten so konkret dargestellt werden, dass jeder einzelne seinen Platz darin erkennt und damit auch seine tatsächlichen Grenzen zugleich mit den – aus Feigheit oder Bequemlichkeit oder Karrierestreben – selbstgezogenen, seinen großen Opportunismus und seine kleinen Aufmüpfigkeiten, sein anhaltendes Versagen und seine zeitweiligen Gewissensbisse. Ohne Anklage, die immer Verteidigung herausfordert, sollte jeder auf seinen Anteil an 40 Jahren DDR gestoßen werden. Tritt dann an die Stelle eines wortreichen Schuldeingeständnisses stille Scham, macht man das geforderte Wendebekenntnis durch ehrliche Vorsätze für mehr persönlichen Mut in der Zukunft produktiv, ist das Wesentliche getan – die Veränderung, nicht um der gleitenden Anpassung an die neuen Verhältnisse willen, sondern für, wie es Schorlemmer nennt, »die Ausbildung einer Tradition des Gewissensgehorsams«. Denn, so meint er: »Auch in der Demokratie geht es nun um Zivilcourage, um das Einbringen eigener humaner Grundsätze, die man nicht opportunistisch der Karriere opfern darf. Es geht darum, nicht bestimmten Stimmungen zu folgen und nicht (zu früh) der Stimme seiner Angst nachzugeben.«

Der Verzicht – ganz individuell, im menschlichen Umgang – auf die Kür von Siegern und die Stigmatisierung von Verlierern sollte auch das politische Herangehen bestimmen. Noch ist nicht sicher, ob die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« der Versuchung widerstehen kann, dieses Thema allein als ideologisches Kampffeld zu sehen. Die neudeutsche Kastenbildung jedenfalls, die ihr Vorsitzender Rainer Eppelmann vornahm, und nach der die DDR-Bürger nach ihrer »Schuldhaftigkeit« in fünf Kategorien einzuteilen seien, weckte zunächst Befürchtungen, ist aber wohl schon durch differenziertere Draufsichten relativiert worden. Denn eine solche Einteilung leistet nur der Schuldzuweisung an definierte Gruppen und damit dem Freispruch des einzelnen von seiner Verantwortung Vorschub. Im Osten gingen jedoch 95 und mehr Prozent freiwillig zur Wahl oder gar zur Maidemonstration, zeigten sich kaum weniger immer wieder zu nutzlosen Bekenntnissen bereit und ließen allenfalls hinter der vorgehaltenen Hand etwas Frust ab. »Wir haben zugesehen. Wir haben weggesehen. Wir haben geschwiegen. Wir haben die Augen gen Himmel geschlagen. Wir haben alles besser gewusst. Viele haben mitgetan«, lautet die schmerzhafte Diagnose, die der Bürgerrechtler Jens Reich kürzlich in einem Aufsatz stellte und die noch zu wenige akzeptieren wollen. Auch der gern auf die DDR-Verhältnisse verallgemeinerte Begriff des »Totalitarismus« leistet solcher Flucht aus der Verantwortung Vorschub. Wo eine totale Diktatur herrscht, bleiben dem Menschen objektiv wenig Möglichkeiten zu eigenem Handeln. Aber er kann sich auch subjektiv damit herausreden, dass er versagen musste, weil eben die Verhältnisse nicht anders waren. Wie aber waren die Verhältnisse wirklich in einem Land, in dem sich deren Wandel so unaufhaltsam, so friedfertig und so selbstverständlich vollzog?

Und wie waren die Verhältnisse im anderen deutschen Staat, wie sind sie im vereinten Deutschland? Die Anwendung des Rechts in einer abstrakten, überhöhten, überpositiven Weise gilt bisher nur für die gewesene DDR, nicht jedoch für die reale Bundesrepublik. Hier kommt die Betrachtung ohne die jeweils konkreten Umstände nicht aus – siehe die Schüsse auf Grenzsoldaten der DDR vom Westen her oder auf Demonstranten oder neue Überlegungen zur Grenzabriegelung oder der gerichtliche Umgang mit Naziverbrechern. Ähnliche Argumentationen aus DDR-Sicht sind schnell als unbeachtlich abgetan. Ohne ihre Stichhaltigkeit hier zu erörtern: Darf nur der eine, der Sieger Gründe für sein Handeln haben?

Schon hat sich eine »Alternative Enquete-Kommission Deutsche Zeitgeschichte« gebildet, die deutlich andere Akzente setzt als das Bundestags-Gremium. Sie will durch die Einbeziehung der gesamten deutschen Zeitgeschichte zur »Versachlichung und Mehrdimensionalität der gegenwärtig einseitigen Aufarbeitungsdebatte beitragen«. Auch hier gilt, dass Konkurrenz das Geschäft belebt und Pluralismus der Wahrheitsfindung zu unserer jüngeren Geschichte nur förderlich sein kann. Sofern das Ergebnis dem einzelnen Schlüsse erlaubt, die eine Wiederholung undemokratischer, weil anderes Denken ignorierender oder gar kriminalisierender Entwicklungen verhindern, ist mehr getan als durch Strafgerichte, denen sowohl das Fundament – klar definierte Gesetze – als auch der Überbau – die kompetenten Richter – fehlen. In einer Anfang Januar 1993 bekann tgemachten Meinungsumfrage hielten 61 Prozent der Ostdeutschen das Moabiter Verfahren für einen »Schauprozess«. Sie wissen, dass über das, was Honecker getan hat, eigentlich nur jene richten können, die davon unmittelbar betroffen waren – die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Nicht zufällig wünschte sich mancher, so auch Wolfgang Templin, einer der Gründer der Initiative Frieden und Menschenrechte, für den Honecker-Prozess »einen unabhängigen Richter zu finden, dessen Biographie mit der Entwicklung der DDR direkt verbunden ist, also einen ehemaligen Oppositionellen und Emigranten«.

Mehr noch: Auch das Thema einer Rechenschaftslegung Honeckers und all der anderen, die mit ihm Verantwortung trugen, kann nicht – so wichtig das für die Opfer und ihre unmittelbaren Angehörigen ist – auf das Grenzregime beschränkt sein. Zur Debatte müsste stehen, wie er den Enthusiasmus und die Initiative von Millionen, die der Idee des Sozialismus glaubten oder sie zumindest akzeptierten, missbraucht hat, wie er eine Vision zu einem kleinkarierten Machtspiel verkommen ließ, das ebensowenig verbrecherischer wie lächerlicher Züge entbehrte. Zu fragen müsste sein nach tausenden vergeudeten Leben, nach zerstörten Hoffnungen, diskreditierten Idealen. All das aber ist nicht justitiabel, was man bedauern mag. Doch vielleicht hat es auch sein Gutes, dass nicht die Schuld auf den einen abgeladen werden kann und alle anderen sich davon Absolution erhoffen. Denn so wird die Auseinandersetzung über sein wie unser Versagen nicht verstummen – auch wenn Erich Honecker jetzt in Chile zur Ruhe kommen sollte.