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	<title>blogsgesang.de &#187; Harms</title>
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	<description>Blog zu Politik, Zeitgeschichte, Kultur und Welt-Anschauung von Peter Richter (pri) und Rudolf Hempel (rhe)</description>
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		<title>Eher rechts als Recht? Bundesanwaltschaft auf Abwegen</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Jan 2008 16:54:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die gute Nachricht zuerst: Der Bundesgerichtshof hat den seit Monaten erkennbaren Bem&#252;hungen der Bundesanwaltschaft unter seiner neuen Generalin Monika Harms, jeglichen Widerstand gegen staatliche Entscheidungen zu Terrorismus zu erkl&#228;ren, erneut eine Absage erteilt. In seinem Beschluss vom 20. Dezember 2007 zu einer Beschwerde &#252;ber eine umfassende Durchsuchungsaktion gegen eine angebliche terroristische Vereinigung im Vorfeld des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font size="2" face="Arial">Die gute Nachricht zuerst: Der Bundesgerichtshof hat den seit Monaten erkennbaren Bem&#252;hungen der Bundesanwaltschaft unter seiner neuen Generalin Monika Harms, jeglichen Widerstand gegen staatliche Entscheidungen zu Terrorismus zu erkl&#228;ren, erneut eine Absage erteilt. <span id="more-301"></span>In seinem <a target="_blank" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=42240&amp;pos=8&amp;anz=605">Beschluss</a> vom 20. Dezember 2007 zu einer Beschwerde &#252;ber eine umfassende Durchsuchungsaktion gegen eine angebliche terroristische Vereinigung im Vorfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm erkl&#228;rt der BGH diese Aktion im Nachhinein f&#252;r <a target="_blank" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,526708,00.html">rechtswidrig</a>.</p>
<p>Solche auf den ersten Blick gute Nachrichten gibt es <a target="_blank" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/meinung/714498.html ">nicht zum ersten Mal</a>. Bereits mehrfach kassierte der BGH in j&#252;ngster Zeit Entscheidungen von Monika Harms und ihrer Bundesanw&#228;lte, die sich gegen linke Oppositionelle richteten und versuchten, diese mit Terroristen gleichzustellen, wobei sie sich dazu stets des Paragrafen 129 a bedienten. Doch hinter dieser Abfolge guter Nachrichten verbirgt sich eine sehr bedenkliche schlechte Nachricht – dass n&#228;mlich Monika Harms offenbar resistent ist gegen solche Kritik, die ja schlie&#223;lich nicht vom politischen Gegner, sondern mit dem BGH von einem der erkl&#228;rten H&#252;ter des Rechtsstaats kommt. Es ist schon ein Alarmsignal, wenn Deutschlands oberste Ankl&#228;gerin mit drakonischen Mitteln gegen Andersdenkende vorgeht und sich dazu ohne Augenma&#223; der repressiven Instrumente des Staates bedient.</p>
<p>Ein Alarmsignal ist das umso mehr, als Monika Harms mit solchen Aktivit&#228;ten in einer unseligen Tradition steht. Es gab schlie&#223;lich schon einmal einen Generalbundesanwalt, den von 1990 bis 1993 amtierenden Alexander von Stahl, der besonders entschlossen gegen die &#220;berreste der RAF vorging, was in einem blutigen Showdown auf dem Bahnhof von Bad Kleinen endete und folgerichtig zur Versetzung von Stahl in den Ruhestand f&#252;hrte. Danach wurde er zu einem der Organisatoren des nationaliberalen Fl&#252;gels der FDP, gr&#252;ndete 1995 mit anderen die »Liberale Offensive in der FDP« und versuchte, die F&#252;hrung der Berliner Freidemokraten zu &#252;bernehmen, was ihm jedoch nicht gelang. Daraufhin driftete er weiter nach Rechts ab, was sich besonders in seinem juristischen Einsatz f&#252;r die rechte Zeitung »Junge Freiheit« zeigte. Mitte des ersten 2000er Jahrzehnts war sogar die Rede davon, er sei im Umfeld der NPD aufgetaucht.</p>
<p>Nun soll Monika Harms nicht eine &#228;hnlich rechtslastige Karriere unterstellt werden, aber von Stahls Beispiel zeigt, dass staatliche Ankl&#228;ger offensichtlich empf&#228;nglich f&#252;r derartiges Gedankengut sind. Und es f&#228;llt ja auch auf, dass die gegenw&#228;rtige Generalbundesanw&#228;ltin zwar gegen Links heftig w&#252;tet, gegen Rechts jedoch &#228;hnlichen Eifer nicht erkennen l&#228;sst. Und das obwohl die rechten Gewalttaten die Bev&#246;lkerung und die &#214;ffentlichkeit in zunehmendem Ma&#223;e beunruhigen, w&#228;hrend jene linken Aktivit&#228;ten, die zur jetzt vom BGH ger&#252;gten Durchsuchungsaktion f&#252;hrten, »in der Bev&#246;lkerung und in den Medien kein besonderes Aufsehen erregten«, wie es im Beschluss vom 20. Dezember 2007 hei&#223;t.</p>
<p>So erfreulich also die Gesetztestreue des BGH in dieser Sache ist, so inakzeptabel ist zugleich das augenscheinlich gegenl&#228;ufige Konzept der Generalbundesanw&#228;ltin. Sich mehrende <a target="_blank" href="http://www.taz.de/nc/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=me&amp;dig=2008%2F01%2F05%2Fa0143&amp;src=GI&amp;cHash=5dfd4bca0d">Forderungen nach ihrem R&#252;cktritt</a> sind daher allzu berechtigt.</p>
<p></font></p>
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