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	<title>blogsgesang.de &#187; Kinkel</title>
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	<description>Blog zu Politik, Zeitgeschichte, Kultur und Welt-Anschauung von Peter Richter (pri) und Rudolf Hempel (rhe)</description>
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		<title>Vor 20 Jahren – Die Hinterlassenschaft der DDR-Spionage macht Probleme</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 15:21:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute vor 20 Jahren, am 8. Februar, wollte das Ministerium f&#252;r Staatssicherheit der DDR seinen 40. Geburtstag &#8211; wie immer mit gro&#223;em Pomp &#8211; begehen. Es erlebte zwar diesen Tag noch, wenn auch inzwischen umbenannt, aber zum Feiern war kein Anlass. Denn der Geheimdienst befand sich bereits in Abwickllung. Das traf auch auf seinen Spionagedienst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute vor 20 Jahren, am 8. Februar, wollte das <a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/164516.eine-vergangenheit-die-nie-vergeht.html" target="_blank">Ministerium f&#252;r Staatssicherheit der DDR seinen 40. Geburtstag</a><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/d7b9621a2af741f8b68bb820e2281a5d" alt="" width="1" height="1" /> &#8211; wie immer mit gro&#223;em Pomp &#8211; begehen. Es erlebte zwar diesen Tag noch, wenn auch inzwischen umbenannt, aber zum Feiern war kein Anlass. <span id="more-1477"></span>Denn der Geheimdienst befand sich bereits in Abwickllung. Das traf auch auf seinen Spionagedienst zu, die Hauptverwaltung Aufkl&#228;rung. Sie hatte zwar lange gehofft, in einer reformierten DDR, wie in jedem Staat, ihren Platz zu haben, doch Anfang 1990 zeichnete sich immer st&#228;rker die kommende Vereinigung der beiden deutschen Staaten ab &#8211; und wer Realist war, wusste, dass diese Entwicklung auch die Geschichte der DDR-Aufkl&#228;rung besiegeln w&#252;rde.</p>
<p>Das zu begreifen, war das eine, die DDR-Spionage jedoch m&#246;glichst r&#252;ckstands- und f&#252;r ihrer Tausenden Mitarbeiter inner- und au&#223;erhalb der DDR auch folgenlos aus der Welt zu schaffen, war das andere. Das nat&#252;rlich nicht gelang. Jahrerlang waren politische, juristische uznd andere Gremien besch&#228;ftigt, die Hinterlassenschaft der DDR-Spionage zu bew&#228;ltigen; dass dabei vielf&#228;ltige ideologische, materielle und auch mentale Aspekte eine Rolle spielten, erleichterte die Angelegenheit nicht.</p>
<p>Einen gewiss begrenzten Einblick in diese Vorg&#228;nge vor 20 Jahren gibt folgender Text, der 1992 in dem Buch »Wolfs West-Spione. Ein Insider-Report« ver&#246;ffentlicht wurde. Zwar ist heute das damalige Geschehen gr&#252;ndlicher erforscht; dennoch kann diese alte Darstellung neben ihrem dokumentarischen Teil einiges zur seinerzeitigen Atmosph&#228;re am Ende einer Epoche aussagen; aktuelle Entwickjlungen werden einigen F&#228;llen durch entsprechende Links angezeigt.</p>
<h3>Die vertrackte Hinterlassenschaft der DDR-Spionage</h3>
<p><img class="alignright size-medium wp-image-1481" title="Westspione" src="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2010/02/Westspione-199x300.GIF" alt="Westspione" width="199" height="300" />»Kluge« &#8211; so stellte sich der grobknochige Mann an jenem nasskalten Sp&#228;twintertag am Potsdamer Platz vor, und er kam sogleich zur Sache. Gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig fragte er sein Gegen&#252;ber aus, wollte die Namen von DDR-Spionen in der Bundesrepublik wissen, forschte nach den verbliebenen Strukturen der HVA, nach etwaigen Kontakten zum sowjetischen KGB. Er war ein Abwehrmann des Verfassungsschutzes – beauftragt, einem Offizier der sich in Aufl&#246;sung befindlichen Hauptverwaltung Aufkl&#228;rung des MfS, der dem einstigen Gegner ein vorsichtiges Angebot zu Kooperation gemacht hatte, auf den Zahn zu f&#252;hlen und so viel wie m&#246;glich aus ihm herauszuholen. Das Bundesamt f&#252;r Verfassungsschutz – in der jahrzehntelangen Auseinanderesetzung mit der HVA nicht eben erfolgreich – gedachte die nun entstandene desolate Situation des DDR-Spionagedienstes zu nutzen, um einige sp&#228;te Siege zu erringen.</p>
<p>Aber jener »Kluge« hatte mit seinem Gespr&#228;chspartner weitaus mehr gemein, als man angesichts dieser Zielstellung vermuten k&#246;nnte. Er hie&#223; n&#228;mlich mit b&#252;rgerlichem Namen Klaus Kuron un d war &#8230; Mitarbeiter der BfV-Abteilung IV, zust&#228;ndig f&#252;r die F&#252;hrung von Doppelagenten, der bereits seit acht Jahren f&#252;r die HVA spionierte. Seine Stellung im Amt hatte ihm jetzt diese Aufgabe beschert, denn er war nat&#252;rlich pr&#228;destiniert f&#252;r die Betreuung der &#220;berl&#228;ufer aus der HVA. So redete er nicht lange drumherum, bot stattdessen »Kopfgelder« f&#252;r jede wichtige Quelle in f&#252;nfstelligen D-Mark-Betr&#228;gen. Er war eben ein Profi, der seinen Job verstand.</p>
<p>Hernach jedoch landeten seine Berichte nicht nur auf dem Schreibtisch seines Chefs in K&#246;ln, sondern noch bis weit ins Jahr 1990 hinein ebenfalls in Ostberliner Amtsstuben, konkret denen des HVA-Chefaufl&#246;sers Bernd Fischer und seiner Leute.</p>
<p>Seit dem Herbst 1989 war jedoch auch f&#252;r Klaus Kuron eine Wende eingetreten. Pl&#246;tzlich waren – wenn auch ohne eigenes Zutun – seine eigentlichen Dienstherren die Sieger, und sein Nebenjob stellte eine t&#246;dliche Gefahr dar.</p>
<p>Das Beispiel zeigt, wie vielf&#228;ltig und kompliziert die Hinterlassenschaft war, die nach dem Ende der HVA zur&#252;ckblieb. Auf der einen Seite Tausende Mitarbeiter in der Berliner Zentrale und ihren zahlreichen Au&#223;enstellen, in den Bezirksverwaltungen, wo jeweils die Abteilung XV f&#252;r die Spionage zust&#228;ndig war, und auch in den Kreisdienststellen. Andererseits eine bislang unbekannte Zahl von Aufkl&#228;rern und Sp&#228;hern im Operationsgebiet, dessen Schwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland lag, das sich aber allm&#228;hlich auf beinahe die ganze Welt ausgedehnt hatte.. Da es f&#252;r diese Personen keine zentrale Registratur gab, sondern jede Abteilung sie selbst&#228;ndig f&#252;hrte, wird ihre Zahl auch im nachhinein nicht mehr zu ermitteln sein.</p>
<p>Von den hauptamtlichen Mitarbeitern waren bis Mitte Januar erst etwas mehr als 15 Prozent entlassen, zum Teil auf eigenen Wunsch, zum Teil, um den immer dr&#228;ngenderen Forderungen nach Reduzierung des Personalbestandes Rechnung zu tragen. Was aber sollte mit den vielen Tausenden von inoffiziellen Mitarbeitern in der BRD, im Ausland und nicht zuletzt in der DDR geschehen?</p>
<p>Von den toten Gegenst&#228;nden hatte man sich noch relativ leicht trennen k&#246;nnen. Neben dem weitl&#228;ufigen Geb&#228;ude an der Ecke Frankfurter Allee/Ruschestra&#223;e verf&#252;gte die HVA allein in Berlin &#252;ber Hunderte Objekte verschiedenster Art, nicht gerechnet die etwa gleiche Zahl von »konspirativen Wohnungen«, in denen sich die F&#252;hrungsoffiziere mit ihren IM trafen und wo immer wieder die Verwandlung eines unauff&#228;lligen DDR-B&#252;rgers in einen »K&#228;mpfer an der unsichtbaren Front«, also einen Instrukteur, einen Werber, einen Kurier im weitl&#228;ufigen Operationsgebiet stattfand. Neben diesen Wohnungen, &#252;berall im Stadtgebiet verstreut, existierten etliche Villen im Berliner Umland, meist komfortabel ausgebaut, in denen h&#228;ufig Treffen mit den Quellen aus dem Operationsgebiet stattfanden, die nicht selten in Feiern endeten. Solche Objekte konnte man in Karolinenhof und Schildow, in Wandlitz und Zeuthen finden. Schlie&#223;lich hatten sich der Leiter der HVA, seine Stellvertreter und einige besonders ehrgeizige Abteilungsleiter exquisite H&#228;user in attraktiven Gegenden der DDR, zum Beispiel auf dem Wei&#223;en Hirsch in Dresden, in Radebeul, Saalburg und anderswo, ausbauen lassen. Hier empfingen sie Kundschafter oder hielten Beratungen mit ihren Kollegen aus dem Ausland ab.</p>
<p>Zur Ausstattung der HVA geh&#246;rten auch 700 Kraftfahrzeuge, davon 400 bis 500 Pkw, eine im Aufbau befindliche Computeranlage im Stadtbezirk Hohensch&#246;nhausen, ein gro&#223;es Fotolabor, technische Werkst&#228;tten zur Herstellung falscher Papiere, von »Containern« zum Materialtransport und anderer Spionagewerkzeuge. Sie verf&#252;gte &#252;ber Ferieneinrichtungen in und um Berlin sowie in allen Bezirken der DDR, die in der Regel zugleich als Ausweichobjekte f&#252;r den Ernstfall eines Krieges dienen sollten.</p>
<p>Vor allein aber befanden sich in der HVA ungeheuere Aktenbest&#228;nde. Sie setzten sich aus den &#252;ber fast vierzig Jahre beschafften Informationen, den Angaben &#252;ber Personen und Objekte und den zahlreichen Weisungen und administrativen Papieren zusammen, die in solch einem b&#252;rokratischen Apparat anfallen. Die Mehrzahl der Informationen war bereits in den Jahren zuvor auf Mikrofiches verfilmt worden; ihr Volumen hielt sich in Grenzen. In den Panzerschr&#228;nken der von der HVA-Mitarbeitern verlassenen Dienstr&#228;ume befand sich aber soviel Material, dass damit sp&#228;ter etwa 100..LKW beladen, werden konnten.</p>
<p>Ende Januar und den ganzen Februar 1990 &#252;ber sammelten mit Zustimmung des B&#252;rgerkomitees kleine Gruppen von HVA-Mitarbeitern das gesamte Schriftgut und konzentrierten es in wenigen R&#228;umen. Gleichzeitig begann die Vernichtung, wobei davon auszugehen ist, dass zuerst besonders brisante Akten in den Rei&#223;wolf kamen. Dazu geh&#246;rten die Unterlagen &#252;ber Spione im Operationsgebiet, dazu geh&#246;rten Weisungen und Befehle, aus denen auf Schwerpunkt-Standorte geschlossen werden konnte, dazu geh&#246;rten aber auch all jene Papiere, die Aufschluss &#252;ber die Zusammenarbeit von Aufkl&#228;rung und Abwehr gaben. Den ganzen Tag &#252;ber – und auch nachts bei verdunkelten Fenstern – wurde das Papier zerschnipselt, verkollert, in S&#228;cken eingelagert. Der Abtransport war damals noch nicht m&#246;glich, so dass schlie&#223;lich die Papiers&#228;cke bis zur Decke stapelten. Die Mikrofiches wurden verbrannt. Als weitaus schwieriger erwies sich, die personellen Probleme zu l&#246;sen. Ging es doch dabei nicht nur um die Bereinigung konspirativer Vorg&#228;nge in der DDR, sondern vor allem um die ger&#228;uschlose, unauff&#228;llige Aufl&#246;sung der vielf&#228;ltigen Verbindungen ins Operationsgebiet. Als erstes wurden die Karteikarten der HVA aus der zentralen Registratur der Abteilung XII des MfS abgezogen. In dieser Abteilung waren s&#228;mtliche Personen festgehalten, die in irgendeiner Weise mit dem Ministerium f&#252;r Staatssicherheit zu tun hatten – ob als T&#228;ter, wie auch immer, oder als Opfer. Die Abteilung XII gab auf der Basis der bei ihr gespeicherten Grunddaten einen ersten Hinweis, wie eine angefragte Person einzusch&#228;tzen sei &#8211; wie sich oftmals zeigte, zu undifferenziert und holzschnittartig. Heute verf&#252;gt die Gauck-Beh&#246;rde &#252;ber die Karteikarten der Abteilung XII und wertet oftmals auf der Grundlage dieser unzureichenden Daten &#8230;</p>
<p>Die Sicherstellung der Personaldaten war nur der Anfang; vieles andere war zu bedenken – und dieser komplizierte Prozess konnte mit dem schnellen Ablauf der Aufl&#246;sung nicht Schritt halten. Daher vereinbarten die Arbeitsgruppe Sicherheit des Runden Tisches und die Reste der HVA die Auslagerung der Materialien der Aufkl&#228;rung an einen anderen Ort. Die Arbeitsgruppe Sicherheit beschloss am 23. Februar 1990, dass die HVA-Unterlagen in der ersten M&#228;rzdekade in das Objekt Roedernstra&#223;e 30, wo sich bislang Werkst&#228;tten befunden hatten, gebracht und dort von etwa 200 Mitarbeitern endg&#252;ltig aufgel&#246;st werden. Bis zum 15. M&#228;rz war die Normannenstra&#223;e zu verlassen, zum gleichen Zeitraum auch die Schule der HVA, erst vor etwa anderthalb Jahren bezogen, zu r&#228;umen. Der Umzug verlief unter der wachsamen Kontrolle der B&#252;rgerbewegung und der Kirche. Jeder Transport wurde von zwei Kirchenvertretern begleitet, die auch Stichproben machten. Von der Roedernstra&#223;e aus wurde dann die totale Vernichtung der HVA-Akten organisiert. Das geschah ebenfalls unter den Augen der B&#252;rgerkomitees und ihrer Aufl&#246;sungsgremien; die dazu ihre volle Zustimmung gaben. Sie lie&#223;en sich davon &#252;berzeugen, dass sowohl das operative Netz in der Bundesrepublik als auch das Hilfs-Netz in der DDR vor unbefugtem Zugriff zu sch&#252;tzen seien. Sicher sind dabei auch Unterlagen vernichtet worden, die f&#252;r eine historisch wahrhaftige Aufarbeitung des Kapitels Staatssicherheit von Wert gewesen w&#228;ren, und mancher hat gewiss Papiere beiseite gebracht, die er ungern in den H&#228;nden der B&#252;rgerrechtler gesehen h&#228;tte, zum Beispiel sie betreffende Dossiers f&#252;r die Abwehr. Wie sich seit Anfang 1992 zeigte, ohne gro&#223;en Nutzen, denn nat&#252;rlich waren die von der HVA zum Beispiel an die Hauptabteilung XX gegangenen Berichte in deren Hinterlassenschaft aufzufinden. Das k&#246;nnte helfen, Umfang wie Sto&#223;richtung dieses Teils der T&#228;tigkeit der HVA weitgehend zu rekonstruieren.</p>
<p>Ungeachtet dessen d&#252;rfte aber die weitere Entwicklung auch gezeigt haben, wie richtig die Entscheidung zur Vernichtung der HVA-Akten im Grundsatz war. Denn es ist ziemlich sicher, dass diese hochbrisanten Papiere s&#228;mtlich – und wahrscheinlich ausschlie&#223;lich – den Geheimdiensten zug&#228;nglich gemacht worden w&#228;ren; das seit 1. Januar 1992 geltende Stasi-Akten-Gesetz bot daf&#252;r gen&#252;gend Handhabe. Jene Materialien jedenfalls, die die HVA-Aufl&#246;ser – dem Beschluss des Runden Tisches folgend – f&#252;r eine zentrale Archivierung zur Verf&#252;gung stellten und die im Juni 1990 von Vertretern des B&#252;rgerkomitees, darunter der damalige Sprecher der Gauck-Beh&#246;rde, David Gill, gesichtet wurden, sind bisher der &#214;ffentlichkeit nicht zug&#228;nglich.</p>
<p>Es handelt sich dabei um ganze Jahrg&#228;nge von Ausgangsinformationen der Auswertungsabteilung der HVA, die sich mit den politischen, milit&#228;rischen und &#246;konomischen Vorg&#228;ngen in der Bundesrepublik und anderen beobachteten L&#228;ndern befassten. Aus den Best&#228;nden der fr&#252;heren Abteilung IX wurden Analysen zur Struktur und Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes, die komplette Kartei der hauptamtlichen BND-Mitarbeiter sowie Dossiers &#252;ber eine gr&#246;&#223;ere Anzahl von ihnen &#252;bergeben, weiter Materialsammlungen &#252;ber das Bundesamt und die Landes&#228;mter f&#252;r Verfassungsschutz sowie Dossiers &#252;ber deren Mitarbeiter, schlie&#223;lich eine Aufstellung der Bediensteten des Milit&#228;rischen Abschirmdienstes (MAD). Auch Unterlagen &#252;ber den CIA – so die wichtigsten zentralen Richtlinien f&#252;r die Organisierung einer weltweiten Spionage, f&#252;r die elektronische &#220;berwachung, eine Kartei mit Angaben &#252;ber alle Dienststellen des USA-Geheimdienstes in der damaligen Bundesrepublik und West-Berlin, aber auch die komplette Dokumentation des Vorgangs »Ronny« – befanden sich seitdem beim Aufl&#246;sungskomitee und sind jetzt wohl beim »Bundesbeauftragten f&#252;r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik« archiviert. Gleiches gilt f&#252;r Analysen &#252;ber Struktur und Arbeitsweise der Geheimdienste aller anderen NATO-Staaten sowie weiterer europ&#228;ischer L&#228;nder.</p>
<p>Die genannten Materialien wurden in einer spektakul&#228;ren Aktion -. unter dem Begleitschutz mehrerer Funkstreifenwagen – in den Archivtrakt der Normannenstra&#223;e &#252;berf&#252;hrt. Wo sind sie jetzt?</p>
<p>Die restlose Beseitigung der &#252;brigen Unterlagen erwies sich als ein hartes St&#252;ck Arbeit. Fast unaufh&#246;rlich rollten die Lkw zur Papierm&#252;hle in der Orloppstra&#223;e. Im Westteil Berlins mussten gr&#246;&#223;ere Posten von Papier- und Plastes&#228;cken eingekauft werden; dazu B&#252;ro-Rei&#223;w&#246;lfe zur Zerkleinerung der Akten. Ein letztes Mal bereitete die »Tonnen-Ideologie«, die Manie, &#252;ber jedes Detail ein Papier anzulegen, den Aufkl&#228;rern Verdruss. Schon wenn erste Kontakte mit einem ins Auge gefassten IM sich als vielversprechend erwiesen und ihre Fortsetzung beschlossen wurde, bekam er einen Aktenvorgang, registriert mit einem Decknamen. Der »Kandidat« entwickelte sich mehr oder minder gut – aber auch dann, wenn sich aus ihm nichts machen lie&#223;, wurde der Vorgang archiviert. All diese Unterlagen fanden sich nun in den Stahlschr&#228;nken der Mitarbeiter, zum Teil vergilbte und staubige Schnellhefter mit Namen, deren Tr&#228;ger in der operativen Arbeit der HVA nie eine Rolle gespielt hatten. Dazu kamen massenhaft Weisungen, Ordnungen, Vorschriften, Dienst- und Belehrungsb&#252;cher aus Jahrzehnten, Parteimaterialien und all das Papier, das man sich nicht wegzuwerfen getraute, weil es vielleicht noch einmal zu brauchen war.</p>
<p>Au&#223;erhalb der HVA waren s&#228;mtliche »konspirativen Wohnungen« aufzul&#246;sen, musste ihr Personal entlassen werden. Die materiellen Werte gelangten teilweise zum Verkauf, teilweise wurden sie auch kostenlos weitergegeben, so an die Hohensch&#246;nhausener Pfarrgemeinden, die f&#252;r manches Verwendung fanden.</p>
<p>Von besonderer Brisanz war der Umgang mit den Finanzmitteln. Bereits im November 1989 war die Finanzplanung 1990 vorbereitet worden; dabei sollte das »Anlegen zentraler operative Finanzreserven« gepr&#252;ft werden. Ein Teil dieser Mittel wurde f&#252;r die Abwicklung der im Aufl&#246;sungsprozess unumg&#228;nglichen operativen Ma&#223;nahmen ben&#246;tigt; so gab Klaus Kuron im Prozess gegen ihn an, noch im Fr&#252;hjahr 1990 f&#252;r seine Informationen knapp 60.000 D-Mark erhalten zu haben. &#220;ber den Verbleib der restlichen Gelder ist bisher zuverl&#228;ssig nichts bekannt.</p>
<p>Parallel zur Vernichtung der Akten und der »Abwicklung« der materiellen und finanziellen G&#252;ter begann die Herausl&#246;sung der Menschen aus dem Apparat der HVA. Dabei war die Entlassung der hauptamtlichen Mitarbeiter noch die einfachere Aufgabe – ganz im Unterschied zur Trennung von den Spionen im Operationsgebiet. Diese hatten auf ihr weiteres Schicksal zumeist keinen Einfluss, fragten sich aber gerade deshalb wohl oft bange: »Wer wird wie mit mir verfahren?« Begonnen wurde mit den Meldeakten in der DDR. Die als Methode von der HVA angewandte »&#220;bersiedelung« von Agenten hatte es mit sich gebracht, dass einige fr&#252;here DDR-B&#252;rger &#252;ber eine Zweitidentit&#228;t in der Bundesrepublik verf&#252;gten, die nun ohne Gef&#228;hrdung der Betreffenden nicht mehr aufgegeben werden konnte. Daher war es notwendig, deren Daten aus den DDR-Speichern zu tilgen.</p>
<p>Vereinzelt kamen auch DDR-B&#252;rger zweimal in den Meldekarteien vor. Bei der Bereinigung dieser F&#228;lle zeigte sich das Ministerium des Innern sehr kooperativ – sowohl Minister Peter-Michael Diestel als auch Vertraute der HVA in den Datenspeichern und bei den Meldekarteien.</p>
<p>Bereits Ende 1989 waren alle unwichtigen Treffs abgesagt worden, wurden Quellen des Operationsgebietes, die von minderer Bedeutung waren, »abgeschaltet«. Sie erhielten auf den festgelegten Verbindungswegen, oft &#252;ber Funk, die Mitteilung, dass die Zusammenarbeit beendet wird und alle operativen Materialien r&#252;ckstandslos zu beseitigen sind. Dar&#252;ber bestand im damaligen Amt f&#252;r Nationale Sicherheit wie auch im sp&#228;teren Aufl&#246;sungskomitee Konsens. Unterschiedlich waren die Meinungen jedoch, wenn &#252;ber die Spitzenquellen der HVA nachgedacht wurde. Im Herbst 1989 waren viele Aufkl&#228;rer noch davon &#252;berzeugt, dass es ein »Leben nach dem Tode« geben k&#246;nne. In einem Dokument der HVA vom 22. November hie&#223; es: »Mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der wichtigsten Quellen &#8230; sind Vorschl&#228;ge zur Beendigung der Zusammenarbeit, Konservierung, Ver&#228;nderung der operativen Aufgabenstellung sowie zur langfristigen Sicherung der Funktionsf&#228;higkeit zu unterbreiten.« F&#252;r alle IM-Kategorien wurden konkrete Anregungen unterbreitet, bis hin zum schnellen Einstellen auf die ver&#228;nderten Bedingungen: »Neue M&#246;glichkeiten, die sich aus den aktuellen gesellschaftlichen Ver&#228;nderungen in der DDR ergeben, sind kurzfristig auf ihre Anwendbarkeit und Wirksamkeit zu pr&#252;fen.«</p>
<p>Im Januar und Februar 1990 waren solche Pl&#228;ne schon zur Illusion geworden. Dennoch wurde &#252;ber M&#246;glichkeiten nachgegr&#252;belt, wie das Faustpfand, das die verbliebene HVA-F&#252;hrung mit dem operativen Netz im Westen besa&#223;, genutzt werden k&#246;nne. Daf&#252;r gab es verschiedene Modelle. Solange die DDR bestand und mit ihr die Nationale Volksarmee, die auch unter der Regie von Minister Rainer Eppelmann zun&#228;chst &#252;ber die Fortsetzung der konspirativen Milit&#228;raufkl&#228;rung nachdachte, ehe diese sp&#228;ter ohne viel Aufsehen verschwand, war eine der M&#246;glichkeiten, dass zumindest geeignete Quellen an sie &#252;bergeben wurden. Doch die NVA f&#252;rchtete, dass der schlechte Ruf der HVA als eines Bestandteils der Stasi ihr schaden k&#246;nne; sie winkte beizeiten ab.</p>
<p>Dann war da nat&#252;rlich die naheliegende Variante, das HVA-Netz zur G&#228;nze oder zumindest in gro&#223;en Teilen dem Komitee f&#252;r Staatssicherheit der UdSSR zu &#252;bergeben. Markus Wolf selbst schien &#252;ber diese M&#246;glichkeit, bot sich – geht man von einigen seiner &#196;u&#223;erungen in jener Zeit aus – nachgedacht zu haben, und von seiner Vita her bot er sich als Vermittler geradezu an. Auch bei einzelnen Vertretern der HVA-Aufl&#246;sungsgruppe war eine entsprechende Bereitschaft vorhanden – und das traf sich mit den Absichten der KGB-Residentur in Berlin-Karlshorst. Diese erhoffte sich von der &#220;bernahme ehemaliger HVA-Quellen eine Verbesserung der eigenen M&#246;glichkeiten, hatte sie sich doch schon in der Vergangenheit ab und zu mit den fremden Federn ihrer »tschekistischen Kampfgef&#228;hrten« in der DDR geschm&#252;ckt.</p>
<p>Wenn es schlie&#223;lich doch nicht zu einer solchen &#220;bergabe kam, dann zum einen wegen der z&#246;gernden Haltung der KGB-Zentrale in Moskau und zum anderen, weil die Ex-Chefs der HVA eine gewisse Eigenst&#228;ndigkeit wahren wollten. Moskau war zur&#252;ckhaltend, weil es davon ausgehen musste, dass jede der &#252;bergebenen Quellen wenigstens einem halben Dutzend ehemaliger DDR-Aufkl&#228;rer bekannt war und damit als unzureichend konspiriert ein st&#228;ndiges Risiko darstellte. Au&#223;erdem d&#252;rfte die j&#228;he Wendung, die ihr Leben – und das gilt f&#252;r Spione wie f&#252;r ihre F&#252;hrungsoffiziere gleicherma&#223;en – durch den Zusammenbruch der DDR und des Sozialismus erfahren hatte, kaum ein Anreiz gewesen sein, auf diesem gef&#228;hrlichen Grund weiter zu agieren. Wolf hat insofern recht, wenn er das HVA-Netz »einen demotivierten, deprimierten Haufen« nennt, den ein weitsichtiger Geheimdienstchef kaum &#252;bernehmen w&#252;rde.</p>
<p>Und dennoch hat es solche Bem&#252;hungen gegeben, die allerdings zus&#228;tzlich dadurch erschwert wurden, dass die HVA-F&#252;hrung sie unter Kontrolle halten wollte.Diese f&#252;hrte zwar mit ihren Spitzen-Aufkl&#228;rern im ersten Halbjahr 1990 letztmalige Treffs durch, bei denen Einzelheiten f&#252;r ihr »Untertauchen« er&#246;rtert wurden – einschlie&#223;lich der M&#246;glichkeit einer Reaktivierung zu gegebener Zeit. Die dabei getroffenen Festlegungen enthielten auch die in der Geheimdienstarbeit &#252;bliche Verhaltensma&#223;regel, auf Kontaktversuche anderer als der vereinbarten Personen nicht einzugehen. So war ein Verbindungsaufnahme seitens des KGB nur &#252;ber die Vertrauenspersonen der Quellen m&#246;glich – ein angesichts der Dekonspirierung aller HVA-Mitarbeiter &#228;u&#223;erst riskantes Unterfangen. Im Prozess gegen den Ingenieur Anton Steppan – eine Quelle, die auf dem R&#252;stungssektor der Bundesrepublik arbeitete – wurde mitgeteilt, dass Anfang Januar ein KGB-General versucht haben soll, Steppans F&#252;hrungsoffizier auf eine &#220;bergabe des Spions anzusprechen. Der HVA-Mitarbeiter informierte jedoch den Verfassungsschutz.</p>
<p>Unter solchen Bedingungen ist eine erfolgversprechende Geheimdienstarbeit kaum zu leisten; die gebetsm&#252;hlenartig wiederholten Warnungen vor einer &#220;bernahme von HVA-Kundschaftern durch den KGB in Gr&#246;&#223;enordnungen entlarven sich so als eine aktive Ma&#223;nahme zur Verunsicherung der eigenen Bev&#246;lkerung, als Versuch, auf diese Weise die Daseinsberechtigung bundesdeutscher Geheimdienste weit in die Zukunft hinein zu belegen. Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, der selbst durch seine &#196;u&#223;erungen dabei mitwirkt, kann zwar kaum Beweise nennen, daf&#252;r aber umso mehr Vermutungen: »Das liegt doch sehr nahe, weil KGB und MfS sehr eng zusammengearbeitet haben, das MfS ein Kind des KGB ist und die internationale Solidarit&#228;t auch zur engeren Zusammenarbeit verpflichtet. Die Gefahr ist sehr deutlich.« Mehr hat er bis heute nicht ans Licht gebracht, wobei nicht verschwiegen werden soll, dass es gewiss Einzelf&#228;lle gibt, wo der eine oder andere Kundschafter tats&#228;chlich einen neuen Herrn gesucht und gefunden hat . Doch nicht einmal diese werden genannt, vielleicht deshalb, weil sie – wie noch darzustellen sein wird – teilweise vom Verfassungsschutz provoziert wurden.</p>
<p>Eine dritte Variante des Umgangs mit dem brachliegenden Spionagenetz war der fr&#252;hzeitige &#220;bergang auf die andere Seite, die Kooperation mit dem bisherigen Gegner. Einige entschieden das f&#252;r sich pers&#246;nlich, andere wollten auf diese Weise die HVA als Ganzes &#252;bergeben &#8211; nicht zur Fortsetzung geheimdienstlicher Arbeit, sondern zu ihrer geregelten Beendigung. Die Vorstellung war, einerseits alle bisherigen HVA-Angeh&#246;rigen von ihrer gegen&#252;ber der DDR geleisteten Verpflichtung zu entbinden und gleichzeitig zu verpflichten, keinerlei riachrichtendienstliche Handlungen mehr zu unternehmen – ganz gleich f&#252;r wen. Die gleiche Verpflichtung sollten alle Quellen im Operationsgebiet gegen&#252;ber dem Aufl&#246;sungskomitee abgeben. Als Gegenleistung h&#228;tte die Bundesregierung einen Verzicht auf Strafverfolgung unter der Voraussetzung aussprechen sollen, dass sich die Aufkl&#228;rer in Ost wie West daran halten. Derart abgesichert, h&#228;tten den bundesdeutschen Organen die Namen der Ex-Spione offenbart werden k&#246;nnen, um ihr die Kontrolle der Vereinbarung zu erm&#246;glichen.</p>
<p>Diese &#220;berlegungen fanden auf beiden Seiten wenig Gegenliebe. Bei der Rest-Truppe der HVA spukte noch immer die Hoffnung auf Fortsetzung der Arbeit herum; nicht zuletzt deshalb wurde verf&#252;gt, dass ins Aufl&#246;sungskomitee niemand eingestellt werden d&#252;rfe, der f&#252;r diesen in der Zukunft liegenden Fall als F&#252;hrungsoffizier ins Operationsgebiet in Frage kam. Dies dr&#228;ngte hochkar&#228;tige Aufkl&#228;rer der HVA befristet in eine neue Konspiration, anstatt ihnen die M&#246;glichkeit zu geben, sich sofort von ihrem gescheiterten Spionage-Job zu trennen.</p>
<p>Aber auch auf der anderen Seite konnte man sich von den alten Feindbildern nicht l&#246;sen. Zwar bef&#252;rworteten weitsichtige Politiker wie der damalige Innenminister Sch&#228;uble, sein Kollege im Justizressort, Kinkel, damals aber auch noch Generalbundesanwalt von Stahl und der jetzige Verfassungsschutz-Pr&#228;sident Werthebach, seinerzeit Berater f&#252;r Geheimdienstfragen bei DDR-Innenminister Diestel, eine Amnestie f&#252;r die HVA-Mitarbeiter und eventuell auch f&#252;r ihre westlichen Quellen, wenn dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik gef&#246;rdert werden k&#246;nne. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Sommer 1990 hie&#223; es: »Mit dem Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten hat die gegenseitige nachrichtendienstliche Aufkl&#228;rung aufgeh&#246;rt. Sie war stark gepr&#228;gt von der Teilung Deutschlands und der Frontstellung der beiden deutschen Staaten. F&#252;r den Rechtsfrieden und damit f&#252;r die Zukunft des geteilten Deutschlands erscheint es sinnvoll, unter die damit verbundenen Straftaten einen befriedenden Schlussstrich zu ziehen und mit Wirksamwerden des Beitritts in begrenzter Weise Straffreiheit zu gew&#228;hren.«</p>
<p>Die Autoren dieses Entwurfs ber&#252;cksichtigten dabei, dass nat&#252;rlich auch seitens der Bundesrepublik Spionage gegen die DDR stattgefunden hatte. So f&#252;hrte der BND nach Presseberichten 500 Agenten im Osten Deutschlands, darunter hohe Offiziere der Staatssicherheit ebenso wie einen stellvertretenden Minister und andere f&#252;hrende Vertreter des Staatsapparates. Sie bleiben straflos, und Juristen – wie der Rechtanwalt Gunter Widmaier aus M&#252;nchen – monieren, »dass die selbstverst&#228;ndliche und rechtm&#228;&#223;ige Befreiung der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes von jeder strafrechtlichen Behandlung wegen ihrer fr&#252;heren Spionaget&#228;tigkeit gegen die DDR nicht in derselben Weise auch auf die Mitarbeiter der HVA des MfS wegen deren fr&#252;herer Spionage gegen die Bundesrepublik ausgedehnt worden ist.«</p>
<p>Dies gelang damals, als daf&#252;r noch Zeit war, nicht weil sowohl die CSU als Koalitionspartner als auch die SPD-Opposition lehnten aus ideologischen Erw&#228;gungen eine solche faktische Amnestie ablehnten. Sie provozierten damit die betr&#228;chtlichen juristischen Probleme, die heute jedes der angestrengten Strafverfahren begleiten und auf die noch einzugehen sein wird. Seinerzeit f&#252;hrte das Verhalten der BRD-Beh&#246;rden zu einer Verunsicherung der kooperationswilligen Mitarbeiter der DDR-Aufkl&#228;rung. Sie wurden hingehalten und immer wieder aufgefordert, ihr Wissen ohne eine f&#246;rmliche Vereinbarung zu offenbaren. Lediglich sie selbst sollten nat&#252;rlich davon profitieren – sei es durch die Zusage von Straffreiheit, sei es durch betr&#228;chtliche Geldzuwendungen, Ein stellvertretender Abteilungsleiter der Milit&#228;raufkl&#228;rung bekam f&#252;r jede enttarnte Quelle 25.000 Mark geboten; dem Leiter der die USA bearbeitenden Abteilung wurden nach eigenen Angaben sogar eine Million Dollar in Aussicht gestellt, wenn er sein gesamtes Netz komplett &#252;berg&#228;be. Solche Angebote erfolgten nat&#252;rlich ohne Zeugen; dass es sie gab, beweisen jedoch die inzwischen namhaft gemachten &#220;berl&#228;ufer der HVA.</p>
<p>Bei ihrem Vorgehen zogen die westlichen Abwehrorgane die unterschiedlichen Positionen unter den ehemaligen HVA-Mitarbeitern ins Kalk&#252;l und versuchten, daraus maximalen Gewinn zu ziehen. Sie konfrontierten die Aussagen einzelner F&#252;hrungsoffiziere miteinander, pokerten mitunter auch mit Behauptungen, die Verunsicherung und Misstrauen schaffen sollten. Fakten und Erfindungen wurden gemischt, insbesondere Vorgesetzte immer wieder als angebliche Informanten genannt. Nat&#252;rlich hielten die Ermittler die Namen der &#220;berl&#228;ufer so lange wie m&#246;glich geheim. Das erm&#246;glichte ihnen, Enttarnungen nach Bedarf anderen HVA-Vertretern anzulasten. Erst allm&#228;hlich sickerte durch, wer jeweils dahinter steckte; dazu trug Kuron mit seinen Informationen bei. Dennoch setzten die Ermittlungsbeh&#246;rden diese Methode weiter ein und verd&#228;chtigten zum Beispiel noch nach dem Spuhler-Prozess den Gegenspionage-Chef Harry Sch&#252;tt der Kollaboration. So begr&#252;ndete Generalbundesanwalt von Stahl das relativ milde Bew&#228;hrungsurteil von zwei Jahren gegen Sch&#252;tt damit, dass er sich sehr kooperativ gezeigt und »in sehr gro&#223;em Umfang an der Schadensbegrenzung mitgewirkt h&#228;tte«.</p>
<p>Trotz aller Bem&#252;hungen blieb jedoch die Ausbeute solcher Operationen begrenzt. Gemessen an der gro&#223;en Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der HVA ist die der Abtr&#252;nnigen gering, was nicht hei&#223;t, dass diese mit ihrem Wissen nicht wichtige Quellen enttarnen konnten.</p>
<p>Bisher betraf das vor allem Spione der Abteilung IX, an denen die bundesdeutschen Geheimdienste naturgem&#228;&#223; auch das gr&#246;&#223;te Interesse haben. Bereits 1989 lief ein Mitarbeiter der Fotostelle der Hauptverwaltung Aufkl&#228;rung zum BND &#252;ber. Er war wegen Sicherheitsbedenken, die in seiner Person lagen, aus dem MfS entlassen worden und hatte damals Kopien von den Original-Mikrofilmen aus dem BND und dem BfV mitgenommen. Sie enthielten weitaus mehr Hinweise auf die Quelle als die sp&#228;ter der Auswertung &#252;bergebenen, teilretuschierten Kopien. Die Sache wurde zwar bekannt, und der Mann wurde festgenommen, kam jedoch bei einer der ersten Amnestien nach der Wende wieder frei und offenbarte sich nun den Diensten der Bundesrepublik. So erhielt der Verfassungsschutz zum Beispiel erste Hinweise auf die Gebr&#252;der Spuhler. Durch weitere &#220;berl&#228;ufer konnten sie sp&#228;ter verifiziert werden. Zu ihnen geh&#246;rte der schon genannte Oberst Busch, aber auch Oberst Werner Roitsch, stellvertretender Leiter der f&#252;r die Beobachtung des Sicherheitsregimes im Operationsgebiet zust&#228;ndigen Abteilung VI, vor allem jedoch Oberst Karl Gro&#223;mann, stellvertretender Abteilungsleiter in der Spionageabwehr der HVA.</p>
<p>Roitsch hatte seinen Coup mit gr&#246;&#223;ter Vorsicht und streng konspirativ vorbereitet und mag sich gewundert haben, dass er schon nach kurzer Zeit von seinen Kollegen in der Aufl&#246;sungsgruppe enttarnt wurde. Verantwortlich daf&#252;r war auch hier niemand anderer als Kuron. Bei ihm war der Vorgang Roitsch gelandet, und er hatte sofort die Roedernstra&#223;e informiert. Diese entlie&#223; den Oberst »wegen Verrats« am 15. April 1990 fristlos. Da er vor seiner T&#228;tigkeit in der Abteilung VI Referatsleiter in der den Bonner Regierungsapparat bearbeitenden Abteilung I gewesen war, kannte er einige der von dort aus gef&#252;hrten Spione und trug zu deren Enttarnung bei.</p>
<p>Noch gravierender war der &#220;bertritt Gro&#223;manns. Im Jahre 1977 kam der Namensvetter des sp&#228;teren HVA-Chefs mit seinem G&#246;nner Harry Sch&#252;tt, als dieser zum Leiter der Spionageabwehr der HVA berufen worden war, in die Abteilung IX und stieg dort zum stellvertretenden Abteilungsleiter mit Zust&#228;ndigkeit f&#252;r die illegale Linie A (im Unterschied zu der die HVA-Leute in den DDR-Botschaften betreuenden Linie B) auf. Er hatte seine F&#228;higkeiten als &#228;u&#223;erst phantasievoll und mit hohem Risiko arbeitender Geheimdienstmann bewiesen, diese Eigenschaften jedoch nicht selten auch f&#252;r die Befriedigung pers&#246;nlicher Bed&#252;rfnisse eingesetzt. Das schuf ihm immer wieder Probleme, aber seine Erfolge als Agentenf&#252;hrer veranlassten seine Chefs stets zu Nachsicht. Erst als er mit dem Sohn von Alexander Schalck-Golodkowski zusammen einige anr&#252;chige Gesch&#228;fte gemacht hatte, verlor er seinen Leitungsposten, wurde jedoch zum »Sonderoffizier« ernannt und konnte im Prinzip ungest&#246;rt weiterarbeiten. Der BND, der ihn schon lange im Visier und bereits vor Jahren einen Konteragenten auf seine Frau angesetzt hatte, wusste durch eigene Recherchen, aber wohl auch durch Schalck um diese Schw&#228;chen und z&#246;gerte nicht, Gro&#223;mann »umzudrehen«. Dieser lieferte dann nicht nur die letzten Beweise f&#252;r die Enttarnung der Gebr&#252;der Spuhler, sondern er gab auch die entscheidenden Hinweise auf die Ende 1991 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Gabriele Gast, die aus dem Bundesnachrichtendienst wichtige Analysen sowie die regelm&#228;&#223;igen Lageeinsch&#228;tzungen f&#252;r den Bundeskanzler verraten hatte. Andere ehemalige DDR-Spione in den bundesdeutschen Abwehrbeh&#246;rden haben ihm ebenfalls ihre Festnahme zu verdanken.</p>
<p>Karl Gro&#223;manns Aussagebereitschaft besiegelte schlie&#223;lich auch das Schicksal des wohl kaltbl&#252;tigsten HVA-Maulwurfs <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Kuron" target="_blank">Klaus Kuron</a>. Als das Ende der HVA offenkundig geworden war, beschoss er, nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen zu bleiben, sondern weiter mitzumischen. Das Verh&#228;ngnis, so es denn kam, sollte ihn nicht unvorbereitet treffen. Und zun&#228;chst ging tats&#228;chlich alles gut. Er empfing die HVA-&#220;berl&#228;ufer, forschte sie aus und pr&#252;fte vor allem die Gefahr f&#252;r sich selbst. Seine Chefs erfuhren nur, was ihm nicht schaden konnte. Zugleich meldete er die Abtr&#252;nnigen ihrem ehemaligen Arbeitgeber, damit dieser ihn vor deren Mitteilsamkeit sch&#252;tzte. So erfuhren die HVA-Aufl&#246;ser aus erster Hand, was das BfV gegen die HVA plante, welche Offiziere &#252;bergelaufen waren, was sie ausgesagt hatten und welche sonstigen Angebote an den Verfassungsschutz gemacht worden waren. Kurons fortgesetzte Spionaget&#228;tigkeit f&#252;r die HVA half dieser betr&#228;chtlich dabei, Quellen im »Operationsgebiet BRD« systematisch abzuschalten und viele von ihnen aus der Gefahrenzone zu bringen. Der Verfassungssch&#252;tzer best&#228;rkte aber auf diese Weise auch die alte HVA-F&#252;hrung, gegen&#252;ber den Beh&#246;rden der Bundesrepublik sehr reserviert aufzutreten und M&#246;glichkeiten einer fr&#252;hzeitigen Bereinigung des deutsch-deutschen Spionagekapitels ungenutzt zu lassen. Seine Informationen erm&#246;glichten &#252;ber lange Zeit die Verunsicherung und damit die Disziplinierung solcher HVA-Mitarbeiter, die einen endg&#252;ltigen, aber zugleich verantwortbaren Schlussstrich unter ihre Vergangenheit ziehen wollten.</p>
<p>Wenige Tage nach dem Vollzug der deutschen Einheit aber bekommt Kuron Wind von jenem hochrangigen DDR-&#220;berl&#228;ufer, der jedoch – im Unterschied zu allen vorherigen – ihn und seine langj&#228;hrige Doppelkonspiration kennt – Karl Gro&#223;mann. Und er kann sich ausrechnen, wann er nun selbst an der Reihe ist. Jetzt tut er das, was er schon lange ins Kalk&#252;l gezogen hat – er tritt die Flucht nach vorn an. Nachdem die HVA verschwunden ist, so glaubt er, bleibt ihm nur noch der KGB. Schon zuvor hatte er einige Male versucht, diese Karte ins Spiel zu bringen. Aktenkundig ist dies im Fall des schon genannten Ingenieurs Steppan. Dessen F&#252;hrungsoffizier wurde von Kuron aufgefordert, auf das sowjetische Angebot einzugehen und den Mitarbeiter der Friedrichshafener Firma Motoren- und Turbinen-Union (MTU) f&#252;r den KGB arbeiten zu lassen – nat&#252;rlich unter seinen Augen. Jetzt stellte Kuron &#252;ber seinen fr&#252;heren F&#252;hrungsoffizier Stefan Engelmann einen Kontakt zur Karlshorster Dependance des sowjetischen Geheimdienstes her und versuchte zugleich, den Ex-Aufkl&#228;rer der DDR mit auf die Reise zu nehmen. Engelmann lehnte ab, und auch die KGB-Leute blieben reserviert. Sie boten Kuron zwar dir Ausschleusung aus Deutschland an und ein Refugium im weiten Sowjetland; mehr aber versprachen sie nicht. Das war dein Geheimdienstler aus Passion zu wenig. Er pokerte zum letzten Mal, machte sich auf den Weg zur&#252;ck und rief von unterwegs, aus einer Telefonzelle in K&#246;nigslutter, den Verfassungsschutz an. Er bot seiner Dienststelle die Aussicht auf eine Doppelagenten-Operation gegen den KGB und verlangte im Gegenzug Nachsicht gegen&#252;ber dem eigenen Doppelspiel. K&#246;ln lehnte ab; soviel Chuzpe war nie Sache des Amtes.</p>
<p>Unmittelbar nach dem 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit, gingen die Strafverfolgungsbeh&#246;rden und Geheimdienste in breiter Front gegen die ehemaligen Widersacher aus der HVA vor. Dabei interessierten weder Strukturen noch Arbeitsweisen; an eine inhaltliche Aufarbeitung der HVA-T&#228;tigkeit war nicht gedacht – h&#228;tte sie doch die ganz &#228;hnlichen Praktiken der westlichen Dienste all zu sehr ins Blickfeld ger&#252;ckt. Allein Namen waren gefragt – Namen der Top-Spione der DDR-Aufkl&#228;rung vor allem, aber auch die Personalien der sogenannten kleinen Fische. Nach lange vorbereiteten Listen begannen die Befragungen der F&#252;hrungsoffiziere, jedoch auch des sonstigen Personals der HVA, vom Auswerter &#252;ber den Verwalter einer »konspirativen Wohnung«, die Sekret&#228;rin, den Kraftfahrer, bis hin zum Fotolaboranten, der &#252;bermittelte Mikrofilme im Original gesehen hatte. Jedes St&#252;ck Papier, jede noch greifbare Karteikarte wurden ausgewertet. Aus vielen kleinen Bausteinchen sollten die Mosaiks zusammengesetzt werden, die schlie&#223;lich zum unsichtbaren Kundschafter f&#252;hren w&#252;rden.</p>
<p>Mit begrenztem Erfolg, denn die meisten Mitarbeiter der HVA erwiesen sich denn doch nicht als so skrupellos, dass sie – um den eigenen Kopf zu retten – ihre Quellen unverz&#252;glich preisgaben. Die ersten, au&#223;erordentlich harten Urteile gegen Aufkl&#228;rer aus dem Operationsgebiet taten ein &#252;briges. Wenn auch oft unterstellt, ist es f&#252;r viele F&#252;hrungsoffiziere nicht einerlei, dass Leute, die ihnen &#252;ber eine lange Zeit hinweg vertraut hatten, nun vielleicht mit ihrer Hilfe f&#252;r zehn Jahre hinter Gitter wandern. Hinzu kommt, dass die Offenbarung einer Quelle in aller Regel auch unvorhersehbare Konsequenzen f&#252;r deren pers&#246;nliches Umfeld, f&#252;r Verwandte, Bekannte und Arbeitskollegen haben kann. »Ich halte die Preisgabe von Personen, die sich mir anvertraut haben, von uns angehalten wurden, nachrichtendienstlich t&#228;tig zu werden, f&#252;r absolut verwerflich«, hatte Markus Wolf immer wieder &#246;ffentlich betont, und er sprach damit f&#252;r die &#252;bergro&#223;e Mehrzahl seiner fr&#252;heren Mitarbeiter. Wolf selbst war mit solchen Angeboten ebenfalls konfrontiert worden: »Im Beisein meiner Frau malten freundliche Herren von der anderen Seite angesichts des mir drohenden Haftbefehls unsere Zukunft in den d&#252;stersten Farben. Voller Respekt und Verst&#228;ndnis zeigten sie danach einen passablen Ausweg mit gesichertem Schutz und Wohlstand, nat&#252;rlich bei entsprechender Gegenleistung.« Auf diese Weise hatten die Bundesbeh&#246;rden die Chance verpasst, durch einen seri&#246;sen und emotionslosen Umgang mit diesem das ganze Deutschland betreffenden Erbe eine sachdienliche L&#246;sung zu finden. Nun, da mehr als tausend Ermittlungsverfahren laufen und die ersten Urteile gesprochen sind, ist eine restlose Aufkl&#228;rung in weite Ferne ger&#252;ckt.</p>
<p>Zu dieser Entwicklung trugen aber auch die fr&#252;heren Chefs der HVA und ihre Vertreter im Aufl&#246;sungsstab durch den illusion&#228;ren Glauben an eine wie auch immer geartete Weiterarbeit bei. Nachdem sie – wie dargestellt – im ersten Halbjahr 1990 alle diesbez&#252;glichen Bem&#252;hungen blockiert hatten, begriffen sie nach der deutschen Vereinigung endlich, dass ihre Hoffnungen auf Sand gebaut waren. Am 17. Januar 1991 wandten sich f&#252;nf Stasi-Generale, darunter der letzte HVA-Chef Werner Gro&#223;mann, an Innenminister Sch&#228;uble, um ihm nun selbst das Angebot zu machen, das sie im Jahr zuvor noch torpediert hatten. Nun erkl&#228;rten sie pl&#246;tzlich ihre »Bereitschaft zum Offenlegen von noch nicht enttarnten Quellen des MfS im Gebiet der ehemaligen BRD sowie im NATO-Bereich; zur Offenlegung der tats&#228;chlichen Zusammenh&#228;nge zu dem Komplex ›&#220;bergabe von Quellen an das KGB der UdSSR im Zusammenhang mit der Aufl&#246;sung des MfS‹; mitzuwirken an der realen Bewertung des Handelns von IM in der ehemaligen DDR; Zusammenh&#228;nge von operativen Vorg&#228;ngen und Aktionen des MfS aufzudecken, sofern daf&#252;r insbesondere im Zusammenhang mit Ma&#223;nahmen der Strafverfolgungsbeh&#246;rden sowie zur Rehabilitierung Betroffener Handlungsbedarf besteht; auf F&#252;hrungsoffiziere und andere Angeh&#246;rige Einfluss zu nehmen, sich in diesen Prozess einzubringen; Einfluss geltend zu machen, dass von den ehemaligen Angeh&#246;rigen des MfS keine rechtswidrigen Handlungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland begangen werden«. Als Gegenleistung sollte die Bundesregierung »auf der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften den Weg f&#252;r eine Selbststellung unter Zusicherung der Straffreiheit« ebnen. Die F&#252;hrungsoffiziere, die ein Jahr zuvor auf Weisung ihrer ehemaligen Leiter mit den Quellen noch Kontaktwege f&#252;r eine sp&#228;tere Reaktivierung vereinbaren mussten, sollten diese nun nutzen, um die Spione zur Selbststellung zu bewegen.</p>
<p>Am 15. Februar 1991 fand dazu in Berlin ein geheimes Treffen statt, an dem der damalige Verfassungsschutz-Pr&#228;sident Boeden und sein designierter Nachfolger Werthebach teilnahmen. Im M&#228;rz, wurde der Vorgang &#246;ffentlich bekannt und sogleich als »Kuhhandel« abqualifiziert. W&#228;hrend sich das Innenministerium vorerst ausschwieg, dementierte HVA-Generaloberst Gro&#223;mann das Ganze, doch vier Wochen sp&#228;ter gab die Regierung die Begegnung zu. Die f&#252;nf Generale h&#228;tten ihre Vorstellungen und W&#252;nsche vorgetragen, die Verfassungssch&#252;tzer ihrerseits erneut auf bedingungslose Offenlegung der Quellen gedrungen. »Der Erwartungshaltung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS konnte dabei nicht entsprochen werden«, hie&#223; es lakonisch aus dem Innenministerium. Dieser letzte und zu sp&#228;te Versuch, eine einvernehmliche L&#246;sung des Problems zu erreichen, war von vornherein zum Scheitern verurteiIt, denn die MfS-Generale hatten in v&#246;lliger Verkennung der Situation l&#228;ngst ihre Tr&#252;mpfe verspielt. Nun setzte die Bundesregierung auf die Ermittlungen des Staatsschutzes und auf die Gerichte; die ersten »Pilotverfahren« waren schon eingeleitet. Eine Koalition der Unvernunft – bestehend aus unbelehrbaren Stasi-F&#252;hrern auf der einen Seite und rachedurstigen Parteipolitikern andererseits – hatte Deutschland ein Problem beschert, das &#214;ffentlichkeit und Justiz noch einen langen Zeitraum besch&#228;ftigen wird, ohne je zu einem guten Ende zu kommen.</p>
<p>Zu den ersten, die das zu sp&#252;ren bekamen, geh&#246;rten diejenigen Spione, die in den vergangenen Jahren aus eigenem Antrieb oder auf Anraten der Zentrale aus dem Operationsgebiet in die DDR zur&#252;ckgekehrt waren, um sich dort der Strafverfolgung zu entziehen. In der DDR hatten sie vielf&#228;ltige Ehrungen erfahren und sich leidlich eingerichtet, wenn auch die wenigstens von ihnen gl&#252;cklich waren. Wer seine Strafe in der Bundesrepublik abgesessen hatte, wie die Guillaumes oder Lothar Lutze und Renate Wiegel, ging lediglich einiger Privilegien verlustig; wer jedoch f&#252;r die Strafverfolgsbeh&#246;rden ein noch ungekl&#228;rter Fall war, musste mit seiner Verhaftung rechnen. Das betraf von den bekannteren Kundschaftern <a href="http://www.spiegel.de/wikipedia/Hansjoachim_Tiedge.html" target="_blank">Hansjoachim Tiedge</a>, <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13488895.html" target="_blank">Ursel Lorenzen </a>oder <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sonja_L%C3%BCneburg" target="_blank">Sonja L&#252;neburg</a>.</p>
<p>Tiedge setzte sich schon im Sommer 1990 in die Sowjetunion ab, muss aber f&#252;rchten, dass diese ihn irgendwann ausliefert. Ursel Lorenzen ist nach ihrer Verheiratung unter dem Namen ihres Mannes ebenfalls und wiederum auf der Flucht. Sie, die im NATO-Hauptquartier in Br&#252;ssel gearbeitet hatte, war 1979 in die DDR geflohen, da sie sich gef&#228;hrdet f&#252;hlte. Am 17. Januar 1980 pr&#228;sentierte sie auf einer internationalen Pressekonferenz in Ost-Berlin Dokumente, die die Bereitschaft der NATO zum Einsatz von Atomwaffen in einem Krieg in Europa belegten. Die meisten der vorgelegten Geheimpapiere hatte sie gar nicht beschafft, sondern stammten aus anderen Quellen sowohl der HVA als auch des milit&#228;rischen Nachrichtendienstes der Nationalen Volksarmee, die bei der NATO t&#228;tig gewesen waren. Sie wurden vom damaligen Leiter des Instituts f&#252;r milit&#228;rpolitische Forschung bei der NVA, Oberst Charisius, pr&#228;sentiert, der sie zuvor mit dem f&#252;r die Auswertung der milit&#228;rpolitischen Informationen der HVA zust&#228;ndigen Oberst Busch ausgew&#228;hlt hatte. Nun aber wird Ursel Lorenzen durch ihr damaliges Auftreten schwer belastet; auf dieser Grundlage will ihr die Bundesanwaltschaft den Prozess machen. Sie irrt mit ihrem Mann durch diejenigen L&#228;nder Europas, die kein Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik haben.</p>
<p>Noch schlimmer ist es Sonja L&#252;neburg ergangen. Die ehemalige Sekret&#228;rin des FDP-Bundestagsabgeordneten William Borm, die nach dessen Tod zum damaligen Generalsekret&#228;r der Liberalen, Martin Bangemann, &#252;berwechselte und diesem dann auch ins Wirtschaftsministerium folgte, hatte sich im August 1985 zu einer Wochenendreise abgemeldet und war nicht wieder aufgetaucht. Ermittlungen ergaben, dass sie unter einer Doppelg&#228;nger-Legende f&#252;r die HVA gearbeitet haben soll. Nach der Vereinigung Deutschlands wurde in einem &#246;stlichen Vorort Berlins die 64j&#228;hrige Johanna O. festgenommen, hinter der man Sonja L&#252;neburg vermutet.</p>
<p>Die Strafverfolgungsbeh&#246;rden der Bundesrepublik konzentrieren gegenw&#228;rtig all ihre Kraft auf die juristische Abrechnung mit den ehemaligen Spionen der DDR. Sie bringen dazu nicht nur jene Agenten vor Gericht, die in j&#252;ngster Zeit enttarnt wurden, sondern eben auch sogenannte Altf&#228;lle, bei denen sich nach der Vereinigung pl&#246;tzlich doch noch die M&#246;glichkeit er&#246;ffnet, strafend t&#228;tig zu werden, auch wenn das offensichtlich keinen tieferen Sinn mehr hat. Au&#223;er Ursel Lorenzen und Sonja L&#252;neburg betrifft das auch Inge Goliath und andere. Bei einigen, die nach Verb&#252;&#223;ung ihrer Strafe in die DDR kamen und hier Vortr&#228;ge vor MfS-Angeh&#246;rigen hielten, schuf das einen neuen Straftatbestand der »Beihilfe zu geheimdienstlicher Agentent&#228;tigkeit«. Ihnen wurden zum Teil neue Verfahren angedroht, wie dem fr&#252;heren Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Grunert, der 1978 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden und danach in die DDK &#252;bergesiedelt war. Von Anfang an wurden in die gerichtlichen Verfahren auch die F&#252;hrungsoffiziere einbezogen, die vom Gebiet der DDR aus die Kundschafter anwarben, steuerten und entlohnten. Dieses undifferenzierte Vorgehen l&#246;ste unverz&#252;glich eine intensive Debatte &#252;ber Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats aus, die durch diese Praxis offensichtlich verletzt werden.</p>
<p>Vom abstrakten Gerechtigkeitsempfinden her erscheint die weitgehend gleichartige Verfolgung der Aufkl&#228;rer – unabh&#228;ngig ob erst vor kurzem gefasst oder schon seit l&#228;ngerem bekannt, ob in der alten BRD t&#228;tig oder vom Territorium der fr&#252;heren DDR aus agierend – durchaus denkbar. Gerade deswegen gab es ja die Bem&#252;hungen um eine Amnestie oder einen &#228;hnlichen Schlussstrich unter die deutsch-deutsche Spionaget&#228;tigkeit, jenes zwangl&#228;ufige Kind der Spaltung und des mit ihr verbundenen Kalten Krieges. Denn die juristisch gebotene Differenzierung verletzt den Gerechtigkeitssinn, die aus dieser Sicht logische Gleichbehandlung aber kollidiert mit rechtsstaatlichen Grunds&#228;tzen. Der genannte Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah deshalb vor, nicht nur die spionierenden DDR-B&#252;rger straffrei zu stellen, sondern Gnade auch gegen&#252;ber jenen bisher nicht erkannten Agenten auf dem fr&#252;heren Bundesgebiet walten zu lassen, die sich innerhalb eines Jahres offenbaren. Sein Scheitern zwang die Beh&#246;rden zum Handeln, als sich vom 3. Oktober 1990 an die juristische Gewalt der Bundesrepublik auch auf das Gebiet der fr&#252;heren DDR erstreckte. Am Morgen des Wiedervereinigungstages klingelte an der Pforte der Hohensch&#246;nhausener Villa des Ex-Generalobersten Werner Gro&#223;mann in Berlin die Polizei und nahm den letzten HVA-Chef fest. Sie st&#252;tzte sich dabei auf einen Beschluss des 3. Senats des Bundesgerichtshofs, der Gro&#223;mann der geheimdienstlichen Agentent&#228;tigkeit als dringend verd&#228;chtig ansah. Damit setzten die Karlsruher Richter eine Diskussion in Gang, die sich schon bald als &#228;u&#223;erst facettenreich erwies und zwangsl&#228;ufig zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts f&#252;hrte.</p>
<p>Ihr Ursprung liegt jedoch nicht bei jenem 3. Oktober 1990, sondern einige Monate zur&#252;ck. Ursache f&#252;r das nun eingetretene Dilemma war ein – zuf&#228;lliges oder gewolltes? – Vers&#228;umnis des Einigungsvertrages, der grunds&#228;tzlich von der &#220;bertragung des Bundesrechts auf das Gebiet der fr&#252;heren DDR ausgeht, jedoch eine Reihe von Bestimmungen und Gesetzen der alten Bundesrepublik aufz&#228;hlt, die ausdr&#252;cklich nicht anzuwenden sind. In dieser Aufz&#228;hlung fehlen die Straftatbest&#228;nde der »geheimdienstlichen Agentent&#228;tigkeit«; mithin – so folgerte der Bundesgerichtshof in einer ersten Stellungnahme zu dieser Problematik vom 30. Januar 1991 – »kann und muss die Strafverfolgung ihren Fortgang nehmen«. Die obersten Gesetzesh&#252;ter standen damit in &#220;bereinstimmung mit der Auffassung der Bundesregierung, die in ihrem – nicht weiterverfolgten – Gesetzentwurf vom 13. September 1990 zu einem Amnestiegesetz unmissverst&#228;ndlich feststelle: »Nach Wirksamwerden des Beitritts unterliegen die Angeh&#246;rigen und Agenten der Auslandsnachrichtendienste der Deutschen Demokratischen Republik uneingeschr&#228;nkt unserer Staatsgewalt. Ihre bisher in der Deutschen Demokratischen Republik legitime T&#228;tigkeit wird ohne &#196;nderung ihres Charakters auch dort strafbar.« (Der Einigungsvertrag hat &#252;brigens einen ganz &#228;hnlichen Mangel f&#252;r die Spione der alten BRD, die in der DDR rechtskr&#228;ftig verurteilt wurden. Indem er alle rechtskr&#228;ftigen Urteile der DDR-Gerichte in die neue gesamtdeutsche Rechtsordnung &#252;bernahm, bleiben sie zun&#228;chst vorbestraft; nur &#252;ber komplizierte Rehabilitierungsverfahren k&#246;nnte daran etwas ge&#228;ndert werden.)</p>
<p>Die Anwendung des BRD-Rechts zur Spionage auf fr&#252;here DDR-B&#252;rger, die von ihrem Staat ausdr&#252;cklich mit der Aussp&#228;hung der Bundesrepublik beauftragt waren, l&#246;ste in der juristischen Fachwelt Kritik aus. Sie wurde erstmals ausf&#252;hrlich vom Verteidiger Gro&#223;manns, Dr. Gunter Widmaier, im Dezember 1990 in der »Neuen Juristischen Wochenschrift« formuliert. Dieser nennt sowohl verfassungsrechtliche als auch v&#246;lkerrechtliche Argumente gegen die Bestrafung der DDR-Aufkl&#228;rer. Zum einen versto&#223;e ein solches Vorgehen gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, wenn – wie schon dargestellt – »aufgrund der rechtlichen Konstruktionen des Einigungsvertrages die in der DDR t&#228;tig gewesenen fr&#252;heren Mitarbeiter der HVA des MfS wegen damals begangener Spionage zum Nachteil der Bundesrepublik bestraft werden sollen, w&#228;hrend umgekehrt f&#252;r die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes eine Strafbarkeit wegen ihrer fr&#252;heren Spionage zum Nachteil der DDR mit Selbstverst&#228;ndlichkeit nicht einmal zur Diskussion steht«. Widmaier r&#228;umt ein, dass die DDR beim Einigungsvertrag m&#246;glicherweise »schlecht verhandelt« habe, doch k&#246;nne die Geltungskraft des Artikels 3 »nicht von der G&#252;te und Sorgfalt staatsvertraglicher Verhandlungen abh&#228;ngen«.</p>
<p>Hinsichtlich des V&#246;lkerrechts verweist Widmaier auf die Haager Landkriegsordnung vom 18. 10. 1907, die folgende Bestimmung enth&#228;lt: »Ein Spion, welcher zu dem Heere, dem er angeh&#246;rt, zur&#252;ckgekehrt ist und sp&#228;ter vom Feinde gefangen genommen wird, ist als Kriegsgefangener zu behandeln und kann f&#252;r fr&#252;her begangene Spionage nicht verantwortlich gemacht werden.« Was im Kriege gelte, m&#252;sse im Frieden erst recht zuerkannt werden: »W&#228;re – eine schlimme Vorstellung – die Wiedervereinigung Deutschlands mit milit&#228;rischen Mitteln und durch eine Annexion der DDR herbeigef&#252;hrt worden, so st&#252;nde die Straflosigkeit der im Auslandsnachrichtendienst der DDR t&#228;tigen DDR-B&#252;rger kraft geschriebenen V&#246;lkerrechts ohne weiteres fest. Es ist undenkbar. nach der Wiedervereinigung in Frieden, in Freiheit und gleichberechtigter Br&#252;derlichkeit zu anderen Ergebnissen zu kommen.</p>
<p>Beiden Argumentationen wollte der Bundesgerichtshof nicht folgen. In der schon genannten Stellungnahme vom 30. 1. 1991 hebt er zun&#228;chst darauf ab, dass eine Gleichbehandlung der Spione beider Seiten offensichtlich von den Verhandlungspartnern des Einigungsvertrages »nicht gewollt oder nicht durchsetzbar war«. Zugleich bringt er aber damals noch sein Unbehagen &#252;ber diese Entwicklung zum Ausdruck, denn die Mitarbeiter der HVA h&#228;tten »aus ihrer Sicht eine legitime T&#228;tigkeit ausge&#252;bt, die auch v&#246;lkerrechtlich nicht anst&#246;&#223;ig zu bewerten war«. Daher k&#246;nne »der bisherige Rechtszustand kaum zu einem befriedigendem Interessenausgleich beitragen«; eine sachgerechte L&#246;sung erscheine »deshalb nur durch ein Straffreiheitsgesetz m&#246;glich«.</p>
<p>Um aber den eigenen Spruch – es ging um die Fortdauer des Haftbefehls gegen Gro&#223;mann – einigerma&#223;en st&#252;tzen zu k&#246;nnen, begibt sich der BGH im weiteren auf das Feld der Spekulation. Zwischen den Spionen von DDR und BRD m&#252;ssten doch Unterschiede gemacht werden, weil »die &#228;u&#223;ere Sicherheit der BRD durch das fr&#252;here Tun dieser nachrichtendienstlich t&#228;tigen Personen m&#246;glicherweise weiterhin betroffen wird, da die Auswirkungen dieser T&#228;tigkeit durch den Eintritt der DDR in die BRD nicht weggefallen sind. Es ist allgemein bekannt, dass die Erkenntnisse der Spionagebeh&#246;rden der DDR wegen deren Einbindung in den Warschauer Pakt und wegen des engen Kontakts zu den sowjetischen Geheimdiensten, vor allem zum KGB, weitergegeben worden sind an Dienststellen au&#223;erhalb der DDR. Es ist nicht auszuschlie&#223;en, dass auch ›Quellen‹ nicht nur f&#252;r den Geheimdienst der DDR, sondern gleichzeitig auch f&#252;r andere Staaten des Warschauer Pakts t&#228;tig gewesen sind. M&#246;glicherweise sind auch fr&#252;here ›Quellen‹ der Geheimdienste der DDR von Geheimdiensten der anderen Staaten des Warschauer Pakts, vor allem der UdSSR, &#252;bernommen worden.« Und die logische Schlussfolgerung: »Eine Gleichstellung der Spione der BRD und der DDR&lt; ist schon aus diesem Grund nicht ohne weiteres gerechtfertigt.« Generalbundesanwalt von Stahl bringt den Pragmatismus, der hier waltet, auf den Punkt: »Im Staatsschutzrecht gibt es eine Mischung aus Gerechtigkeit, Zweckm&#228;&#223;igkeit und Staatsinteresse. Alle drei Punkte sind hier wohl ber&#252;hrt.«</p>
<p>So ermutigt, wird der Bundesgerichtshof in seiner n&#228;chsten &#196;u&#223;erung zum Sachverhalt noch weitaus deutlicher. In der Sache Harry Sch&#252;tt best&#228;tigt er am 29. Mai die Er&#246;ffnung der Hauptverhandlung wie den damals noch bestehenden Haftbefehl mit dem Argument: »Nur bei ausschlie&#223;lich formaler Betrachtung lassen sich die T&#228;tigkeiten der Nachrichtendienste der Bundesrepublik und der fr&#252;heren DDR einander gleichsetzen, nicht aber vom legitimen Standpunkt der ihrer Identit&#228;t nach fortbestehenden Bundesrepublik aus. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Nachrichtendienste der Bundesrepublik, auch wenn sie operative Auslandsaufkl&#228;rung betreiben, letztlich zu deren Schutz t&#228;tig wurden und werden, w&#228;hrend die gegen die Bundesrepublik gerichtete T&#228;tigkeit der Nachrichtendienste der DDR zur konkreten oder doch abstrakten Gef&#228;hrdung der &#228;u&#223;eren Sicherheit dieses Staates f&#252;hrte mit unter Umst&#228;nden bis in die Gegenwart reichenden, im einzelnen jedoch nicht fassbaren und absch&#228;tzbaren Folgen, die sich aus der Weitergabe von nachrichtendienstlichen Informationen und Informanten an andere Staaten des fr&#252;heren ›Ostblocks‹ ergeben k&#246;nnen.« Was im Januar noch im Konjunktiv stand, die Gef&#228;hrdung durch Weitergabe an eine dritte Macht, ist nun ohne Einschr&#228;nkung vorausgesetzt – wenn auch die Definition dieser »dritten Macht« (Sowjetunion, Ostblock, KGB?) jetzt schwerer f&#228;llt als je zuvor. Schon am 31. Juli 1991 sah der Sprecher der Bundesregierung in der Spionage der DDR nachtr&#228;glich keine Gefahr mehr f&#252;r die Sicherheit der Bundesrepublik. Vor Journalisten bewertete er einen m&#246;glichen Schaden als gering, zumal Geheimdienstaktivit&#228;ten immer mehr zur&#252;ckgingen und an Bedeutung verl&#246;ren.</p>
<p>Neben solcher Gelassenheit der Politiker steht die Skepsis von Juristen hinsichtlich der Position des BGH. Das Berliner Kammergericht, zu dem die Anklage gegen Gro&#223;mann und andere abverf&#252;gt worden war, setzte am 22. Juli 1991 sogar das Verfahren aus und rief das Bundesverfassungsgericht an. Es stellte dazu auch den gravierenden Mangel des Einigungsvertrages fest, »dass die gegen die Bundesrepublik Deutschland ausge&#252;bten nachrichtendienstlichen T&#228;tigkeiten strafbar bleiben; die Angeh&#246;rigen und Agenten der Aufkl&#228;rungsdienste der Bundesrepublik Deutschland sind dagegen straflos«. Dies sei eine Ungleichbehandlung, denn: »Die Bewertung, ob eine Spionaget&#228;tigkeit ›offensiv‹ oder ›defensiv‹ ausge&#252;bt worden ist, l&#228;&#223;t sich rechtlich nicht fassen.« Das Kammergericht stellt die T&#228;tigkeit beider Spionageapparate ausdr&#252;cklich gleich und differenziert zudem zwischen der DDR-Spionage und dem Stasi-Unterdr&#252;ckungsapparat: »Dass die Angeschuldigten als Angeh&#246;rige des MfS in Bereiche eingebunden gewesen w&#228;ren, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen oder zu &#228;hnlich schwerwiegenden strafbaren Handlungen gekommen ist, oder dass sie durch die Weiterleitung von Erkenntnissen an den Inlandsapparat des MfS dessen Unterdr&#252;ckungsma&#223;nahmen strafrechtlich zu verantworten h&#228;tten, haben die Ermittlungen nicht ergeben.«</p>
<p>Mit dem Zitieren dieser Feststellung soll keineswegs das zur&#252;ckgenommen werden, was hier bereits &#252;ber die Verquickung von Aufkl&#228;rung und Abwehr, ihr gegenseitiges Geben und Nehmen ausgef&#252;hrt worden ist. Hier kam es zu einer Kooperation, die gewiss noch weiterer Ermittlungen bedarf und bei der nicht ausgeschlossen werden kann, dass – zu denken ist zum Beispiel an Briefkontrolle oder Telefon&#252;berwachung – auch strafbare Handlungen vorliegen. Insgesamt jedoch zeigt sich, dass gerade die Verletzung von Menschenrechten zwar einer starken moralischen &#196;chtung unterliegt, strafrechtlich aber kaum aufzuarbeiten ist. So unbefriedigend das sein mag: In dieser Hinsicht ist der Rechtsstaat unge&#252;bt und unsicher; nicht immer erfahren die Opfer die von ihnen erwartete Genugtuung.</p>
<p>Das belegten die ersten Prozesse gegen fr&#252;here DDR-Gr&#246;&#223;en, das kommt aber auch in hilflosen &#196;u&#223;erungen von Justizminister Kinkel oder des Generalbundesanwalts zum Ausdruck. Auf die Frage, wie die Bespitzelung des Volkes durch die Stasi geahndet werden k&#246;nne, sagte Alexander von Stahl: »Das ist strafrechtlich nur sehr schwer zu fassen.« Konkret fiel ihm nur der Tatbestand der »politischen Verd&#228;chtigung« ein. Und es ist Tatsache, dass die Chefs der Abwehr – Mielkes Stellvertreter Mittig und Schwanitz oder der Leiter der »Untergrundt&#228;tigkeit« bek&#228;mpfenden Hauptabteilung XX, Generalmajor Kienberg, sowie viele andere – bisher juristisch nicht belangt wurden. Kinkel, der es als ehemaliger Chef des Bundesnachrichtendienstes wissen muss, stellt resignierend fest: »Jeder Nachrichtendienst zahlt und arbeitet irgendwie mit Erpressungsmethoden.« Und Markus Wolfs Verteidiger verweist sogar darauf, dass mit den ehemals nationalsozialistischen Offizieren Reinhard Gehlen und Gerhard Wessel jahrelang Leute bundesdeutschen Geheimdiensten vorstanden, die bis 1945 in »ein Unrechtsregime eingebunden waren«.</p>
<p>Diese grunds&#228;tzliche Expertise zur Spionaget&#228;tigkeit vervollst&#228;ndigt das Berliner Kammergericht mit einer ebenfalls von der Sicht der Karlsruher Bundesrichter abweichenden Interpretation der Haager Landkriegsordnung. Hatten diese den entsprechenden Artikel als »eine kriegsrechtliche Sondernorm« bezeichnet, aus der eine Anwendung in Friedenszeiten nicht abzuleiten sei, so erkennt jenes darin einen &#252;bergeordneten Gedanken, der generell dann greift, wenn »sich der Spion ohne sein Zutun in einem anderen Hoheitsverh&#228;ltnis wiederfindet, auf dessen Entwicklung er keinen Einfluss gehabt hat, und nunmehr dem Zugriff des anderen Staates ausgesetzt ist«.</p>
<p>Schlie&#223;lich argumentiert das Berliner Kammergericht auch mit dem R&#252;ckwirkungsverbot. Demnach kann eine Tat nicht r&#252;ckwirkend verfolgt werden, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung. nicht unter Strafe gestellt war. Formalrechtlich ist dies zwar der Fall gewesen, aber das Gericht sieht eine sogenannte unechte R&#252;ckwirkung. Sie liege dann vor, »wenn ein Gesetz auf gegenw&#228;rtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen f&#252;r die Zukunft einwirkt und damit zugleich betroffene Rechtspositionen nachtr&#228;glich &#228;ndert«. Da die DDR-Aufkl&#228;rer mit den eingetretenen Wandlungen nicht rechnen konnten, erg&#228;ben sich durch ihre Bestrafung verfassungsrechtliche Probleme.</p>
<p>Inzwischen hat sich die hessische Staatsanwaltschaft derartigen Bedenken angeschlossen. Eine Anklageerhebung gegen f&#252;nfzehn ehemalige Spione der HVA wurde ausgesetzt, um das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter abzuwarten.</p>
<p>Als einer der pragmatischen Gr&#252;nde f&#252;r die Verfolgung der ehemaligen HVA-Mitarbeiter gilt die Erwartung, dass sie unter dem Druck der Strafandrohung zur Aussage &#252;ber ihre fr&#252;here T&#228;tigkeit bereit seien und vor allem die untergetauchten Quellen im Operationsgebiet offenbaren k&#246;nnten. F&#252;r Alexander von Stahl z&#228;hlt nur die Frage: »Kriegen wir die Leute, die hier gearbeitet haben und potentiell wieder f&#252;r andere arbeiten k&#246;nnen?« Es erweist sich jedoch, dass er auf diese Weise seinem Ziel nicht n&#228;her kommt. Selbst das Berliner Kammergericht hielt ihm vor: »Ein derartiges Aufkl&#228;rungsinteresse ist zwar berechtigt; die Durchf&#252;hrung eines Strafverfahrens ist aber nicht geeignet, dieses Interesse durchzusetzen. Denn der Beschuldigte braucht sich nicht zu &#228;u&#223;ern (&#8230;). Von diesem Recht, die Angaben zur Sache zu verweigern, haben die Angeschuldigten weitgehend Gebrauch gemacht. Sie waren insbesondere nicht bereit, Namen und Erkenntnisse zu offenbaren, an denen die Strafverfolgungsbeh&#246;rden gerade interessiert sind.«</p>
<p>Die mangelnde Bereitschaft zu einer f&#252;r beide Seiten bindenden Vereinbarung veranla&#223;t viele F&#252;hrungsoffiziere, gegen die selbst ermittelt wird, zu einer solchen Verweigerungshaltung. Und auch jene, die lediglich als Zeugen verh&#246;rt werden, sind angesichts der bereits ausgesprochenen drakonischen Strafen gegen ihre fr&#252;heren Informanten kaum bereit, zu einer solchen Art von »Rachejustiz« ihre Hand zu leihen. Sie k&#246;nnen in &#252;berlangen Haftstrafen keinen Sinn sehen, droht doch bei den T&#228;tern weder der R&#252;ckfall noch ist Abschreckung auf andere vonn&#246;ten. Die Sozialisierungsfunktion der Strafe wird dabei v&#246;llig missachtet.</p>
<p>Ungeachtet dessen gehen die Ermittlungen und die Einleitung von Strafverfahren gegen fr&#252;here Spione und ihre Hinterm&#228;nner in der HVA weiter. Mit Stand von Ende November 1991 waren 1691 Ermittlungsverfahren wegen Spionage eingeleitet, von denen jedoch die meisten nur sehr schleppend vorankommen. Lediglich in 89 F&#228;llen konnte bisher Haftbefehl erlassen werden: nur vereinzelt ist Anklage erhoben oder gar die gerichtliche Hauptverhandlung er&#246;ffnet; wenige Verfahren sind abgeschlossen – und auch da ist vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Generalbundesanwalt will aber noch mehr. Er k&#252;ndigte insgesamt etwa 5000 Ermittlungsverfahren an und sprach von 400 weiteren Spionen, deren er noch habhaft werden will.</p>
<p>Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt das Dilemma, in das die Rechtsprechung durch die Vers&#228;umnisse der Verhandlungspartner des Einigungsvertrages, aber auch durch die starre Uneinsichtigkeit sowohl der fr&#252;heren HVA-F&#252;hrung als auch ideologisch und populistisch denkender politischer Kr&#228;fte der Bundesrepublik geraten ist. Anfang 1991 schien dies auch dem Bundesgerichtshof noch bewusst, als er empfahl, im vorliegenden Fall des Beitritts eines Staates bei v&#246;lliger Aufgabe der staatlichen Souver&#228;nit&#228;t den nach seiner Auffassung legitimen Strafanspruch des &#252;bernehmenden Staates nicht in allen F&#228;llen durchzusetzen. »Das ist aber«, so res&#252;mierte er, »eine politische Entscheidung, die die Gesetzgebungsorgane zu treffen haben«.. Die Entwicklung nahm eine andere Richtung, und es bleibt abzuwarten, ob eine f&#252;r alle Seiten befriedigende L&#246;sung noch gefunden werden kann.</p>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossern &#8211; ein Staat vor Gericht? Teil 6</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Dec 2007 18:26:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In f&#252;nf Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das sechste Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &#38; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In f&#252;nf Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das sechste Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.<span id="more-293"></span><br />
<strong></strong></p>
<p><strong><span style="font-family: Arial; font-size: large;">Die Ankl&#228;ger</span></strong></p>
<p><span style="font-family: Arial; font-size: large;"> <span style="font-family: Arial; font-size: medium;">Jus mit Pferdefu&#223;</span></span><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/20201a1afe4741efb494c64e6ef6aa7c" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>»Auf dem Flugplatz war der rote Teppich ausgerollt. Eine Formation des Bonner Wachbataillons der Bundeswehr bildete ein Ehrenspalier. Nach dem Kommando &gt;Pr&#228;sentiert das Gewehr&lt; und &gt;Augen rechts&lt; trat das Staatsoberhaupt der DDR aus der T&#252;r der Maschine. Er gr&#252;&#223;te winkend von der Gangway.« So schilderte das SED-Zentralorgan »Neues Deutschland« am 8. September 1987 mit verhaltenem Stolz die Ankunft Erich Honeckers am Tage zuvor in Bonn. Er wurde dort wie auf den anderen Stationen seiner Reise durch die Bundesrepublik Deutschland mit gro&#223;er Aufmerksamkeit und ausgesuchter H&#246;flichkeit empfangen. Auch der Bundeskanzler schloss sich nicht aus: »Vor dem Bundeskanzleramt hie&#223; Helmut Kohl Erich Honecker willkommen. Die Staatsflaggen der DDR und der BRD waren aufgezogen. Der Kommandeur der Bundeswehrformation erstattete Erich Honecker Meldung: &gt;Exzellenz, ich melde, Ehrenformation der Bundeswehr zu Ihrer Begr&#252;&#223;ung angetreten.&lt; Die Hymnen beider Staaten erklangen. Erich Honecker schritt, begleitet von Helmut Kohl, die Front der unter pr&#228;sentiertem Gewehr angetretenen Soldaten und Offiziere ab.«</p>
<p>Jener Mann also, der schon damals Mauer und Schie&#223;befehl verantwortete, der f&#252;r das gerade geschilderte Grenzregime mit all seinen schrecklichen Folgen verantwortlich war, wurde in Bonn mit allen Ehren empfangen; niemand kam damals auf den Gedanken, in ihm einen Verbrecher zu sehen. Und um dies auch juristisch wasserdicht zu machen, wurde extra das Gerichtsverfassungsgesetz ge&#228;ndert, nach dem seither auf Einladung der Bundesregierung einreisende Staatsg&#228;ste auf deutschem Boden nicht mehr belangt werden k&#246;nnen. Denn Anzeigen gegen Honecker lagen den Staatsanwaltschaften schon damals vor. Der damalige Staatssekret&#228;r im Justizministerium, Klaus Kinkel, befand jedoch, sie k&#246;nnten wegen der »Privilegien und Immunit&#228;ten eines Staatsoberhauptes« nicht greifen.</p>
<p>G&#252;nter Gaus, einstmaliger St&#228;ndiger Vertreter der Bundesrepublik in der DDR, malt die Geschichte von 1987 noch weiter aus: »H&#228;tte der Staatsratsvorsitzende der DDR kurz danach das Zeitliche verlassen, so w&#228;re nicht nur das protokollarisch Gebotene unter Staaten, die amtliche Beziehungen miteinander unterhalten, selbstverst&#228;ndlich gewesen: Der Bundespr&#228;sident w&#228;re wohl selber zum Trauerakt nach Ost-Berlin gereist, bei triftiger Verhinderung h&#228;tte er sich hochrangig vertreten lassen; vom Bundeskanzler w&#228;re ein ausf&#252;hrliches Kondolenzschreiben an den Staatsrat der DDR gerichtet worden, dessen verstorbener Vorsitzender gerade eben noch mit seinem Besuch in Bonn zur Verbesserung des Gutnachbarlichen beigetragen habe. Dar&#252;ber hinaus w&#228;re dem Toten in internationalen wie westdeutschen Nachrufen die damalige Gerechtigkeit zuteil geworden: Seine Verdienste an der Milderung der Teilungsfolgen in Deutschland und an der friedenssichernden Stabilit&#228;t der europ&#228;ischen Verh&#228;ltnisse h&#228;tte man ihm zugebilligt.«</p>
<p>Honecker blieb damals nicht nur unbehelligt; er galt als ehrenwerter Mann. Zwar wurde er &#8211; zumindest in den &#246;ffentlichen Reden &#8211; auf das Grenzregime angesprochen, jedoch nur in &#228;u&#223;erst milder Form. Helmut Kohl sagte: »Wir wollen Friede in Deutschland, und dazu geh&#246;rt auch, dass an der Grenze Waffen auf Dauer zum Schweigen gebracht werden. Gerade Gewalt, die den Wehrlosen trifft, sch&#228;digt den Frieden.« In M&#252;nchen vers&#252;&#223;te der damalige bayerische Ministerpr&#228;sident Franz Josef Strau&#223; seine Kritik sogar mit dosiertem Lob: »Die Mauer in Berlin, ein fast vollkommenes Netz von Sperrma&#223;nahmen, was allerdings heute nicht mehr den Charakter tr&#228;gt wie noch damals vor unserer Begegnung, ein Rechtssystem, das den illegalen Grenz&#252;bertritt als Verbrechen einstuft &#8211; mit der juristischen Folge des Schie&#223;befehls &#8211; das ist mit der eigentliche juristische Hintergrund -, der Zwang beh&#246;rdlicher Genehmigung f&#252;r den Besuch von Eltern, Geschwistern und Verwandten &#8211; das passt nicht mehr in die neue Phase weltpolitischer Entwicklung, in die wir hoffentlich eingetreten sind. Ich muss allerdings auch feststellen, dass Sie einiges getan haben, um auf diesen Gebieten Schritt f&#252;r Schritt mit Augenma&#223;, Verantwortungsbewusstsein in Kenntnis der Grenzen der M&#246;glichkeiten t&#228;tig zu sein.«</p>
<p>In den internen Gespr&#228;chen spielte das Grenzproblem offensichtlich eine noch geringere Rolle. Honeckers kurzzeitiger Nachfolger Egon Krenz berichtete aus seiner Erinnerung, dass Honecker in Bonn das DDR-Grenzregime »detailliert erl&#228;utert« habe, ohne dass dagegen »polemisiert« worden sei. Seine Fazit: »Bei Tischreden wurden allgemeine Floskeln f&#252;r die W&#228;hler formuliert, w&#228;hrend man intern schnell eine gemeinsame Sprache fand.« So auch Bundespr&#228;sident Richard von Weizs&#228;cker. Nach von der Illustrierten »Stern« pr&#228;sentierten DDR-Dokumenten kritisierte dieser, »dass die Bundesregierung gelegentlich der DDR mit &#196;u&#223;erungen zur deutschen Frage nahe trete. Wohl sei die Geschichte offen, aber man solle nicht &#252;ber die n&#228;chsten f&#252;nfzig Jahre spekulieren, sondern sich der Forderung des Tages stellen und zu jenem Umgangston finden, bei dem man sich nicht &#252;berfordere.« Die Internationale Menschenrechtskonvention, auf die sich nun die Ankl&#228;ger unter anderem berufen, war f&#252;r die Bundesregierung nie Anlass gewesen, bei der UNO eine R&#252;ge gegen die DDR zu beantragen. So nimmt es nicht wunder, wenn Honecker heute immer wieder betont, auch die Bundesregierungen h&#228;tten Mauer und Schie&#223;befehl, wenn auch widerwillig, akzeptiert. »Es gab bundesdeutsche Politiker, die mit diesem Zustand sogar zufrieden waren«, beharrt er &#8211; offensichtlich nicht ohne Grund.</p>
<p>An all das wollen heute, f&#252;nf Jahre sp&#228;ter, diese deutschen Politiker nicht erinnert werden. Sie schweigen es tot oder verteidigen sich in jener Weise wie der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Horst Eylmann (CDU). F&#252;r ihn ist Honecker, eine »Geiselnehmer« und ein »Menschen- und Sklavenh&#228;ndler«. Helmut Kohl erh&#228;lt Absolution, denn : »Wenn einer mit einem Geiselnehmer verhandelt, kann das sp&#228;ter nicht strafmildernd oder gar strafausschlie&#223;lich f&#252;r den Geiselnehmer bewertet werden.« Noch viel weniger ficht es deutsche Gerichte an. F&#252;r sie ist Honecker jetzt ein »gew&#246;hnlicher Krimineller«, vergleichbar einem Totschl&#228;ger, der einem Dieb, der seinen Gartenzaun &#252;bersteigt, den Spaten &#252;ber den Sch&#228;del haut. Vor November 1989 jedoch, so der D&#252;sseldorfer Jurist Michael Pawlik k&#252;rzlich in einem Vortrag, »w&#228;re es in der Bundesrepublik niemandem in den Sinn gekommen, die Situation an der Grenze zur DDR als eine Angelegenheit des Bundesjustizministers und nicht vielmehr des Bundeskanzleramts und des innerdeutschen Ministeriums zu sehen. . . Wenn Honecker nicht begreift, was man in der Bundesrepublik von ihm will, so hat er somit Recht &#8211; zwar nicht in einem moralischen, wohl aber im juristischen Sinn.«</p>
<p>Auf diese Diskrepanz zwischen Opportunismus gegen&#252;ber dem Machthaber und rigoroser Verurteilung des machtlosen Honecker spielen die Anw&#228;lte des Ex-DDR-Staatschefs an, wenn sie in ihrer Stellungnahme zur Anklage von einem politischen Verfahren sprechen. »Mit dieser Anklageschrift«, hei&#223;t es da, »wird der Versuch unternommen, das fr&#252;here Staatsoberhaupt der DDR wegen politischer Entscheidungen w&#228;hrend seiner Regierungszeit vor Gericht zu stellen. Die Geschichte dieses Verfahrens, insbesondere aber die Anklageschrift, zeigen, dass angesichts des in dieser Sache auf den Strafverfolgungsbeh&#246;rden lastenden enormen politischen Drucks rechtliche Argumente eine untergeordnete Rolle spielen.« Sie verweisen darauf, dass schon der selbstgew&#228;hlte Name der Ermittlungsbeh&#246;rde &#8211; »Arbeitsgruppe Regierungskriminalit&#228;t« programmatisch sei, da er vorwegnehme, »dass das, was politisch und moralisch kritikw&#252;rdig sei, auch strafbar sein m&#252;sse«. Sie heben au&#223;erdem darauf ab, dass die Anklageschrift nach 764 Seiten Materialsammlung lediglich auf 18 Seiten »d&#252;rftige« rechtliche &#220;berlegungen formuliert.</p>
<p>Die Probleme der Aufarbeitung politischer Entscheidungen und Taten mit den Mitteln des Strafrechts hatte schon Kirchheimer analysiert. und festgestellt, dass man zwei Arten von Verantwortung kaum voneinander unterscheiden k&#246;nne: »Verantwortung f&#252;r eine Politik, die nur das Pech hatte, versagt zu haben, und Verantwortung f&#252;r eine Politik, die verbrecherisch ist, weil sie ihrem Wesen nach alle Grundregeln menschlichen Verhaltens mit F&#252;&#223;en tritt.« Und er zieht den Schluss, dass sich letztlich der Wert oder Unwert eines derartigen Verfahrens daran erweise, »inwieweit die Unterscheidung zwischen der Verantwortung f&#252;r politischen Misserfolg und der Verantwortung f&#252;r Verbrechen gegen die Menschlichkeit mehr ist als utopische Konstruktion oder pure Heuchelei zur Verkl&#228;rung bestimmter Taktiken eines Regimes, das die Nachfolge der Unterlegenen angetreten hat«.</p>
<p>Die nach dem Zusammenbruch des Sozialismus in Osteuropa gef&#252;hrten Prozesse gegen ehemals Herrschende sind allesamt nicht frei von Elementen, die vor allem letztere Motivation zu best&#228;tigen scheinen. In Rum&#228;nien machte ein Standgericht wahrhaft kurzen Prozess mit dem Diktator Nicolae Ceausescu und dessen Ehefrau Elena. Sie wurden nach dem Umsturz am Weihnachtstag des Jahres 1989 binnen Stunden zum Tode verurteilt und sofort hingerichtet. Danach hielt sich die Justiz des nur teilerneuerten Landes vor allem an ihren Sohn Nicu, zumal der als designierter Nachfolger des »Conducators« galt. Er wurde erst wegen »V&#246;lkermord« zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt; in der Revision entschied sich die Kammer f&#252;r 16 Jahre wegen »Anstiftung zum Mord«. Der Oberste Gerichtshof kassierte schlie&#223;lich 1992 alle Urteile wegen Mangels an Beweisen. Am Ende wurde gegen ihn nur noch wegen illegalen Waffenbesitzes ermittelt. Auch das auf »Lebensl&#228;nglich« lautende Urteil gegen die Ceausescu-Vertrauten Dinca, Postelnicu, Bobu und Manescu aus dem Jahre 1990 soll jetzt &#252;berpr&#252;ft werden.</p>
<p>Im benachbarten Bulgarien lautete die Anklage gegen den fr&#252;heren Partei- und Regierungschef Todor Schiwkow von Anfang an auf »Unterschlagung &#246;ffentlicher Gelder« in einer H&#246;he von umgerechnet 1,7 Millionen Mark. Die vielf&#228;ltige und raffinierte Unterdr&#252;ckung der B&#252;rger des Landes kam zwar im Prozess auch zur Sprache, erwies sich aber letztlich als nicht justitiabel. Selbst seine Verteidigerin befand: »Das, wof&#252;r er angeklagt ist, hat er nicht getan. Das. was er wirklich getan hat, wird nicht angeklagt.« Er wurde schlie&#223;lich zu sieben Jahren Haft verurteilt. Weitere Prozesse wegen Verfolgung der t&#252;rkischen Minderheit und wegen der Errichtung von Straflagern sowie neuerdings wegen Hochverrats, da er der UdSSR die Angliederung des Landes als 16. Unionsrepublik angeboten haben soll, sind gegen Schiwkow anh&#228;ngig. Sein vormaliger Ministerpr&#228;sident Georgi Atanassow musste sogar f&#252;r zehn Jahre, sein Wirtschafts- und Planungsminister Stojan Owtscharow f&#252;r neun Jahre hinter Gitter. Auch ihnen wurde Veruntreuung &#246;ffentlicher Gelder vorgeworfen. Sehr umstritten sind die Anklagepunkte gegen einen der stellvertretenden Ministerpr&#228;sidenten von Schiwkows Gnaden, Andrej Lukanow. Er soll daf&#252;r belangt werden, dass er in der zweiten H&#228;lfte der 80er Jahre Millionen Devisengelder an Entwicklungsl&#228;nder »mit sozialistischer Orientierung« , zum Beispiel &#196;thiopien und Nikaragua, die als »terroristische Regimes« bezeichnet werden, gegeben hat. Ende 1992 wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen; die Ermittlungen werden jedoch fortgesetzt. Die bulgarische Zeitung »Duma« konstatierte, es sei der Justiz ihres Landes »ganz und gar nicht gelungen«, den Eindruck politischer Verfahren zu vermeiden. Skeptisch fragte sie: »Werden die deutschen Richter beweisen k&#246;nnen, dass ihre Themis eine andere ist und ihre Augen immer verbunden sind?«</p>
<p>Im Januar 1993 musste sich in Albanien die Witwe des seinerzeit unumschr&#228;nkten Herrschers Enver Hodscha, Nedschmije Hodscha, vor Gericht verantworten. Auch bei ihr ging es um die Veruntreuung &#246;ffentlicher Gelder und Machtmissbrauch, wof&#252;r ihr eine Strafe zwischen acht Jahren Haft und dem Todesurteil drohte. Der 72j&#228;hrigen wurde vorgehalten, von einem Versorgungsdienst f&#252;r Partei- und Staatsfunktion&#228;re profitiert zu haben, der f&#252;r die 26 f&#252;hrenden Familien in f&#252;nf Jahren 200 000 Mark ausgab. Der Staatsanwalt beantragte 14 Jahre Haft; das Gericht entschied auf neun Jahre Gef&#228;ngnis.</p>
<p>W&#228;hrend es in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn bislang keine vergleichbaren Prozesse gegen ehemalige Machthaber gab, nahm sich die russische Justiz gleich eine ganze Partei vor: die Kommunistische Partei der Sowjetunion. Russlands Pr&#228;sident Boris Jelzin hatte nach dem Putsch vom August 1990 zun&#228;chst die Aussetzung ihrer T&#228;tigkeit angeordnet, sie dann enteignet und am 6. November 1991 schlie&#223;lich verf&#252;gt, »die T&#228;tigkeit der KPdSU und der KP der RSFSR auf dem Territorium der RSFSR einzustellen und ihre Organisationsstrukturen aufzul&#246;sen«. Dagegen erhoben die Kommunisten Einspruch, und der Streit kam vor das russische Verfassungsgericht. Dieses erweiterte den Gegenstand seiner Untersuchungen &#252;berraschend darauf, ob es sich bei der KPdSU &#252;berhaupt um eine verfassungsgem&#228;&#223;e Partei gehandelt habe. Damit stellte es sich &#8211; wie Beobachter schreiben, auf Veranlassung Jelzins &#8211; eine unl&#246;sbare Aufgabe &#8211; die Beurteilung von 70 Jahren Sowjetmacht und des eng verzahnten Wirkens des Staates und der Kommunistischen Partei.</p>
<p>Hochrangige Zeugen marschierten auf; auch Gorbatschow war geladen, verweigerte jedoch unter Hinweis auf den »politischen Charakter« des Prozesses, in dem er f&#252;r »alle &#220;bel der Vergangenheit« verantwortlich gemacht werden solle, die Teilnahme. Und zahlreiche d&#252;stere Stunden der sowjetischen Geschichte wurden im Moskauer Gerichtssaal beschworen &#8211; vom Massaker an polnischen Offizieren in Katyn bis hin zur Intervention in Afghanistan. Doch die Aufarbeitung der kommunistischen Parteigeschichte konnte das Gericht nat&#252;rlich nicht leisten &#8211; das verhinderte nicht zuletzt der politische Druck von verschiedenen Seiten auf die Verfassungsrichter. Immer mehr verzettelte sich das Verfahren in Einzelheiten, seine Aussagen blieben St&#252;ckwerk. Anfang Dezember entledigte sich das Gericht mit einem salomonischen Urteil seines Dilemmas. Die Hauptfrage der Verfassungsm&#228;&#223;igkeit der KPdSU erkl&#228;rte es f&#252;r unentscheidbar, da die Partei seit August 1991 faktisch nicht mehr bestehe und im &#252;brigen weniger Partei denn »Staat im Staate« gewesen sei. Die Aufl&#246;sung der KPdSU durch Jelzin wurde best&#228;tigt &#8211; jedoch nur f&#252;r die F&#252;hrungsstrukturen, nicht aber f&#252;r die Basisorganisationen. Und &#252;ber das Verm&#246;gen der KPdSU wird letztlich erst in vielen Einzelprozessen entschieden werden.</p>
<p>War bei den genannten Verfahren das politische Ziel evident, so bem&#252;hte sich die bundesrepublikanische Justiz bei den bisherigen Prozessen gegen DDR-Gr&#246;&#223;en beredsam um den Nachweis, es handele sich lediglich um normale Kriminalit&#228;t, nicht aber um eine wie immer geartete politische Abrechnung. Mit dem Ergebnis &#8211; und dazu trug nat&#252;rlich der Einigungsvertrag mit seiner Vorgabe, Verbrechen und Vergehen der fr&#252;heren DDR-Machthaber d&#252;rften nur nach dem zur Tatzeit g&#252;ltigen Recht geahndet werden, bei -, dass die eingeleiteten Verfahren weder den Erwartungen in der Bev&#246;lkerung noch den hochgesteckten Zielen der Anklagevertreter gerecht wurden. Sie erwiesen sich allesamt mehr oder minder als peinliche Versuche, ein diffuses Gerechtigkeitsempfinden zu befriedigen, was jedoch angesichts der zumeist nebens&#228;chlichen Anklagepunkte und der sich daraus ergebenden l&#228;cherlichen Strafen misslingen musste. Das bewies schon der im Januar 1991 begonnene Prozess gegen den fr&#252;heren Vorsitzenden des DDR-Gewerkschaftsbundes FDGB, Harry Tisch. Ihm wurden »Vertrauensmissbrauch im schweren Fall« mit einem Schaden von viereinhalb Millionen DDR-Mark sowie zweimal »Untreue im schweren Fall« mit einem Schaden von &#252;ber 100 Millionen DDR-Mark vorgeworfen. Nachdem das Gericht den ersten Anklagepunkt schon bald fallen lie&#223;, ging es in dem Verfahren nur noch um nicht bezahlte Urlaubsreisen und eine dubiose FDGB-Spende f&#252;r das Nationale Jugendfestival 1984. Das Urteil lautete schlie&#223;lich auf 18 Monate Gef&#228;ngnis, deren Rest jedoch nach der mehr als einj&#228;hrigen Untersuchungshaft auf Bew&#228;hrung ausgesetzt wurde. Der Vorsitzende Richter r&#228;umte ein, die mit diesem Verfahren verbundenen Erwartungen, »auch in der historischen Dimension«, h&#228;tten nicht alle erf&#252;llt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Noch mehr gilt dies f&#252;r die bisherige strafrechtliche Verfolgung Erich Mielkes. Gegen ihn liegt eine Reihe von Haftbefehlen vor, und die Ermittlungen erstrecken sich auf einen weiten Bereich von Delikten. Neben den Todesf&#228;llen an der Grenze wird ihm &#8211; wie Honecker und anderen &#8211; Vertrauensmissbrauch im Zusammenhang mit der Versorgung der Politb&#252;ro-Mitglieder in Wandlitz vorgeworfen, au&#223;erdem Anzeigenunterdr&#252;ckung, da er Beschwerden &#252;ber die F&#228;lschung des Kommunalwahlergebnisses vom 7. Mai 1989 zu ignorieren anwies, und illegale Telefon&#252;berwachung in mindestens 25 F&#228;llen. Er wird beschuldigt, »Gegner der DDR« mit ungesetzlichen Mitteln verfolgt zu haben &#8211; so bereits 1950 den fr&#252;heren westdeutschen KPD-Bundestagsabgeordneten Kurt M&#252;ller. Ermittelt wird wegen vermeintlicher Killerauftr&#228;ge gegen fahnenfl&#252;chtige Grenzsoldaten und &#220;berl&#228;ufer aus dem Ministerium f&#252;r Staatssicherheit, darunter der Fu&#223;ballspieler des vom MfS gesponserten Fu&#223;ballclubs »Dynamo«, Lutz Eigendorf, und wegen der t&#228;tlichen &#220;bergriffe auf Demonstranten im Oktober 1989. Auch die Beg&#252;nstigung von Terroristen im Zusammenhang mit der konspirativen Aufnahme ehemaliger RAF-Mitglieder in der DDR wird ihm angelastet.</p>
<p>Er&#246;ffnet wurde die Strafverfolgung gegen den Ex-MfS-Chef aber mit einem Verfahren, das &#8211; in dessen Abwesenheit &#8211; schon vor 58 Jahren stattfand und in dem es um den Mord an zwei Polizisten am 9. August 1931 auf dem Berliner B&#252;lowplatz, dem heutigen Rosa-Luxemburg-Platz, ging. Die beiden Schupos &#8211; bei den Kommunisten, die schon damals im heutigen PDS-Geb&#228;ude residierten, au&#223;erordentlich verhasst &#8211; wurden beim Streifengang w&#228;hrend einer der derzeit zahlreichen Demonstrationen hinterr&#252;cks erschossen; Indizien wiesen darauf hin, dass Mielke einer der T&#228;ter sein k&#246;nnte. F&#252;r das nazistische Gericht, das knapp drei Jahre sp&#228;ter dar&#252;ber verhandelte, war das &#252;berhaupt keine Frage: Es hielt den kurz nach dem Vorfall in die Sowjetunion geflohenen Mielke f&#252;r einen der Hauptt&#228;ter, musste jedoch &#8211; seiner Abwesenheit im Gerichtssaal wegen &#8211; das Verfahren gegen ihn aussetzen.</p>
<p>Die 23. Gro&#223;e Strafkammer des Landgerichts Berlin unter Richter Theodor Seidel griff nun diesen gewisserma&#223;en unvollendeten Prozess wieder auf, um &#8211; wie einer von Mielkes Verteidigern erkl&#228;rte &#8211; den ehemaligen Stasi-Minister, gegen den sich die Ermittlungen in den aktuelleren Tatvorw&#252;rfen au&#223;erordentlich schwierig gestalteten, eingesperrt lassen zu k&#246;nnen. Bald aber blieb das Verfahren in seinen Fallstricken h&#228;ngen. War schon die &#220;bernahme der faschistischen Anklage nebst Ermittlungsergebnissen &#228;u&#223;erst fragw&#252;rdig, so geriet die Verhandlung selbst schnell zur Farce, da weder eindeutige Dokumentenbeweise erbracht werden konnten noch Zeugen nach dieser langen Zeit klare Aussagen zu treffen vermochten. So d&#252;mpelte der Prozess ein Jahr lang dahin, und bald schon zweifelte kaum ein Beobachter daran, dass Mielke letztlich mangels Beweises freigesprochen werden m&#252;sste. Anfang 1993 jedoch beschleunigte der Vorsitzende Richter der 23. Gro&#223;en Strafkammer das Tempo; am 15. Januar beantragte die Staatsanwaltschaft eine lebensl&#228;ngliche Freiheitsstrafe.</p>
<p>Das sich angesichts der Verantwortung Mielkes auf einem Nebenschauplatz abspielende Verfahren verhinderte immerhin, dass er als Mitangeklagter im gewiss bedeutenderen Honecker-Prozess sa&#223;. Da der mittlerweile 85j&#228;hrige nach &#228;rztlichem Gutachten zwei Prozesse zugleich gesundheitlich nicht verkraften k&#246;nne, wurde das Verfahren wegen des »Schie&#223;befehls« abgetrennt und vorl&#228;ufig eingestellt. Ob es jedoch nach dem Abschluss des B&#252;lowplatz-Prozesses wieder aufgenommen wird und mithin Mielke m&#246;glicherweise in den Moabiter Saal 700 zur&#252;ckkehrt, ist ebenso unklar wie eine Antwort auf die Frage, inwieweit die &#252;brigen Anschuldigungen gegen ihn zur prozessualen Reife gelangen.</p>
<p>Nicht viel &#252;berzeugender agierte das Kreisgericht Erfurt in der Verhandlung gegen das fr&#252;here SED-Politb&#252;ro-Mitglied und Parteichef des th&#252;ringischen Bezirks, Gerhard M&#252;ller. Auch ihm wurde Anstiftung zur Untreue sowie Diebstahl angelastet. Streitobjekt waren drei Jagdgewehre, die M&#252;ller verschenkt hatte und die aus Mitteln bezahlt wurden, die eigentlich den sowjetischen Streitkr&#228;ften zugute kommen sollten, sowie ein weiteres Gewehr von betr&#228;chtlichem historischen Wert, das er sich selbst aneignete. Das Gericht befand ihn teilweise f&#252;r schuldig und verurteilte M&#252;ller zu acht Monaten mit Bew&#228;hrung, die durch die Untersuchungshaft ebenfalls bereits abgesessen waren. Ganz &#228;hnlich &#8211; darauf wurde schon verwiesen &#8211; verlief das Verfahren gegen den mit Honecker erneut angeklagten Hans Albrecht.</p>
<p>Anklage war auch gegen das Politb&#252;ro-Mitglied Werner Krolikowski erhoben worden, jedoch kam es bis Ende 1992 aus gesundheitlichen Gr&#252;nden nicht zur Verfahrenser&#246;ffnung. Die Staatsanwaltschaft hielt sich derweil an seine beiden Untergebenen Kleinert und Schilling, die f&#252;r ihn wie f&#252;r andere Parteigr&#246;&#223;en die Schmutzarbeit erledigten und daf&#252;r nun verurteilt wurden. Wegen Veruntreuung vor Staatsgeldern, vor allem im Zusammenhang mit Bauma&#223;nahmen f&#252;r Krolikowski selbst und seine Familie, ergingen gegen sie Strafen von jeweils 15 Monaten Haft auf Bew&#228;hrung. Noch drei Monate mehr, aber ebenfalls ausgesetzt, erhielt wegen eines &#228;hnlichen Delikts, der Bezahlung eines Ferienhauses an der Ostsee aus Parteigeldern der DDR-CDU, der langj&#228;hrige Vorsitzende der christlich-demokratischen Blockpartei, Gerald G&#246;tting.</p>
<p>Untreue und Vertrauensmissbrauch h&#228;lt die Berliner Staatsanwaltschaft auch G&#252;nter Mittag vor, der im SED-Politb&#252;ro f&#252;r Wirtschaftsfragen zust&#228;ndig war. Er soll f&#252;r sich und seine beiden T&#246;chter H&#228;user aus Mitteln des Schalck-Unternehmens Kommerzielle Koordinierung haben bauen lassen. Auch bei ihm machte bisher seine Krankheit &#8211; schwere Diabetes und Stoffwechselst&#246;rungen &#8211; ein Verfahren unm&#246;glich.</p>
<p>Auch dem todkranken Honecker wurde &#8211; w&#228;hrend die 27. Strafkammer schon &#252;ber eine m&#246;gliche Einstellung des Prozesses gegen ihn verhandelte &#8211; am 18. Dezember 1992 noch schnell eine Anklage wegen Vertrauensmissbrauchs und gemeinschaftlicher Untreue nachgereicht. Er soll in den Jahren 1988 und 1989 durch die Versorgung des Politb&#252;ro-Ghettos Wandlitz einen volkswirtschaftlichen Schaden f&#252;r die DDR von 15,5 Millionen Mark verursacht haben. Diese Beschuldigung schien aber von vornherein nicht ernst gemeint, sondern diente der Staatsanwaltschaft wohl zur Verz&#246;gerung der durch &#228;rztliche Gutachten drohenden Haftentlassung Honeckers.</p>
<p>Noch am erfolgreichsten waren Ermittler und Gerichte, wenn es um die Ahndung der F&#228;lschung der letzten DDR-Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 ging. Das Dresdener Bezirksgericht verurteilte im Februar 1992 den fr&#252;heren Oberb&#252;rgermeister der Stadt, Wolfgang Berghofer, und den SED-Stadtsekret&#228;r Werner Moke zu jeweils einem Jahr Haft mit Bew&#228;hrung sowie zu Geldstrafen. Der Richter verlangte in seiner Begr&#252;ndung, nun »weiter nach oben an die SED-Spitze zu sto&#223;en«. Folgerichtig sind weitere Verfahren gegen Dresdener Partei- und Staatsfunktion&#228;re, darunter den letzten DDR-Ministerpr&#228;sidenten Hans Modrow, angestrengt. Sie sollen 1993 beginnen. Auch gegen das Politb&#252;ro-Mitglied und Leiter der damaligen Wahlkommission, Egon Krenz, wird ermittelt. In Halle wurden ebenfalls der fr&#252;here Oberb&#252;rgermeister und einige seiner Mitarbeiter zu Bew&#228;hrungsstrafen verurteilt.</p>
<p>An all diesen Verrenkungen der Justiz, die bisher kaum Genugtuung ausl&#246;sten, sondern von vielen als peinliche Blamagen angesehen wurden, zeigte sich, dass die Elle der Strafjustiz f&#252;r politisches und moralisches Unrecht bei weitem zu kurz ist. Die vage Hoffnung, aus kollektiven politischen Entscheidungen individuelle Schuld destillieren zu k&#246;nnen, hatte sich schon bei den genannten, vergleichsweise untergeordneten Verfahren zerschlagen; beim Honecker-Prozess musste sie vor allem deshalb ein eitles Unterfangen bleiben, weil von seiner ersten Stunde an klar war, dass hier nicht &#252;ber x-beliebige Totschl&#228;ger verhandelt wurde, sondern &#252;ber Ex-Politiker, die man &#8211; vor allem ihrer politischen Entscheidungen wegen &#8211; glaubte verurteilen zu m&#252;ssen und verurteilen wollte. Die Verteidigung Honeckers sieht dar&#252;ber hinaus in dem Verfahren ein Nachgeben gegen&#252;ber dem »Volkszorn«, die unzul&#228;ssige Ber&#252;cksichtigung emotionaler Befindlichkeiten. &#8211; so verst&#228;ndlich sie bei den unmittelbar Betroffenen sind &#8211; sowohl durch die politische F&#252;hrung, der es zugestanden sei, als auch durch Prozessbeteiligte bis hin zum Gericht. In ihrer Stellungnahme zur Anklage schreibt sie: »Das genau ist das Gef&#228;hrliche an einem politischen Prozess, dass n&#228;mlich allzu leicht die mutige und menschliche richterliche Entscheidung verdr&#228;ngt wird durch einen Entscheidungsprozess, der sich allenthalben abzusichern versucht, der mehr die Au&#223;enwirkung als die Richtigkeit der eigenen Entscheidung bedenkt und dessen gr&#246;&#223;te Sorge es offenbar ist, Herr Honecker k&#246;nnte bei einer Nichter&#246;ffnung aus Gesundheitsgr&#252;nden zum Prozessende noch am Leben und wie man dann als Richter vor der &#214;ffentlichkeit und vor der Geschichte dastehen w&#252;rde.«</p>
<p>Man muss aber gar nicht so vordergr&#252;ndig argumentieren, um auf politische Bewertungen zu sto&#223;en, die dem juristischen Vorgehen im Fall Honecker zugrunde liegen und die das Recht, das unschuldige Jus, mit einem Pferdefu&#223; versehen. Im schon genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag ist mit den Thesen vom Fortbestehen des »Deutschen Reiches« und von der »Identit&#228;t« der Bundesrepublik mit diesem Reich die Basis geschaffen f&#252;r die uneingeschr&#228;nkte Anwendung bundesdeutschen Rechts auf das Handeln staatlicher Institutionen der DDR. So zum Beispiel geschehen in der Begr&#252;ndung der Berliner Kammergerichts vom 6. M&#228;rz 1991 zur Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Honecker, der damals allerdings noch nicht vollstreckt werden konnte. Darin hie&#223; es: »Das Grundrecht auf Freiz&#252;gigkeit im gesamten Bundesgebiet (Art. 11GG) galt auch nach dem Grundlagenvertrag f&#252;r alle Deutschen i. S. von Art. 116GG und bedeutete f&#252;r die damaligen DDR-B&#252;rger das Recht, in das Bundesgebiet einzureisen, um dort Aufenthalt und Wohnung zu nehmen.« Damit, so das Kammergericht, sei das DDR-Grenzgesetz unbeachtlich, ja sogar selbst rechtswidrig; im Wortlaut: »Daraus folgt, dass der Einsatz von Schusswaffen durch DDR-Grenzbewacher gegen Fl&#252;chtlinge im innerdeutschen Grenzgebiet, die nur von ihrem allgemeinen unterdr&#252;ckten Recht auf Freiz&#252;gigkeit Gebrauch machten, ohne &#8211; etwa durch Gewalt oder Drohung &#8211; andere Rechtsg&#252;ter zu gef&#228;hrden, nicht nach § 27 II GrenzG gerechtfertigt war, weil nach den gesamten Umst&#228;nden nicht nur kein Verbrechen nach § 213 III DDR-StGB vorlag, sondern auch, weil in diesen F&#228;llen schon die Bestrafung wegen eines Vergehens rechtsstaatswidrig gewesen w&#228;re.«</p>
<p>Mit diesem Spruch im Hinterkopf versuchten nicht wenige Politiker wie Juristen, von vornherein die Geltung von DDR-Recht bei den Prozessen um die Mauer in Frage zu stellen &#8211; am deutlichsten m&#246;glicherweise der Verfassungsrechtler und fr&#252;here Staatssekret&#228;r im Bundeskanzleramt, Waldemar Schreckenberger, der direkt forderte, »im Interesse der Gerechtigkeit von einem Rechtsstaats-Grundsatz abzugehen«, der »f&#252;r so ungew&#246;hnliche F&#228;lle wie die Aufl&#246;sung eines Staates nicht entwickelt wurde«. Er forderte, einheitlich nach bundesdeutschem Strafrecht zu verfahren, denn dies reiche zur Verurteilung der Schuldigen aus.</p>
<p>So weit wollten andere indes nicht gehen. Sie fanden es &#8211; wie der T&#252;binger Rechtslehrer Joachim Renzikowski &#8211; »bedenklich, bundesdeutsche Verfassungsma&#223;st&#228;be in das DDR-Recht zu &#252;bertragen und die entsprechenden Regeln des DDR-Rechts zu ignorieren«. Er &#8211; wie andere, so auch das Berliner Landgericht im Urteil zum zweiten Prozess gegen Grenzsoldaten am 5. Februar 1992 &#8211; weichen darauf aus, dass zwar das DDR-Grenzgesetz selbst nicht rechtswidrig gewesen sei, wohl aber das konkrete Verhalten der Grenzsoldaten, wenn es den Tod eines Fl&#252;chtlings zur Folge hatte. Renzikowski argumentiert, »dass ein &gt;r&#252;cksichstloser Schusswaffengebrauch gegen Grenzverletzer&lt; keine St&#252;tze im Grenzgesetz findet. Ein Fluchtversuch musste sich zun&#228;chst als Verbrechen iSv § 213 II StGB/DDR darstellen und durfte noch nicht beendet sein. Der Schusswaffengebrauch war auch nicht erforderlich, wenn das Opfer sich noch vor dem letzten Grenzhindernis befand. Die &gt;Vernichtung&lt; eines &gt;Grenzverletzers&lt; durch gezielten Todesschuss sowie der Befehl dazu waren unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig und rechtswidrig.« Ganz &#228;hnlich das Berliner Gericht, das den beiden Grenzsoldaten, die am 1. Dezember 1984 den 20j&#228;hrigen Michael Schmidt erschossen hatten, vorwarf, sie seien »in &gt;vorauseilendem Gehorsam&lt; &#252;ber den Befehl hinausgegangen, der zumindest insoweit an dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz orientiert war, als er in einer Stufenfolge nach der Abgabe des Warnschusses mit dem noch relativ ungef&#228;hrlichen schoss auf die Beine eine Vorgehensweise vorschrieb, die Leben und Gesundheit des Opfers zun&#228;chst m&#246;glichst wenig gef&#228;hrdete. . .«</p>
<p>Die sich aus einer solchen Sichtweise ergebenden Verst&#228;ndnisprobleme sind betr&#228;chtlich. Pawlik verweist nur auf einen &#8211; wenn auch bedeutsamen &#8211; Aspekt mit seiner Feststellung, »eine Interpretation von DDR-Normen, die zu dem Ergebnis gelangen w&#252;rde, die Mauersch&#252;tzen und ihre Befehlsgeber h&#228;tten sich schon nach positivem DDR-Recht des Totschlags oder gar des Mordes schuldig gemacht, w&#252;rde in Wahrheit keine Interpretation des Rechts des tats&#228;chlich existierenden Staats DDR darstellen, sondern sich auf ein letztlich fiktiv bleibendes Normengebilde beziehen.« Er argumentiert im weiteren ganz pragmatisch und konstatiert, »dass derjenige, der den Zweck will, auch die zu seiner Realisierung notwendigen Mittel wollen muss . . . Die Ereignisse im Gefolge der Mauer&#246;ffnung haben gezeigt, dass das SED-Regime nur unter der Voraussetzung einer geschlossenen und bewachten Grenze &#252;berlebensf&#228;hig war. Das positive Recht der DDR dennoch so auszulegen, dass in ihm das Schie&#223;en auf Fl&#252;chtlinge &gt;eigentlich&lt; strafbar gewesen sei, hie&#223;e, ihm einen Inhalt beizulegen, wonach es seine eigenen Existenzvoraussetzungen f&#252;r rechtswidrig erkl&#228;ren w&#252;rde.«</p>
<p>Damit bringt er auf den Punkt, was die Honecker-Verteidiger noch ziemlich diplomatisch zu formulieren versuchen, indem sie auf die fundamentalen Unterschiede im Staats- und Rechtsverst&#228;ndnis zwischen den beiden deutschen Staaten hinweisen: »Eine Auslegung nach bundesrepublikanischem Verst&#228;ndnis l&#246;st die Normen des DDR-Rechts in unzul&#228;ssiger Weise von ihrem politisch-gesellschaftlichen Kontext und verleiht ihnen eine v&#246;llig andere Bedeutung.« F&#252;r die Vorg&#228;nge an der Grenze hie&#223;e das: Bestand f&#252;r die Errichtung der Mauer eine zwingende Notwendigkeit, so bestand sie offensichtlich auch f&#252;r ihre Bewachung, f&#252;r die Organisation ihrer Undurchl&#228;ssigkeit, den Schusswaffengebrauch eingeschlossen. Oder allgemeiner gesagt: Wo Politik versagt und die gewaltsame L&#246;sung von Problemen ins Kalk&#252;l zieht, begibt sie sich auf einen Weg, der immer verderblicher wird und offensichtlich &#8211; &#252;ber wieviele Zwischenstationen immer &#8211; letzten Endes ins Verbrechen f&#252;hrt.</p>
<p>Auf eine solche Entwicklung hat jedoch die Jurisprudenz keine Antwort. Verhaftet im positiven, also vom jeweiligen Staat geschriebenen Recht, erf&#228;hrt sie, dass es auf derartige Irrwege nicht ad&#228;quat reagieren kann. 1945, als &#252;ber die Nazi-Verbrechen zu befinden war, fand das Vorgehen der Alliierten, mit dem Londoner Protokoll vom 8. August ein Sonderrecht zu schaffen, mit dem &#252;ber Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit geurteilt werden konnte, weltweite Zustimmung &#8211; waren doch die verhandelten Delikte so ungeheuerlich, dass das Abgehen vom positiven Recht des Nationalsozialismus geradezu zwingend erschien. Das Londoner Protokoll definierte den Kompetenzbereich des N&#252;rnberger Gerichtes in diesem Punkte so: »Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgendeiner Zivilbev&#246;lkerung vor oder w&#228;hrend des Krieges, Verfolgung aus politischen, rassischen oder religi&#246;sen Gr&#252;nden, begangen in Ausf&#252;hrung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, f&#252;r das der Gerichtshof zust&#228;ndig ist, und zwar unabh&#228;ngig davon, ob die Handlung gegen des Recht des Landes verstie&#223;, in dem sie begangen wurde oder nicht.«</p>
<p>In gleicher Weise, durch ein Sonderrecht, &#252;ber Taten aus der DDR-Zeit zu urteilen, wurde 1989/90 nie ernsthaft erwogen &#8211; im Gegenteil, der Einigungsvertrag best&#228;tigte im wesentlichen die Gesetzgebung der DDR als Ausgangspunkt der Strafverfolgung. Da nun aber aus den dargestellten politischen Erw&#228;gungen heraus das Ruder herumgerissen werden sollte, musste ein Mittel gefunden werden, mit dem das angepeilte Ziel zu erreichen war, ohne dass es zugleich den unangenehmen Geruch eines Sondergesetzes verbreitete. Die schon dargestellten verquasten Versuche, abgehoben von der DDR-Rechtspraxis eine fiktive Norm zum Kriterium des Handelns zu erkl&#228;ren, fanden ihren H&#246;hepunkt im R&#252;ckgriff auf das schon erw&#228;hnte »Naturrecht«. Dieses erm&#246;glichte schlie&#223;lich, das positive DDR-Recht beiseite zu lassen und nach »&#252;berpositiven« Prinzipien zu urteilen, die ungenau und damit auslegbar genug waren, um auch das zu erfassen, was nach der Gesetzeswirklichkeit der DDR eigentlich nicht zu ahnden war. Dementsprechend formuliert die Anklageschrift gegen Honecker und andere im Hinblick auf die DDR-Ma&#223;nahmen zur Grenzsicherung: »Derartige gesetzliche Regelungen und staatliche Ma&#223;nahmen versto&#223;en in einem unertr&#228;glichen Ma&#223; gegen das Erfordernis materieller Gerechtigkeit. Sie m&#252;ssen als Eingriff in den Kernbereich des Rechts auf Leben und Freiheit angesehen werden. Derartige Eingriffe d&#252;rfen aber durch kein Gesetz und keine obrigkeitliche Ma&#223;nahme vorgenommen werden (. . .). Staatliche Ma&#223;nahmen, die diesen Kernbereich verletzen, sind deshalb unbeachtlich. Dem in der damaligen DDR geltenden strafbewehrten Verbot des Grenz&#252;bertritts ohne beh&#246;rdliche Genehmigung und den Bestimmungen &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit des Schusswaffeneinsatzes mit t&#246;dlicher Wirkung gegen&#252;ber denjenigen, die sich an dieses Verbot nicht halten wollten, kann deshalb keine rechtfertigende Wirkung zukommen.«</p>
<p>Grunds&#228;tzlich ist der Ansatzpunkt, einem brutalen und menschenfeindlich agierenden Machthaber nicht dann Straffreiheit zuzugestehen, wenn er sein unrechtm&#228;&#223;iges Handeln nur rechtzeitig in formale Gesetze gefasst hat, gewiss bedenkenswert. Der DDR-B&#252;rgerrechtler und jetzige Bundestagsabgeordnete von B&#252;ndnis 90/Gr&#252;ne, Wolfgang Ullmann, kritisiert »die deutsche Tradition, dass Rechtsstaatlichkeit Gesetzeskorrektheit hei&#223;t, dass die Legalit&#228;t die oberste Norm des Rechtes wird«. Dies habe bereits das Handeln der deutschen Justiz bei der Abrechnung mit der Barbarei der Hitlerdiktatur bestimmt, und es sei auch heute &#8211; entgegen vielen anderen Meinungen &#8211; im Kern nicht anders. Die Justiz verliere sich aus seiner Sicht auch bei der Aufarbeitung von DDR-Unrecht in einem »&#228;ngstlichen Legalismus, der dann eben zu so verr&#252;ckten Prozessverl&#228;ufen f&#252;hrt«. Er sehe sogar &#196;hnlichkeiten mit der Argumentation ehemaliger DDR-Gr&#246;&#223;en. Am Runden Tisch habe er Krenz und Herger gefragt, wie sie es mit der Verfassung der DDR gehalten h&#228;tten: »Da haben beide die Schwurhand gehoben: Wir waren ganz verfassungskonform. Herger hat mich ausf&#252;hrlich belehrt, wie bei der Ausbildung der Stasi-Leute die Verfassungstreue eine ganz gro&#223;e Rolle gespielt hat.« Und Ullmann folgert: »Das ist der typisch deutsche Legalismus zu meinen, wenn ich gesetzeskonform handle, dann handle ich in jedem Fall richtig oder gar gerecht.« Er fordert, dass sich die Richter mehr Spielraum bei der Auslegung der Gesetze n&#228;hmen.</p>
<p>Gerade hierin aber sehen viele Juristen die Gefahr des Subjektivismus. Die Honecker-Anw&#228;lte schreiben in ihrer Stellungnahme zur Anklage sogar: »Das sogenannte &#252;berpositive Recht ist nichts anderes als ein Einfallstor des politisch motivierten Ma&#223;nahmerechts.« Sie st&#252;tzen sich bei dieser Bewertung auf die Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit dem &#252;berpositivem Recht gemacht wurden. Denn seine erste Renaissance erlebte es zum Ende der Weimarer Republik als Kampfinstrument gegen das positive Recht als »Erscheinungsform des j&#252;dischen Liberalismus«. Der nationalsozialistische Justizminister Kerrl brachte es sp&#228;ter auf den Punkt: »Das Vorurteil des formal-liberalistischen Rechtes ist es, dass der G&#246;tze des Rechtsprechung die Objektivit&#228;t sein muss. . . Nicht richtungslose Objektivit&#228;t, die Stillstand und damit Verkn&#246;cherung, die Volksfremdheit bedeutet, darf herrschen, nein, alle Handlungen, alle Ma&#223;nahmen der Gesamtheit und des einzelnen geh&#246;ren zu den Lebensbelangen des Volkes, sind der Nation untergeordnet.« Die deutsche Justiz der 30er und 40er Jahre nahm diese Hinweise dankbar auf. »Deutsche Richter haben von Anfang des &gt;Dritten Reiches&lt; an gegen das (noch) geltende Recht unter Berufung auf die &gt;materielle Gerechtigkeit&lt; oder &gt;deutsches Rechtsempfinden&lt; oder sonstige &gt;&#252;berpositive&lt; Instanzen entschieden. Eine Argumentation, die &gt;&#252;berpositive&lt; Autorit&#228;t bem&#252;ht, sollte daher den Argwohn erwecken, es gehe ihr in Wahrheit schlicht um ein au&#223;errechtliches Interesse«, schreiben die Honecker-Anw&#228;lte.</p>
<p>Jutta Limbach, eine engagierte Vertreterin des Naturrechts-Gedankens, muss denn auch einr&#228;umen, »dass man nicht wie den Dekalog formulieren kann, was Inhalt des Naturrechts oder &#8211; im Sinne der Aufkl&#228;rung &#8211; Inhalt des Vernunftrechts ist. . . Aber es gibt doch gewisse Grundnormen der Sitte und Moral, &#252;ber die sich alle Nationen und V&#246;lker einig sind &#8211; und das ist vor allem dieses unverbr&#252;chliche Menschenrecht auf Leben und k&#246;rperliche Unversehrtheit.« Gerade die Unsch&#228;rfe, die Auslegbarkeit einer solchen Aussage st&#246;&#223;t auf Skepsis. Nach Pawlik erm&#246;glicht sie »die Fiktion einer Weltinnenpolitik, f&#252;r die es dann konsequent ist, Kriege zu Polizeiaktionen umzudeklarieren und den Unterliegenden zum Straft&#228;ter zu stempeln.« Auch der Verteidiger des fr&#252;hzeitig aus dem Prozess ausgeschiedenen Erich Mielke, Stefan K&#246;nig, der sich wissenschaftlich mit der nationalsozialistischen Justiz besch&#228;ftigt hat, kritisiert grunds&#228;tzlich jedes rechtliche Vorgehen, dessen Beurteilung sich nachpr&#252;fbaren Kriterien entzieht. Zur Zeit des Nationalsozialismus habe man sich zwar nicht auf das »Naturrecht« berufen, sondern auf das »gesunde Volksempfinden« und den »F&#252;hrerwillen«, aber &#8211; so sagt er &#8211; »genau diese Denkweise , die sich nicht in erster Linie an das h&#228;lt, was in den Gesetzen steht, die jedermann nachlesen und kritisieren kann, sondern sich in solchem Nebel verliert, diese Denkweise hat man nun als Rezept f&#252;r die Bew&#228;ltigung des DDR-Unrechts wiederbelebt.«</p>
<p>Mit Bezug auf diese gegenw&#228;rtigen Vorg&#228;nge fragt Pawlik: »Es geht darum, welchen Institutionen die Befugnis zugesprochen werden soll, Vergangenheit umzudefinieren. Soll diese Frage dem politischen Prozess anheimgestellt werden &#8211; etwa durch eine &#246;ffentliche Diskussion dar&#252;ber, ob das Parlament das grundgesetzliche Verbot r&#252;ckwirkender Strafgesetze lockern soll, um auf diese Weise eine Bestrafung der DDR-Unt&#228;ter zu erm&#246;glichen? Dies w&#228;re die Konsequenz eines positivistischen Rechtsbegriffs. Oder soll die Frage den Gerichten &#252;berlassen werden, die dann zur Strafbarkeit von DDR-Unrecht schlicht dadurch gelangen, dass sie bestimmten DDR-Vorschriften unter Rekurs auf das &gt;Naturrecht&lt; den Rechtscharakter absprechen?« K&#246;nig pl&#228;diert eindeutig f&#252;r den letzteren Weg. Aus seiner Sicht w&#228;re es ehrlicher gewesen, &#8211; wie die Alliierten mit dem erw&#228;hnten Londoner Protokoll &#8211; klare rechtliche Regelungen &#8211; erforderlichenfalls auch r&#252;ckwirkend &#8211; zu erlassen, die dann aber der gesellschaftlichen Kontrolle bis hin zum Verfassungsgericht unterlegen h&#228;tten. Stattdessen sei jedoch gesagt worden &#8211; so K&#246;nig: »Das ist ein r&#252;ckwirkendes Gesetz, das machen wir nicht. Wir fl&#252;chten uns lieber in den Nebel von solch diffusem Naturrecht und l&#246;sen das Problem durch das Hintert&#252;rchen.«</p>
<p>Auf diese Weise wurde die demokratische Debatte um M&#246;glichkeiten und Erfordernisse der strafrechtlichen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit vermieden. Gerade sie aber h&#228;tte dieses brisante Thema, wie K&#246;nig sagt, »zum Gegenstand einer &#246;ffentlichen Auseinandersetzung im politischen Raum gemacht, wo es auch hingeh&#246;rt, und nicht der internen Diskussion in irgendwelchen gerichtlichen Beratungszimmern, in irgendwelchen Richterkabinen, wo es nicht hingeh&#246;rt.« Hier d&#252;rfte sich der in Berlin-Kreuzberg ans&#228;ssige Anwalt, dem gelegentlich N&#228;he zur linken Szene nachgesagt wird, wieder mit dem B&#252;rgerrechtler Ullmann treffen, der ebenfalls f&#252;r strikte demokratische Kontrolle der Gesetzgebung eintritt &#8211; sei es durch das Parlament, das Bundesverfassungsgericht oder die unmittelbar handelnden Justizorgane, die am direktesten sp&#252;ren, inwieweit Gesetze vom Leben entfernt sind oder nicht.</p>
<p>Schon dadurch, dass die Ankl&#228;ger des Berliner Prozesses auf das »Naturrecht« ausweichen, geben sie indirekt ihre Probleme bei einer sauberen juristischen Bewertung des inkrimierten Handelns der ehemaligen DRR-F&#252;hrungsleute zu erkennen. Einer der Anklageverfasser, Oberstaatsanwalt Herwig Gro&#223;mann, mahnte denn auch im Vorfeld des Prozesses dringend eine h&#246;chstrichterliche Stellungnahme an. Diese erging dann zwar mit dem schon erw&#228;hnten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1992 &#8211; ohne jedoch die Schwierigkeiten auszur&#228;umen. Die Anklage blieb in der Defensive.</p>
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