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	<title>blogsgesang.de &#187; Streletz</title>
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	<description>Blog zu Politik, Zeitgeschichte, Kultur und Welt-Anschauung von Peter Richter (pri) und Rudolf Hempel (rhe)</description>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen &#8211; ein Staat vor Gericht? Teil 10</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jan 2008 17:08:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In neun Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das zehnte Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &#38; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In neun Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das zehnte Kapitel <span id="more-285"></span>– <span id="more-277"></span>auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.<span id="more-311"></span></p>
<p><strong></strong><strong><font size="5" face="Arial">Die Richter</p>
<p></font></strong> <font size="4" face="Arial">Richter und R&#228;cher</font><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/c52e029782a04ed1b653106df587603f" width="1" height="1" alt=""/></p>
<p><span id="more-304">Wenn denn die Behauptung wahr sein sollte, die Berliner Justiz habe bei der Bestellung von Erich Honeckers Richter manipuliert, dann hat sie sich letztlich das Fiasko, in das dieser Richter Hansgeorg Br&#228;utigam den Prozess f&#252;hrte, selbst zuzuschreiben. Zum einen, weil jeder Versuch, den Angeklagten seinem »gesetzlichen Richter« zu entziehen, d.h. andere Einfl&#252;sse als jene des Zufalls bei seiner Bestimmung walten zu lassen, einen rechtsstaatlichen Prozess von vornherein zur Farce macht, da er dem Gericht die ihm unterstellte wichtigste Eigenschaft nimmt, die Unparteilichkeit. Und zum anderen, weil der &#8211; im genannten hypothetischen Fall &#8211; erkorene Mann die denkbar schlechteste Wahl war, die sich denken lie&#223;. Denn wenn schon in dieser Weise der blinden Justitia ein wenig auf die Spr&#252;nge geholfen werden sollte, dann doch nur durch einen unbestechlichen Gesetzesreiter, dem anderes als die peinliche genaue Befolgung der Paragraphen nicht vorzuwerfen w&#228;re &#8211; wenn dies ein Vorwurf sein kann. Hansgeorg Br&#228;utigam aber ist durch und durch Ideologe, und daran ist er letztlich im Honecker-Verfahren auch gescheitert.</p>
<p>Der 1937 geborene Br&#228;utigam studierte in den durch den Mauerbau gepr&#228;gten 60er Jahren an der Berliner Freien Universit&#228;t die Rechtswissenschaft, machte 1964 das zweite juristische Staatsexamen und dann eine schnelle Karriere: Zun&#228;chst Beisitzer in der Berliner Jugendstrafkammer, 1967 Landgerichtsrat, in den 70er Jahren Justizpressesprecher bei den Senatoren Hoppe und Korber. 1977 wurde Br&#228;utigam Ermittlungsrichter am Kammergericht und zeichnete sich besonders bei der Verfolgung tats&#228;chlicher und vorgeblicher Terroristen aus. So verbot er dem Rechtsanwalt Henning Spangenberg zeitweilig die T&#228;tigkeit als Verteidiger, weil dieser eine Erkl&#228;rung seines Mandanten Fritz Teufel &#252;ber dessen Hungerstreik, mit dem er gegen die ungerechtfertigte Haft im Zusammenhang mit der Lorenz-Entf&#252;hrung protestierte, an die &#214;ffentlichkeit brachte. Ein Jahr sp&#228;ter lie&#223; er den Rechtsanwalt Detlev M&#252;llerhoff sogar einsperren, da er vermutete, dieser sei an der gewaltsamen Befreiung seines Mandanten Till Meyer beteiligt gewesen, was sich als unzutreffend erwies.</p>
<p>Seine rechtskonservative und antikommunistische Gesinnung stellte Br&#228;utigam in diesen Jahren &#8211; wenn auch unter Pseudonym &#8211; sogar &#246;ffentlich aus. Als »Georg Riedel« schrieb in der Berliner Morgenpost rechtspolitische Kommentare. In seiner Sicht wurden Atomkraftgegner »kommunistische Gruppen«, die sich »sammeln zum Sturm auf Atomkraftwerke, um Polizeieins&#228;tze herauszufordern« (M&#228;rz 1977). Zum »geistigen N&#228;hrboden des Terrorismus« meinte er: »Wissenschaftler, Geistliche und Publizisten pervertieren die Diskussion um den Rechtsstaat« (April 1977). Und er fand auch, dass es beim Radikalenerlass mit seinen Berufsverboten nicht auf Parteizugeh&#246;rigkeit ankomme, »sondern darauf, ob jemand Marxist oder Leninist ist. Denn der Marxist oder Leninist . . . ist ein Verfassungsfeind« (April 1978). Die Berliner tageszeitung fasste ihre Charakteristik des »Honecker-Richters« so zusammen: »Nein, ein Monokel tr&#228;gt Hansgeorg Br&#228;utigam nicht. Ansonsten aber scheint sich der Vorsitzende Richter der 27. Gro&#223;en Strafkammer am Berliner Landgericht eher bruchlos in die unangenehm-deutsche Traditionslinie politisch unterf&#252;tterter Rechtsprechung einzuf&#252;gen.«</p>
<p>Als die journalistische Nebent&#228;tigkeit des praktizierenden Katholiken bekannt wurde, erhielt er eine ma&#223;volle R&#252;ge, die seinen weiteren Aufstieg aber nicht behinderte. Er wurde bald Vorsitzender Richter am Landgericht, seit 1981 als Chef der 5. Gro&#223;en Strafkammer, die Wirtschaftssachen bearbeitete. Sein gr&#246;&#223;ter Fall in dieser Zeit war der Prozess gegen den Bauunternehmer Garski, in dessen betr&#252;gerische Manipulationen der damalige SPD-gef&#252;hrte Senat so tief verstrickt war, dass der Regierende B&#252;rgermeister Stobbe zur&#252;cktreten musste. Anfang der 90er Jahre konnte er dann die Genugtuung haben, auch &#252;ber einen PDS-Finanzskandal zu richten. Er verurteilte im M&#228;rz 1992 die Funktion&#228;re Pohl, Langnitschke und Kaufmann, die versucht hatten, ohne Kenntnis ihrer F&#252;hrung Parteigelder ins Ausland zu transferieren. Unmittelbar danach wurde er Vorsitzender Richter der 27. Gro&#223;en Strafkammer, die Kapitalverbrechen bearbeitete und deren langj&#228;hriger Vorsitzender in den Ruhestand gegangen war. Dass er dort dann f&#252;r den Honecker-Prozess zust&#228;ndig wurde, war ein Vorgang mit vielen Merkw&#252;rdigkeiten, und gerade diese veranlassten die Verteidiger zu dem Vorwurf, dabei sei manipuliert worden.</p>
<p>Zu den Regularien: Um das Zufallsprinzip bei der Bestellung eines Richters zu wahren, bearbeitet jede Strafkammer bestimmte Buchstaben, und die jeweils Beschuldigten werden ihnen nach ihrem Namen zugeordnet. Bei Prozessen mit mehreren Angeklagten ist der Name des &#196;ltesten ma&#223;gebend. Nach dieser Regel h&#228;tte der Honecker-Prozess an die 23. Gro&#223;e Strafkammer gehen m&#252;ssen, denn sie war zust&#228;ndig f&#252;r den Buchstaben M, mit dem der Name des mit damals 84 Jahren &#228;ltesten Angeklagten Mielke beginnt. Deren Vorsitzender Richter Theodor Seidel aber war im von ihm geleiteten ersten Prozess gegen Grenzsoldaten bereits scharf bedr&#228;ngt worden. In den 60er Jahren hatte er sich unter dem Decknamen »Deckelmann« an Fluchthilfe-Aktionen beteiligt, was ihm nun den Vorwurf der Befangenheit eintrug. Das Risiko einer vertieften Diskussion dieses Sachverhalts wollte die Berliner Justiz gewiss nicht eingehen, zumal Seidel auch ansonsten im Grenzerprozess keine besonders gute Figur gemacht hatte. So erkl&#228;rte das Pr&#228;sidium des Landgerichts ihn f&#252;r &#252;berlastet und beschoss die Umverteilung der Buchstaben an die einzelnen Kammern. Die 27. Strafkammer, bisher f&#252;r die Buchstaben A bis H zust&#228;ndig, behielt davon nur den Buchstaben H und bekam gleichzeitig I, M und N zugewiesen. Die Buchstaben A bis E gingen an die 23. Strafkammer. Br&#228;utigam war daran als Mitglied des Pr&#228;sidiums &#252;brigens beteiligt. So war gesichert, dass der Honecker-Prozess auch dann an die 27. Strafkammer ging, wenn Mielke etwa in der Zwischenzeit versterben sollte.</p>
<p>Das Landgericht begr&#252;ndete mit der durch die gleichzeitige Einrichtung einer neuen Strafkammer ohnehin notwendig gewordenen neuen Buchstabenverteilung ihre Entscheidung und wies den Manipulationsvorwurf »mit Entschiedenheit« zur&#252;ck. Nach Eingang der Anklageschrift bei der 27. Strafkammer nahm sie jedoch erneut eine Ver&#228;nderung vor und verwies nun den Buchstaben H an die 31. Strafkammer und den Buchstaben M an die 29. Kammer. Somit war die Kammer Br&#228;utigams nur siebeneinhalb Wochen f&#252;r diese Buchstaben zust&#228;ndig, just die Zeit, in der die Honecker-Anklage einging. Die Anw&#228;lte des Hauptangeklagten f&#252;hrten dazu aus: »Dass die Zust&#228;ndigkeits&#228;nderung zuf&#228;llig, ohne den Blick auf das zu erwartende Verfahren gegen Honecker u. a. erfolgte, wird niemand ernsthaft behaupten k&#246;nnen.«</p>
<p>Doch nicht nur in diesem zumindest seltsamen Vorgang sah die Verteidigung Anlass, Richter Br&#228;utigam wegen Befangenheit abzulehnen. Sie bezog sich in ihrem schon am zweiten Verhandlungstag gestellten Antrag auch auf seine ersten &#196;u&#223;erungen und Entscheidungen, in denen sie die erforderliche Unparteilichkeit eines Richters nicht gewahrt sah. Daraus ergebe sich ein ausgepr&#228;gter »Verurteilungswillen« Br&#228;utigams. Bereits in ihrer Stellungnahme zur Anklage konstatierten die Verteidiger das »Bed&#252;rfnis eines Richters, einen gelinde gesagt rechtlich h&#246;chst zweifelhaften Prozess gegen einen todkranken Mann in gro&#223;er Eile noch vor dessen vollst&#228;ndiger Verhandlungsunf&#228;higkeit einigerma&#223;en elegant zu Ende zu bringen. Diesem Ziele haben sich offenbar entgegenstehende Rechtsfragen, die Gesundheit des Angeschuldigten und dessen Freiheit, seine Verteidigung so zu gestalten, wie er es f&#252;r richtig h&#228;lt, unterzuordnen.« Sie st&#252;tzten sich in ihrem Urteil auf Interviews, die Br&#228;utigam vor Prozessbeginn in reicher Zahl gegeben hatte und in denen er nicht vers&#228;umte, von den »historischen Dimensionen« des Verfahrens zu sprechen und nebenbei noch mitzuteilen, dass er gerade das Buch »Hitler und Stalin« lese. Gegen&#252;ber Nicolas Becker soll er schlie&#223;lich gesagt haben: »Wir stehe ich denn vor der Geschichte da, wenn ich den Prozess gegen die anderen Angeklagten zu Ende gebracht habe und Herr Honecker in Chile noch in der Sonne liegt?« Die Anw&#228;lte zogen daraus den Schluss, es sei ziemlich zweifelhaft, »dass sich ein Vorsitzender vielfach biographisch portr&#228;tieren l&#228;&#223;t, um lediglich eine negative Er&#246;ffnungsentscheidung zu f&#228;llen«.</p>
<p>Der Befangenheitsvorwurf der Honecker-Verteidiger bezog sich auch auf die von Br&#228;utigam verf&#252;gte Abtrennung von 56 in der Anklageschrift genannten Einzelf&#228;llen von T&#246;tungen an der Mauer, mit der der Vorsitzende Richter auch die Staatsanwaltschaft vor den Kopf stie&#223;. W&#228;hrend diese jedoch im Interesse ihres h&#246;heren Ziels, eines schnellen Vorankommens im Verfahren, die angesichts ihrer vielmonatigen Flei&#223;arbeit bittere Pille schluckte, sahen die Verteidiger darin einen »Kunstgriff«, den Prozess zu verk&#252;rzen und damit noch zu Lebzeiten ihres Mandanten zu beenden. Schlie&#223;lich glaubten Wolff, Becker und Ziegler in der Behandlung der medizinischen Gutachten durch den Richter die eindeutige Absicht zu erkennen, aus ihnen nur das zu entnehmen, was seinem Ziel, der Prozesser&#246;ffnung entgegenkam. Das &#220;bergehen von Expertenaussagen, nach denen der Tumor »mit hoher Wahrscheinlichkeit« b&#246;sartig sei, dass die Verhandlungsf&#228;higkeit kaum l&#228;nger als eine Stunde dauere und der Prozess den Verfall des Angeklagten beschleunigen werde, ignorierte Br&#228;utigam. Stattdessen befand er am 4. November 1992, dass Honeckers Krebserkrankung »zum jetzigen Zeitpunkt kein Verfahrenshindernis« darstelle und von dem Prozess f&#252;r ihn keine »konkrete Lebens- oder schwerwiegende Gesundheitsgef&#228;hrdung« ausgehe. Er st&#252;tzte sich dabei auf die Expertise eines Gutachters, der Honecker gar nicht pers&#246;nlich untersucht, sondern nur die Berichte seiner Kollegen eingesehen hatte. Und als Beleg f&#252;hrte er weiter an, dass der Angeklagte den ein- bis zweist&#252;ndigen Haftpr&#252;fungsterminen »mit konzentrierter Aufmerksamkeit« gefolgt sei, wie er ja auch in seiner Zelle regen Schriftverkehr unterhalte und zahlreiche Besucher empfange. Br&#228;utigam stellte sich damit ganz auf die Seite der Staatsanwaltschaft, deren Erkl&#228;rungen deutlich erkennen lie&#223;en, dass sie Honecker von Anfang an und auch w&#228;hrend des gesamten Prozesses offensichtlich f&#252;r einen Simulanten hielt. Und zum Schluss bet&#228;tigte sich der Richter gar selbst als Therapeut. K&#246;nne es nicht sein, so fragte er, dass der Angeklagte durch den Prozess neuen Lebensmut sch&#246;pfen werde.</p>
<p>Vor eine &#228;hnliche Entscheidung gestellt wie Br&#228;utigam, hatten Hamburger Richter 1987 ein Verfahren eingestellt, denn dadurch werde der Angeschuldigte »in eine nicht mit medizinischen Ma&#223;nahmen abwendbare nahe Lebensgefahr gebracht . . . Diese Gef&#228;hrdung seines Lebens und seiner Gesundheit w&#228;re so hoch, dass dadurch sein Grundrecht aus Art.2 Abs.2 Grundgesetz verletzt werden w&#252;rde«. Der Mann war ein fr&#252;herer SS-Obersturmf&#252;hrer und litt an Prostatabeschwerden, Bluthochdruck und Depressionen. Er lebt heute in Frankfurt/Main. Dass Richter Br&#228;utigam anders entschied, interpretierten Honeckers Verteidiger in ihrem Befangenheitsantrag, er sei »als Mensch aus dem Blickfeld l&#228;ngst verschwunden. Er wird nur noch als politischer Gegner behandelt«. Daraus ergebe sich die »Gefahr, dass nicht im Namen des Volkes, sondern nach dem und f&#252;r das Volksempfinden entschieden« werden soll. Und angesichts dessen sei es »f&#252;r Herrn Honecker auch kein Trost, dass der Vorsitzende Richter sich &#246;ffentlich mehrfach als aktiven Antikommunisten bezeichnet hat«.</p>
<p>Im Prozess selbst versuchte Br&#228;utigam, diesen Eindruck zu vermeiden und gab zum Beispiel den Angeklagten &#8211; vor allem Erich Honecker &#8211; die M&#246;glichkeit zu ausf&#252;hrlichen, auch politischen Stellungnahmen. Doch in seiner Verhandlungsf&#252;hrung zeigte sich deutlich, dass er sich nicht frei von &#228;u&#223;eren Einfl&#252;ssen f&#252;hlte, denn er lenkte das Verfahren au&#223;erordentlich nerv&#246;s und sprunghaft, entschied wenig souver&#228;n und leistete sich von Anfang an ganz offensichtliche Fehler. Vor allem aber konnte er kaum den Eindruck verdr&#228;ngen, st&#228;ndig auf die Reaktionen der Staatsanwaltschaft zu schielen, ehe er seine Entscheidungen traf. Dabei unterlag er gewiss keiner unmittelbaren Beeinflussung, und Jutta Limbachs spontanes Versprechen nach Br&#228;utigams Nominierung, sie werde ihn nun nicht einmal mehr anrufen, um jeden Verdacht einer Einflussnahme auszuschlie&#223;en, ist von ihr bestimmt eingehalten worden &#8211; auch wenn ihre sp&#228;tere Reaktion auf das Ausscheiden Honeckers aus dem Verfahren die Glaubw&#252;rdigkeit dieser Zusage nicht gerade gest&#228;rkt hat. Das Funktionieren das Richters ergab sich wohl auch so aus dem »diskreten Charme des Systems«, aus der rational schwer fassbaren Melange von gesellschaftlichem Klima mit seinen stabilen Gro&#223;wetterlagen und aktuell bedingten Turbulenzen einerseits und dem karrieristischen Ehrgeiz des einzelnen andererseits. Der eitle Br&#228;utigam war in einer solchen Situation besonders anf&#228;llig und zugleich gef&#228;hrdet. Sein sp&#228;teres Scheitern ergab sich daraus, dass er den Spagat zwischen diesen Polen nicht bew&#228;ltigte.</p>
<p>Bis heute ist unklar, warum er vor Verhandlungsbeginn nicht pr&#252;fen lie&#223;, ob der bekannterma&#223;en schwerkranke Willi Stoph &#252;berhaupt verhandlungsf&#228;hig sei. Als dieser dann am ersten Verhandlungstag nicht erschien, sah er seinen straffen Fahrplan durcheinanderkommen und erwog ernsthaft, ohne den Fehlenden weiterzuverhandeln, was die Strafprozessordnung keineswegs zul&#228;sst. Die Verteidigung, sichtlich &#252;berrascht, mahnte ihn, seine Entscheidung zu &#252;berdenken und sich mit den Beisitzern zu beraten. Erst als sich &#8211; z&#246;gernd &#8211; auch die Staatsanwaltschaft dieser Position anschloss, vertagte Br&#228;utigam. So endete der Prozessauftakt praktisch schon nach einer guten Viertelstunde, und Anwalt Becker verteilte seine ersten Zensuren: Der Vorsitzende sei eben »immer eine Spur zu schnell und immer eine Spur zu unjuristisch«.</p>
<p>Der Befangenheitsantrag des zweiten Verhandlungstages wurde zwar von der 51. Strafkammer des Landgerichts abgewiesen, jedoch hatte der Beschluss schon damals Formulierungen enthalten, die ein sensibler Richter als vorsichtige Distanzierung h&#228;tte deuten m&#252;ssen. Die Entscheidung Br&#228;utigams, sich auf nur einen Gutachter zu st&#252;tzen, sei «zumindest nicht unvertretbar«, hie&#223; es da salomonisch. Dennoch orientierte sich der Vorsitzende auch weiterhin auf die Staatsanwaltschaft, die schon Stoph nicht aus dem Verfahren ausscheiden sehen wollte und erst durch die Best&#228;tigung seiner Verhandlungsunf&#228;higkeit durch einen Amtsarzt davon zu &#252;berzeugen war. Am dritten Verhandlungstag trat Oberstaatsanwalt Schaefgen entschieden gegen eine Einstellung des Verfahrens gegen Honecker ein und verlangte, weiter nach Plan zu verfahren, der eine neue Untersuchung des Hauptangeklagten erst Anfang Dezember vorsah. Nicolas Becker dazu: Hier werde »mit deutscher Gr&#252;ndlichkeit und deutscher Unerbittlichkeit« eine Mensch »zu Tode prozessiert«.</p>
<p>Am f&#252;nften Tag konnte dann Schaefgen endlich die verk&#252;rzte Anklageschrift verlesen. Das Verfahren schien nun mit den Erkl&#228;rungen der Angeklagten und ihrer Vernehmung zur Person zur Sache zu kommen, aber der Vorsitzende gewann trotzdem keine Souver&#228;nit&#228;t. Mehrfach musste er sich auf kleine Schnitzer in der Prozessf&#252;hrung aufmerksam machen lassen, immer wieder verlor er gegen&#252;ber der Verteidigung und den Anw&#228;lten der Nebenklage &#8211; vor allem Nicolas Becker und Hanns-Ekkehard Pl&#246;ger &#8211; die Beherrschung, und am siebenten Verhandlungstag lie&#223; er sich sogar zu einer Beschimpfung des Publikums hinrei&#223;en. Einen Lacher auf seine Kosten quittierte er mit der w&#252;tenden Drohung, nach sechs Verhandlungstagen merke er sich nun die Gesichter der St&#246;rer und werde sie aus dem Saal verweisen. Seine Unsicherheiten waren so offensichtlich, dass ihn sogar der Angeklagte Streletz eine Woche sp&#228;ter in indirekter Weise ironisch r&#252;gte. Befragt, wie Erich Honecker die Sitzungen des Nationalen Verteidigungsrates geleitet habe, sagte er: »Er hat nie jemanden unterbrochen oder ihm das Wort entzogen. Und er war auch nicht aufgeregt und sprach nie mit erhobener Stimme.«</p>
<p>Mitte Dezember trafen schlie&#223;lich die Gutachten der Mediziner nach der letzten Untersuchung Honeckers ein. Sie diagnostizierten ein weiteres Wachstum des Lebertumors und sagten schon f&#252;r die nahe Zukunft voraus, »dass Stauungserscheinungen im Gallensystem und allen Gef&#228;&#223;systemen zu lebensbedrohlichen Komplikationen f&#252;hren«. Der psychische Befund sei bereits jetzt gepr&#228;gt »durch Absinken des energetischen Potentials, Initiativarmut, Ersch&#246;pfung und Mattigkeit sowie zunehmende reaktiv-organisch bedingte Depression«. Honecker &#8211; so prognostizierten sie &#8211; werden nur noch drei bis sechs Monate leben. Im Hinblick auf eine bis ins Fr&#252;hjahr 1993 reichende Hauptverhandlung werde »man wohl sagen m&#252;ssen, dass hier die Erkrankung von Herrn Honecker Grenzen setzt, die dieses Ziel zu erreichen nicht erlauben«. F&#252;r die Verteidiger war dies eine Best&#228;tigung ihrer Position; m&#246;glicherweise neigte angesichts solch eindeutiger Aussagen auch Hansgeorg Br&#228;utigam nun einer Einstellung des Prozesses zu. Denn am 17. Dezember verk&#252;ndete er im Fernsehen, dass f&#252;r ihn die medizinischen Gutachten »au&#223;er Zweifel« st&#252;nden, und erstmals seit langem traf er wieder eine souver&#228;ne Entscheidung, als er am n&#228;chsten Tag die Er&#246;rterung der &#228;rztlichen Stellungnahmen unter Ausschluss der &#214;ffentlichkeit wie der Angeklagten beschoss. Die Staatsanwaltschaft, von vornherein mit einer ablehnenden Stellungnahme zu den Verteidigerantr&#228;gen ausger&#252;stet, mag das Schwanken des Richters gesp&#252;rt haben. Sie jedenfalls trug ihre vorbereitete Erkl&#228;rung an diesem Tag nicht mehr vor, sondern erbat sich Bedenkzeit, um Zeit zu gewinnen. Denn der von Nebenkl&#228;ger-Anwalt Pl&#246;ger herbeizitierte Spezialist f&#252;r Sterbehilfe, Julius Hackethal, hatte in der Anh&#246;rung alle Register seines demagogischen Talents gezogen und die von Natur aus vorsichtigen und daher oft mit eingeschr&#228;nkter Verbindlichkeit redenden &#196;rzte in Widerspr&#252;che verwickelt. Hinterher meinte er stolz: »Die Vorhersage der Gutachter, dass Herr Honecker in K&#252;rze verhandlungsunf&#228;hig ist oder gar sterben wird, ist von mir stark ersch&#252;ttert worden. Der Junge sieht doch gut aus.«</p>
<p>Diese Einsch&#228;tzung Hackethals schien den Ankl&#228;gern wohl als geeignetes zus&#228;tzliches Argument f&#252;r die Untermauerung ihrer Position, und sie formulierten ihre Ablehnung einer Einstellung des Verfahrens gegen Honecker am 21. Dezember 1992 noch kompromissloser als zun&#228;chst beabsichtigt. Die Gutachter h&#228;tten noch keine sichere Prognose &#252;ber das Wachstum des Tumors liefern k&#246;nnen, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, und er zog sich im weiteren auf eigene Beobachtungen zur&#252;ck: Der Angeklagte sei im Gerichtssaal »ersichtlich wach und orientiert« und zeige »keine wesentlichen Erm&#252;dungserscheinungen«. Pl&#246;ger sprang der Anklagebeh&#246;rde mit einem »Obergutachten« Hackethals bei, und das Gericht unterwarf sich wieder einmal diesen massiven Vorhalten: »Die Prognose bez&#252;glich der Schwere der Erkrankung ist noch zu ungewiss, als dass eine Einstellung des Verfahrens zwingend geboten w&#228;re.«</p>
<p>Doch die zerm&#252;rbenden achtst&#252;ndigen Debatten vor diesem Beschluss haben den Vorsitzenden Richter offensichtlich so stark verunsichert, dass er am 21. Dezember auch jenen schweren Fehler machte, der schlie&#223;lich zu seiner Entfernung aus dem Verfahren f&#252;hrte. In einer Verhandlungspause ging er auf die Verteidiger Honeckers zu und &#252;berreichte ihnen einen alten Stadtplan der »Hauptstadt der DDR, Berlin« mit der Bitte, der Hauptangeklagte m&#246;chte f&#252;r einen der Sch&#246;ffen sein Autogramm in diesen schreiben. Von Hanns-Ekkehard Pl&#246;ger sp&#228;ter befragt, was er da mit den Verteidigern gemauschelt habe, sprach er von einer »Postsache«. Und salopp: »Befriedigt Sie das? Befriedigt Sie das nicht?« Die Verteidiger schwiegen, hofften sie doch zu diesem Zeitpunkt noch, in K&#252;rze sei der Prozess f&#252;r ihren Mandanten beendet, und da spiele diese Notl&#252;ge auch keine Rolle mehr. Als aber Br&#228;utigam dann den gegenteiligen Gerchtsbeschluss verk&#252;ndet hatte, stellten sie einen Antrag auf Befangenheit. Bei einem Richter, der sich schon bei einem so nebens&#228;chlichen Vorgang derart verhalte, sei zu bef&#252;rchten, dass er »immer wieder in Notlagen kommt, die ihn stets von neuem dazu zwingen . . ., zu Un- und Halbwahrheiten Zuflucht zu nehmen«.</p>
<p>Einer der Anw&#228;lte Honeckers, Friedrich Wolff, hatte bereits vor Prozessbeginn darauf verwiesen, dass auch der Richter vielf&#228;ltigen Einfl&#252;ssen unterliegt: »Wer wei&#223; denn wirklich, was in den Kreisen, in denen der Richter verkehrt und aus denen er auch sein Weltbild und seine Meinung sch&#246;pft, gedacht wird.« Ber&#252;cksichtigt man Br&#228;utigams Vorpr&#228;gung und den &#246;ffentlichen Druck, der &#8211; wenn auch wohl kaum direkt &#8211; auf ihn ausge&#252;bt wurde, dann kann man ermessen, wie schwer es ihm gefallen sein d&#252;rfte, die Funktion des Richters von der des R&#228;chers zu unterscheiden. Die selbstbewusste Akzeptanz der Charakterisierung als »Richter Honeckers« war in diesem Sinne schon verr&#228;terisch, sein Agieren im Gerichtssaal konnte einen solchen Eindruck nur verst&#228;rken. Das musste gerade in diesem Prozess t&#246;dlich sein &#8211; und war es denn auch, wobei der unmittelbare Anlass seines Sturzes wie eine Lappalie anmutet.</p>
<p>Fast schien es daher in der ersten Verhandlung des neuen Jahres zun&#228;chst so, als werde er auch diesen Befangenheitsantrag &#8211; wie viele zuvor &#8211; &#252;berstehen. Die Staatsanwaltschaft r&#252;gte zwar die Autogramm-Geschichte, fand sie dann aber doch »vom Gegenstand des Verfahrens sehr weit entfernt«, als dass sie die Auswechselung des Richters rechtfertige. Pl&#246;ger, der sich dem Befangenheitsgesuch der Verteidigung angeschlossen hatte, schien nicht abgeneigt, es zur&#252;ckzuziehen, denn auch er wusste trotz aller Theatralik nat&#252;rlich, dass er &#8211; was Honecker betraf &#8211; mit Br&#228;utigam mehr &#220;bereinstimmung hatte als Differenzen. Dennoch wollte er erst mit seiner Mandantin telefonieren. Diese war nicht erreichbar, und als sein Kollege Boergen schlie&#223;lich gegen&#252;ber Pl&#246;ger ank&#252;ndigte: »Wenn du den Antrag zur&#252;cknimmst, werde ich ihn stellen.«, lie&#223; auch er das Schicksal seinen Lauf nehmen. Minutenlang redeten Verteidiger, Ankl&#228;ger und Nebenklage-Vertreter &#252;ber den Vorsitzenden Richter, wogen ab, inwieweit bei ihm Fehlverhalten vorliegt, und dieser sa&#223; hilflos dabei, musste &#252;ber sich ergeben lassen, dass statt der Taten Honeckers und der anderen nun sein Versagen zum Gegenstand gerichtlicher Er&#246;rterung wurde. In diesen Minuten entschied sich wohl sein Schicksal, denn von nun an war seine Autorit&#228;t derart ersch&#252;ttert, dass er das ihn ohnehin schon &#252;berfordernde Verfahren erst recht nicht mehr unangefochten w&#252;rde weiterf&#252;hren k&#246;nnen. »Letzter Auftritt Br&#228;utigams?« fragte daraufhin die Berliner Zeitung und hatte die richtige Witterung. Einen Tag sp&#228;ter verk&#252;ndete die 27. Gro&#223;e Strafkammer, verst&#228;rkt durch einen Richter der 51. Kammer, ihren Beschluss zu Br&#228;utigam und dem autogrammheischenden Sch&#246;ffen: »In der Strafsache gegen Honecker u. a. sind die Ablehnungsgesuche des Angeklagten Honecker gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht, Br&#228;utigam, vom 23. Dezember 1992 und der Nebenkl&#228;ger Bittner, Reis und Gross gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht, Br&#228;utigam, und den Erg&#228;nzungssch&#246;ffen Kohlhus vom 23. Dezember 1992 bzw. 4. Januar 1993 begr&#252;ndet.« Br&#228;utigam, der vor Prozessbeginn die Gew&#228;hrung von Autogrammen durch Honecker als Indiz f&#252;r dessen Verhandlungsf&#228;higkeit gedeutet hatte, kam nun durch ein solches Autogramm zu Fall. Die Geschichte h&#228;lt wahrlich mitunter ironische Einf&#228;lle bereit.</p>
<p></span></p>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossern &#8211; ein Staat vor Gericht? Teil 8</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Jan 2008 17:57:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In sieben Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das achte Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &#38; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In sieben Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das achte Kapitel <span id="more-285"></span>– <span id="more-277"></span>auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.<span id="more-299"></span><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/a34b26d452a74abb90576b360914c345" width="1" height="1" alt=""/></p>
<p><strong><font size="5" face="Arial">Die Verteidiger</font></strong></p>
<p><strong><font size="5" face="Arial"><font size="4" face="Arial">Verteidiger des Rechtsstaats</font></font></strong></p>
<p><span id="more-294">Es scheint so, als seien Honeckers letzte drei Mitarbeiter seine besten gewesen. Jahrzehntelang von ganzen St&#228;ben diensteifriger &#196;rmelschoner und Parkettl&#228;ufer umgeben, die aber statt des eigenen Kopfes nur Augen und Ohren bem&#252;hten, um ihrem Generalsekret&#228;r, Vorsitzenden des Staatsrates, der Nationalen Verteidigungsrates usw. jeden Wunsch und Willen von den Augen abzulesen, waren es nun endlich souver&#228;ne und nicht zuletzt dadurch auch gescheite M&#228;nner, die ihn als Verteidiger vor Gericht begleiteten: Friedrich Wolff, Nicolas Becker und Wolfgang Ziegler.</span><span id="more-294">Wolff war 1989 zu Honeckers Anwalt avanciert, als dessen Abstieg begann und der damals gleichfalls bedr&#228;ngte Professor Vogel ihn um diesen Gefallen bat. Ihm war mulmig, als er diese Aufgabe &#252;bernahm, denn er wusste: Viele Freunde machte er sich unter den obwaltenden Umst&#228;nden damit nicht. Und tats&#228;chlich erhielt er Drohanrufe, musste sich sp&#228;ter &#8211; unmittelbar nach Honeckers Einkehr in Moabit &#8211; dort von aufgebrachten Demonstranten als »M&#246;rder« und »SED-Verbrecher« beschimpfen lassen. Aber er wusste auch, dass jeder Mensch Anspruch auf Rechtsbeistand hat, und er wollte seine sozialistische Gesinnung nicht verleugnen &#8211; auch nicht in diesem schwierigen Augenblick, als mancher sie schnell abstreifte.</span><span id="more-294"> </span><span id="more-294">Friedrich Wolff hat in seinem Leben immer wieder Mut beweisen m&#252;ssen. Als Sohn eines j&#252;dischen Arztes waren die Kinder- und Jugendjahre des heute 70j&#228;hrigen ein &#220;berlebenskampf. Er wurde vor&#252;bergehend von der Schule verwiesen, konnte nicht studieren, arbeitete dann dienstverpflichtet als Hilfsarbeiter in Neuk&#246;lln, sp&#228;ter in Treuenbrietzen. Einer Zwangsverpflichtung f&#252;r die Organisation Todt entging er nur knapp. Als Halbjude &#8211; und das empfindet er heute als Gl&#252;ck &#8211; war er jedoch auch wehrunw&#252;rdig und &#252;berlebte so den Krieg als einer der wenigen des Jahrganges 1922.</span><span id="more-294">Nach 1945 suchte er seinen Platz im Leben, wollte zun&#228;chst Medizin studieren, lie&#223; es dann aber wegen seiner schlechten Augen und verfiel auf die Juristerei. 1952 machte er sein Examen, wurde Hilfsrichter und Lehrer an der Volksrichterschule. Ab 1954 leitete er das Berliner Kollegium der Rechtsanw&#228;lte. Bereits 1945 war er in die KPD eingetreten &#8211; aus echter &#220;berzeugung, dass soziale Gerechtigkeit nur auf diesem Wege zu erk&#228;mpfen ist. Wolff wurde zu einem der bekanntesten Rechtsanw&#228;lte der DDR &#8211; und war dennoch nicht eindeutig festzulegen. Bereits als Student hatte er sich in einer Resolution gegen den Personenkult »in Wort und Bild, in Gips und Bronze« gewandt und bekam &#196;rger. Nach dem 17. Juni 1953 verteidigte er »R&#228;delsf&#252;hrer« und »Provokateure«. Mit »Herzklopfen und Hosenflattern« pl&#228;dierte er auf Freispruch &#8211; ebenso wie vier Jahre sp&#228;ter, als er den zum Konterrevolution&#228;r gestempelten Leiter des Aufbau-Verlages, Walter Janka, verteidigte. Er tat das zwar mit begrenztem Erfolg, aber mit Geschick und Zivilcourage. Doch Wolff trat auch in Kriegsverbrecherprozessen auf &#8211; sowohl in den Schauprozessen gegen den zeitweiligen Bundesvertriebenenminister Theodor Oberl&#228;nder 1960, dem die Teilnahme an Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeworfen worden war, und drei Jahre sp&#228;ter gegen den einstigen Ministerialrat im Reichsinnenministerium, Verfasser von Kommentaren zu den nazistischen Rassengesetzen und sp&#228;teren Staatssekret&#228;r in Adenauers Bundeskanzleramt, Hans Globke, als auch gegen in der DDR habhaft gemachte Nazis wie den Oradour-M&#246;rder Heinz Barth, was mancher als Unterst&#252;tzung der DDR-Propaganda gegen die Bundesrepublik wertete.</p>
<p>F&#252;r Honecker war Wolff der eigentliche Vertrauensanwalt &#8211; was auch im Gerichtssaal deutlich wurde. St&#228;ndig sa&#223; er neben dem Hauptangeklagten, erl&#228;uterte ihm die Vorg&#228;nge und signalisierte, wenn dieser in eine Schw&#228;cheperiode geriet. Wolff sah das Verfahren einzig als Jurist. »F&#252;r moralische Schuld bin ich nicht kompetent«, sagte er einmal in einem Interview. »Ich habe im Gegensatz zu Pfarrern und Philosophen &#252;ber juristische Schuld zu befinden und mehr nicht.«</p>
<p>Als im Herbst 1990 erkennbar wurde, dass das Verfahren gegen Honecker durch Westberliner Gerichte weitergef&#252;hrt w&#252;rde, versicherte sich Friedrich Wolff des Beistandes zweier Kollegen, die im bundesrepublikanischen Rechtsverst&#228;ndnis gro&#223; geworden waren. Wolfgang Ziegler ist seit 1969 in Berlin als Anwalt t&#228;tig. 1940 im w&#252;rttembergischen Weil der Stadt geboren, machte er in Stuttgart sein Abitur und studierte die Rechte in T&#252;bingen, M&#252;nchen, Paris und Berlin. Kurz nach dem Mauerbau in die geteilte Stadt gekommen, erlebte er hier deren damalige Atmosph&#228;re in vielf&#228;ltiger Weise. Pr&#228;gend war f&#252;r ihn in dieser Hinsicht das jahrelange Verfahren um den Tod des Studenten und Mitglieds der »Bewegung 2. Juni«, Ulrich Schm&#252;cker, der als V-Mann des Verfassungsschutzes galt. Ganz naiv in diesen Prozess gegangen, sah er sich bald zu einer hartn&#228;ckigen Verteidigung herausgefordert, vor allem durch die Einflussnahme des Geheimdienstes auf die Ermittlungen und &#252;berhaupt dessen enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, was Ziegler bis dahin nicht f&#252;r m&#246;glich gehalten hatte. Trotz Mordvorwurfs und mehrmaliger Verurteilung der Angeklagten zu »Lebensl&#228;nglich« erreichte er schlie&#223;lich Einstellung des Verfahrens.</p>
<p>Dennoch ist der 52j&#228;hrige nicht auf politische Strafsachen festgelegt. »Mordprozesse, Steuerprozesse, Bestechungsprozesse, Vergewaltigungsprozesse, also alles, was man sich nach dem Strafgesetzbuch vorstellen kann«, schildert er das Spektrum seiner Mandate, f&#252;gt jedoch hinzu: »Darunter auch Prozesse mit einem gewissen politischen Akzent.« Dies reizte ihn auch am Honecker-Verfahren: »Gerade in einem solchen Fall, wo die Vorverurteilung so weit fortgeschritten ist, ist es eine Herausforderung f&#252;r den Strafverteidiger, das Ganze auf das Wesentliche zur&#252;ckzuf&#252;hren. Es geht darum, nur ganz streng die strafrechtliche Schuld zu pr&#252;fen und diese scharf abzugrenzen von der politischen, der moralischen Schuld.« Ziegler agierte in Moabit eher unauff&#228;llig, daf&#252;r aber umso wirksamer, denn seinen pr&#228;zisen, durchdachten Argumenten konnte sich weder die Anklage verschlie&#223;en noch wagte sie der hemds&#228;rmlige Nebenklage-Vertreter Pl&#246;ger mit Verbalinjurien zu beantworten.</p>
<p>&#196;hnlich brillant, jedoch mit ganz anderem Temperament wirkte Honeckers dritter Anwalt Nicolas Becker. In gro&#223;b&#252;rgerlicher Familie in Lindau am Bodensee aufgewachsen, studierte er in Berlin und Freiburg und st&#252;rzte sich in die Studentenpolitik, war AStA-Vorsitzender und im VDS. 1975 wurde er Anwalt in der Kanzlei Otto Schilys, 1980 dessen Sozius. Diese f&#252;hrt er jetzt mit Reiner Geulen. Der zeitweilig auch bei seinen Kollegen als »Linksanwalt« geltende 68er-Aktivist &#8211; mit 46 Jahren der j&#252;ngste der drei Honecker-Anw&#228;lte &#8211; konnte seine Emotionen im Moabiter Saal 700 oftmals nicht z&#252;geln &#8211; ohne dass freilich darunter die Exaktheit seiner juristischen Beweisf&#252;hrung litt. Vor allem reagierte Becker hochsensibel auf jeden noch so unmerklichen Vorgang im Prozess, der ihm entweder eine wie auch immer bedrohliche Entwicklung signalisierte oder die Chance aufzeigte, f&#252;r seinen Mandanten etwas herauszuholen. Der Vorsitzende Richter war vor allem ihm von Anfang an nicht gewachsen; sein sp&#228;terer Abgang ist wohl auch Resultat dieser st&#228;ndigen Zerm&#252;rbungstaktik Beckers, die von einer hohen Motivation gespeist wurde.</p>
<p>Nicolas Becker ist au&#223;erordentlich ehrgeizig und gibt dar&#252;ber hinaus zu: »Rechtsanw&#228;lte sind eitle Leute. Sie genie&#223;en nat&#252;rlich, in der &#214;ffentlichkeit aufzutreten. Der Beruf des Juristen ist schon in seiner Aus&#252;bung narzistisch.« Aber auch das wirkt kokett, denn nat&#252;rlich z&#228;hlt f&#252;r ihn neben dem Erfolg auch, wie das Recht zu seinem Recht kommt, wie der Rechtsstaat sich bew&#228;hrt und nicht allm&#228;hlich zur Karikatur verzerrt wird. Nicht zuf&#228;llig erw&#228;hnt er in Interviews gern, dass sein Vater Hellmuth Becker nach 1945 einen anderen »Staatsfeind« verteidigte, den Staatssekret&#228;r in Ribbentrops Ausw&#228;rtigem Amt von 1938 bis 1943 und sp&#228;teren Botschafter Hitlers beim Vatikan, Ernst von Weizs&#228;cker, Vater des derzeitigen Bundespr&#228;sidenten. Dieser wurde im N&#252;rnberger Wilhelmstra&#223;en-Prozess 1949 zu f&#252;nf Jahren Gef&#228;ngnis verurteilt, sp&#228;ter aber freigelassen. Auch jener Angeklagte sei »eine nicht gerade unproblematische Pers&#246;nlichkeit« gewesen, ohne dass Becker damit eine Parallele zu Honecker ziehen will. Ihn reizte jedoch die Vertretung dieses »Staatsfeindes Nr. 1« in einem politischen Prozess, und ihn st&#246;rte auch die Selbstgerechtigkeit der Leute, die Honecker jetzt verfolgten. Schlie&#223;lich gehe er davon aus, dass auch dieser Mann gute Motive hatte. Deshalb emp&#246;rte Becker ungemein, wie der Anwalt der Nebenklage, Hanns-Ekkehard Pl&#246;ger, im Prozess auftrat und handelte sich f&#252;r die Charakterisierung von dessen Erg&#252;ssen als »B&#252;ttenreden« und »dreckigen Reden« wegen Beleidigung eine Zivilklage des Enfant terrible im Gerichtssaal ein, die dieser jedoch flugs zur&#252;ckzog, als ihm Beckers Anw&#228;lte m&#246;gliche Konsequenzen aufzeigten.</p>
<p>Die Zusammenarbeit der drei Honecker-Verteidiger war offenbar exzellent. Jeder spielte seinen Part, nachdem die Linie gemeinsam festgelegt war. Nichts ging an die &#214;ffentlichkeit, das nicht von allen drei getragen wurde. In diesem Sinne bestand ihre Verteidigungsstrategie von Anfang an &#8211; und fast ausschlie&#223;lich &#8211; in der Verhinderung des Prozesses und &#8211; als er dann doch in Gang kam &#8211; in seiner schleunigsten Beendigung. Wolff sah das zu Prozessbeginn als Dilemma: »Wir haben uns immer darauf verlassen, dass der Prozess nicht stattfindet. Unser ganzes Bem&#252;hen war daher lange darauf gerichtet klarzumachen, dass der Gesundheitszustand Honeckers einen Prozess nicht zul&#228;sst. Andere Fragen und Zusammenh&#228;nge haben wir daher noch gar nicht umfassend er&#246;rtert.« Tats&#228;chlich hatte der Anwalt nach Honeckers Flucht in die Sowjetunion 1990 an eine R&#252;ckkehr nicht geglaubt. Noch sechs Wochen vor der Ausweisung aus der chilenischen Botschaft in Moskau war er sicher: »Er kommt nicht zur&#252;ck, jedenfalls nicht freiwillig, solange der Haftbefehl gegen ihn existiert. . . Er will nicht derjenige sein, der nach der Niederlage im Triumphzug vorgef&#252;hrt wird, so wie es die alten R&#246;mer mit ihren besiegten Gegnern taten.« Am 31. Juli 1992, zwei Tage nach Honeckers R&#252;ckkehr, sch&#228;tzte er die Chance, den Prozess zu verhindern, dann nur noch pessimistisch ein: »Gleich Null, wenn man das gesellschaftliche Klima heute zum Ma&#223;stab nimmt.«</p>
<p>So kam es dann auch, und nun mussten die Anw&#228;lte mit Hochdruck arbeiten, um eine Stellungnahme zur Anklageschrift fristgem&#228;&#223; erarbeiten zu k&#246;nnen. Sie hielten diese grunds&#228;tzlich f&#252;r unrechtm&#228;&#223;ig, sahen sie als »Resultat einer historisch l&#228;ngst entschiedenen Machtfrage (. . .), n&#228;mlich des Untergangs der DDR, des Untergangs des gesamten ehemaligen Ostblocks und der Inkorporierung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland«. Wenn sie dennoch gegen diese »milit&#228;radministrative B&#252;rokratie-Geschichte« rechtlich argumentierten, dann mit dem Ziel darzulegen, »dass die Strafverfolgungsbeh&#246;rden mit ihrem Ansinnen, einen Prozess gegen Herrn Honecker zu f&#252;hren, ihren eigenen rechtsstaalichen Postulaten nicht gerecht werden k&#246;nnen«. Als Begr&#252;ndungen verwiesen sie auf seine nach ihrer Auffassung fortdauernde Immunit&#228;t als ehemaliges Staatsoberhaupt, auf die Act of State-Doktrin mit ihrem Kern, dem R&#252;ckwirkungsverbot, auf die ungew&#246;hnliche Interpretation des Begriffs der Mitt&#228;terschaft und vor allem auf die juristische Bewertung der »Rechtswidrigkeit« von Honeckers Tun als Staatsmann, die sie weder durch v&#246;lkerrechtliche Prinzipien noch durch die schon er&#246;rterte Konstruktion eines »&#252;berpostiven Rechts« gedeckt sahen.</p>
<p>Tats&#228;chlich ist neben den bereits fr&#252;her genannten rechtlichen Problemen der Anklage die Verletzung des R&#252;ckwirkungsverbots der schwerwiegendste Vorwurf gegen sie. Denn dieses Gebot steht im Grundgesetz (Artikel 103, Abs. 2) und beinhaltet, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit zur Tatzeit gesetzlich bestimmt war. Da im Honecker-Prozess entsprechend den Festlegungen des Einigungsvertrages nach DDR-Recht zu verfahren war, kann von einer Strafbarkeit des Schusswaffengebrauchs an der Grenze, der &#8211; wie dargelegt &#8211; in zahlreichen Verordnungen und seit 1982 im Grenzgesetz kodifiziert war, kaum die Rede sein &#8211; es sei denn, man zieht sich aufs »Naturrecht« zur&#252;ck oder kann nachweisen, dass T&#228;ter an der Grenze in ihren Handlungen &#252;ber die Vorschriften der Schusswaffenanordnungen hinausgingen. Honeckers Anw&#228;lte &#8211; wie auch die der anderen Angeklagten &#8211; wiesen nicht ohne Logik daraufhin, dass die Ignorierung des R&#252;ckwirkungsverbots &#8211; mit welchen Argumenten immer &#8211; grundgesetzwidrig ist. Die Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach h&#228;lt dagegen, dass zum Beispiel ein auf Fl&#252;chtlinge schie&#223;ender Grenzsoldat schon zu Zeiten der DDR damit rechnen musste, »dass wenn diese Herren die Macht nicht mehr haben, man doch die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit kl&#228;ren w&#252;rde«, zumal nicht ungeh&#246;rt geblieben sei, dass in den Westen gefl&#252;chtete »Mauersch&#252;tzen« dort zur Verantwortung gezogen wurden. Dass ihre Position, von diesem Soldaten und &#8211; auf den Honecker-Prozess bezogen &#8211; sogar von den staatstragenden Funktion&#228;ren &#8211; die Orientierung auf das Recht eines anderen Staates zu verlangen, durch das Grundgesetz gedeckt ist, scheint zumindest ungew&#246;hnlich.</p>
<p>Auch hier f&#252;hrt der Weg nur &#252;ber das »Naturrecht«, wobei selbst Jutta Limbach Zweifel hat, ob das Gebot der Freiz&#252;gigkeit zum Kernbereich der Menschenrechte geh&#246;rt. Honeckers Anw&#228;lte legten dar, wie wenig dieses Recht international gilt und sie verwiesen nicht ohne Chuzpe darauf, dass die Bundesregierung gegenw&#228;rtig »die drohende Gew&#228;hrung dieses Rechts mit Sorge« betrachte. Schlie&#223;lich stellten sie fest: »Auch in der Bundesrepublik ist die Ausreisefreiheit nicht in den Grundrechtskatalog aufgenommen worden und musste deshalb vom Bundesverfassungsgericht aus der allgemeinen Handlungsfreiheit heraus interpretiert werden.« Es gibt sogar ein ziemlich restriktives bundesdeutsches Passgesetz, das allerdings in praxi nur selten angewandt wird.</p>
<p>Bei ihrem Bem&#252;hen, den juristischen Verrenkungen der Anklageschrift rechtsstaatliche Grunds&#228;tze entgegenzustellen, erhielten die Verteidiger im Honecker-Prozess weitgehenden Zuspruch von zahlreichen Rechtslehrern und -anwendern, von Politikern der Bundesrepublik und aus dem Ausland. Diese Unterst&#252;tzung nahm noch zu, als im Prozess selbst rechtsstaatliche Prinzipien in Gefahr gerieten &#8211; und das nicht einmal bei den wesentlichen Sachfragen des Verfahrens, sondern beim Streit um die Verhandlungs- und Haftf&#228;higkeit der Angeklagten, insbesondere Erich Honeckers. Seine erste &#228;rztliche Untersuchung nach R&#252;ckkehr aus Moskau ergab den sicheren Befund einer b&#246;sartigen Geschwulst in der Leber. Daraufhin verlangten die &#196;rzte Einstellung des Verfahrens und Haftentlassung, was das Gericht jedoch am 3. September ablehnte. Bereits damals stellte Wolfgang Ziegler klar, »dass sich aus der Erkrankung von Herrn Honecker die sehr hohe Wahrscheinlichkeit ergibt &#8211; so wie das auch die Sachverst&#228;ndigen sagen -, dass er den Prozess nicht wird durchstehen k&#246;nnen. Da er w&#228;hrend der gesamten Dauer eines Verfahrens verhandlungsf&#228;hig sein muss, gen&#252;gt nicht, dass er am Anfang Verhandlungsf&#228;higkeit hat und dann irgendwann dahinschlummert, sondern er muss jederzeit wach und aktiv an einem solchen Prozess teilnehmen k&#246;nnen. Wenn man sich aber vorstellt, was eine solche Krankheit bedeutet, dann ist die Prognose der &#196;rzte wohl durchaus seri&#246;s, n&#228;mlich dass er bei einer angenommenen Verfahrensdauer von zwei Jahren &#8211; und das ist sicherlich ein Mindestma&#223; &#8211; das als verhandlungsf&#228;higer Angeklagter nicht wird durchstehen k&#246;nnen, sondern dass schon wesentlich fr&#252;her Verhandlungsunf&#228;higkeit eintreten wird.« Unter diesen Umst&#228;nden sei auch die Untersuchungshaft aufzuheben, »weil die Untersuchungshaft ja nur zur Sicherung des Verfahrens dient, und wenn es ein Verfahren nicht geben kann, nicht geben darf, dann darf er auch nicht weiter in Untersuchungshaft gehalten werden«.</p>
<p>Wie sich vier Monate sp&#228;ter zeigen sollte, eine sehr weitsichtige und v&#246;llig zutreffende Beurteilung, die jedoch weder Staatsanwaltschaft noch Gericht wahrhaben wollten. Daher mussten die Anw&#228;lte den Kampf fortsetzen, um im Interesse ihres Mandanten rechtsstaatlichen Grunds&#228;tzen Geltung zu verschaffen. Noch im September verlangten sie erneut Einstellung des Verfahrens und Haftverschonung. Die inzwischen erstellten &#228;rztlichen Gutachten attestierten Honecker zwar Haft- und auch begrenzte Verhandlungsf&#228;higkeit, aber lie&#223;en auch keinen Zweifel, dass dies nur f&#252;r einen kurzen Zeitraum anzunehmen sei. »Die Zeit des vermutlichen &#220;berlebens (bei reiner Betrachtung und Beschr&#228;nkung auf die vermutete Tumorerkrankung) d&#252;rfte bei vorsichtiger Sch&#228;tzung zwischen einem halben Jahr und eineinhalb Jahren liegen)«, konstatierte einer der Gutachter, und ein anderer schloss: »Eine Haftverschonung w&#228;re aus &#228;rztlichen &#220;berlegungen zu begr&#252;&#223;en, sie k&#246;nnte auch dazu f&#252;hren, dass der Zustand der zumindest eingeschr&#228;nkten Vernehmungs- und Verhandlungsf&#228;higkeit noch l&#228;nger als unter Haftbedingungen erhalten bliebe.« Wieder entnahm das Gericht diesen Expertisen nur das, was in sein vorgefasstes Urteil passte und lehnte die Entlassung aus der Haft ab. Im Gegenteil, nun wurde das Verfahren f&#252;r den 12. November 1992 angesetzt. Die Anw&#228;lte widersprachen erneut und erhielten auch im n&#228;chsten Haftpr&#252;fungstermin keinen anderen Entscheid. Aber sie gaben den Kampf nicht auf. Schon am zweiten Verhandlungstag lehnten sie den Richter wegen Befangenheit ab, am dritten beantragten sie noch einmal die Abtrennung und Einstellung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls aus gesundheitlichen Gr&#252;nden, am f&#252;nften Verhandlungstag verlangten sie dies wegen nach ihrer Meinung fortdauernder Immunit&#228;t des Hauptangeklagten. Doch vier Tage nach der Anh&#246;rung der medizinischen Gutachter am 17. Dezember verwarf das Gericht erneut die Antr&#228;ge der Verteidigung.</p>
<p>Die &#252;ber Wochen erm&#252;denden Debatten &#252;ber den Gesundheitszustand Honeckers, das Wachstum seines Leberkrebses und die sich daraus ergebenden Konsequenzen f&#252;r die Lebenserwartung des Hauptangeklagten, die den Rechtsstaat Bundesrepublik im In- wie Ausland nicht nur unglaubw&#252;rdig, sondern dar&#252;ber hinaus auch noch l&#228;cherlich gemacht haben, h&#228;tten vermieden werden k&#246;nnen, wenn von Anfang an nach bew&#228;hrten juristischen Regeln und nicht nach politischem Kalk&#252;l verfahren worden w&#228;re. Vom Vorsitzenden Richter der 27. Gro&#223;en Strafkammer war eine solche Entscheidung offensichtlich nicht zu erwarten, aber auch andere dr&#252;ckten sich vor der Verantwortung, trotz klarer rechtlicher Gegebenheiten einen Spruch gegen die politische Erwartungshaltung &#8211; weniger in der Bev&#246;lkerung, die dem Prozess ohnehin nur mit m&#228;&#223;igem Interesse folgte, als bei der jetzt herrschenden politischen Klasse &#8211; zu f&#228;llen. Das betraf vor allem das Berliner Kammergericht, das die Honecker-Anw&#228;lte nach der abschl&#228;gigen Entscheidung des Landgerichts vom 21. Dezember angerufen hatten. Es reagierte zwar &#252;berraschend schnell schon am 28. Dezember und best&#228;tigte dabei das, was die Anw&#228;lte seit Monaten sagten, n&#228;mlich »dass der Beschwerdef&#252;hrer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Abschluss des Verfahrens nicht &#252;berleben wird«. Zu mehr als zu dieser indirekten Kritik aber konnte sich das h&#246;chste Berliner Gericht nicht durchringen. Es best&#228;tigte dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr als fortbestehende Haftgr&#252;nde und verwies im &#252;brigen die Sache an das Landgericht zur&#252;ck. Dies mochte denn in seiner ersten Sitzung des Jahres 1993 auch keinen anderen Entscheid treffen, obwohl die Verteidiger Honeckers unter Hinweis auf das Kammergerichts-Urteil zu wiederholten Male ihren Einstellungs- und Haftverschonungsantrag stellten.</p>
<p>Inzwischen aber hatten die Anw&#228;lte im Namen ihres Mandanten auch das Berliner Verfassungsgericht angerufen &#8211; und erst das f&#228;llte nun am 12. Januar 1993, genau zwei Monate nach Beginn des Prozesses, einen so eindeutigen Spruch, dass die 27. Strafkammer des Landgerichts daran nicht mehr vorbei konnte. »Die &#220;berpr&#252;fung der angefochtenen Beschl&#252;sse von Landgericht und Kammergericht ergibt«, hie&#223; es da, »dass diese in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang das Grundrecht des Beschwerdef&#252;hrers auf Achtung seiner Menschenrechte verletzen.« Und unter Hinweis auf die durch die medizinischen Gutachten eindeutig diagnostizierte Krebserkrankung: »Das Strafverfahren wird damit zum Selbstzweck; f&#252;r die weitere Durchf&#252;hrung eines solchen Strafverfahrens gibt es keinen rechtfertigenden Grund.« Das inzwischen unter einem neuen Vorsitzenden tagende Gericht folgte noch am gleichen Tag dieser Vorgabe, stellte das Verfahren gegen Honecker ein und hob den Haftbefehl auf. Am 13. Januar tat es ihm die 14. Strafkammer hinsichtlich der zweiten Anklage gegen Honecker wegen Vertrauensmissbrauchs und gemeinschaftlicher Untreue gleich. Nun war Honecker ein freier Mann; seine Anw&#228;lte hatten ihr Ziel erreicht und zugleich von der Verteidigerbank das M&#246;glichste getan, um den Rechtsstaat im Moabiter Gerichtssaal 700 nicht v&#246;llig untergehen zu lassen.</p>
<p>Dass der Erfolg ihres Bem&#252;hens bis zuletzt am seidenen Faden hing, zeigten die Vorg&#228;nge unmittelbar vor und nach Honeckers Abreise nach Chile. Nebenkl&#228;ger-Anwalt Pl&#246;ger hatte beim Bundesverfassungsgericht zuerst eine Einstweilige Verf&#252;gung beantragt, mit der dem Landgericht ein Einstellungsbescheid untersagt werden sollte, und als Karlsruhe nicht reagierte, nach der Freilassung des Ex-DDR-Staatsratsvorsitzenden von den Verfassungsrichtern verlangt, diese Entscheidung wieder aufzuheben. Parallel dazu tat auch die Berliner Staatsanwaltschaft alles, um Honeckers Abgang zu verhindern. Gegen den Beschluss des Landgerichts legte sie noch am gleichen Tag Beschwerde ein, da nach ihrer Meinung das Urteil des Verfassungsgerichts f&#252;r die 27. Strafkammer keine »Bindungswirkung« habe und diese lediglich zu »erneuter eigener Entscheidung« verpflichtet worden sei, an der aber in der Hauptverhandlung auch die anderen Prozessbeteiligten mitzuwirken h&#228;tten. Tats&#228;chlich kann in dem intern gefassten Beschluss der drei Richter Hans Bo&#223;, Michael Abel und Bernhard Dickmann ein Formfehler gesehen werden; deshalb hob ihn das Kammergericht am 13. Januar auf. Honecker selbst wurde davon noch in Kenntnis gesetzt, da aber das Kammergericht die Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls nicht auch kassierte, konnte er ausreisen.</p>
<p>Dieses Verwirrspiel bildet die Grundlage von Erw&#228;gungen, die Hauptverhandlung ohne Honecker wieder aufzunehmen und dabei dann eventuell die R&#252;ckholung des Ex-Angeklagten auf der Grundlage eines neu auszustellenden Haftbefehls zu beschlie&#223;en. Allerdings musste Berlins Generalstaatsanwalt Neumann, der eine solche M&#246;glichkeit ernsthaft er&#246;rtert, einr&#228;umen, derzeit gebe es »keine realistische Chance, ihn nach Berlin zu bekommen«. Neumann revanchierte sich daf&#252;r mit einer scharfen Kritik an den Verfassungsrichtern. Am 19. Januar 1993 nannte er ihren Spruch »geradezu absurd« und qualifizierte ihn als »massive Richterschelte gegen&#252;ber dem Landgericht und dem Kammergericht« ab. Verfassungsgerichts-Pr&#228;sident Finkelnburg war dar&#252;ber so erbost, dass er Jutta Limbach aufforderte, »dem Herrn Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht . . . zwei B&#252;cher zur Verf&#252;gung (zu) stellen: einen &gt;Knigge&lt; und eine Berliner Verfassung mit beigeheftetem Grundgesetz.« Wie sich sp&#228;ter herausstellte, hatte die Justizsenatorin derartige Gedankenst&#252;tzen selber n&#246;tig, denn sie war es, die im wesentlichen die harsche Kritik Neumanns aufgesetzt hatte, was sie vornehm mit »Formulierungshilfe« umschrieb. Damit stellte sie im nachhinein gr&#252;ndlich in Zweifel, was sie zuvor immer behauptet hatte, n&#228;mlich keinerlei Einfluss auf den Gang des Verfahrens zu nehmen. Nicolas Becker kommentierte denn auch: »Das ist eine ganz gro&#223;e Sache, wenn am Rufschaden eines Verfassungsorgans wie des Verfassungsgerichts die Senatorin beteiligt gewesen sein sollte oder diese sogar betrieben hat.«</p>
<p>Die Vertreter der anderen Angeklagten kamen beim Ablauf der Verhandlung bis zu diesem Zeitpunkt nur selten zum Zuge. Doch auch sie gaben bereits zu erkennen, dass sie nicht beabsichtigen, die juristischen Rechte ihrer Mandanten aus politischen Gr&#252;nden beschneiden zu lassen. So forderten die Verteidiger von Heinz Ke&#223;ler &#8211; es sind dies Winfried Matth&#228;us, Hans-Peter und Astrid Mildebrath &#8211; ebenso wie die von Fritz Streletz &#8211; Christoph R&#252;ckel, Michael Minderjahn und Klaus-Dieter Frost &#8211; bereits mehrfach Haftentlassung f&#252;r die nun wichtigsten Angeklagten des Prozesses. Sie machten geltend, dass beide keinerlei Fluchtabsichten hegten und zumindest Ke&#223;ler auch gesundheitlich erheblich angeschlagen sei. Nat&#252;rlich wiesen sie die Anklage grunds&#228;tzlich zur&#252;ck; damit in &#220;bereinstimmung mit dem dritten, haftverschonten Angeklagten Hans Albrecht.</p>
<p>Schon im Juni 1992 hatten die Ke&#223;ler-Verteidiger &#8211; insbesondere gest&#252;tzt auf das R&#252;ckwirkungsverbot &#8211; beantragt, die Er&#246;ffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und zugleich den Haftbefehl aufzuheben, da die Untersuchungshaft l&#228;ngst »den Charakter einer vorweggenommenen Strafhaft angenommen« habe. &#196;hnlich argumentierten die Anw&#228;lte von Fritz Streletz: »Streletz dient m&#246;glicherweise durch seine blo&#223;e Inhaftierung den politischen Entscheidungstr&#228;gern als Alibi daf&#252;r, dass ein energisches Vorgehen gegen Repr&#228;sentanten der fr&#252;heren DDR erfolge.« Auch sie zweifelten die Berechtigung der Anklage an und hoben dabei besonders darauf ab, dass »die tats&#228;chliche Entscheidungskompetenz unseres Mandanten bereits durch die Einleitung dieses Strafverfahrens und durch die Erhebung dieser Anklageschrift weit &#252;bersch&#228;tzt« w&#252;rden. Auch die Verteidiger Albrechts, J&#252;rgen Fleck und Hans-Peter Richter, beantragten am 26. November die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten, weil es keinen Nachweis individueller Verantwortlichkeit am Grenzregime und den Toten an der Mauer erbringe. Albrecht sei lediglich als Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates angeklagt, doch f&#252;r die Handlungen dieses politischen Gremiums eines souver&#228;nen Staates w&#228;re das Berliner Landgericht nicht zust&#228;ndig.</p>
<p>Besonders die Verteidiger der inhaftierten Ke&#223;ler und Streletz legen Wert auf eine Verhandlungsbeschleunigung. Sie sehen ihre Mandanten als Gesch&#228;digte des langen Tauziehens um Honeckers Krankheit, und sie erblicken auch in seinem Ausscheiden und vor allem der Ausreise nach Chile einen betr&#228;chtlichen Nachteil. Sie gehen davon aus, dass sowohl der fr&#252;here DDR-Verteidigungsminister als auch sein Stabschef durch Honeckers Aussagen h&#228;tten entlastet werden k&#246;nnen. Christoph R&#252;ckel stellte daher noch am 7. Januar 1993 den Antrag, Honecker unverz&#252;glich als Zeugen zu h&#246;ren, was dieser jedoch angesichts des damals gegen ihn noch laufenden Verfahrens ablehnte. Nach Einstellung des Honecker- Verfahrens erneuerte Hans-Peter Mildebrath nun f&#252;r Ke&#223;ler diesen Antrag, aber dadurch lie&#223; sich der einstige Vorgesetzte der beiden Milit&#228;rs auch nicht mehr aufhalten. Sie m&#252;ssen sich jetzt mit Albrecht allein den geballten Vorw&#252;rfen der Berliner Staatsanwaltschaft stellen &#8211; f&#252;r sie wie f&#252;r ihre Verteidiger eine schwierige Aufgabe.</p>
<p></span></p>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossern &#8211; ein Staat vor Gericht? Teil 7</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Dec 2007 16:02:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In sechs Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das siebente Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &#38; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In sechs Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das siebente Kapitel <span id="more-285"></span>– <span id="more-277"></span>auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.<span id="more-294"></span></p>
<p>  <strong><font size="5" face="Arial">Die Verteidiger</font></strong><strong><font size="5" face="Arial"> </font></strong></p>
<p><font size="4" face="Arial">Pl&#228;doyers in verlorener Sache</font><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/85f1ae02751e4d5eb07b1c4efba13cc5" width="1" height="1" alt=""/></p>
<p>Als Erich Honecker am 29. Juli 1992 die chilenische Botschaft in Moskau verlie&#223; und sich auf den Weg ins Moabiter Untersuchungsgef&#228;ngnis machen musste, hatte f&#252;r ihn die letzte Schlacht seines Lebens gegen den Imperialismus begonnen. Seine Biographie lehrte ihn, keinerlei Illusionen &#252;ber den Feind, dem er nun wieder gegen&#252;berstand, zu haben &#8211; und er hatte diese Illusionen auch nicht. F&#252;r ihn war klar: Nun galt es, keine Schw&#228;che zu zeigen, sondern im Gegenteil jene &#220;berlegenheit zu beweisen, die f&#252;r ihn aus der Sache erwuchs &#8211; der Sache der Gerechtigkeit und des Fortschritts, wie er beides verstand.</p>
<p>Mit nachsichtigem Unverst&#228;ndnis sah Honecker, wie seine drei Anw&#228;lte sich m&#252;hten, die M&#246;glichkeiten des Rechtsstaats zu seinen Gunsten zu nutzen &#8211; vergeblich, wie er von Anfang an wusste. »Herr Honecker ist von uns allen immer der Skeptischste gewesen«, sagte Wolfgang Ziegler, als die 37. Gro&#223;e Strafkammer des Landgerichts kurz vor Weihnachten 1992 sowohl Haftverschonung und erst recht eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt hatte, obgleich wenige Tage sp&#228;ter durch die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs doch das Ende des gegen ihn gerichteten Prozesses kam. Die drei Verteidiger waren von der rechtsstaatlich unhaltbaren Entscheidung im Dezember 1992 schwer getroffen; Honecker aber trug sie mit stoischer Gelassenheit: Was denn h&#228;tte er anderes erwarten k&#246;nnen? Und er war dann auch ziemlich &#252;berrascht, als sich schon Anfang Januar f&#252;r ihn die Tore des Moabiter Gef&#228;ngnisses &#246;ffneten.</p>
<p>Der fr&#252;here DDR-Staatsratsvorsitzende und SED-Generalsekret&#228;r betrachtete das Verfahren gegen ihn und seine einstigen Mitstreiter als Fortsetzung des Klassenkampfes, dem er zeitlebens ausgesetzt war &#8211; nun, und zwar erneut nach mehr als einem halben Jahrhundert, mit juristischen Mitteln. Und er schwor sich wohl, diese neue Runde so auszufechten, wie es ihm viele andere Kommunisten bereits vorgemacht hatten, unter ihnen jener legend&#228;re Georgi Dimitroff, der, 1933 von den Nazis als angeblicher Urheber des Reichstagsbrandes angeklagt, sich selbst vor dem Leipziger Reichsgericht verteidigte &#8211; und zwar mit den Worten: »Ich verteidige meine eigene Person als angeklagter Kommunist. Ich verteidige meine eigene kommunistische, revolution&#228;re Ehre. Ich verteidige meine Ideen, meine kommunistische Gesinnung. Ich verteidige den Sinn und den Inhalt meines Lebens.« Dimitroff war zur Selbstverteidigung gezwungen, denn alle Wahlverteidiger, die er vorschlug, hatte das faschistische Gericht abgelehnt, und zu seinem Pflichtanwalt wollte er kein rechtes Vertrauen fassen.</p>
<p>Der bulgarische Kommunist verteidigte sich mit Bravour, vor allem als der »Preu&#223;ische Ministerpr&#228;sident und Innenminister, Reichstagspr&#228;sident«, Hermann G&#246;ring, und der »Reichspropagandaleiter der NSDAP und Reichsminister f&#252;r Volksaufkl&#228;rung und Propaganda«, Joseph Goebbels, in den Zeugenstand traten. Durch seine pr&#228;zisen und zugleich polemischen Fragen verwickelte er beide zunehmend in Widerspr&#252;che und reizte sie dar&#252;ber hinaus zu emotionalen Auftritten, die vor allem G&#246;ring vor aller Welt l&#228;cherlich machten. »Sie sind in meinen Augen ein Gauner, der l&#228;ngst an den Galgen geh&#246;rt«, herrschte dieser nach dem offiziellen stenografischen Protokoll Dimitroff an, worauf der beflissene Gerichtspr&#228;sident den Angeklagten von der weiteren Verhandlung ausschloss. Als Dimitroff dann aber noch rief: »Haben Sie Angst wegen dieser Fragen, Herr Ministerpr&#228;sident?«, verlor G&#246;ring vollends die Kontrolle: »Sie werden Angst haben, wenn ich Sie erwische, wenn Sie hier aus dem Gef&#228;ngnis &#8216;raus sind, Sie Gauner, Sie!«</p>
<p>Wie sich Honecker selbst dreieinhalb Jahre sp&#228;ter vor dem Volksgerichtshof verhielt &#8211; dar&#252;ber ist wenig bekannt. Der junge Kommunist war im Dezember 1935 bei einer illegalen Aktion in Berlin verhaftet worden und hatte dann in Moabit in Untersuchungshaft gesessen. Offensichtlich hat er sich zu seiner Tat nicht bekannt &#8211; eine verst&#228;ndlich Haltung, wenn man unter illegalen Bedingungen k&#228;mpft &#8211; und der 2. Senat des Volksgerichtshofes konnte ihm nicht viel nachweisen. Dennoch wurde er am 8. Juni 1937 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, die er &#8211; eine kurze Fluchtperiode ausgenommen &#8211; bis 1945 absa&#223;.</p>
<p>Im Moabiter Prozess von 1992/93 befand sich Honecker in einer v&#246;llig anderen Lage. Es ging dort um konkretes Handeln als verantwortlicher Politiker, das aus seinen &#220;berzeugungen erwuchs. Dennoch hat in diesem Verfahren kein &#228;hnlich hochkar&#228;tiger Zeuge wie im Dimitroff-Prozess seine Aussage machen m&#252;ssen &#8211; und es w&#228;re m&#246;glicherweise auch bei einem anderen Verlauf nicht dazu gekommen. Denn Anklage und Gericht gingen &#8211; wie dargestellt &#8211; von der Fiktion des unpolitischen Prozesses aus. Sie konnten zwar den Angeklagten ihre Einlassungen nicht verwehren, und der sp&#228;ter ruhmlos abgetretene Richter Br&#228;utigam versagte sich auch klugerweise eine Reaktion, wie sie 1914 der Richter Rosa Luxemburgs f&#252;r geboten gehalten hatte, als er eine Erkl&#228;rung von ihr unterbrach: »Wir haben keine Zeit, politische Reden mitanzuh&#246;ren, wir erledigen des Fall juristisch und nicht politisch.« Aber weder Anklage noch Gericht sahen einen Anlass zur Vertiefung der politisch-historischen Aussagen, die die Angeklagten in ihren pers&#246;nlichen Erkl&#228;rungen machten. Was Honecker betrifft, der nach seiner anderthalbst&#252;ndigen Rede vom 3. Dezember 1992 jede weitere Stellungnahme ablehnte, &#252;berlie&#223;en sie damit allein ihm das Feld, etwas Substantielles zur Sache zu sagen, vers&#228;umten die M&#246;glichkeit, andere Positionen entgegenzustellen und damit tats&#228;chlich etwas zur Aufarbeitung von Geschichte zu tun.</p>
<p>Aber nicht f&#252;r dieses Vers&#228;umnis wurde das Gericht von der konservativen Ecke aus ger&#252;gt, sondern dass es Honecker &#252;berhaupt die M&#246;glichkeit zu einer solch grunds&#228;tzlichen Stellungnahme gegeben hatte. Die Nebenkl&#228;ger-Vertreter Boergen und Hentschke verlie&#223;en gar den Saal, weil Honecker reden durfte. Boergen, der ansonsten &#228;hnlich wie Pl&#246;ger vor allem durch unqualifizierte Antr&#228;ge und Bemerkungen auffiel: »Mir sackt der Kreislauf weg, wenn ich mir das anh&#246;ren muss.« Und Hentschke: »Ich zittere am ganzen K&#246;rper, wenn ich an die Ausf&#252;hrungen Honeckers denke«. Der schon ausf&#252;hrlich charakterisierte Pl&#246;ger blieb zwar, kommentierte aber Honeckers Worte mehrfach mit Pfui-Rufen sowie der Bemerkung, dieser habe »die Verachtung aller verdient«.</p>
<p>Andere, die wohl auf ein j&#228;mmerliches Gestammel des Angeklagten gehofft hatten, zeigten sich nun unangenehm &#252;berrascht &#252;ber seine grunds&#228;tzliche und nicht ungeschickte Art der Argumentation, der &#8211; bei allen inhaltlichen Meinungsunterschieden &#8211; auch Klardenkende unter Honeckers politischen Gegnern den Respekt nicht versagten. Gerade das aber st&#246;rte zum Beispiel die »Frankfurter Allgemeine«, die sich vor allem an der Bemerkung des Ex-DDR-Chefs festbiss, der Prozess sei ein Polit-Schauspiel. »Sollte jemand diesen Eindruck haben, dann vor allem deshalb, weil Honecker eine politische Rede hielt &#8211; der Gerichtsvorsitzende h&#228;tte ihn mindestens zum Straffen anhalten sollen &#8211; und weil einige Zuh&#246;rer die Rede beklatschten &#8211; warum hat der Vorsitzende sie nicht aus dem Saal gewiesen?« &#8211; so offenbarte sie ihre Defizite in rechtsstaatlichem Denken wie ihre obrigkeitliche Gesinnung.</p>
<p>Dabei ist Honeckers Erkl&#228;rung zweifellos ein Pl&#228;doyer in verlorener Sache. Denn stark ist er nur &#252;berall dort, wo er sich mit einigen Akteuren der internationalen Politik seiner Zeit, der politischen Klasse der alten wie der heutigen Bundesrepublik und dem Vorgehen ihrer Justiz auseinandersetzt. Sie alle liefern ihm gen&#252;gend Material f&#252;r Kritik und Polemik &#8211; so viel, dass er sich trotz seiner misslichen Lage mehrfach Spott und Sarkasmus nicht verkneifen kann, hier &#252;brigens ganz in der Tradition der &#228;tzenden Kommentare und Repliken Dimitroffs. Immer dann jedoch, wenn Honecker &#8211; ohnehin z&#246;gernd und unzul&#228;nglich &#8211; die eigene Politik reflektiert, wird er wortkarg und unwahrhaftig. »Ich habe f&#252;r die DDR gelebt«, bekennt er trotzig und muss zugleich einr&#228;umen: »Sie war ein Experiment, das gescheitert ist.« Er gesteht als einen der Gr&#252;nde des Scheiterns ein, dass »wir, ich meine damit die Verantwortlichen in allen europ&#228;ischen sozialistischen L&#228;ndern, vermeidbare Fehler begangen haben«. Aber er gibt die Schuld sogleich auch weiter an sein Volk: »Sicher scheiterte es in Deutschland unter anderem auch deswegen, weil die B&#252;rger der DDR wie andere Deutsche vor ihnen eine falsche Wahl trafen und weil unsere Gegner noch &#252;berm&#228;chtig waren.«</p>
<p>Honecker nennt die unbestreitbaren Nachteile, die sich die fr&#252;heren DDR-B&#252;rger mit dem Anschluss an die Bundesrepublik eingehandelt haben, aber er vergisst dar&#252;ber, dass es auch Vorteile gibt. Und er verschweigt vor allem, warum trotz sozialer Sicherheit, trotz hoher Aufwendungen f&#252;r Kinderbetreuung, Gesundheitswesen und Kultur, trotz Gleichberechtigung der Frauen und vielem anderen mehr, das er zu Recht hervorhebt, schlie&#223;lich doch Millionen die Seiten wechselten, zumindest aber mit den Zust&#228;nden in der Honeckerschen DDR so unzufrieden waren, dass sie nicht nur ihrem »Landesvater« den Laufpass gaben, sondern auch dem von ihm so ma&#223;geblich gepr&#228;gten Land »kaum eine Tr&#228;ne nachweinten«, als es schlie&#223;lich aus den Atlanten verschwand. Hier nachzuhaken, auf ehrliche Antworten zu dr&#228;ngen &#8211; das w&#228;re notwendig und n&#252;tzlich gewesen. Das Moabiter Gericht konnte und wollte dies wohl nicht leisten. Br&#228;utigam gar war v&#246;llig sprachlos, als er die Prozessbeteiligten am 3. Dezember 1992 nach Hause bzw. in ihre Gef&#228;ngniszellen entlie&#223;: »Das m&#252;ssen wir jetzt erst einmal alle verarbeiten.«</p>
<p>Anders bei Ke&#223;ler und Streletz. Beide hatten angek&#252;ndigt, sie wollten nach ihren Erkl&#228;rungen zus&#228;tzlich auf Fragen des Vorsitzenden antworten. Auch sie versuchten, die verhandelten Sachverhalte in einen gr&#246;&#223;eren Zusammenhang zu stellen. Sie beriefen sich nicht nur auf die grunds&#228;tzlichen politischen Ausf&#252;hrungen Honeckers, sondern stellten ihre T&#228;tigkeit als hohe Milit&#228;rs der DDR in den politischen Kontext &#8211; dadurch sowohl differenzierte Betrachtung als nat&#252;rlich auch Entlastung anstrebend. So stellte Streletz von vornherein seine Position klar: »Bei der fr&#252;heren Staatsgrenze der DDR zur BRD ging es um keine &gt;innerdeutsche&lt; Grenze, sondern um eine durch den zweiten Weltkrieg geschaffene bittere Tatsache, a) die Trennlinie zwischen Sozialismus und Kapitalismus, b) die sensible Grenze zwischen dem Warschauer Vertrag und der NATO, c) die Trennungslinie zwischen den m&#228;chtigsten und modernsten Streitkr&#228;ftegruppierungen der Welt, d) die Sicherung des sogenannten &gt;Eisernen Vorhanges&lt; im Kalten Krieg zwischen Ost und West.« Und Ke&#223;ler formulierte die aus seiner Sicht daraus erwachsenden Aufgaben f&#252;r die DDR: »Alle Ma&#223;nahmen und Ver&#228;nderungen vollzogen sich in Erf&#252;llung auch von B&#252;ndnisverpflichtungen in &#220;bereinstimmung mit der Verfassung und den daf&#252;r kompetenten Gesetzen der DDR. Das bedeutet, die Angeh&#246;rigen der Grenztruppen der DDR und ihre Vorgesetzten haben in &#220;bereinstimmung mit den Gesetzen der DDR und den auf ihnen fu&#223;enden Vorschriften gehandelt. Das gilt auch f&#252;r die Schusswaffenbestimmungen. Die, wie ein sachlicher Vergleich zeigt, denen anderer Staaten, so auch der BRD, &#228;hnlich oder gleich sind.«</p>
<p>Hier nun sah Br&#228;utigam seine Stunde gekommen. Schon bei den auf die Erkl&#228;rungen folgenden Vernehmungen zur Person versuchte er, den politischen Gehalt der Einlassungen dadurch zu kompensieren, dass er deren Kern durch gezielte Fragen in Zweifel zu ziehen versuchte. Die Anw&#228;lte und auch unparteiische Rechtsgelehrte nannten dies eine vorweggenommene Beweisaufnahme; sie bewies einmal mehr, wie sehr sich der Richter nicht nur in einer politischen Rolle sah, sondern wie entschlossen er sie aus seiner ideologischen Position heraus wahrzunehmen gedachte. Knallhart stie&#223;en im Gerichtssaal 700 die Ideologien aufeinander &#8211; bis in die Terminologie hinein. So entwickelte sich zum Beispiel am siebenten Verhandlungstag zwischen Br&#228;utigam und Ke&#223;ler der folgende Dialog.</p>
<p>Auf die Frage des Richters, inwieweit sich der Nationale Verteidigungsrat mit der Grenzsicherung befasst habe, nannte Ke&#223;ler einige Beispiele und f&#252;gte hinzu, deren Ziel sei gewesen, »eine effektivere, weniger aufwendige Sicherung der Staatsgrenze zu erreichen«.</p>
<p>Br&#228;utigam: »Was hei&#223;t das?«</p>
<p>Ke&#223;ler: »Dass es weniger Verletzungen gibt.«</p>
<p>Br&#228;utigam: »Verletzungen oder Grenzdurchbr&#252;che?«</p>
<p>Ke&#223;ler: »Das ist das Gleiche.«</p>
<p>Br&#228;utigam: »Ach, Sie meinen mit Verletzungen solche der Grenze? Haben Sie nicht auch die Toten bedauert? Wann haben Sie davon erfahren? War es ein Thema im Nationalen Verteidigungsrat, dass Menschen an der Grenze verletzt wurden und zu Tode kamen?«</p>
<p>Ke&#223;ler: »Warum fragen Sie nicht, ob es ein Thema war, dass Menschen die Ordnung und die Vorschriften an der Grenze verletzten?«</p>
<p>Br&#228;utigam: »Weil ich Ihren Sprachgebrauch nicht &#252;bernehme. . .«</p>
<p>Ke&#223;ler: »Und ich nicht den Ihren!«</p>
<p>Die Taktik sowohl der Angeklagten wie des Gerichtsvorsitzenden lag auf der Hand. Erstere konnten sich nur dadurch verteidigen, dass sie auf die &#252;bergeordneten Prinzipien und Zw&#228;nge verwiesen, denen sie unterlagen und nach denen sie auch Todesf&#228;lle an einer f&#252;r sie aus guten Gr&#252;nden milit&#228;risch gesicherten Grenze hinnehmen mussten. Entsprechend sucht sich Ke&#223;ler mit dem Hinweis zu entlasten, »dass niemand veranlasst oder durch Vorspiegelung falscher Tatsachen veranlasst wurde, das sichtbar gekennzeichnete Sperrgebiet zu betreten, ungesetzlich einzudringen und sich in von ihm selbst heraufbeschworene Gefahren zu begeben.« Und Streletz argumentiert ganz &#228;hnlich. Beide bestreiten, dass es &#8211; wie Streletz formulierte &#8211; »eine Fausregel des Inhalts gegeben (habe), &gt;besser der Fl&#252;chtling ist tot, als dass die Flucht gelingt&lt;.« Als &#8211; durchaus ernstzunehmenden &#8211; Beleg daf&#252;r f&#252;hrt er an, es sei Sinn des verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig tief gestaffelten Grenzgebietes gewesen, » einen potentiellen Republikfl&#252;chtling bereits in der Tiefe des Grenzgebietes festzunehmen, um ihn gar nicht erst an die Grenzlinie, d. h. an die Minenfelder heranzulassen.«</p>
<p>Ansonsten k&#246;nnen sie nur wenig zu ihrer Entlastung sagen. Sie bedauerten zwar &#8211; in verklausulierter Form wie zum Beispiel Ke&#223;ler &#8211; »jeden, der auf unnat&#252;rliche Weise im Zusammenhang mit dem Schutz der Staatsgrenze, auch der Angeh&#246;rigen der Grenztruppen der DDR, zu Schaden, zu Tode gekommen ist«, aber sie konnten &#8211; &#252;ber das bereits Gesagte &#8211; kaum Ma&#223;nahmen nennen, mit denen sie diese Entwicklung aufzuhalten versuchten. Lediglich Streletz gab vor, »wiederholt gegen&#252;ber dem Chef der Grenztruppen meine Kritik hinsichtlich des hohen Anteils von Dauerfeuer zum Ausdruck zu bringen; es stellte meines Erachtens kein geeignetes Mittel das, die Grenzverletzer festzunehmen, und entsprach auch nicht den bestehenden Schu&#223;waffengebrauchsbestimmungen«.</p>
<p>Dies aber war der Ansatzpunkt f&#252;r Gericht und Staatsanwaltschaft, die an den Todesf&#228;llen an der Mauer gewisserma&#223;en pur interessiert waren; politische Entlastungen blieben f&#252;r sich unbeachtlich. Dadurch zwangen sie die Angeklagten in eine einheitliche Verteidigungsstellung, obwohl jene von ihren Intentionen her &#8211; wohl auch beeinflusst von den jeweiligen Anw&#228;lten &#8211; durchaus nicht von vornherein im Gleichschritt gegen die Anklage zu marschieren gedachten. W&#228;hrend Ke&#223;ler bei seiner Grundposition blieb, es handele sich um einen politischen Prozess und dementsprechend nur insoweit zur Sachaufkl&#228;rung bereit war, wie der politische Hintergrund seines Handelns mit zur Sprache kam, mochte Streletz »diese Argumentation nicht weiterverfolgt wissen« und sprach von einem »wohl unvermeidlichen Strafprozess«. Daher hielt er seine Aussagebereitschaft auch dann noch aufrecht, als das verdeckte politische Kalk&#252;l der Befragung durch Br&#228;utigam offenbar wurde. Nachdem schon seine Verteidigungsrede au&#223;erordentlich gr&#252;ndlich und sorgf&#228;ltig konzipiert war, hatte er sich auf die Befragung ebenso penibel vorbereitet. Wie ein vorbildlicher Klassenprimus, der sich f&#252;r seine Pr&#252;fung pr&#228;pariert, indem er jede nur denkbare Frage vorher ins Kalk&#252;l zieht, sich eine Antwort darauf parat legt und ihren Vortrag trainiert, so hat der fr&#252;here Stabschef der Nationalen Volksarmee wohl auch durchdacht, was man ihn fragen k&#246;nnte &#8211; beim durchsichtigen Vorgehen Br&#228;utigams kein Kunstst&#252;ck &#8211; und die Antworten so vorbereitet, dass sie dann wie aus der Pistole geschossen kamen. Sein Mitteilungsdrang wurde Mitte Dezember letztlich nur dadurch unterbrochen, dass der sich bedrohlich verschlechternde Gesundheitszustand Honeckers der Kammer keinerlei Zeit f&#252;r die Er&#246;rterung anderer, den eigentlichen Prozessgegenstand betreffender Fragen mehr lie&#223;.</p>
<p>Zu diesem Zeitpunkt war jedoch sein einstiger Vorgesetzter schon ausgestiegen. Durch seine Anw&#228;lte lie&#223; Ke&#223;ler am 14. Dezember 1992 erkl&#228;ren, er sehe seine Bef&#252;rchtung, »dass n&#228;mlich ein politischer Prozess gegen ihn gef&#252;hrt wird, durch die Art und Weise der Befragung, der Diktion und auch der Kommentierung seiner Antworten durch den Vorsitzenden best&#228;tigt«. Aus diesem Grunde werde er »weitere Fragen zur Zeit nicht mehr beantworten«. Tats&#228;chlich hatte Br&#228;utigam zu diesem Zeitpunkt, also noch vor der Beweisaufnahme, die Antworten Ke&#223;lers aus seiner Sicht bewertet und bei diesem den Eindruck erweckt, dass »der Versuch einer Verteidigung schon bei simpler Gegen&#252;berstellung von Gesetzen nicht akzeptiert wird«. Das richterliche Feindbild, das Differenzierungen nicht zulie&#223; und auf totale Schuldgest&#228;ndnisse insistierte, zwang den letzten DDR-Verteidigungsminister vor der Wende 1989 folgerichtig an die Seite seines schweigsamen Chefs Honecker. Das taktische Ungeschick der Prozessf&#252;hrung in den ersten beiden Monaten erm&#246;glichte den Angeklagten, sich besser zu behaupten, als sie h&#228;tten erwarten k&#246;nnen. Ihre Verteidigung konnte sich im Angriff auf die unhaltbaren Positionen von Staatsanwaltschaft und Gericht ersch&#246;pfen; sie konnten vergessen machen, dass sie eine praktisch und leider vorerst auch ideell verlorene Sache vertraten &#8211; und sie konnten vor allem &#252;berspielen, in welchem Umfang sie selbst f&#252;r deren Niedergang verantwortlich waren.</p>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossern &#8211; ein Staat vor Gericht? Teil 5</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Dec 2007 14:35:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In drei Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das f&#252;nfte Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &#38; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In drei Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das f&#252;nfte Kapitel <span id="more-285"></span>– <span id="more-277"></span>auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.</p>
<p><span id="more-290"></span><br />
 <strong><font size="5" face="Arial">Die Ankl&#228;ger</font></strong></p>
<p><font size="4" face="Arial">Grenzen und Konsequenzen</font><br />
<img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/f5c59d58b5fb46e09fbe142691f82ac7" width="1" height="1" alt=""/><br />
Die erste Arbeitsniederlegung des Jahres 1961 ereignete sich am 14. Januar im Fahrzeugelektrikwerk Karl-Marx-Stadt. Vier Wochen sp&#228;ter streikten Arbeiter im VEB Luft- und W&#228;rmetechnik Dresden. Weitere kleine Ausst&#228;nde folgten in den n&#228;chsten Wochen. Im Fr&#252;hsommer dann kam es f&#246;rmlich zu einer Welle von Streiks: am 2. Juni in der Abteilung Bildr&#246;hrenaufbau des Werks f&#252;r Fernsehelektronik Berlin-K&#246;penick, am 6. Juni in der Ziegelei Weida im Bezirk Gera, am 14. Juni bei der G&#252;terabfertigung des Bahnhofes Schwerin, am 1. Juli im Bereich Karosseriebau des Wartburg-Werkes Eisenach, am 2. Juli an der Drahtstra&#223;e des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf, am 9. Juli in der Schleiferei des Industriewerks Ludwigsfelde. . . &#8211; und so weiter.</p>
<p>Der erste Arbeiter- und Bauernstaat auf deutschem Boden hatte das Vertrauen der einen seiner erkl&#228;rten St&#252;tzen gr&#252;ndlich verloren. Im zw&#246;lften Jahr des Bestehens der DDR gebrauchten die Proletarier ihren starken Arm. Und die Bauern, der andere Pfeiler der Staatsmacht?</p>
<p>Sie standen den Arbeitern nicht nach. Wer nicht gleich ganz Haus und Hof verlie&#223;, um jenseits von Elbe und Werra einen Neuanfang zu versuchen, stellte die 1960 gerade erst fl&#228;chendeckend etablierten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften schon wieder in Frage. Im Januar erkl&#228;rten im th&#252;ringischen Kreis Bad Langensalza 25 Bauern ihren Austritt aus der LPG, im benachbarten Kreis Apolda waren es acht, im Kreis Quedlinburg des Bezirkes Halle 22. Auch hier eskalierte das Geschehen im Sommer. Allein am 30. Juni und 1. Juli 1961 verabschiedeten sich 217 Bauern in 27 Orten des Kreises L&#246;bau aus den ungeliebten Produktionsgenossenschaften, der nach dem Willen der DDR-F&#252;hrung nun &#8211; neben den Volkseigenen G&#252;tern &#8211; einzigen Wirtschaftsform auf dem Lande. Im Kreis Zittau taten 40 Bauern diesen Schritt, im Kreis Bautzen 53 und im Kreis G&#246;rlitz 62. In Naundorf, einer einzigen Gemeinde im Kreis Calau, hatten allein 39 LPG-Bauern genug von der sozialistischen Umgestaltung und machten sie f&#252;r sich wieder r&#252;ckg&#228;ngig. Auch diese Aufz&#228;hlung lie&#223;e sich fortsetzen. Nicht nur die Arbeiter, auch die Bauern ihres angeblich ureigenen Staates artikulierten un&#252;berh&#246;rbar Unzufriedenheit. Die Plebejer probten den Aufstand. . .</p>
<p>Und nicht nur das! Viele sahen im ostdeutschen Arbeiter- und Bauernstaat nicht mehr ihre Heimat. Eine Fluchtbewegung aus der DDR in den Westen hatte es seit deren Bestehen gegeben; jetzt nahm sie immer weiter zu. Nach 1953 und 1956, wo jeweils eine Drittel bzw. eine Viertel Million Menschen &#252;ber die offene Grenze gingen, bahnte sich nun ein neuer H&#246;hepunkt an. 1960 waren 199 188 Fl&#252;chtlinge durch das Bonner Vertriebenenministerium registriert worden; f&#252;r 1961 musste die DDR-F&#252;hrung noch h&#246;here Zahlen bef&#252;rchten. Ab Mitte Juli waren es t&#228;glich 1000 und mehr, die dem Land den R&#252;cken kehrten. Anfang August verdoppelte sich ihre Anzahl noch einmal. Allein am 10. August flohen 2576 Menschen.</p>
<p>So stellte sich die Lage au&#223;erordentlich bedrohlich dar. Die einen liefen weg. Die Bleibenden muckten auf. Dabei blieb es nicht bei Streiks und LPG-Austritten. T&#228;tliche Angriffe auf Parteifunktion&#228;re und Mitarbeiter des Staatsapparates mehrten sich. Die Sicherheitsorgane meldeten zunehmende Funde von Flugbl&#228;ttern und »Hetzschriften«. In Marbach bei Erfurt fand am 13. Mai 1961 ein Traditionstreffen ehemaliger Wehrmachtsangeh&#246;riger statt, an dem neben zwei Dutzend anderen auch der Bezirksb&#252;rgermeister von Erfurt-Nord teilnahm. In Berlin brannte am 7. August der Schlachtviehhof, und einige Tage darauf wurden in der Humboldt-Universit&#228;t Brands&#228;tze entdeckt.</p>
<p>Dieser f&#252;r die eigene Machtposition bedrohlichen Entwicklung hatten SED und Regierung nichts Wirksames entgegenzusetzen. Konzepte, wie die tieferen Ursachen der Krise schnell &#252;berwunden werden k&#246;nnten, waren nicht in Sicht. Im Gegenteil: die &#246;konomischen Zielsetzungen &#8211; auf dem VIII. Parteitag 1958 noch vollmundig verk&#252;ndet &#8211; erwiesen sich als nicht realsierbar. Damals war versprochen worden, die Bundesrepublik im Pro-Kopf-Einkommen zu &#252;berholen. Die Realit&#228;t jedoch waren Engp&#228;sse in der Industrie, Produktionsausf&#228;lle in der Landwirtschaft und gravierende M&#228;ngel bei der Versorgung der Bev&#246;lkerung. T&#228;glich kamen von irgendwoher neue Hiobsbotschaften.</p>
<p>Die Erosionserscheinugen in der DDR wurden auf der anderen Seite der Grenze aufmerksam registriert. Noch immer war es erkl&#228;rtes Ziel der Bundesregierung, die nationale Frage im Sinne einer Einverleibung der DDR zu l&#246;sen &#8211; ein Vorhaben, das bei den Machthabern im Osten &#8211; die sowjetische Milit&#228;radministration eingeschlossen &#8211; auf Gegenliebe nicht rechnen konnte. Hier lie&#223;en entsprechende Szenarien die Alarmglocken schrillen &#8211; so auch das im &#8220;M&#252;nchner Merkur&#8221; am 24./25. Juni verk&#252;ndete:</p>
<p>»Bei entsprechender politischer, psychologischer und nicht zuletzt organisatorischer und subversiver Vorbereitung seitens des Westens k&#246;nnten diese Faktoren (Unzufriedenheit in der DDR. &#8211; P.R.) katastrophale Folgen ergeben. Die zu treffenden Ma&#223;nahmen w&#252;rden von der Sabotage der Produktion und des Verkehrs &#252;ber eine Streikwelle bis zum vollst&#228;ndigen passiven Widerstand, von der Massendesertion und von den Stra&#223;endemonstrationen bis zur v&#246;lligen Aufl&#246;sung der &gt;Volksarmee&lt; und bis zum regelrechten Volksaufstand gegen die Sowjettruppen gehen k&#246;nnen.«</p>
<p>Zwei Wochen sp&#228;ter verlangte die »Bonner Rundschau«, »alle Mittel des Krieges, des Nervenkrieges und des Schie&#223;krieges anzuwenden . . . Dazu geh&#246;ren nicht nur herk&#246;mmliche Streitkr&#228;fte und R&#252;stungen, sondern auch die Unterw&#252;hlung, das Anheizen des inneren Widerstandes, die Arbeit im Untergrund, die Zersetzung der Ordnungsgewalt, die Sabotage, die St&#246;rung von Verkehr und Wirtschaft, der Ungehorsam, der Aufruhr . . .«. Und der »Spiegel« berichtete gar von einem »milit&#228;rischen Geheimplan f&#252;r den Fall einer Revolte in der Sowjetzone«, den Offiziere der Bundeswehr ausgearbeitet h&#228;tten. Er sah vor: »Bei einer sowjetzonalen Rebellion, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit blutig niedergeschlagen w&#252;rde, sollen Bundeswehreinheiten ohne NATO-Verb&#252;ndete die Zonengrenze in einem bestimmten Abschnitt mit Gewalt &#246;ffnen und f&#252;r 48 Stunden offenhalten, um den R&#252;ckzug von Zonen-Rebellen und deren Angeh&#246;rigen in die Bundesrepublik zu erm&#246;glichen.«</p>
<p>Was Wunder, dass die DDR-F&#252;hrung die Ursache aller Unbill vor allem im Wirken des Feindes sah. Streiks, LPG-Austritte, Westfluchten und all die anderen Probleme, die Partei und Regierung mit ihrer Bev&#246;lkerung hatten, wurden auf »feindliche Provokationen« zur&#252;ckgef&#252;hrt und gegen&#252;ber der Bundesrepublik entsprechend interpretiert. Walter Ulbricht zum Beispiel sah f&#252;r das Fluchtproblem im Juni 1961 &#8211; in diesem Monat verlie&#223;en 19.198 Menschen die DDR -eine ganz einfache L&#246;sung, die er gegen&#252;ber westdeutschen Journalisten auf einer Pressekonferenz verk&#252;ndete:</p>
<p>»Die Abwerbung von Menschen von Menschen aus der Hauptstadt der DDR und aus der Deutschen Demokratischen Republik geh&#246;rt zu den Methoden des kalten Krieges. Mit Menschenhandel besch&#228;ftigen sich viele Spionageagenturen, westdeutsche, amerikanische, englische, franz&#246;sische, die in Westberlin ihren Sitz haben. Wir halten es f&#252;r selbstverst&#228;ndlich, dass die sogenannten Fl&#252;chtlingslager in Westberlin geschlossen werden und die Personen, die sich mit Menschenhandel besch&#228;ftigen, Westberlin verlassen.« Und was die Ausreise von DDR-B&#252;rgern anging: »Wer also von den Organen der Deutschen Demokratischen Republik, vom Innenministerium, die Erlaubnis erh&#228;lt, der kann die DDR verlassen. Wer sie nicht erh&#228;lt, der kann sie nicht verlassen.«</p>
<p>Diese simple »Ordnung« durchzusetzen, war das Ziel der DDR-F&#252;hrung in jenem komplizierten Jahr 1961. Bereits auf einer Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer Vertrages am 28. und 29. M&#228;rz schlug Ulbricht vor, die Grenzen der DDR zum Westen zu schlie&#223;en. Daf&#252;r erhielt er damals jedoch noch keine Zustimmung, obwohl Chruschtschow bereits 1958 vorausgesagt hatte, dass der Wettbewerb mit dem Westen bei offener Grenze nicht zu gewinnen sein w&#252;rde und er diese Position mit seinem bekannten Ultimatum vom 27. November jenes Jahres untermauerte, in dem er die Umwandlung Westberlins in eine »Freie Stadt« verlangte. Es ist jedoch anzunehmen, dass die M&#228;rztagung das Warschauer Paktes den Auftrag erteilte, die verschiedenen M&#246;glichkeiten zur Eind&#228;mmung der Fluchtbewegung aus der DDR durchzuspielen, &#8211; begannen doch unmittelbar danach in der DDR die Vorbereitungen auf die Schlie&#223;ung der Grenzen, wenn auch zun&#228;chst in verdeckter Form. Unter Hinweis auf »einen starken Anstieg illegaler Grenz&#252;bertritte« unterbreitete die Armeef&#252;hrung dem SED-Politb&#252;ro Vorschl&#228;ge zur Verst&#228;rkung der Grenzsicherung an der Staatsgrenze West. Sie sahen die Schaffung von f&#252;nf Grenzbrigaden mit einer Gesamtst&#228;rke von 28 213 Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren vor. Und: »Zur Verst&#228;rkung der Sicherung der Westgrenze ist erforderlich, die Beweglichkeit, Feuerkraft und die materiell-technische Sicherstellung zu verbessern.«</p>
<p>Die Abriegelung der DDR-Westgrenze durch eine Mauer wurde von Ulbricht erstmals am 15. Juni 1961 erw&#228;hnt, allerdings in Form eines Dementis. Ulbricht sagte damals auf bereits genannter Pressekonferenz zur Frage, ob die DDR k&#252;nftig ihre Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichten wolle, unvermittelt: »Ich verstehe Ihre Frage so, dass es in Westberlin Menschen gibt, die w&#252;nschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR dazu mobilisieren, eine Mauer aufzurichten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. . . Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.«</p>
<p>&#220;ber diese Antwort wird bis heute viel ger&#228;tselt; einige vermuten sogar, Ulbricht habe eine solche Absicht damals tats&#228;chlich nicht gehabt, sondern bis zuletzt auf eine einvernehmliche L&#246;sung zwischen der Sowjetunion und den USA gehofft, die die DDR von ihren Problemen befreite. Soviel Wirklichkeitsfremdheit d&#252;rfte aber Ulbricht kaum zuzutrauen sein. Er wird genau gewusst haben, dass die Bundesrepublik niemals aus freien St&#252;cken einer L&#246;sung zugestimmt h&#228;tte, die den Druck von ihm nahm. Auch seine aggressive Sprache in Richtung Bonn verriet, dass er von dort nichts erwartete. Vielmehr ging es ihm darum, zu sondieren, wo die Amerikaner, deren junger Pr&#228;sident Kennedy noch seinen Platz im Spiel der Weltm&#228;chte suchte, ihre Interessen definierten. M&#246;glicherweise wollte er damit sogar abenteuerlichen Vorstellungen Chruschtschows vorbauen, der Ende 1960 erwogen hatte, eine totale Grenzsicherung mit einer »lebenden Mauer« aus Soldaten zu realisieren.</p>
<p>Wie dem auch sei &#8211; die USA hatten den Wink offensichtlich verstanden. Bereits eine Woche sp&#228;ter bezeichnete deren damaliger Au&#223;enminister Dean Rusk »unsere Position in Westberlin und unsere Verpflichtungen gegen&#252;ber der Bev&#246;lkerung dieser Stadt« als entscheidenenden Punkt des amerikanischen Interesses. Pr&#228;sident Kennedy pr&#228;zisierte dies auf einer Pressekonferenz am 19. Juli und in einer Rundfunk- und Fernsehrede sechs Tage sp&#228;ter, indem er jene drei ber&#252;hmt gewordenen Essentials der amerikanischen Politik gegen&#252;ber Westberlin formulierte:</p>
<p>- die Gew&#228;hrleistung der Selbstbestimmung und der freien Wahl der Lebensform der Westberliner und als Voraussetzungen daf&#252;r</p>
<p>- die Anwesenheit und</p>
<p>- der freie Zugang der Amerikaner in die Stadt.</p>
<p>Von der DDR und Ostberlin war nicht die Rede.</p>
<p>Chruschtschow konnte damit zwar sein Maximalprogramm nicht durchsetzen, aber er erwirkte von Kennedy faktisch die Zustimmung zum Mauerbau. Nach einem Treffen des US-Aufr&#252;stungsbeauftragten John McCloy mit dem sowjetischen Ministerpr&#228;sidenten in dessen Urlaubsort Sotschi am 26. und 27. Juli erkl&#228;rte der amerikanische Pr&#228;sident gegen&#252;ber seinem Berater Walt Rostow: »Chruschtschow steht vor einer untragbaren Situation. Ostdeutschland blutet sich zu Tode, und als Folge davon ist der gesamte Ostblock in Gefahr. Er muss etwas tun, um das zu stoppen. Vielleicht eine Mauer.«</p>
<p>Nun traten die Vorbereitungen in Berlin und an der Landgrenze zwischen den beiden deutschen Staaten in das entscheidende Stadium. Honecker wurde von Ulbricht beauftragt, die Operation zu leiten. Er arbeitete die Einsatzbefehle aus, richtete im Berliner Polizeipr&#228;sidium sein Hauptquartier ein und organisierte die materielle Sicherstellung des Mauerbaus. In seinen Memoiren berichtete er stolz: »Sp&#228;ter konnten wir befriedigt feststellen, dass wir nichts Wesentliches unber&#252;cksichtigt gelassen hatten.« Am 10. August wurden die Kommandanten der Westm&#228;chte von der sowjetischen Kommandantur in W&#252;nsdorf &#252;ber das Bevorstehende informiert. Ihre Regierungschefs zogen es vor, den folgenden Sonntag mit Zerstreuungen zu verbringen &#8211; Kennedy entschied sich f&#252;r einen Segelt&#246;rn vor Hyannis Port, und Gro&#223;britanniens Premierminister MacMillan f&#252;r die Entenjagd in Schottland. Berlins Regierender B&#252;rgermeister Diepgen hatte wohl recht, als er vor einiger Zeit res&#252;mierte: »Es sind zwar amerikanische Panzer am Checkpoint Charlie aufgefahren, aber letztlich hat der Westen &#8211; und damit meine ich auch die Vertreter der Schutzm&#228;chte &#8211; die Einschr&#228;nkung der Bewegungsm&#246;glichkeiten auf wenige &#220;berg&#228;nge hingenommen.«</p>
<p>Aus all diesen Tatsachen ergibt sich, dass der Bau der Mauer keine alleinige Angelegenheit der DDR war und deren Grenze zur Bundesrepublik keine »innerdeutsche« &#8211; warum auch h&#228;tten sich die Weltm&#228;chte deshalb beinahe in eine gef&#228;hrliche Konfrontation treiben lassen sollen? Nicht einmal die Bundesregierung hat -abgesehen von wohlfeilen Sonntagsreden &#8211; sie als eine solche gesehen. Der Angeklagte Fritz Streletz belegte das mit dem Grundlagenvertrag von 1972, als er sagte: »In diesem Vertrag best&#228;tigten sich die damaligen beiden deutschen Staaten die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung territorialer Integrit&#228;t und Souver&#228;nit&#228;t. Im Artikel 6 hei&#223;t es: &gt;Wir respektieren die Unabh&#228;ngigkeit und Selbst&#228;ndigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und &#228;u&#223;eren Angelegenheiten.&lt; «. Und Streletz war es auch, der die weltpolitische Bedeutung der Grenze zwischen der DDR und der BRD bzw. Westberlin allein an der Zahl der seitens der DDR eingesetzten Grenzsoldaten nachwies: 30000 an der Westgrenze, 8000 in Berlin, dagegen nur 600 an den DDR-Grenzen zu Polen und der Tschechoslowakei.</p>
<p>Zugleich war jedoch &#8211; und auch das belegen diese Zahlen &#8211; die Grenzsicherung eine Ma&#223;nahme nach innen, hatte sie Konsequenzen vor allem f&#252;r die B&#252;rger der DDR. Denn trotz allen offiziellen Geredes vom »antifaschistischen Schutzwall« gegen&#252;ber westdeutschen Aggressionsabsichten war von vornherein klar, dass das Hauptziel der Mauer in der Verhinderung der Fluchtbewegung nach dem Westen bestand. F&#252;r Honecker bildete beides wohl eine untrennbare Einheit, sah er die »Republikflucht« doch bis zuletzt als Resultat feindlicher Einwirkung, der »ideologischen Diversion« des Imperialismus. Gegen&#252;ber seinen Interviewern Andert und Herzberg betonte er 1990 die friedenssichernde Funktion der Mauer, die man &#8211; angesichts der geschilderten Lage 1961 &#8211; wohl auch nicht g&#228;nzlich in Abrede stellen kann. Als die Interviewer dann aber einwarfen: »Die Mauer war aber auch dazu angetan, unsere Leute davon abzuhalten, in den Westen zu kommen«, sah Honecker keinen Widerspruch: »Nat&#252;rlich, das war ja der Sinn, das habe ich ja gesagt.«</p>
<p>Von daher entwickelten sich die Ereignisse mit grausamer Logik. Die Westberliner, die sich mit der pl&#246;tzlich so martialisch durch ihre Stadt gezogenen Grenze nicht abfinden konnten und wollten, taten das auf vielf&#228;ltige Weise gegen&#252;ber den Stacheldrahtverhauen und ersten provisorischen Mauern sowie den Bewachern der Grenzanlagen kund. So der damalige Regierende B&#252;rgermeister Westberlins, Willy Brandt, der auf der SPD-Landesparteitag 1961 erkl&#228;rte: »Wir werden es auf die Dauer niemandem verbieten k&#246;nnen, das, was er &#252;ber die Mauer denkt, nicht nur zu sagen, sondern seinen Empfindungen auch st&#228;rkeren Ausdruck zu verleihen.« Und er k&#252;ndigte Taten an, »unabh&#228;ngig von allen Konsequenzen«.</p>
<p>Diese Taten lie&#223;en nicht auf sich warten. Akribisch genau z&#228;hlte die Berliner Stadtkommandantur der Nationalen Volksarmee in ihren streng geheimen Berichten, die jetzt im Milit&#228;rarchiv, zum Teil aber auch im Archiv der SED eingesehen werden k&#246;nnen, die »Provokationen, die der Gegner von Westberliner Seite gegen die Staatsgrenze der DDR zu Westberlin. . . ver&#252;bte«. Bereits 1961 gab es demnach 309 F&#228;lle des »Zerst&#246;rens der PTA«, was »pionier-technische Anlagen« hie&#223; und die Mauerbewehrung meinte. 56mal wurden Grenzposten beschossen, 159mal beworfen, 227mal beschimpft und 684mal in anderer, offensichtlich freundlicherer Weise kontaktiert.</p>
<p>Die Reaktion der &#246;stlichen Seite bestand &#8211; und dar&#252;ber sollte man sich nicht wundern &#8211; darin, die Mauer noch undurchl&#228;ssiger zu machen und das Grenzregime immer weiter zu perfektionieren. Auf engstem Raum eskalierte der kalte Krieg vor allem in Berlin.</p>
<p>Besondere Wirkung erzielte dabei offensichtlich das vom Senat und Westberliner Rundfunksendern unterst&#252;tzte »Studio am Stacheldraht«, das mittels Lautsprecherwagen entlang der Grenze die Soldaten ansprach und sie vor allem dazu aufforderte, die Schusswaffe nicht einzusetzen oder gar selbst den Sprung in den Westen zu wagen. Nahezu t&#228;glich tauchten dazu in den Tagesberichten der Grenztruppen Meldungen auf, zum Beispiel solche: »Sechs starke Leutsprecher, variabel eingesetzt an gesamter Grenze. Einsatz geschulter Reporter und Ansager Westberliner Rundfunkstationen.« Bereits am 27. September 1961 sah sich der Politstellvertreter des Kommandeurs der 1. Grenzbrigade veranlasst, Gegenma&#223;nahmen vorzuschlagen, so die Aufstellung von »Beschallungss&#228;ulen«, verbunden mit einem eigenen Studio. Dessen Aufgabe: »Das Studio m&#252;sste Tag und Nacht Musik, Nachrichten u.a. Textsendungen (evtl. Textsendungen zur Irref&#252;hrung des Gegners) senden. Die Mindestanforderung, die an solche Sendungen zu stellen w&#228;ren, ist die &#220;bernahme der Sendungen des demokratischen Rundfunks.« Hinzu sollten Lautsprecherwagen mit gro&#223;er Schallkraft kommen, um »eine offensive Agitation bis relativ weit hinein nach Westberlin zu f&#252;hren. Gleichzeitig k&#246;nnten wir mit solchen Ger&#228;ten unter Umst&#228;nden Menschenansammlungen zerstreuen, wenn wir die Ger&#228;te mit voller Lautst&#228;rke arbeiten lassen.«</p>
<p>Noch weitergehende Vorschl&#228;ge unterbreitete die 1. Grenzbrigade hinsichtlich des Vorgehens gegen »das aktive Auftreten von Rowdygruppen, unterst&#252;tzt durch Stumm- und Bereitschaftspolizei (teilweise Zivil), mit dem Ziel, die Grenzsicherungsanlagen zu zerst&#246;ren und unsere Posten durch Bewerfen mit Steinen, Beschie&#223;en mit KK-Gewehren und Bedrohung durch Hetze unsicher und m&#252;rbe zu machen«. Solche Gruppen traten immer st&#228;rker in Erscheinung. Nach ihrem Verst&#228;ndnis wollten sie Fl&#252;chtlingen helfen; f&#252;r die von ihnen attackierten Grenzsoldaten konnten sie nur Provokateure und Feinde sein.</p>
<p>Dementsprechend waren die Gegenma&#223;nahmen, die gegen ihr Tun erwogen wurden, in Berlin jedoch gl&#252;cklicherweise nicht zum Einsatz kamen:</p>
<p>- den Zaun durch Minen zu sichern.</p>
<p>- den Zaun mit Hilfe von Strom zu sichern.</p>
<p>- den Zaun an bestimmten Schwerpunkten durch Einsatz von Flammenwerfern zu sichern.</p>
<p>Zustimmung fand dagegen die Idee, »an bestimmten Schwerpunkten zu Schwerpunktzeiten durch Einsatz von handfesten Genossen einen Volkszorn zu organisieren und auf Steinw&#252;rfe des Gegners mit einem Steinhagel durch unsere Kr&#228;fte zu antworten.«</p>
<p>Die Eskalation des gef&#228;hrlichen und f&#252;r viele Menschen auf beiden Seiten tragisch endenden Kleinkriegs an der Grenze f&#252;hrte seitens der DDR auch zu immer weitergehenden Ma&#223;nahmen, die zur Eind&#228;mmung der Fluchtbewegung ergriffen wurden. Der Bau der Mauer an sich hatte n&#228;mlich zun&#228;chst kaum Auswirkungen auf die Zahl derjenigen, die die DDR auf immer verlassen wollten. Allein in der zweiten Augusth&#228;lfte flohen 25 605 DDR-B&#252;rger, und im September waren es immerhin noch 14 821. Erich Honecker selbst nahm sich dieses Problems an, als er am 20. September 1961 mit dem »Zentralen Stab«, der eigens zum Mauerbau geschaffen war, die Situation er&#246;rterte. Es geh&#246;rt zu den schrecklichen Konsequenzen der ideologischen Verbohrtheit, die in der SED um sich gegriffen hatte, dass die DDR-F&#252;hrung meinte, nach dem vermeintlichen Erfolg der Errichtung des »antifaschistischen Schutzwalls« im Klassenkampf gegen den Imperialismus d&#252;rfe nun keinerlei Schw&#228;che zugelassen werden. »Der Erfolg des am 13. 08. 1961 gef&#252;hrten Schlages gegen die Militaristen und Revanchisten«, so Honecker auf jener Beratung, »darf nicht durch Nachl&#228;ssigkeiten im Grenzsicherungssystem beeintr&#228;chtigt werden. Alle Durchbruchsversuche m&#252;ssen unm&#246;glich gemacht werden.« Folgerichtig verlangt das Protokoll der Sitzung als eine der notwendigen Ma&#223;nahmen: »Gegen Verr&#228;ter und Grenzverletzer ist die Schusswaffe anzuwenden. Es sind solche Ma&#223;nahmen zu treffen, dass Verbrecher in der 100-m-Sperrzone gestellt werden k&#246;nnen. Beobachtungs- und Schussfeld ist in der Sperrzone zu schaffen.«</p>
<p>Am 6. Oktober erlie&#223; der damalige Verteidigungsminister Hoffmann den Befehl Nr. 76/61 &#252;ber »Bestimmungen &#252;ber Schusswaffengebrauch f&#252;r das Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee«. Er sieht unter anderem den Schusswaffeneinsatz vor »zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht f&#252;gen, indem sie auf Anruf &gt;Halt &#8211; stehenbleiben &#8211; Grenzposten&lt; oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich. versuchen, die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zu verletzen und keine andere M&#246;glichkeit zur Festnahme besteht«.</p>
<p>Diese Schusswaffengebrauchsbestimmung blieb im Kern &#252;ber mehrere Modifizierungen hinweg erhalten und m&#252;ndete schlie&#223;lich 1982 in einen entsprechenden Artikel des Grenzgesetzes, der sie eher einschr&#228;nkt als versch&#228;rft. Da hei&#223;t es n&#228;mlich: »Die Anwendung der Schusswaffe ist die &#228;u&#223;erste Ma&#223;nahme der Gewaltanwendung gegen&#252;ber Personen. Die Schusswaffe darf nur in solchen F&#228;llen angewendet werden, wenn die k&#246;rperliche Einwirkung ohne oder nur mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht.«</p>
<p>Es ist allenthalben unbestritten, dass diese Schusswaffengebrauchsbestimmung sich nicht wesentlich von &#228;hnlichen Regelungen in wohl allen Staaten der Welt unterscheidet. Auch die entsprechenden Vorschriften des Bundesgrenzschutzes sehen nichts grunds&#228;tzlich anderes vor. Auf der Basis allein dieser Bestimmung und ihrer vielf&#228;ltigen Modifikationen l&#228;&#223;t sich also eine Anklage kaum aufbauen, auch wenn die Anklageschrift mit einer seitenlangen Beschreibung der Genesis der DDR-Grenzvorschriften gerade dies versucht. Dabei erkannten die Ankl&#228;ger wohl bald die Unhaltbarkeit einer solchen Argumentation und wandten sich &#252;ber den Gesetzestext hinaus der Praxis der DDR-Grenzsicherung zu. Abweichend vom Wortlaut der Befehle und vor allem des Grenzgesetzes habe es &#8211; so ihre Version &#8211; interne Orientierungen gegeben, die von oben nach unten gewisserma&#223;en »durchgestellt« worden seien und nach denen die Grenzsoldaten schlie&#223;lich bewusst oder auch unbewusst handelten. F&#252;r diesen Mechanismus wurde der Begriff der »Kettenanstiftung« eingef&#252;hrt.</p>
<p>In der Anklageschrift liest sich das so: »Obwohl im Grenzgesetz und in den Schusswaffengebrauchsbestimmungen der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz formuliert war, bewirkten die Angeschuldigten (also Honecker und die anderen &#8211; P.R.), dass die Schulung der einzelnen Grenzsoldaten an diesen Vorschriften vorbei erfolgte. Den einzelnen Grenzsoldaten waren die Schusswaffengebrauchsbestimmungen bzw. das Grenzgesetz zumeist gar nicht bekannt. Diesen wurde vielmehr stets eingesch&#228;rft, Grenzdurchbr&#252;che seien notfalls auch mit t&#246;dlichen Sch&#252;ssen zu verhindern, &gt;Grenzverletzer&lt; zu &gt;vernichten&lt;. Gelang es einem Grenzsoldaten, einen sogenannten Grenzdurchbruch zu vereiteln, so wurde er belobigt und mit einer Geldpr&#228;mie belohnt, und zwar auch dann, wenn er sich nicht an die Voraussetzungen des Grenzgesetzes bzw. der Schusswaffengebrauchsbestimmungen gehalten hatte.«</p>
<p>Derartiger direkter Indoktrination hat es aber in den meisten F&#228;llen gar nicht bedurft, um die Mehrzahl der Grenzsoldaten von der prinzipiellen Richtigkeit ihres Dienstes und auch der Anwendung der Schusswaffe zu &#252;berzeugen. Denn im Unterschied zu Grenzsch&#252;tzern an vielen anderen &#8211; wenn auch l&#228;ngst nicht allen &#8211; Grenzen dieser Erde handelten die Soldaten an der DDR-Westgrenze immer auch aus dem Bewusstsein der Un&#252;berwindlichkeit dieser Demarkationslinie f&#252;r jedermann, sie selbst eingeschlossen. An einer Grenze, die man in aller Regel legal &#252;berschreiten kann, erscheint dem jeweiligen W&#228;chter jemand, der dies illegal tut, keinesfalls als Verbrecher, allenfalls als kleiner Ganove, der vielleicht schmuggelt oder sonst etwas zu verbergen hat. Trotz Befehls ist seine Bereitschaft, auf ihn gezielt zu schie&#223;en, gering. Anders jedoch f&#252;r den Grenzsoldaten der DDR, der meist gar nichts anderes kennengelernt hatte als die Undurchdringlichkeit der Grenzbefestigungen, die selbst bei tragischen Familienanl&#228;ssen nicht aufzuheben war und dem es schon deswegen als beinahe ungeheuerlich erscheinen musste, wenn jemand diese Grenze &#8211; vielleicht sogar gewaltsam &#8211; durchbrach. Diese Verinnerlichung einer f&#252;r den Normalb&#252;rger der DDR un&#252;berwindbaren Grenze senkte die Hemmschwelle zum gezielten Schuss auf den, der es doch unternehmen wollte, sie zu passieren. Derartige politische und sozialpsychologische &#220;berlegungen stellten weder Staatsanwaltschaften noch Gerichte der bisherigen Prozesse gegen Grenzsoldaten an; auch f&#252;r den Honecker-Prozess wurden solche Gutachten bislang nicht in Auftrag gegeben. So konnte es nicht ausbleiben, dass die historische Dimension des strafrechtlich behandelten Geschehens kaum eine Rolle spielte und man damit weder den verhandelten Taten noch den Angeklagten &#8211; im direkten Sinne des Wortes &#8211; gerecht werden konnte.</p>
<p>Insofern ist es auch eine Simplifizierung, ohne n&#228;here Begr&#252;ndung davon auszugehen, die politische und milit&#228;rische F&#252;hrung der DDR habe von vornherein in jedem sogenannten Grenzverletzer einen solchen Verbrecher gesehen, der den Tod verdiene. Manche &#252;ber die d&#252;rre Begr&#252;ndung in der Anklageschrift hinausgehende &#196;u&#223;erungen ihrer Verfasser und der Berliner Justizsenatorin dr&#228;ngen zwar eine solche Interpreation auf; tats&#228;chlich aber zeigen die terminologische Modifikation der DDR-Grenzbestimmungen wie die Praxis ihrer Handhabung, dass Menschenleben durchaus geschont werden sollten &#8211; wenn auch nicht nur aus humanit&#228;ren Motiven. Die Probleme ergaben sich daraus, dass am »h&#246;heren Prinzip«, »Grenzdurchbr&#252;che« seien eben nicht zuzulassen, nicht gedeutelt wurde. Dieses Dilemma zwischen ideologischer Unnachgiebigkeit und humanit&#228;ren Erw&#228;gungen war f&#252;r alle Grenzsch&#252;tzer &#8211; vom einfachen Soldaten bis hinauf zum Kommandeur und wohl auch den politisch Verantwortlichen &#8211; t&#228;glich neu zu bew&#228;ltigen, wobei nicht in Abrede gestellt wird, dass sie sich dessen wohl in unterschiedlichem Ma&#223;e bewusst waren.</p>
<p>Bei den Soldaten jedenfalls herrschte Unbehagen vor. Die meisten, die an der Grenze eingesetzt waren, hofften, sie w&#252;rden mit Grenzverletzern nicht konfrontiert werden. In einem internen Bericht &#252;ber die Stimmung in der Truppe wurden schon wenige Monate nach dem Mauerbau Unsicherheiten beklagt: »Eine sehr bemerkenswerte Erscheinung zeigt sich, dass nach R&#252;ckkehr aus dem Urlaub die Unklarheiten verst&#228;rkt auftreten . . . In Gespr&#228;chen erkl&#228;rten die Soldaten, dass sie von ihren Eltern, Verwandten und Bekannten oft beeinflusst werden, sich an der Grenze aus allen Ereignissen herauszuhalten und wenn m&#246;glich, nicht auf einen anderen zu schie&#223;en.« &#220;berl&#228;ufer berichteten &#196;hnliches, wie die Stadtkommandantur Berlin &#252;ber eine Pressekonferenz des Fahnenfl&#252;chtigen Krajewski herausfand. Er sprach von »gro&#223;er Ablehnung« der Anwendung der Schusswaffe an der Grenze, wobei sich die meisten Soldaten nur zu helfen w&#252;ssten, indem sie »bewusst nichtgezielt« sch&#246;ssen und darauf verwiesen, dass es ihnen verboten sei, in Richtung Westen zu schie&#223;en.</p>
<p>Denn es war angesichts der Vorschriften schwer, das Nichtschie&#223;en zu begr&#252;nden. Wer einmal bei den Grenztruppen Dienst tat, musste auch diese Konsequenz tragen oder mit Nachteilen rechnen. Exemplarisch daf&#252;r ist der Fall des Soldaten H., der 1965 im Grenzregiment Beetzendorf Dienst tat und &#252;ber dessen Schicksal ein bisher geheim gehaltener Briefwechsel zwischen Armeef&#252;hrung, Milit&#228;rgericht und Abteilung Sicherheitsfragen des SED-Zentralkomitees Auskunft gibt. Als am 10. Oktober sein Postenf&#252;hrer fahnenfl&#252;chtig wurde, unternahm H. nichts, um diesen daran zu hindern. Seine Begr&#252;ndung war, dass »er aus religi&#246;sen Gr&#252;nden nicht gewillt ist, die Schusswaffe anzuwenden«. Er sei r&#246;misch-katholischen Glaubens und vor seiner Einberufung w&#228;re er in seiner Kirchengemeinde als Ministrant t&#228;tig gewesen. Der Milit&#228;rstaatsanwalt leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Fahnenflucht ein und erhob schlie&#223;lich Anklage, »um den Soldaten der Kompanie &#252;berzeugend klarzumachen, dass eine solche Handlung gegen die grunds&#228;tzlichen Pflichten des Soldaten verst&#246;&#223;t und nicht geduldet werden kann«. Er orientierte wegen »der Gesellschaftsgef&#228;hrlichkeit der Tat und der Umst&#228;nde, unter der sie begangen wurde«, auf eine Verurteilung ohne Bew&#228;hrung. Das Milit&#228;rkollegium des Obersten Gerichts jedoch wollte die Sache glimpflicher abgehen lassen, wobei es dies mit dem m&#246;glichen Echo eines solchen Prozesses begr&#252;ndete: »Bei Durchf&#252;hrung eines &#246;ffentlichen Gerichtsverfahrens mit breiter Auswertung und dem Einsperren des H. besteht die Gefahr, dass bestimmte Kreise der katholischen Kirche diese Sache zur Verleumdung der Deutschen Demokratischen Republik benutzen.« Vorgeschlagen wurde ein nicht&#246;ffentliches Verfahren, das mit einer bedingten Verurteilung und der anschlie&#223;enden Versetzung des Soldaten in ein Baubataillon enden sollte.</p>
<p>Die Angelegenheit landete in der Abteilung Sicherheitsfragen des ZK der SED, die eine »prinzipielle« L&#246;sung des Falles vorschlug: »Wir sind der Auffassung, dass die damaligen vom Milit&#228;robergericht angef&#252;hrten Gr&#252;nde einer bedingten Verurteilung und Versetzung in eine Baueinheit nicht gerechtfertigt waren.« Obwohl H. w&#228;hrend seiner Ausbildung zweimal ge&#228;u&#223;ert hatte, dass er die Schusswaffe nicht anwenden will, wurde dies ignoriert, da er damals keine n&#228;here Begr&#252;ndung gab. Auch jetzt sah die Sicherheitsabteilung darin keinen mildernden Umstand, sondern schlug vor, »ein ordnungsgem&#228;&#223;es Strafverfahren gegen H. durchzuf&#252;hren und ihn unbedingt zu verurteilen«. Das Ganze sollte nicht&#246;ffentlich stattfinden, »um bestimmten kirchlichen Kreisen keine Handhabe zu geben«. &#220;berhaupt seien »Aspekte des Glaubens nach M&#246;glichkeit in der Gerichtsverhandlung nicht zu ber&#252;hren«. Honecker, dem der Fall vorgelegt wurde, reagierte mit einem Wort: »Einverstanden!«</p>
<p>So wie dem jungen Christen ging es vielen, die nicht auf Fl&#252;chtlinge schossen. Der Unteroffizier L., der im Oktober 1984 bei Heiligenstadt zwei DDR-B&#252;rgern die Flucht erm&#246;glichte, indem er seinem Posten befahl: »Feuersto&#223; in die Luft!«, musste daf&#252;r drei Jahre in die Milit&#228;rhaftanstalt Schwedt. In jedem solcher F&#228;lle wurden peinliche Untersuchungen durchgef&#252;hrt &#8211; weitaus peniblere jedenfalls als bei verhinderten Fluchten, auch wenn sie mit dem Tod des Fl&#252;chtlings endeten. Zust&#228;ndig daf&#252;r waren spezielle Untersuchungsorgane des Ministeriums f&#252;r Staatssicherheit, die weitgehende Vollmachten besa&#223;en. Ein Grenztruppenoffizier Umriss sie so: »F&#252;r die Mitarbeiter des MfS bei den Grenztruppen stand in jeder Kompanie ein Dienstzimmer zur Verf&#252;gung. Das war ganz offiziell und bekannt.« Dort wurde zum Beispiel durch die inoffiziellen Mitarbeiter in der Truppe gemeldet, »wenn einer offenbar nicht zum Einsatz der Waffe bereit war oder den Eindruck machte, er k&#246;nnte fahnenfl&#252;chtig werden«.</p>
<p>Dieser latente Druck auf die Soldaten ging einher mit einer st&#228;ndigen Beeinflussung, die zwar in der Regel keine klaren Weisungen zum Einsatz der Schusswaffe in bestimmten F&#228;llen an der Grenze beinhaltete, jedoch zu st&#228;ndiger Verunsicherung f&#252;hrte und damit faktisch eine Atmosph&#228;re schuf, in der das Schie&#223;en von vielen als legitim angesehen wurde. Schon die t&#228;gliche Vergatterung, nach der der Auftrag bestand, »Grenzverletzer in beiden Richtungen vorl&#228;ufig festzunehmen oder zu vernichten«, war nicht eindeutig, wurde jedoch &#8211; in &#220;bereinstimmung mit den niedergelegten Vorschriften &#8211; so interpretiert, dass die Schusswaffe in jedem Fall anzuwenden sei, wenn eine Festnahme auf andere Weise nicht m&#246;glich ist. Der Grenzsoldat Volker K., schon 1963 im Auftrag der Erfassungsstelle Salzgitter vernommen, sagte dazu: »Wir wurden immer wieder belehrt, dass wir nach den geltenden Gesetzen nur richtig handeln w&#252;rden, wenn der Schie&#223;befehl befolgt w&#252;rde. Wir alle haben damit gerechnet, dass derjenige, welcher auf einen Fl&#252;chtling schie&#223;t, strafrechtlich nicht verfolgt werden k&#246;nne, weil er ja gesetzlich durch die Regierung dazu verpflichtet wurde. Uns war vielmehr klar, dass jeder sich strafbar machte, der den Schie&#223;befehl nicht befolgte.« Oft waren die Hinweise nicht so klar, sondern auslegbar, aber als Option wurde der Schusswaffengebrauch an der Grenze nie in Zweifel gezogen. Thomas Czech, als Bereitschaftspolizist Ende der 80er Jahre h&#228;ufig zur Bewachung des Geb&#228;udes des DDR-Ministeriums des Innern eingesetzt und wegen dessen N&#228;he zur Grenze am Potsdamer Platz immer wieder auch mit den Grenzvorschriften konfrontiert, beschrieb pr&#228;zise die Atmosph&#228;re, die in seiner Einheit um den Grenzdienst geschaffen wurde: »Klare Ausk&#252;nfte auf Fragen wurden nicht gegeben, nur: In diesem Fall ist wohl Schusswaffengebrauch gerechtfertigt. So blieb viel Unsicherheit. Aber die Praxis best&#228;tigte immer die Rechtm&#228;&#223;igkeit des Schie&#223;ens unter allen Bedingungen. Wer geschossen und getroffen hatte, war aus dem Schneider. &#196;rger bekamen die, bei denen der Fl&#252;chtling weg war.«</p>
<p>Die Belobigungen mit Sonderurlaub und Geldpr&#228;mien taten ein &#220;briges, um das Bewusstsein, richtig gehandelt zu haben, zu st&#228;rken. Untersuchungen richteten sich nie auf die Einhaltung der Vorschrift, sondern stets auf die »Erf&#252;llung des Kampfauftrages«. Die Berichte, die nach oben gegeben wurden, sprachen stets von korrekter Pflichterf&#252;llung der Soldaten. So auch am 4. November 1963, als der 23j&#228;hrige Klaus Schr&#246;ter in der N&#228;he des Reichstages die Spree zu durchschwimmen versuchte, auf einen Warnschuss nicht reagierte und schlie&#223;lich t&#246;dlich getroffen unterging. »Nach Mitteilung des Stadtkommandanten, Genossen Generalmajor Poppe«, so lautete die Meldung an Honecker, »verhielten sich die diensttuenden Grenzposten richtig und handelten entsprechend den vorhandenen Weisungen.« Bisher wurde kein Bericht &#252;ber einen Todesfall an der Mauer aufgefunden, der das Handeln der Grenzsoldaten anders bewertete. Da war es kein Wunder, dass viele Soldaten den Begriff »Vernichten« in der Vergatterung als T&#246;ten des Grenzverletzers verstanden. Im Potsdamer Prozess gegen drei Grenzsoldaten sagte der Angeklagte Rolf-Dieter Heinrich im November 1992 aus, ihm sei im Politunterricht »eingebleut« worden, dass aus der DDR Fliehende »Feinde, Spione, Saboteure oder Kriminelle sind«. Danach habe er gehandelt.</p>
<p>Zur Bekr&#228;ftigung des Legalit&#228;tsbewusstseins kam das st&#228;ndige Sch&#252;ren einer Angstpsychose vor den Gefahren an der Grenze, die sich allerdings auch auf reale Ereignisse st&#252;tzen konnte. Noch 1964 sollen sich Westberliner Verfassungsschutzbeamte f&#252;r Sprengstoffanschl&#228;ge auf die Mauer ausgesprochen haben. Nach einem aufkl&#228;rungsrichtig der Stadtkommandantur Berlin habe zwar der damalige Leiter des LfV, Siegler-Schmidt, die oftmaligen Nadelstiche als »unsinnig« bezeichnet, aber: »Akzeptabel w&#228;ren seiner Auffassung nach nur solche Anschl&#228;ge auf die Mauer, die ein gr&#246;&#223;eres Loch verursachen, so dass zum Beispiel 100 Menschen auf einmal nach Westberlin fl&#252;chten k&#246;nnten.« Tats&#228;chlich wurden nicht nur in den Wochen nach dem Bau der Mauer &#8211; wie schon dargestellt &#8211; die Grenzsoldaten immer wieder attackiert; auch sp&#228;ter mussten sie stets damit rechnen, wenn schon nicht von westlicher Seite, so doch von Deserteuren aus NVA und Sowjetarmee, nicht selten auch von den eigenen fahnenfl&#252;chtigen Kameraden angegriffen zu werden. Eine &#220;bersicht der Stadtkommandantur gab an, dass 1962 205mal Grenzposten von westlicher Seite beschossen worden seien, allein vom 1. bis 30. August jenes Jahres 19mal. 1963 sank diese Zahl auf 115 und 1964 noch einmal auf 58. Wurden 1962 Grenzsoldaten &#8211; immer nach den Angaben der Stadtkommandantur &#8211; noch 645mal mit Steinen und anderen Gegenst&#228;nden beworfen, so lagen die Zahlen f&#252;r 1963 bei 352 und f&#252;r 1963 bei 213. &#196;hnliches galt f&#252;r Zerst&#246;rungen der Grenzanlagen. 342 F&#228;llen 1962 stehen 1963 315, 1964 177 und 1965 129 F&#228;lle gegen&#252;ber. In das Jahr 1962 fielen auch f&#252;nf Todesf&#228;lle von DDR-Soldaten, wobei drei auf das Konto der Westberliner Polizei bzw. des BGS und von Fluchthelfern gingen.</p>
<p>Das Handeln der Fluchthelfer wurde &#8211; auch bis zur letzten Konsequenz der T&#246;tung eines Grenzsoldaten &#8211; von den Westberliner Beh&#246;rden toleriert und wird es bis heute. Justizsenatorin Jutta Limbach sieht keinen Handlungsbedarf: »Es gibt kaum solche F&#228;lle. Von seiten der DDR wurde immer behauptet, dass es da furchtbar viele F&#228;lle gibt, aber in unserem Bereich gibt es keine. Wenn Sie nur einen nennen, wir w&#252;rden ihm sofort nachgehen. Es sind aber immer nur Behauptungen.« Sie konnte nicht sagen, inwieweit die Fluchthelfer, durch die die Soldaten Reinhold Huhn und Egon Schultz umkamen, belangt worden sind. In beide F&#228;llen hatten sich die T&#228;ter &#246;ffentlich ihrer Tat gebr&#252;stet. Egon Schultz zum Beispiel war in der Nacht vom 4. zum 5. Oktober 1964 von zwei Zivilfahndern des Ministeriums f&#252;r Staatssicherheit dar&#252;ber informiert worden, dass auf dem Hof des Grundst&#252;ckes Strelitzer Stra&#223;e 55 &#8211; gegen&#252;ber der Bernauer Stra&#223;e in Westberlin &#8211; »etwas nicht in Ordnung sei« und dass man den »Hof abzusichern habe«. Aufgrund der ungenauen Angaben der beiden Stasi-Leute, die zuvor zuf&#228;llig auf die Fluchthelfer gesto&#223;en waren und von diesen f&#252;r Fluchtwillige gehalten wurden, betrat Schultz den Hof ziemlich ahnungslos. Er befahl dem Fluchthelfer, der &#8211; ebenfalls ahnungslos &#8211; auf ihn zuging: »Kommen Sie mit!« Und als dieser sich langsam zur&#252;ckzuziehen versuchte: »Durchladen!« Diese Situation bezeichnete der Westberliner Sch&#252;tze sp&#228;ter als Notwehr. Er berichtete einer Illustrierten: »Ich dachte nur: &gt;Wir sind geliefert!&lt; &#8211; und ich gab einen ungezielten Schuss ab. Das Feuer wurde sofort von zwei Seiten erwidert.« Der Fluchthelfer floh &#252;ber den Hof und schoss dabei seines ganzes Magazin &#8211; sechs weitere Schuss &#8211; in Richtung von Egon Schultz leer. Einer der Sch&#252;sse traf Schultz in die Brust &#8211; er war t&#246;dlich. In einem offenen Brief rechtfertigte sich der Sch&#252;tze sp&#228;ter, sie seien nicht gewillt gewesen, »uns f&#252;r eine Tat, die in jedem freien Lande erlaubt ist, n&#228;mlich Zueinandergeh&#246;rende zusammenzuf&#252;hren, verhaften zu lassen und daf&#252;r eine &#8211; wie schon mehrfach geschehen &#8211; lebensl&#228;ngliche oder 15j&#228;hrige Zuchthausstrafe in Empfang zu nehmen«.</p>
<p>Die Ermittlungen ergaben, dass der T&#228;ter &#8211; es soll sich um den damaligen Studenten und heutigen Arzt Christian Zobel handeln &#8211; der Schleuserorganisation Wolfgang Fuchs angeh&#246;rte. Sowohl Politiker, wie der CDU-Minister Ernst Lemmer und das seinerzeitige CDU-Ostb&#252;ro, als auch Journalisten verschiedener Illustrierten und Boulevardbl&#228;tter und nicht zuletzt die Polizei &#8211; sie stellte den Fluchthelfern die Pistolen zur Verf&#252;gung &#8211; unterst&#252;tzten die Aktion, bei der insgesamt 57 DDR-B&#252;rger in den Westen kamen. Das Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe, zu der auch der sp&#228;tere Astronaut Reinhard Furrer geh&#246;rt haben soll, wurde eingestellt, da es »keinen begr&#252;ndeten Tatverdacht« gebe; lediglich »wegen unerlaubten Waffenbesitzes« wurden geringf&#252;gige Strafbefehle erlassen. Damals begr&#252;ndeten dies die Beh&#246;rden mit der Weigerung der DDR, Akten zu &#252;bergeben. Jetzt liegen diese auf dem Tisch, doch nicht jeder Angriff auf das Leben und die k&#246;rperliche Unversehrtheit eines Menschen findet offensichtlich Interesse bei der Berliner Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Nach Angaben der Berliner Justizpressestelle wurde nach 1989 nur in einem Fall nachermittelt &#8211; in dem jener Polizeibediensteten, die am 23. Mai 1962 an der Sandkrugbr&#252;cke die Grenzsoldaten Peter G&#246;ring t&#246;dlich und Karl Laumer schwer verletzten. Beide hatten zun&#228;chst auf einen Fl&#252;chtling geschossen, dem die Westberliner Polizisten helfen wollten. Entsprechend auch die Begr&#252;ndung zur Einstellung der Ermittlungen »mangels hinreichenden Tatverdachts . . ., weil nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Schussabgabe zur Abwehr des von dem Grenzsoldaten ausgehenden Angriffs auf den Fl&#252;chtling gerechtfertigt und im &#252;brigen Strafverfolgungsverj&#228;hrung eingetreten war«. Weitere F&#228;lle wurden nicht wieder aufgenommen, obwohl sie durch die aufgefundenen Akten inzwischen weitgehend dokumentiert sind.</p>
<p>Sp&#228;ter waren es vor allem Grenzsoldaten selbst, aber auch andere DDR-B&#252;rger bzw. desertierte Sowjetsoldaten, die sich den Weg in den Westen freischossen. Schon im zweiten Halbjahr 1961 waren 218 Soldaten &#252;ber die Grenze geflohen; diese Zahl nahm dann zwar ab, blieb aber insgesamt dennoch hoch. Im Oktober 1965 hatte die Zeitung »Die Welt« gemeldet, in den ersten neuen Monaten des Jahres 1964 seien 122 Soldaten fahnenfl&#252;chtig geworden &#8211; gegen&#252;ber 94 im gleichen Zeitruam des Vorjahres. Die Zahlen lagen tats&#228;chlich noch h&#246;her: 143 waren es 1965 gegen&#252;ber 107 im Jahr zuvor. Dabei kam es auch immer &#246;fter zu Schie&#223;ereien. Bis auf einen fielen alle nach 1963 get&#246;teten Grenzsoldaten Fahnenfl&#252;chtigen zum Opfer, und die Verhinderung derartiger Grenz&#252;bertritte hatte f&#252;r die politische wie milit&#228;rische F&#252;hrung h&#246;chste Priorit&#228;t. Als 1967 ein Soldat seinen Postenf&#252;hrer angriff und bei Eisenach in den Westen zu fliehen versuchte, wurde er von diesem erschossen. Honecker reagierte auf den Vorfall, indem er auf den Bericht eine Weisung schrieb: »Der Postenf&#252;hrer, Uffz. G., ist sofort zum Leutnant zu bef&#246;rdern.« Auch als der Soldat R. im Dezember 1964 die Fahnenflucht eines Unteroffiziers verhinderte und diesen dabei verletzte, notierte Honecker auf der Meldung: »Pr&#252;fen, ob R. belobigt bzw. bef&#246;rdert wurde.« Die Antwort: »Medaille f&#252;r vorbildlichen Grenzdienst, 200, &#8211; Pr&#228;mie, Arthur-Becker-Medaille in Silber, Bef&#246;rderung zum Gefreiten«.</p>
<p>Die somit objektiv von zur Fahnenflucht Entschlossenen ausgehenden Gefahren wurden allerdings auch weidlich ausgenutzt. Thomas Czech: »Wir wurden &#252;ber die jeweilige Lage belehrt, und das waren oft Gruselm&#228;rchen von waffentragenden jungen M&#228;nnern, die Posten niedergeschlagen und sich deren Waffen angeeignet hatten. Wenn man Angst hat, ist die Hemmschwelle niedrig. Und wenn solche Fahndungsberichte umgingen, war man besonders motiviert, sich nicht &#252;berraschen zu lassen.« Im ersten Prozess gegen Grenzsoldaten gab der Angeklagte Peter Schmett an, er habe auf die Frage seines Unteroffiziers, ob er auf einen Fahnenfl&#252;chtigen schie&#223;en w&#252;rde, mit Ja geantwortet, »weil das keine Kameradschaft ist, wenn man die Kameraden stehen l&#228;&#223;t.«</p>
<p>Das &#220;berzeugtsein von der Richtigkeit entschlossenen Handelns im »Klassenkampf« und die Versicherung, alles, was an der Grenze geschah, verlaufe nach Recht und Gesetz, lie&#223; bei den politisch und milit&#228;risch Verantwortlichen in der DDR-F&#252;hrung ein Unrechtbewusstsein kaum aufkommen. Die Aussage, die Walter Ulbricht 1966 grunds&#228;tzlich getroffen hatte, galt weiter: »Wir haben Grenzen ebenso wie jeder andere Staat, ebenso wie jeder andere Staat verlangen wir auch, dass unsere Grenzen und unsere Gesetze respektiert werden. Das setzen wir durch. Das ist in allen L&#228;ndern der Welt so. Keinem Menschen wird ein Haar gekr&#252;mmt, der die gesetzliche Ordnung der DDR achtet. Wer aber der verbrecherischen Aufforderung zur Verletzung unserer Grenzen und Gesetze folgt, wer der t&#246;richten Propaganda glaubt, ein Staat DDR existiere nicht, man brauche seine Grenze nicht zu respektieren, der riskiert Kopf und Kragen. Daran kann nichts ge&#228;ndert werden.« Die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik bzw. Westberlin war die Grenze zwischen den beiden feindlichen Weltsystemen. Aber sie war zugleich f&#252;r die DDR eine Art Prestigeobjekt. In einem Staat, wo jede auf eine Hauswand gespr&#252;hte Losung, jedes hektografierte Flugblatt, jede eigenst&#228;ndige Losung in einer Demonstration als Akt der ideologischen Abweichung oder gar der Feindt&#228;tigkeit &#8211; zumeist sogar beides &#8211; beargw&#246;hnt wurde, war nat&#252;rlich die Flucht aus dieser »zukunftstr&#228;chtigen DDR« eine »Demonstrativhandlung«, die man glaubte keinesfalls hinnehmen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Nur mitunter breitete sich etwas Unbehagen aus &#8211; vor allem dann, wenn internationale Proteste den »ersten sozialistischen Staat auf deutschem Boden« in ein schlechtes Licht r&#252;ckten oder gar die au&#223;enpolitischen Ambitionen in Mitleidenschaft gezogen wurden. So f&#252;hrte der Tod des Fl&#252;chtlings Peter Fechter am 17. August 1962 in Westberlin, der Bundesrepublik und dar&#252;ber hinaus zu einem Aufschrei der Emp&#246;rung. Die Anklageschrift schildert den Vorgang in folgender Weise: »Im Mai 1962 entschlossen sich der am 14. Januar 1944 geborene Betonbauer Peter Fechter sowie sein Arbeitskollege, der am 22. Februar 1944 geborene Helmut Kulbeik, gemeinsam von Ostberlin nach Berlin (West) zu fl&#252;chten. In der Folgezeit erkundeten sie an der Sektorengrenze geeignete Fluchtm&#246;glichkeiten. . . Am Freitag, dem 17. August 1962, begaben sie sich gegen 12.30 Uhr erneut ins Grenzgebiet. . . Gegen 14.15 Uhr entschlossen sie sich zur Flucht und sprangen durch das Fenster, &#252;berkletterten den ersten Stacheldraht und durchliefen den 10 m breiten Grenzstreifen. Dabei wurden sie von den Grenzposten . . . bemerkt und sofort gezielt unter Beschuss genommen . W&#228;hrend es Helmut Kulbeik gelang, die Grenzmauer zu &#252;berspringen, wurde Peter Fechter beim Anspringen an die Mauer t&#246;dlich getroffen. Laut um Hilfe rufend blieb er schwerverletzt am Mauersockel liegen. Eine Hilfeleistung von westlicher Seite aus war nicht m&#246;glich, da sie von schussbereiten &#246;stlichen Grenzposten verhindert wurde. Erst gegen 15.10 wurde der mutma&#223;lich zu diesem Zeitpunkt bereits verblutete Peter Fechter geborgen und dem Krankenhaus der Volkspolizei zugef&#252;hrt. Gegen 17.00 Uhr wurde durch Bedienstete des Krankenhauses best&#228;tigt, dass Peter Fechter verstorben war.«</p>
<p>Der Bericht der 1. Grenzbrigade &#252;ber »das besondere Vorkommnis« ist in den Zeitabl&#228;ufen weniger exakt, gibt jedoch an, dass gegen 15.15 Uhr aus dem VP-Krankenhaus der Tod Peter Fechters gemeldet wurde. Die Grenzsoldaten hatten offensichtlich nicht sofort seine Bergung eingeleitet und als Grund daf&#252;r folgende Beobachtung angegeben: »Zur Verst&#228;rkung herangef&#252;hrte Duepos (nach dem damaligen Westberliner Polizeipr&#228;sidenten Duensing &#8211; P.R.) und Z&#246;llner, insgesamt etwa 50, bezogen Stellung und richteten ihre Waffen auf die im Abschnitt Charlotten-/Ecke Zimmerstra&#223;e eingesetzten Grenzposten. Vermutlich haben die Duepos kein Feuer auf unsere Grenzposten gef&#252;hrt. &#220;berpr&#252;fungen ergaben, dass zwei Tr&#228;nengask&#246;rper mit Sprengsatz und 15 weitere Knallk&#246;rper von den Duepos auf unser Territorium geworfen wurden und unsere Grenzposten der Meinung waren, dass die Duepos das Feuer er&#246;ffnet h&#228;tten.«</p>
<p>Das Sterben Peter Fechters im Grenzstreifen f&#252;hrte nicht nur zu anhaltenden Protesten gegen die Grenzpraxis der DDR, sondern &#8211; auf Initiative des damaligen Regierenden B&#252;rgermeisters Willy Brandt &#8211; auch zur Entscheidung, dass Angeh&#246;rige der westlichen Schutzm&#228;chte die Erlaubnis erhalten sollten, im Grenzgebiet verletzten Fl&#252;chtlingen Erste Hilfe zu leisten und sie gegebenenfalls in Krankenh&#228;user in Ostberlin zu transportieren. Die DDR reagierte darauf intern in zweierlei Weise. Im Befehl 52/62 vom 23. August 1962 &#252;ber »Ma&#223;nahmen zur Erh&#246;hung der Sicherheit und Undurchdringlichkeit der Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westberlin im Abschnitt der 1. Grenzbrigade (B)« erfolgte zun&#228;chst das &#252;bliche ideologische Lamento: »Diesem provokatorischen Vorhaben der USA-Besatzer liegt die offensichtliche Absicht zugrunde, im Verlauf von vorher organisierten und vorbereiteten Grenzdurchbr&#252;chen und daf&#252;r besonders f&#252;r geeignet gehaltenen Schwerpunktabschnitten unter Ausnutzung des Verbots der Anwendung der Schusswaffe gegen Besatzer und unter Einsatz von vorher an den Grenzsicherungsanlagen konzentrierten westlichen Film- und Bildreportern in das Feuer der Grenzposten der Deutschen Demokratischen Republik gelockten Grenzverletzern &gt;1. Hilfe&lt; leisten und den Organen der Deutschen Demokratischen Republik &gt;unmenschliches Handeln&lt; unterstellen zu wollen.« Zugleich enthielt der Befehl Weisungen, durch deren Befolgung solch schlimme Exzesse an der Grenze nicht mehr m&#246;glich sein sollten. »Die Hauptanstrengung im Grenzdienst ist darauf zu richten«, hie&#223; es, »dass a) Grenzverletzer bereits vor Erreichen des unmittelbaren Grenzgebietes durch die f&#252;r die Hinterlandsicherung eingesetzten Kr&#228;fte im Ergebnis besonderer Wachsamkeit, kluger und taktisch richtiger Dienstverrichtung festgenommen werden und eine gedeckte Ann&#228;herung der Grenzverletzer ausgeschlossen ist; b)Grenzverletzer grunds&#228;tzlich ohne Anwendung der Schusswaffe festgenommen werden; c) Grenzverletzer, soweit die Anwendung der Schusswaffe unter strengster Einhaltung der Waffengebrauchsbestimmung in besonderen F&#228;llen unumg&#228;nglich ist, durch gezieltes, treffsicheres Feuer bereits vor &#220;berwinden von Teilen der Grenzsicherungsanlagen an der Tatausf&#252;hrung gehindert werden; d) Grenzverletzer, die durch Anwendung der Schusswaffe in besonderen F&#228;llen verletzt werden, sofort ohne Verzug durch die handelnden Linienposten geborgen und in das Hinterland zur 1. Hilfeleistung abtransportiert werden, so dass eine Einsicht durch den Gegner nicht m&#246;glich ist . . .«</p>
<p>Ein Umschwung im Denken war das jedoch nicht; im Gegenteil, gerade in jener Zeit und den Jahren danach wurden vor allem an der Grenze zur Bundesrepublik jene Selbstschussanlagen und Minensperren installiert, die durch ihre »anonyme« Wirkung lange als besonders effektiv gegolten hatten. Mit der Verminung war bereits am 19. Oktober 1961 begonnen worden. Im Herbst 1963 erfolgte die Meldung: »Nach Abschluss der 4. Etappe ist die Staatsgrenze der DDR zu Westdeutschland durchgehend mit einer L&#228;nge von 1382 km wie folgt pioniertechnisch gesperrt: mit Minensperren 774 km = 56 Prozent, Drahtsperren 407 km = 29,5 Prozent, S-Rollen-Sperren 153 km = 11 Prozent, gesamt 1334 km = 96,5 Prozent.« Dieser Standard blieb in den folgenden Jahren etwa erhalten, wobei jedoch eine st&#228;ndige Modernisierung der eingesetzten Sprengk&#246;rper erfolgte &#8211; und damit allm&#228;hlich auch eine Reduzierung der verminten Bereiche. Die Anklageschrift nennt 108 Ermittlungsverfahren, die wegen Todes- und Verletzungsf&#228;llen durch Minen und Selbstschussanlagen eingeleitet wurden. Sie beziehen sich »auf die T&#246;tung von 39 Personen, sowie die &#8211; teilweise erhebliche &#8211; Verletzung von 85 weiteren Personen«.</p>
<p>Erst in den 80er Jahren, als die Proteste gegen derartige Sperren zunahmen und auch internationale Konventionen der UNO sie &#228;chteten, wurden sie schrittweise abgebaut. Die Anklageschrift vermerkt: »Dementsprechend beschlossen als Teilnehmer der 69. Sitzung des NVR am 25. Januar 1985 u.a. die Angeschuldigten Honecker, Mielke, Streletz und Albrecht sowie der anderweit verfolgte Zeuge Krenz zum Tagesordnungspunkt Nr. 3. &gt;Festlegungen zur weiteren Erh&#246;hung der Wirksamkeit und der Verantwortung beim Schutz der Staatsgrenze der DDR&lt; die &gt;Pr&#228;zisierung&lt; des Beschlusses des NVR vom 1. Juli 1983 dahingehend, dass der &gt;Abbau der Minensperren&lt; erfolgen und eine &gt;hohe Wirksamkeit in der Grenzsicherung auch ohne Minen&lt; erreicht, die &gt;Forschung und Entwicklung von modernen Grenzsicherungsanlagen mit physikalischen Wirkprinzipien ohne Minen und hoher Sperrwirkung gem&#228;&#223; Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 01.07.1983&lt; beschleunigt werden solle.«</p>
<p>Die Streben der DDR nach internationaler Reputation f&#252;hrte vor allem in den 80er Jahren auch zum zeitweiligen Aussetzen des Schusswaffeneinsatzes. Bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft sagte der Angeklagte Streletz: »Bei besonderen Anl&#228;ssen sei die Weisung gegeben worden, dass auf keinen Fall &gt;Vorkommnisse an der Staatsgrenze, die den westlichen Medien die M&#246;glichkeit geben, eine Hetze gegen die Deutsche Demokratische Republik durchzuf&#252;hren&lt;, zugelassen werden und somit unbedingt verhindert werden sollte, dass die Schusswaffe zum Einsatz kam, ohne dass jedoch jemals befohlen worden sei, ab sofort d&#252;rfe &gt;nicht mehr geschossen werden&lt;; hieraus d&#252;rfe aber nicht die Schlussfolgerung abgeleitet werden, in der anderen Zeit h&#228;tte an der Grenze geschossen werden k&#246;nnen oder d&#252;rfen.« Sein Mitangeklagter Heinz Ke&#223;ler erkl&#228;rte gegen&#252;ber dem Autor sogar, »dass aus Gr&#252;nden besonderer Anl&#228;sse Anordnungen gegeben wurden, selbst dann nicht von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, wenn Grenzsoldaten angegriffen werden. Dies deshalb, um international nicht so viele Erkl&#228;rungen abgeben zu m&#252;ssen.« Und schlie&#223;lich best&#228;tigte das auch Erich Honecker.- allerdings ohne Begrenzung auf einzelne Anl&#228;sse: »Es bedurfte eines langj&#228;hrigen Wirkens, um dahin zu kommen, dass 1986 oder 1987 den Angeh&#246;rigen der Grenztruppen empfohlen wurde, von der Schusswaffe nicht mehr Gebrauch zu machen, es sei denn zur Abwehr des Angriffs auf den eigenen Leib und das Leben, das hei&#223;t, die Inanspruchnahme des Notwehrrechts. Auch Warnsch&#252;sse sollten nicht mehr abgegeben werden, damit nicht auf der anderen Seite in bestimmten Medien eine Kampagne gemacht wurde &#252;ber das Weiterbestehen des sogenannten Schie&#223;befehls. Ab 1986/87 war das unsere au&#223;enpolitische Linie. Wir wollten uns nicht mehr st&#246;ren lassen durch Sch&#252;sse an der Grenze.« Er best&#228;tigte dies in seiner Rede vor Gericht, als er in einem Atemzug feststellte: »Der unnat&#252;rliche Tod jedes Menschen in unserem Land hat uns immer bedr&#252;ckt. Der Tod an der Mauer hat uns nicht nur menschlich betroffen, sondern auch politisch gesch&#228;digt.«</p>
<p>Die Absicht, so sie denn tats&#228;chlich bestand, lie&#223; sich offensichtlich nicht so leicht realisieren. Zwar wurde in der praktischen Unterweisung der Truppe immer st&#228;rker darauf orientiert wurde, potentielle Grenzverletzer fr&#252;hzeitig im Hinterland abzufangen und den Schusswaffeneinsatz tunlichst zu vermeiden. Bereits 1962 berichtete ein &#220;berl&#228;ufer, nur jedem zehnten Fl&#252;chtling gel&#228;nge die Flucht, die anderen w&#252;rden im Hinterland verhaftet. Im Jahre 1963, als in Berlin und an der DDR-Grenze West noch 29 Menschen bei Fluchtversuchen starben, beendeten 1284 die Flucht erfolgreich. 2267 wurden schon im Vorfeld festgenommen. In den Jahren darauf &#228;nderte sich das Verh&#228;ltnis weiter in der Richtung, dass die Fl&#252;chtlinge aufgesp&#252;rt waren, ehe sie die Grenze erreicht hatten; zugleich blieb der Anteil gelungener Fluchten bis zuletzt hoch. Fritz Streletz nannte in seiner Erkl&#228;rung im Gerichtssaal f&#252;r die zehn Jahre von 1979 bis 1988 die Festnahme von 3 600 Grenzverletzern. 187 mal sei dabei die Schusswaffe angewandt worden, »davon 30 bis 40 mal mit gezieltem Feuer«.</p>
<p>All das kann jedoch nicht vergessen machen, dass am »antifaschistischen Schutzwall« &#252;ber 200 Menschen starben und mehr als 300 zum Teil schwer verletzt wurden. Die Erfassungsstelle Salzgitter z&#228;hlte 119 Erschossene am Grenzstreifen nach der Bundesrepublik und 78 Tote der Berliner Mauer. Aber st&#228;ndig werden noch neue F&#228;lle bekannt. Sie sind eine schwere Hypothek des Staates DDR, und insofern ist es nicht &#252;berraschend, dass am Beispiel dieser schrecklichen und unn&#246;tigen Opfer das gesamte System am Pranger steht. In der Anklageschrift hei&#223;t es: »Die Angeschuldigten haben durch ihre im Nationalen Verteidigungsrat entfalteten T&#228;tigkeiten die entscheidenden Ursachen zur den T&#246;tungen und versuchten T&#246;tungen gesetzt. In dem zentralistischen Staatssystem der ehemaligen DDR waren die dort getroffenen Anordnungen die eigentliche Tathandlung, die den Tod bzw. die Verletzungen der Fl&#252;chtenden herbeigef&#252;hrt haben.« Und einige Seiten weiter: »Schlie&#223;lich weisen die Ermittlungen aus, dass keine rechtlichen Kategorien, sondern ausschlie&#223;lich politische Ziele das Handeln der Angeschuldigten im Nationalen Verteidigungsrat bestimmten.« Nichtsdestotrotz tut die Berliner Staatsanwaltschaft so, als handele es sich bei den Angeklagten um gew&#246;hnliche Toschl&#228;ger und nicht um Politiker, die noch wenige Jahre zuvor auch in Bonn aller Ehren f&#252;r w&#252;rdig befunden worden waren.</p>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossern &#8211; ein Staat vor Gericht? Teil 4</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Dec 2007 20:16:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In drei Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das vierte Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &#38; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. In drei Beitr&#228;gen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das vierte Kapitel <span id="more-285"></span>– <span id="more-277"></span>auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.</p>
<p><span id="more-281"><strong><font size="5" face="Arial">Die Ankl&#228;ger</font></strong></span></p>
<p><span></span><span id="more-281"><strong></strong><font size="4" face="Arial">Wenn sich die materielle Gewalt einer Idee bem&#228;chtigt . . .</font><font size="4" face="Arial"> </font></span><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/652168279ec54ee39143e169d3c28941" width="1" height="1" alt=""/></p>
<p><span>Der 30. November 1992 war Christoph Schaefgens gro&#223;er Tag. Darauf hatte der Chefankl&#228;ger der Berliner Staatsanwaltschaft und Leiter der Arbeitsgruppe Regierungskriminalit&#228;t, die von manchem als erster Schritt zur Wiedereinf&#252;hrung der von der sozial-liberalen Koalition abgeschafften politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaften gesehen wird, lange und intensiv hingearbeitet: Er verlas die Anklage gegen Erich Honecker, Heinz Ke&#223;ler, Fritz Streletz und Hans Albrecht. Die urspr&#252;nglich ebenso Beschuldigten Willi Stoph und Erich Mielke waren zu diesem Zeitpunkt ihrer k&#246;rperlichen Gebrechen wegen aus dem Strafverfahren schon ausgeschieden.</p>
<p>Schaefgen, der offiziell gar nicht zu den Anklageverfassern geh&#246;rt, lie&#223; es sich nicht nehmen, die Schrift kraft seines Amtes selbst zu vorzutragen. Dazu nahm er sogar die erm&#252;denden Antragsschlachten der ersten vier Verhandlungstage in Kauf. Er wollte zur Stelle sein, wenn die gro&#223;e Stunde schlug. Sein Platz im Gerichtssaal war zur Linken des Gerichts &#8211; er sa&#223; damit als einziger etwa in gleicher H&#246;he mit dem Richter. Von hier trug er am f&#252;nften Verhandlungstag kurz vor zw&#246;lf 20 Minuten lang konzentriert vor, was er aus der Hunderte Seiten umfassenden Anklageschrift f&#252;r das Bedeutsamste hielt.</p>
<p>Richter Br&#228;utigam hatte aus »prozess&#246;konomischen Gr&#252;nden« die Zahl der zur Verhandlung vorgesehenen 68 Todesf&#228;lle f&#252;r Honecker auf 13 reduziert und war bei den anderen Angeklagten ebenso verfahren. Das hatte der Staatsanwaltschaft missfallen, sah sie damit doch ihre Flei&#223;arbeit abgewertet. Zu einem f&#246;rmlichen Protest konnte sie sich dennoch nicht aufraffen, denn sie wollte das Verh&#228;ltnis zum Vorsitzenden Richter nicht belasten.</p>
<p>Der 55j&#228;hrige Schaefgen sah das Werk von zwei Jahren intensiver Ermittlungsarbeit gekr&#246;nt. Unmittelbar nach der Vereinigung hatte ihn Berlins Justizsenatorin Jutta Limbach zum Leiter der Arbeitsgruppe Regierungskriminalit&#228;t berufen. Sie d&#252;rfte ihn seiner konservativen Denkungsart ebenso wie der ihm nachger&#252;hmten Sorgfalt und Gr&#252;ndlichkeit wegen ausgew&#228;hlt haben, brauchte man doch f&#252;r diesen diffizilen »Job«, wie er seine Arbeit selbst sieht, einen Mann, der zielstrebig vorangeht, sich dabei aber keine offensichtlichen Bl&#246;&#223;en gibt. Und Schaefgen erf&#252;llte diese Erwartungen, obschon sowohl der Auftrag als auch die Materie dieser 24monatigen T&#228;tigkeit nicht ohne Probleme waren. Galt es doch nicht &#8211; wie in der Regel &#8211; von einer Tat her dem vermeintlichen T&#228;ter sein Verbrechen zu beweisen, sondern zu einem T&#228;ter die Tat zu liefern, auf dass man ihn verurteilen k&#246;nne. Der starke &#246;ffentliche Druck, der nach Bestrafung Honeckers und anderer Politb&#252;ro-Mitglieder verlangte, bestimmte das Vorgehen. Und aus dem Bem&#252;hen, die Inkrimierten unbedingt vor Gericht zu bekommen, sollten mitunter groteske Anklagen und Prozessabl&#228;ufe erwachsen . . .</p>
<p>Doch nicht nur Teile der Bev&#246;lkerung, sondern vor allem Angeh&#246;rige der neuen politischen Klasse in den &#246;stlichen Bundesl&#228;ndern forderten ein h&#228;rteres Vorgehen gegen die alte DDR-F&#252;hrung. Die von vielen als halbherzig empfundene Behandlung Honeckers und seiner F&#252;hrungmannschaft l&#246;ste besonders bei diesen um Akzeptanz ringenden Politikern Kritik aus. Je gr&#246;&#223;er angesichts der sich versch&#228;rfenden Widerspr&#252;che im Gefolge des Einigungsprozesses deren Legitimationsprobleme wurden, desto dringender verlangten sie die Abrechnung mit ihren Vorg&#228;ngern. Schon der 1934 aus Deutschland in die USA emigrierte Politologe und Jurist Otto Kirchheimer erkannte in seinem Standardwerk &#252;ber »Politische Justiz«, dass politische Prozesse das Ziel haben k&#246;nnen, errungene Machtpositionen zu erhalten und zu festigen. »Ihrerseits k&#246;nnen solche Bem&#252;hungen um die Wahrung des Status quo vorwiegend symbolisch sein oder sich konkret gegen bestimmte, sei es potentielle, sei es bereits in vollem Ausma&#223; wirksame Gegner richten.« Die wachsende Unzufriedenheit der Bev&#246;lkerung mit den neuen Regierenden, ihre dadurch bedingte Bereitschaft zu oft spektakul&#228;ren Protestaktionen und nicht zuletzt das wider alles Erwarten stabil bleibende W&#228;hlerpotential der PDS wurden als alarmierende Anzeichen schleichenden Machtverfalls begriffen, die nach Gegenstrategien verlangten. Mangels positiver, zukunftsweisender Konzepte bot sich daf&#252;r faktisch nur die R&#252;ckkehr zu den »Schlachten von gestern« an. Sie erfolgreich zu schlagen, war jedoch auf der Basis der sogenannten Kleinkriminalit&#228;t nicht m&#246;glich; die Justiz musste sich notgedrungen kapitalen Verbrechen zuwenden. Berlins Justizsenatorin Jutta Limbach zum Verfahren gegen Honecker und andere: »Schlie&#223;lich handelt es sich nicht um Alltagskriminalit&#228;t, sondern um Unrecht, das durch einen Herrschaftsapparat ausgel&#246;st worden ist.«</p>
<p>Nichtsdestotrotz wurde an der Fiktion des »unpolitischen Prozesses« festgehalten. Jutta Limbach definiert den politischen Prozess als einen solchen, der dazu dient, »politisch Andersdenkende zu disziplinieren, auszuschalten, um ein System, also zum Beispiel im Falle der DDR eine totalit&#228;re Herrschaft zu stabilisieren«. Zugleich bestreitet sie solche Motive f&#252;r das Berliner Gericht: »Herr Honecker mag ein politischer Gegner sein, aber die Prozesse werden nicht gef&#252;hrt, um ihn zu disziplinieren oder um seine Macht zu unterminieren. Herr Honecker ist bereits von der Bev&#246;lkerung der DDR verabschiedet worden.« Aber sie r&#228;umt auch ein, »dass Herr Honecker nat&#252;rlich eine politische Funktion inne hatte, dass es sich nat&#252;rlich bei diesen Prozessen auch um die durch einen politischen Herrschaftsapparat ausgel&#246;sten Unrechtstaten handelt. Aber gleichwohl wird hier die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit f&#252;r Totschlag, f&#252;r K&#246;rperverletzung und f&#252;r Freiheitsberaubung gepr&#252;ft.« Bundeskanzler Kohl, der die R&#252;ckholung Honeckers aus Moskau »mit einer gewissen Genugtuung« zur Kenntnis nahm, sieht diesen politischen Zusammenhang zwar ebenfalls, lehnt es aber vehement ab, »dass man aus einem solchen Vorgang wom&#246;glich eine Art politischen Prozess konstruiert.«</p>
<p>Wie oft im Leben, sind derlei W&#252;nsche die eine Seite, die Wirklichkeit jedoch ist eine andere. Der politische Charakter eines Strafprozesses ist nicht davon abh&#228;ngig, ob man ihn will, sondern auf welcher Basis, mit welchen Zielen und unter welchen Begleitumst&#228;nden er abl&#228;uft. Die Grundlage des Honecker-Prozesses aber sind nun einmal politische Entscheidungen zu Anfang der 60er Jahre. Darauf wurde bereits verwiesen, und in diesem Punkt haben die Auslassungen des Hauptangeklagten am 3. Dezember 1992 ihre Logik &#8211; unabh&#228;ngig davon, ob man die seinerzeitigen und vor allem auch die sp&#228;teren politischen Entscheidungen bez&#252;glich der Mauer f&#252;r richtig h&#228;lt oder nicht. Gerade auch westliche Politiker haben das lange so gesehen und darauf ihre Politik aufgebaut &#8211; die neue Ostpolitik erst der Gro&#223;en Koalition und dann der SPD-gef&#252;hrten Regierung der Bundesrepublik zu Ende der 60er und am Beginn der 70er Jahre ebenso wie die gleichzeitige Entsch&#228;rfung des Unruheherdes Westberlin durch die Westalliierten und die Sowjetunion, den KSZE-Prozess des folgenden Dezenniums und nicht zuletzt den »Wandel durch Ann&#228;herung« bis fast zum letzten Tag der Regentschaft des nunmehrigen Beschuldigten Honecker. Die Londoner »Financial Times« konzediert diesem, »dass er, indem er die Grenzen der fr&#252;heren Deutschen Demokratischen Republik &gt;verteidigte&lt; &#8211; wenn auch in einer unangenehmen Weise &#8211; er gleichzeitig die Nachkriegsordnung verteidigte, die der gr&#246;&#223;te Teil der Welt bequem, wenn nicht gar annehmbar fand«.</p>
<p>Dass eine solche politische Entscheidung ihre praktischen Konsequenzen hat, die f&#252;r einzelne Menschen grausam sein k&#246;nnen, ist keine neue Erkenntnis der Politik &#8211; und nicht nur Honecker nannte in seiner Verteidigungsrede Beispiele, vom Vietnamkrieg bis zur amerikanischen Grenada-Invasion, von Gro&#223;britanniens Nordirland-Politik bis zu bundesdeutschen Waffenlieferungen in Krisengebiete. Es wird auch abzuwarten sein, inwieweit politische Entscheidungen unserer Tage &#8211; ob &#252;ber internationale milit&#228;rische Eins&#228;tze an Brennpunkten dieser Welt oder &#252;ber die Einschr&#228;nkung des Asylantenstromes nach Deutschland &#8211; nicht ebenfalls Mechanismen in Gang setzen, die sich letztlich gegen das »Leben und die k&#246;rperliche Unversehrtheit« auch unschuldiger Menschen richten.</p>
<p>Jedenfalls fand sich selbst bei der Behandlung des Falles »Mauer« die politische F&#252;hrung der Bundesrepublik und Berlins zu einer differenzierten Betrachtung f&#228;hig, sobald es in ihr Kalk&#252;l passte. Als im Herbst 1992 Michail Gorbatschow Ehrenb&#252;rger Berlins wurde, spielte dessen Rolle zumindest bei der Aufrechterhaltung des »antifaschistischen Schutzwalles« keine Rolle. Aber noch 1986 hatte der damalige KPdSU-Generalsekret&#228;r ins G&#228;stebuch der Stadtkommandantur geschrieben. »Am Brandenburger Tor kann man sich anschaulich davon &#252;berzeugen, wieviel Kraft und wahren Heldenmut der Schutz des ersten sozialistischen Staates auf deutschem Boden vor den Anschl&#228;gen des Klassenfeindes erfordert. . .« Und zwei Jahre sp&#228;ter erkl&#228;rte Gorbatschows Sprecher Gerassimow &#8211; wenn auch auf ausdr&#252;cklichen Wunsch der DDR, die durch &#246;ffentliche, die Mauer in Frage stellende &#196;u&#223;erungen aus Moskau alarmiert war -, »dass die Grenzanlagen zwischen der DDR und Berlin (West) so lange existieren werden, wie die Ursachen bestehen, die ihre Errichtung erforderlich gemacht haben«.</p>
<p>Neben die gewisserma&#223;en objektiven Aspekte des Politischen in einem solchen Strafprozess treten zwangsl&#228;ufig subjektive, aus politischen Intentionen abgeleitete Faktoren. Schon als Honecker noch bei Pfarrer Holmer in Lobetal ein zeitweiliges Refugium gefunden hatte, k&#252;ndigte der damalige Staatssekret&#228;r bei der Berliner Justizsenatorin, Wolfgang Schomburg, an: »Wir k&#246;nnen nur dann noch in den Spiegel gucken, wenn es uns gelingt, die zur Verantwortung zu ziehen, die die Befehle erlassen haben.« Der seinerzeitige Justizminister Klaus Kinkel stellte Ende 1991 in diesem Sinne an die Justiz eine Aufgabe und begr&#252;ndete sie ohne Zweifel politisch: »Wir wollen und m&#252;ssen etwas tun, damit es nicht zu Frustrationen bei den Betroffenen und in der Bev&#246;lkerung kommt.« Schon vorher, als die Prozesse gegen einzelne Grenzsoldaten, die letzten also in der Befehlskette, begannen, wurde daraus der vielstrapazierte Satz, man d&#252;rfe die Gro&#223;en nicht laufen lassen, wenn man die Kleinen h&#228;nge.</p>
<p>Und der Bundesgerichtshof griff de facto diesen Gedanken auf, indem er sein Grundsatzurteil zu den sogenannten Mauersch&#252;tzenprozessen mit der in der Sache zutreffenden und zugleich richtungweisenden Bemerkung abschoss: »Die Angeklagten standen in der milit&#228;rischen Hierarchie ganz unten. Sie sind in gewisser Weise auch Opfer der mit dieser Grenze verbundenen Verh&#228;ltnisse. Wie die Verteidigung zutreffend ausgef&#252;hrt hat, haben Umst&#228;nde, die die Angeklagten nicht zu vertreten haben, dazu gef&#252;hrt, dass sie vor Funktionstr&#228;gern, die &#252;ber einen gr&#246;&#223;eren &#220;berblick und eine differenziertere Ausbildung verf&#252;gten, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden sind.«</p>
<p>Genau hier kn&#252;pfte die Anklage an. Sie brauchte die Verfahren gegen Grenzsoldaten als Basis des Vorgehens gegen die Befehlsgeber, und sie brauchte einen h&#246;chstrichterlichen Entscheid, um alle juristischen Zweifel (und auch Selbstzweifel) hinsichtlich des Honecker-Prozesses ausr&#228;umen zu k&#246;nnen. Aber sie brauchte eigentlich genauso den Beleg f&#252;r die Hauptt&#228;terschaft der politischen F&#252;hrung der DDR hinsichtlich der Toten an der Mauer. Dazu suchte sie fieberhaft nach einem ausdr&#252;cklich formulierten Schie&#223;befehl, der sie aller weiteren Beweislast enthoben h&#228;tte. Als der nicht zu finden war, verlangte Jutta Limbach im Fr&#252;hjahr 1992, die Zusammenh&#228;nge zwischen den Befehlsgebern und den Ausf&#252;hrenden m&#252;ssten im einzelnen durch das Studium der verschiedensten Archive nachgewiesen werden. Es m&#252;sse gekl&#228;rt werden, welches Wissen Honecker und andere tats&#228;chlich von den Todessch&#252;ssen an der Mauer gehabt h&#228;tten. Es gelte, den Ursachenzusammenhang zwischen der Anordnung Honeckers und den Todesf&#228;llen zu beweisen.</p>
<p>So kam es schlie&#223;lich zu jener mehrhundertseitigen Anklageschrift, in der es hei&#223;t: »Den Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt: In Aus&#252;bung ihrer vorgenannten politischen &#196;mter, insbesondere als Mitglieder des in Strausberg bei Berlin tagenden Nationalen Verteidigungsrates (NVR), eines selbst&#228;ndigen, in der Verfassung der DDR verankerten obersten kollektiven F&#252;hrungsorgans der Landesverteidigung, das milit&#228;rische Kommandogewalt &#252;ber alle bewaffneten Kr&#228;fte der DDR aus&#252;bte, waren die Angeschuldigten ma&#223;geblich an der Errichtung bzw. dem nachfolgenden Ausbau der Grenzsperranlagen zur damaligen Bundesrepublik Deutschland in ihren damaligen Grenzen und dem Westteil Berlins am bzw. nach dem 12. August 1961 beteiligt.</p>
<p>Am 12. August 1961 ordnete der Angeschuldigte Honecker als Sekret&#228;r des NVR und Sekret&#228;r f&#252;r Sicherheitsfragen beim Zentralkomitee der SED an, die Grenzanlagen um Berlin (West) und die Sperranlagen zur Bundesrepublik Deutschland auszubauen, um ein Passieren unm&#246;glich zu machen. Diese Entscheidung trugen die Angeschuldigten Mielke und Stoph als Mitglieder des NVR mit. Der Angeschuldigte Stoph nahm am Abend des 12. August 1961 die erforderlichen Einweisungen in die bevorstehenden Ma&#223;nahmen vor. Dementsprechend wurden in den fr&#252;hen Morgenstunden des 13. August die Sperranlagen errichtet, wobei die Grenzposten in der Folgezeit verpflichtet waren, auf Fl&#252;chtlinge auch mit t&#246;dlicher Wirkung zu schie&#223;en.</p>
<p>In der Folgezeit liefen bei dem Angeschuldigten Honecker Informationen &#252;ber erfolgreiche sogenannte Grenzdurchbr&#252;che von Ost nach West ein. Darauf ordnete der Angeschuldigte Honecker am 20. September 1961 im Beisein des Angeschuldigten Mielke an, gegen &gt;Verr&#228;ter und Grenzverletzer&lt; die Schusswaffe anzuwenden und ein Beobachtungs- und Schussfeld in der Sperrzone zu schaffen. In den nachfolgenden Sitzungen legte der NVR unter Beteiligung der Angeschuldigten fest oder best&#228;tigte durch widerspruchslose Er&#246;rterung und Zustimmung zu Grenzsicherungsfragen, dass durch die Angeh&#246;rigen der Grenzsicherungskr&#228;fte von der Schusswaffe gegen&#252;ber Fl&#252;chtenden auch mit t&#246;dlicher Wirkung Gebrauch zu machen sei und dass lebensgef&#228;hrdende Minensperren zu errichten seien.«</p>
<p>Honecker fand diese Argumentation so absurd, dass er sich in seiner Erkl&#228;rung vor Gericht dar&#252;ber lustig machte: »Diese historische Sicht spricht f&#252;r sich. Der Sekret&#228;r f&#252;r Sicherheitsfragen des ZK der SED ordnete 1961 ein welthistorisches Ereignis an. Das &#252;bertrifft noch die Selbstironie der DDR-B&#252;rger, die die DDR als die gr&#246;&#223;te DDR der Welt bezeichneten. . . Jeder macht sich vor der Geschichte so l&#228;cherlich, wie er will und kann.«</p>
<p>Ernster gemeint war die Kritik, die der Pr&#228;sident des Berliner Landgerichts, Manfred Herzig, schon im Dezember 1991 an dem Honecker-Verfahren &#252;bte. »Ich bin sehr erstaunt, mit welchem Eifer zur Zeit versucht wird«, sagte er damals, »eines verstockten Greises habhaft zu werden. Dieser Eifer steht im umgekehrten Verh&#228;ltnis zu den gegenw&#228;rtigen M&#246;glichkeiten der Strafjustiz, die DDR-Vergangenheit zu bew&#228;ltigen.« Herzig bef&#252;rchtete, dass der Honecker-Prozess »ein Prozess ohne Ende wird, der die Erwartungen, die die Leute mit Recht haben, letztlich entt&#228;uscht.«</p>
<p>Sowohl Jutta Limbach als auch der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, Dieter Neumann, wiesen diese Auffassung zur&#252;ck. Die Senatorin sah die Berliner Justiz f&#252;r das Gro&#223;verfahren gegen Honecker und andere ger&#252;stet: »Es gibt keine Kapitulation der Berliner Justiz vor Beweisschwierigkeiten in Bezug auf die Regierungskriminalit&#228;t in der fr&#252;heren DDR.«</p>
<p>Die Hartn&#228;ckigkeit, mit der die Berliner Anklagebeh&#246;rde politisches Handeln ohne hinreichende Beachtung der Umst&#228;nde und Bedingungen allein als Kriminalfall zu sehen versuchte, n&#228;hrte bei vielen, die dem Rechtsstaat von vornherein skeptisch gegen&#252;berstehen, den Verdacht, mit dem Honecker-Prozess ginge es der beamteten Justiz um mehr als die Bestrafung einiger alter M&#228;nner. Sie sahen darin die Absicht, mit dem Verdikt &#252;ber Honecker und Genossen gleichzeitig ein Urteil &#252;ber die untergegangene DDR zu f&#228;llen, das diese nicht nur moralisch und politisch, sondern dar&#252;ber hinaus gerichtsnotorisch in den Orkus der Geschichte verbannt. Und sie ordneten das ein in anhaltende Bem&#252;hungen der westdeutschen Politik, eine Alternative zur eigenen Macht auf deutschem Boden nicht zuzulassen &#8211; und sei sie noch so unzul&#228;nglich.</p>
<p>Dementsprechend hatte das Wirken der westdeutschen politischen Klasse, schon ehe die DDR am 7. Oktober 1949 &#8211; in Reaktion auf die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland einen Monat zuvor &#8211; ins Leben getreten war, darauf abgezielt, den &#246;stlichen und derzeit sowjetisch besetzten Teil Deutschlands zur&#252;ckzuholen. Im Juli 1947 erkl&#228;rte der damalige bayerische SPD-Vorsitzende Wilhelm Hoegner, dass angesichts der realen Lage zun&#228;chst auf die Trennung der drei westlich besetzten Zonen von der Ostzone orientiert werden m&#252;sse. Aber: »Das soll aber selbstverst&#228;ndlich keine dauernde Trennung der Ostzone nach sich ziehen; vielmehr ist zu hoffen, dass die Konsolidierung der Verh&#228;ltnisse in den Westzonen zwangsl&#228;ufig den Anschluss der Ostzone nach sich zieht.«</p>
<p>Nach dem Oktober 1949 bestand dieses Ziel unver&#228;ndert fort. Der DDR wurde von Anfang an jede Staatsqualit&#228;t abgesprochen &#8211; &#252;brigens bis in die 70er Jahre hinein. Zwei Wochen nach ihrer Gr&#252;ndung sprach die Alliierte Hohe Kommission der Regierung der DDR jede Befugnis ab, f&#252;r Ostdeutschland oder gar f&#252;r Gesamtdeutschland zu sprechen. Folgerichtig verk&#252;ndete Bundeskanzler Adenauer am Tag darauf in einer Regierungserkl&#228;rung, dass sich die Bundesrepublik als der einzige Staat verstehe, der berechtigt sei, im Namen Deutschlands und des deutschen Volkes zu sprechen. Dabei verstanden die Politiker der Bundesrepublik die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands &#8211; im Gegensatz zu ihren wortreichen Erkl&#228;rungen &#8211; nie als eine Vereinigung im Sinne des Zusammenwachsens zweier unnat&#252;rlich getrennter Teil, sondern es ging schon damals ausschlie&#223;lich um den Anschluss des einen, vom Westen nicht als souver&#228;ner Staat akzeptierten Teils an den anderen, als freiheitlich apostrophierten Staat.</p>
<p>Alle politischen Entwicklungen, die dem entgegenstanden, wurden in der Folgezeit abgeblockt. Adenauer lotete 1952 nicht einmal aus, ob die Stalin-Note mit ihrer prinzipiellen Zusage freier Wahlen auch im Osten Deutschlands wenigstens einen Ansatzpunkt f&#252;r eine echte Vereinigung bot. Er setzte mit ideologischer Sturheit auf den Separatweg Westdeutschlands und verlangte das in wiedererwachender Gro&#223;mannsucht auch von anderen. Beredter Ausdruck daf&#252;r war die 1955 verk&#252;ndete Hallstein-Doktrin, die alle Staaten mit Abbruch ihrer Beziehungen zur BRD bedrohte, die die DDR v&#246;lkerrechtlich anerkannten. Gegen&#252;ber Jugoslawien und Kuba wurde diese Drohung wahrgemacht; gegen&#252;ber vielen anderen L&#228;ndern fungierte sie als Abschreckungsmittel, sich der DDR zu n&#228;hern. Wie die Abgrenzungsbem&#252;hungen der DDR, so nahmen auch die Ber&#252;hrungs&#228;ngste der Bonner Republik vor dem ostdeutschen Staat mitunter groteske Formen an. Wenn einerseits Honecker seine Grenzw&#228;chter beauftragte, gewisserma&#223;en f&#252;r die Unverletzlichkeit des DDR-Staatsemblems Sorge zu tragen, so mochte die Bundesrepublik dieses Emblem im »Geltungsbereich des Grundgesetzes« nicht dulden. Vor allem Sportler und K&#252;nstler, die sich damit schm&#252;ckten, wurden mit Start- und Auftrittsverboten belegt. Der ideologische Spagat der einen Seite fanden im Kopfstand der anderen seine Entsprechung.</p>
<p>Erst die sozial-liberale Koalition ab 1969 trug den Realit&#228;ten zwischen den beiden Deutschlands Rechnung und leitete eine schrittweise Normalisierung der Beziehungen ein &#8211; bis hin zum Abschluss des Grundlagenvertrages 1972. Und dennoch blieb der Alleinvertretungsanspruch im Prinzip aufrechterhalten, am deutlichsten erkennbar im Spruch des von Bayern angerufenen Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973. Darin hei&#223;t es: »Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht &gt;Rechtsnachfolger&lt; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &gt;Deutsches Reich&lt; &#8211; in Bezug auf seine r&#228;umliche Ausdehnung allerdings &gt;teilidentisch&lt; . . . Sie beschr&#228;nkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den &gt;Geltungsbereich des Grundgesetzes&lt;, f&#252;hlt sich aber auch verantwortlich f&#252;r das ganze Deutschland.« Und schlie&#223;lich: »Die Deutsche Demokratische Republik geh&#246;rt zu Deutschland und kann im Verh&#228;ltnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.«</p>
<p>Trotz aller Abkommen und Vereinbarungen zwischen den beiden deutschen Staaten und offensichtlich weitgehend normaler Beziehungen zwischen ihnen in den Folgejahren blieb diese Position des obersten deutschen Verfassungsgerichts stets ein Essential Bonner Deutschlandpolitik. Jetzt wird es aktiviert und f&#252;r die juristische Abarbeitung des DDR-Regimes, des S&#252;ndenfalls deutscher Geschichte genutzt. Wer dagegen Stellung bezieht, erh&#228;lt eine Antwort, die ihn insofern nicht h&#228;tte &#252;berraschen d&#252;rfen &#8211; zum Beispiel aus der Feder des kurzzeitigen Bundesverteidigungsministers Rupert Scholz: »So kann nur der argumentieren, der in Wahrheit die deutsche Teilung ebenso wie Honecker und seine Leute wollte, der die DDR als wirklich anderen, souver&#228;nen Staat anerkennen wollte, der den Schutzanspruch des bundesdeutschen Strafrechts f&#252;r alle Deutschen also am liebsten aufgegeben h&#228;tte.«</p>
<p>Hinter dem Kampf der BRD gegen den anderen Staat auf deutschem Boden stand aber stets nicht nur staats- oder v&#246;lkerrechtliches Interesse. Die ideologischen Erkl&#228;rungsmuster, die die dogmatische und das Individuum in vielem missachtend Politik der DDR pr&#228;gten, lie&#223;en sich &#8211; mit umgekehrtem Vorzeichen und in unterschiedlicher Intensit&#228;t &#8211; auch im Agieren der Bundesrepublik ausmachen. Die antikommunistische Traditionslinie seit Marx und Engels wurde im bundesrepublikanischen Staat nahtlos fortgef&#252;hrt &#8211; und nach dem Krieg zumindest durch die Justiz mit weitaus gr&#246;&#223;erem Einsatz in der Rechtspraxis materialisiert als etwa die Abrechnung mit dem Nationalsozialismus. Zwar war Honecker damals nicht &#8211; wie 1935, als ihn die Gestapo in Berlin festnahm und in Moabit zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilte &#8211; greifbar, doch die BRD-Justiz hielt sich an seine in Westdeutschland lebenden und arbeitenden Genossen. Otto Kirchheimer schrieb dazu Anfang der 60er: »Die Bundesrepublik Deutschland hat schon 1951 ein umfassendes Netz gesetzlicher Sicherheitsbestimmungen geschaffen, das sie seitdem st&#228;ndig vergr&#246;&#223;ert, um jeden Hasser und jeden Hetzer (etwa Hitlerscher Schattierungen), der sich aus der Zone gem&#228;&#223;igter Kritik hinauswagen sollte, einzufangen. Bis jetzt ist diese Gesetzgebung &#252;berwiegend dazu benutzt worden, die blassen Spuren der politischen Bet&#228;tigung von Kommunisten systematisch, ohne Aufregung, mit gesch&#228;ftsm&#228;&#223;iger Routine auszumerzen.«</p>
<p>Von 1953 bis 1958 leitete die politische Justiz der Bundesrepublik 56 955 Ermittlungsverfahren wegen Hochverrats, Staatsgef&#228;hrdung und Landesverrats ein, davon allein 12 600 im Jahre 1957 und 13 823 1958. Von 1960 bis 1966 waren es 72 809 Verfahren, davon 1960 13 076, 1961 gar 14 028 und 1962 12 109. Nicht alle diese Untersuchungen richteten sich gegen Kommunisten; hier&#252;ber gab es keine gesonderte Statistik. Doch k&#246;nnen Verfahren gegen Rechtsradikale ihrer geringen Zahl wegen vernachl&#228;ssigt werden. Alexander von Br&#252;nneck, der sich speziell mit der Verfolgung Linker in der Bundesrepublik befasste, gibt an, dass sich unter den insgesamt 10 022 staatsanwaltlichen Ermittlungen des Jahres 1963 beispielsweise nur 177 gegen Rechtsextremisten befanden. Angesichts der hohen Zahl der Ermittlungsverfahren hielten sich die Verurteilungen in Grenzen. Aber immerhin wurden wegen der genannten politischen Delikte von 1950 bis 1966 insgesamt 6758 Menschen verurteilt, allein 1655 im Jahre 1953.</p>
<p>H&#246;hepunkt des Vorgehens der politischen Justiz der Bundesrepublik gegen Kommunisten war ohne Zweifel das KPD-Verbot am 17. August 1956, durch das die weitere legale T&#228;tigkeit der Partei unm&#246;glich gemacht wurde. Es folgten Verurteilungen von Funktion&#228;ren der FDJ, der Gesellschaft f&#252;r Deutsch-Sowjetische Freundschaft, des FDGB sowie solcher Organisationen wie des «Deutschen Arbeiterkomitees gegen die Remilitarisierung Deutschlands« und der «Sozialistischen Aktion«. Die Begr&#252;ndung lautete stets: Fortsetzung der Arbeit der verbotenen KPD.</p>
<p>Dem Zugriff nach links seitens der politischen Justiz stand die totale Blindheit der G&#246;ttin Justitia gegen&#252;ber, wenn Delikte in anderen politischen Himmelsrichtungen geortet und ges&#252;hnt werden sollten. Weder die Verbrechen des Nationalsozialismus noch solche Angriffe gegen das Leben und die k&#246;rperliche Unversehrtheit wie die Ermordung des unbeteiligten Studenten Benno Ohnesorg bei einer Demonstration gegen den persischen Schah 1967 fanden eine Ahndung, die wenigstens ann&#228;hernd im gerechten Verh&#228;ltnis zu den Gesinnungsstrafen gegen Kommunisten stand. Und auch Fahnenfl&#252;chtige der DDR-Grenztruppen, die auf ihrem Weg in den Westen den einstigen Kameraden erschossen, konnten auf mildernde Umst&#228;nde und Gnade rechnen, »Fluchthelfer« sogar auf direkte und indirekte Unterst&#252;tzung.</p>
<p>Der ideologische Hintergrund solcher Entscheidungen wird im Umgang mit der dahingegangenen DDR jetzt wieder schlaglichtartig deutlich. Der konservative Historiker Ernst Nolte lieferte dazu sogar eine theoretische Begr&#252;ndung, als er vor einiger Zeit in der »Frankfurter Allgemeinen« die «DDR« &#8211; nicht ganz unzutreffend &#8211; bereits in den revolution&#228;ren Ereignissen von 1918/19 und im antifaschistischen Widerstand ausmachte und daraus schlussfolgerte: »Es hilft kein Drehen und Wenden: Diejenigen, welche die DDR l&#228;ngst vor ihrer faktischen Entstehung f&#252;rchteten und hassten, waren nicht von vornherein im Unrecht.«</p>
<p>Und sie f&#252;rchten diese so unzul&#228;ngliche und nun zerbrochene DDR offensichtlich heute noch. Angesichts der Verwerfungen beim Vollzug der deutschen Einheit und den daraus resultierenden scharfen sozialen Widerspr&#252;chen soll die Alternative, so defekt und lebensunt&#252;chtig sie auch war, restlos vergessen gemacht werden. Schon am 3. Januar 1991 schrieb die FAZ: »Es kommt nicht darauf an, die Bundesrepublik zu ver&#228;ndern, sondern darauf, die alten Hochburgen der SED zu schleifen.« Mit solcher Motivation erkl&#228;rte sich auch Kirchheimer das »intensive Interesse, das ein neu etabliertes Regime den Taten und Untaten seiner Vorg&#228;nger zuwendet; es sucht sie als ver&#228;chtliche Kreaturen hinzustellen und benutzt die gerichtliche Er&#246;rterung der j&#252;ngsten Vergangenheit dazu, die breiteste &#214;ffentlichkeit davon zu &#252;berzeugen, dass das Land denen, die es aus dem Sumpf der Korruption und des Verrats befreit haben, in alle Ewigkeit Dank und Treue schulde . . .« Die aus dem Osten Deutschlands stammende Bundesministerin Angela Merkel best&#228;tigte Kirchheimer ganz aktuell, als sie ihre Hoffnungen an den Honecker-Prozess formulierte: »Viele fl&#252;chten vor ihnen (den Problemen in den neuen Bundesl&#228;ndern &#8211; P. R.) in eine verkl&#228;rende DDR-Nostalgie: &gt;Fr&#252;her war doch vieles besser.&lt; Ich hoffe, dass der Honecker-Prozess mit dazu beitragen wird, die DDR so zu sehen, wie sie wirklich gewesen ist.« Der damalige Vorsitzende des CSU-Landesgruppe im Bundestag und jetzige Bundespostminister Wolfgang B&#246;tsch forderte von der Justizministerin sogar das Verbot der fr&#252;heren DDR-Staatssymbole Hammer und Sichel (er meinte wohl: Zirkel &#8211; P. R.), »um einer verkl&#228;renden DDR-Nostalgie rechtzeitig und entschieden vorzubeugen«.</p>
<p>Denn das Urteil &#252;ber die DDR ist l&#228;ngst fertig &#8211; sie gilt als »Unrechtsstaat von Anfang an«. Gemessen wird sie am angeblich idealen Vorbild der Bundesrepublik, das &#8211; zumindest im Vergleich zur DDR &#8211; &#252;ber jeden Zweifel erhaben sei. Auch hier folgt das Szenario den Kirchheimerschen Erkenntnissen: »Die Versuchung liegt nahe, sich einen idealen Normalstaat auszudenken, der in seinen Rechtsvorschriften und organisatorischen Vorkehrungen den Mindestanforderungen der Achtung der Menschenw&#252;rde gen&#252;gt und das Gegenmodell eines État criminel darstellt. Angesichts seiner grunds&#228;tzlichen Geringsch&#228;tzung des Menschen und seiner Misshandlung der von ihm Beherrschten k&#246;nnte ein &gt;verbrecherischer Staat&lt; gewiss nicht verlangen, dass seinen Taten Vertrauen entgegengebracht, den Handlungen seiner Bediensteten die Pr&#228;sumption der Rechtm&#228;&#223;igkeit einger&#228;umt werde. Gibt es aber einen solchen Staat, gibt es ein Staatsgebilde, das der Konstruktion der verbrecherischen Organisation im Sinne des Londoner Abkommens &#252;ber die Kriegsverbrechen entspr&#228;che?«</p>
<p>Dies ist f&#252;r die Justiz der Bundesrepublik kein wirkliches Problem mehr. Ihr Urteil &#252;ber den »Unrechtsstaat« DDR ist bereits gesprochen. Wie die Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach stellt sie die Gesetze der DDR grunds&#228;tzlich in Frage: »Ich frage zuerst: Um was f&#252;r ein Staatswesen handelt es sich eigentlich, gen&#252;gt es staatsethischen und demokratischen Mindestanforderungen, wo jeder durch Wahlen und &#246;ffentliche Meinungsbildung an solchen Gesetzestexten wenigstens mittelbar mitwirken kann? Das ist der eine Ausgangspunkt, und da f&#228;llt das Urteil f&#252;r die DDR schon recht negativ aus, weil ich meine, dass deren Gesetzgebungsverfahren nicht staatsethischen Mindestanforderungen entsprochen hat &#8211; die Mauer ist ja sinnf&#228;lliger Ausdruck f&#252;r die mangelnde Legitimit&#228;t dieses Grenzregimes und des Grenzgesetzes.«</p>
<p>Was f&#252;r die DDR gewiss in vielen F&#228;llen zutraf, wird hier pauschalisiert. Auch im Urteil des Berliner Landgerichts gegen vier ehemalige Grenzsoldaten vom 20. Januar 1992 findet sich eine Formulierung &#252;ber die DDR, nach der »dessen Machthaber im &#252;brigen durch nichts legitimiert waren«. Mit diesem »Ceterum censeo« enthebt sich die Justiz der Bundesrepublik jeder weiteren Pr&#252;fung; sie schafft gewisserma&#223;en eine »Lex DDR«, die es objektiv erm&#246;glicht, jedes Handeln f&#252;r diesen Staat unter Strafe zu stellen. Auch das hatte Kirchheimer schon festgestellt: »Zentral bleibt immer die Frage, wie die Taten oder Unterlassungen derer beurteilt werden solle, die unter einem beseitigten Regime amtiert hatten. Hier k&#246;nnen aus der Unbestimmtheit oder Neuheit der Normen, die auf die Tatsachen und Ereignisse des gest&#252;rzten Staatsgebildes angewandt werden sollen, unz&#228;hlige rechtliche Komplikationen entstehen. F&#252;r die Gerichte eines entschlossenen Nachfolgeregimes sind solche Schwierigkeiten allerdings nie zu un&#252;berwindlichen Barrieren geworden.«</p>
<p>Die offizielle Jurisprudenz der Bundesrepublik beruft sich bei der Behandlung von DDR-Taten gern auf den Umgang mit NS-Verbrechen. Zwar hebt sie stets die Unvergleichbarkeit hervor, jedoch nur, um im n&#228;chsten Atemzug eben diesen Vergleich zu ziehen. Auch Jutta Limbach betont, »dass wir beim Nationalsozialismus von einer Perversion des Rechts sprechen m&#252;ssen, dass da Menschen industriell vernichtet worden sind. Das ist einzigartig, das kann man mit keinem anderen Staatsunrecht vergleichen.« Und dann f&#252;gt sie hinzu: »Wir haben in beiden F&#228;llen totalit&#228;re Staatsformen, Diktaturen vor uns. Nur das Ausma&#223; der Verkommenheit war unterschiedlich.« Auch das Landgericht, dessen Urteil gegen vier Grenzsoldaten bereits zitiert wurde, r&#228;umt hinsichtlich der Verbrechen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes ein, dass diese »in der Ungeheuerlichkeit ihres Ausma&#223;es mit dem hier in Rede stehenden Sachverhalt nicht vergleichbar sind«. Zugleich aber st&#252;tzt sich gerade dieses Urteil auf Pr&#228;zendenzentscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den 50er Jahren, die f&#252;r F&#228;lle nationalsozialistischer Untaten formuliert wurden und erkl&#228;rt dazu: »Gleichwohl hat die Kammer keine Bedenken, dieser Rechtsprechung auch im vorliegenden Falle zu folgen; denn der Schutz menschlichen Lebens gilt ganz generell und kann nicht vom Eintritt einer bestimmten Anzahl von T&#246;tungen abh&#228;ngig sein.« Auch Jutta Limbachs Absicht, die geplante Forschungs- und Dokumentationsst&#228;tte des Berliner Senats zur Justiz des Nationalsozialismus durch die Darstellung von DDR-Unrecht zu erweitern, verr&#228;t, dass in ihrem Verst&#228;ndnis die Gemeinsamkeiten &#252;berwiegen.</p>
<p>Von diesem Ausgangspunkt her bezieht sich die heutige Beurteilung zum Beispiel des Grenzregimes der DDR auf sogenannte naturrechtliche &#220;berlegungen. Diese haben ihre Grundlage vor allem in einem Aufsatz des liberalen Rechtswissenschaftlers Gustav Radbruch aus dem Jahre 1946, in dem er ausgehend von konkreten F&#228;llen der Aburteilung von untergeordneten, gleichwohl aber schuldig gewordenen St&#252;tzen des Nationalsozialismus die Frage aufwirft, wie weit das positive, das geschriebene Recht tr&#228;gt und wo es so ungerecht wird, dass man &#252;bergeordneten Gesichtspunkten den Vorrang geben muss. Er findet schlie&#223;lich einen salomonischen und daher erheblich auslegbaren Kompromiss zwischen der Rechtssicherheit der geschriebenen Gesetze und der vermuteten gr&#246;&#223;eren Gerechtigkeit eines Naturrechts: »Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit d&#252;rfte dahin zu l&#246;sen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckm&#228;&#223;ig ist, es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unertr&#228;gliches Ma&#223; erreicht, dass das Gesetz als &gt;unrichtiges Recht&lt; der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unm&#246;glich, eine sch&#228;rfere Linie zu ziehen zwischen den F&#228;llen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen . . .«</p>
<p>Die nazistischen Verbrechen, so folgerte daraus der Bundesgerichtshof 1951, verstie&#223;en gegen den »Kernbereich des Rechts«, also gegen »als unantastbar angesehene Grunds&#228;tze des menschlichen Verhaltens, die sich bei allen Kulturv&#246;lkern auf dem Boden &#252;bereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der Zeit herausgebildet haben und die als rechtlich verbindlich gelten, gleichg&#252;ltig, ob einzelne Vorschriften nationaler Rechtsordnungen es zu gestatten scheinen, sie zu missachten.« Gerade nach diesem Ma&#223;stab wird auch bewertet, was sich an den Grenzen der DDR abspielte. Danach werden Grenzsoldaten verurteilt, und dies steht im Hintergrund der Anklage gegen Honecker und Genossen.</p>
<p>Das gleichartige Herangehen an die Massenverbrechen in der Zeit des Hitlerfaschismus einerseits und an die Willk&#252;r des »realen Sozialismus« andererseits, die Reduzierung der Unterschiede zwischen Nationalsozialismus und DDR-Regime auf das »Ausma&#223;«, den »Umfang« von Verbrechen, letztlich also auf eine quantitative Gr&#246;&#223;e, tr&#228;gt gewollt oder ungewollt dazu bei, zum einen die besondere Qualit&#228;t des wahrhaft verbrecherischen NS-Regimes vergessen zu machen und zum anderen die DDR-Wirklichkeit eben doch dem Hitlerfaschismus gleichzustellen.</p>
<p>Honeckers Rechtsanwalt Wolfgang Ziegler, der zum Tun und Lassen seines Mandanten als f&#252;hrender DDR-Politiker durchaus eine zwiesp&#228;ltige Meinung hat, zieht hier eine ganz klare Linie: »Das Vorgehen des Nationalsozialismus l&#228;&#223;t sich mit der Situation an der Mauer nicht vergleichen. Das verbietet sich schon deshalb, weil &#8211; das mag f&#252;r die Opfer und ihre Angeh&#246;rigen sehr hart klingen &#8211; nicht zu leugnen ist: Derjenige, der sicherlich aus guten Gr&#252;nden fliehen wollte, der wusste ja, was auf ihn zukommt. Er hatte zumindest das Wahlrecht. Er konnte entscheiden &#8211; begebe ich mich in diese Gefahr oder nicht? Er wurde nicht willk&#252;rlich vom Staat in diese Situation gebracht, sondern er hatte zumindest eine Wahlm&#246;glichkeit.« Die deportierten und sp&#228;ter vergasten Juden jedoch besa&#223;en diese Wahlfreiheit nicht. Allein Rasse und Geburt waren ausschlaggebend f&#252;r ihre Ermordung. Diese besondere Qualit&#228;t des Holocaust ist es, die f&#252;r Ziegler eine Berufung auf das Naturrecht ausschlie&#223;t.</p>
<p>Nichtsdestotrotz hat sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 3. November 1992 in seiner Entscheidung zur Berufung zweier Grenzsoldaten gegen ihr Urteil erneut auf dieses »&#252;berpositive Recht« zur&#252;ckgezogen, obwohl die bundesdeutsche Justiz in zahlreichen NS-Prozessen auf seine Anwendung verzichtete.</p>
<p>Exemplarisch daf&#252;r wohl die Einstellung des Verfahrens gegen den SS-Obersturmbannf&#252;hrer Strippel 1967 durch den Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg, Dr. M&#252;nzberg. Er, der nach der Wende in der DDR als stellvertretender Generalstaatsanwalt nach Mecklenburg-Vorpommern importiert wurde, verf&#252;gte diesen Einstellungbeschluss trotz der Ermordung von 20 Kindern, vier Pflegern und 24 sowjetischen Kriegsgefangenen in der Hamburger Schule am Bullenhuser Damm. Ihm erschienen die Beweise gegen Strippel als unzureichend, und im &#252;brigen &#8211; so schrieb er in seiner Begr&#252;ndung &#8211; sei den Kindern »&#252;ber die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres &#220;bel zugef&#252;gt worden, sie hatten insbesondere nicht besonders lange seelisch und k&#246;rperlich zu leiden. . . Die Erh&#228;ngung der Kinder erf&#252;llt nach alledem, unter so grausigen Bedingungen auch immer sie geschah, nicht das Tatbestandsmerkmal der Grausamkeit«. Auch den Pflegern habe ihr Tod &#8211; sie waren erh&#228;ngt worden &#8211; »keine &#252;ber die Vernichtung des Lebens hinausgehende Qualen bereitet und ist auch aus sonstigen Gesichtspunkten nicht unmenschlich gewesen«. Und die ermordeten Kriegsgefangenen hatten zwar keine Wahlm&#246;glichkeit, aber Dr. M&#252;nzberg fand: »Alle diese H&#228;ftlinge mussten st&#252;ndlich damit rechnen, von der SS liquidiert zu werden.« Mithin h&#228;tten sie ihr Schicksal »zumindest geahnt, und sie waren aus diesem Grunde nicht arglos.« Ein erneuter Anlauf 1987, Strippel zur Verantwortung zu ziehen, scheiterte nun am Gericht- diesmal deswegen, weil das jahrzehntelang verschleppte Verfahren den Angeklagten »in eine nicht mit medizinischen Ma&#223;nahmen abwendbare Lebensgefahr gebracht« h&#228;tte. Es m&#252;sse ber&#252;cksichtigt werden, dass »der schwerkranke und affektlabile Angeschuldigte sich in einer Hauptverhandlung dem Vorwurf eines unter schrecklichen Umst&#228;nden begangenen Mordes ausgesetzt sehen w&#252;rde. Diesem Vorwurf m&#252;sste er sich unter gro&#223;er Anteilnahme der &#214;ffentlichkeit stellen, die ihn aufgrund ver&#246;ffentlichter Ausz&#252;ge des Beweismaterials f&#252;r schon &#252;berf&#252;hrt h&#228;lt.«</p>
<p>Diese Tatsachen und Zusammenh&#228;nge zeigen, dass die durch das DDR-Regime zu verantwortenden Straftaten aus einer anderen, n&#228;mlich unvers&#246;hnlicheren ideologischen Sicht beurteilt werden als die Verbrechen des Nationalsozialismus. Oberstaatsanwalt Schaefgen erhebt das Verfahren gegen Honecker und Genossen gar in den Rang eines Pr&#228;zedenzfalles: »Nur weil es ein Politiker war, der das T&#246;ten befohlen hat, soll es nicht m&#246;glich sein, ihn zu bestrafen? Der Strafprozess wird auch feststellen m&#252;ssen, was Politiker d&#252;rfen und was nicht.« Dieses an und f&#252;r sich lobenswerte Unterfangen macht sich allerdings dadurch verd&#228;chtig, dass sich die bundesdeutsche Justiz erst jetzt darauf besinnt, wo es ihr darum geht, den ideologische Gegner zu bek&#228;mpfen. Gegen&#252;ber nationalsozialistischen Verbrechern wurde und wird bis zum heutigen Tage nicht ann&#228;hernd rigoros vorgegangen.</p>
<p>Vor der Umdeutung der Geschichte nach ideologischen Ma&#223;st&#228;ben &#8211; in totalit&#228;ren Staaten ohne Zweifel mit besonderer Perfektion betrieben &#8211; ist auch der demokratische Staat nicht gefeit. Immer finden sich Apologeten des Systems, die ungeachtet der historischen Wahrheit ihre subjektiven Ansichten zur Betrachtungsweise der Wirklichkeit erheben. »Die Ideologie, von der sich die Rechte frei w&#228;hnte, str&#246;mt nun, da es die Linke nicht mehr gibt, als frei flottierendes Bed&#252;rfnis ins rechte Lager«, schrieb die Hamburger »Zeit« wenige Wochen vor Beginn des Honecker-Prozesses. Und am Tag seiner Er&#246;ffnung warnte aus dem Ausland die Wiener Zeitung »Der Standard«: »Er wird mindestens ebensoviel &#252;ber die Schuld der alten Machthaber wie &#252;ber das Geschichtsverst&#228;ndnis der neuen Herren in Deutschland aussagen . . . Die Reife einer Demokratie erweist sich unter anderem an ihrem Umgang mit ihren Gegnern, am Einsch&#228;tzungsverm&#246;gen der Gef&#228;hrlichkeit ihrer Feinde und an der Wahl der Waffen, mit denen sie sie bek&#228;mpft. In Deutschland scheinen die Vertreter der Demokratie das Augenma&#223; verloren zu haben.«</p>
<p>Dies gilt zumindest f&#252;r einige besonders Militante in puncto DDR-Gegnerschaft. Sie kritisieren sogar den Bundesgerichtshof daf&#252;r, dass er das Recht der DDR nicht in Bausch und Bogen verdammt hat, sondern »lediglich« an einer Art &#220;ber-Recht zu messen versucht. »Das, was man &gt;DDR-Recht&lt; nennt und als kaschiertes Unrecht kennt, sollte heute erst gar nicht in Betracht gezogen werden. Auch nicht entfernt sollte der Eindruck erweckt werden, als sei an der absurden These vom &gt;Rechtsstaat DDR&lt; etwas dran, die neuerdings von Sympathisanten kolportiert wird«, schrieb die »Welt«. Und manche, so der schon genannte Rupert Scholz, wollen das Vorgehen der bundesdeutschen Justiz gegen DDR-T&#228;ter sogar &#252;ber die Praxis der N&#252;rnberger Prozesse erheben. »Ging es in N&#252;rnberg um Siegerrecht«, schrieb er, »so geht es bei Honecker um die Durchsetzung des Rechtsstaates.« Der niederl&#228;ndische Rechtsanwalt Pieter Bakker Schut nannte dieses Herangehen »typisch deutsch«. Es sei »der Versuch, die Geschichte wegzuwischen. Damals die Geschichte des Faschismus, die nie bew&#228;ltigt worden ist, die man immer wieder weggedr&#252;ckt hat, und jetzt die Geschichte des Sozialismus, die ausgel&#246;scht werden soll, obwohl beides unvergleichlich ist. Das geht hin bis zu Stra&#223;enumbenennungen, die Geschichtsverf&#228;lschung sind.«</p>
<p>Im Gerichtssaal fanden diese Rechtsau&#223;en der deutschen Politik ihren Vertreter vor allem im Anwalt der Nebenkl&#228;gerin Irmgard Bittner. Deren Sohn Michael wurde am 24. November 1986 von zwei Grenzsoldaten erschossen, als er versuchte, in Glienicke/Nordbahn mit einer Leiter die Mauer zu &#252;berwinden. Seine Mutter erfuhr nichts davon. Es wurde ihr im Gegenteil gesagt, er sei von einer »kriminellen Menschenh&#228;ndlerbande« in die BRD ausgeschleust worden; zur T&#228;uschung erlie&#223; das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte sogar einen Haftbefehl. Erst nach der Wende erhielt sie Gewissheit vom Tod ihres damals 25j&#228;hrigen Jungen &#8211; ein tragisches Schicksal, das so nicht nur durch das formale Grenzregime zu erkl&#228;ren ist, sondern wo dar&#252;ber hinaus ungesetzliche Handlungen vorliegen. Irmgard Bittner war nur einmal im Gerichtssaal &#8211; am Tag, als Erich Honecker seine Erkl&#228;rung abgab. Sie vermisste bei ihm jedes Wort der Reue; bitter ihr Urteil: »Er ist nur ein kleiner erb&#228;rmlicher Wicht.«</p>
<p>So verst&#228;ndlich ihr Zorn aus dem pers&#246;nlichen Schicksal heraus, so unangemessen war dennoch das, was ihr Anwalt Hanns-Ekkehard Pl&#246;ger in ihrem Namen vor Gericht veranstaltete. Nicht, dass er sie konsequent vertrat und unnachsichtig die Bestrafung Honeckers forderte, ist ihm vorzuwerfen, sondern die demagogische und die W&#252;rde des Verfahrens besch&#228;digende Art und Weise, in der er dies tat. Der Rechtsanwalt, der sich bisher in Berlin vor allem in zahlreichen Neben&#228;mtern &#8211; als Gesch&#228;ftsf&#252;hrer der Berliner Juristenball GmbH, Pr&#228;sident des Berliner Volleyballverbandes, Pr&#228;sidiumsmitglied des Deutschen Motoryachtverbandes, Vorsitzender des Berliner Motoryachtverbandes, Vorstandmitglied des TUS Lichterfelde; f&#252;r all diese Titel braucht er eine vierseitige Visitenkarte &#8211; einen Namen gemacht hatte, charakterisierte bereits am zweiten Verhandlungstag selbst, wozu er den Prozess verkommen lassen wollte, zu einem »Possenspiel«. Das tat er denn gleich drei Tage sp&#228;ter, als er in einem Schriftsatz verlangte: »Die Nebenklage m&#246;chte Gewissheit erhalten, dass der Mitangeklagte Erich Honecker auch tats&#228;chlich der fr&#252;here Staatsratsvorsitzende ist.« Schlie&#223;lich habe sich Honecker sieben Monate in der chilenischen Botschaft in Moskau befunden &#8211; »ausreichend Gelegenheit zum Rollentausch«. Zur Identit&#228;ts&#252;berpr&#252;fung k&#246;nnten Fingerabdr&#252;cke genommen und die Narben des Angeklagten begutachtet werden, am besten durch ihn selbst: »Denn auch &#196;rzte sind keine heiligen K&#252;he.« Zugleich lehnte er weitere Gutachter zur Pr&#252;fung von Honeckers Gesundheit ab, damit »der Prozess nicht zum &#196;rztekongress heruntergewirtschaftet wird«.</p>
<p>Das hinderte Pl&#246;ger jedoch keineswegs, vier Wochen sp&#228;ter den in gleicher Weise wie er umstrittenen Mediziner Julius Hackethal als »Obergutachter« mit in den Verhandlungssaal zu bringen, denn jetzt ging es um die Durchsetzung des Grundsatzes, den er bereits am 7. Dezember formuliert hatte: »Wir k&#228;mpfen um jeden Tag, den Honecker im Gef&#228;ngnis verbringen muss.« Hackethal verk&#252;ndete darauf in der Bild-Zeitung, die &#8211; so besagen Ger&#252;chte &#8211; au&#223;er ihm auch Pl&#246;ger selbst als Nebenklage-Vertreter f&#252;r Irmgard Bittner angeheuert haben soll, Honecker sei »voll verhandlungs- und haftf&#228;hig«. Die Gutachter h&#228;tten »von Tuten und Blasen keine Ahnung«, da sie ja immer nur Leichen untersuchten, und &#252;brigen k&#228;me es ihm so vor, als ob sie »von der gegnerischen Anwaltschaft engagiert worden w&#228;ren«.</p>
<p>Neben dem augenscheinlichen Eindruck, dass es Hanns-Ekkehard Pl&#246;ger ganz entscheidend um die eigene Profilierung ging, verrieten seine Eskapaden auch eine vulg&#228;rpopulistische Taktik, die sich weniger sachlicher Argumente bediente als auf emotionales Hochpoetische des »gesunden Volkszorns« abzielte. Am Tag, als Christoph Schaefer die Anklage verlas, schleuderte Pl&#246;ger Honecker entgegen, er habe »seine Ehre verwirkt«. Verteidiger Nicolas Becker erinnerte daran, woher diese Floskel stamme &#8211; aus dem Volksgerichtshof Roland Freislers. Pl&#246;ger verfolgte von Anfang die Linie, nicht nur die Angeklagten und ihre Verteidiger als Gegner zu betrachten, sondern auch Richter Br&#228;utigam, nachdem dieser auf seine Clownerien nicht eingegangen war. Hatte er anfangs noch frohlockt: »Br&#228;utigam und ich sitzen doch in einem Boot.«, so warf er ihm bald vor, die »T&#228;ter mit Glacehandschuhen« anzufassen und eine »Bew&#228;ltigungsstrategie ohne Konfliktbereitschaft« zu verfolgen. Schlie&#223;lich war Pl&#246;ger das Z&#252;nglein an der Waage, als sich Br&#228;utigams Sturz abzeichnete &#8211; allerdings erwies sich das f&#252;r seine Zielstellung im Prozess als kontraproduktiv. Zuvor hatte der Anwalt sogar der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auch sie sei nun in die N&#228;he der Angeklagten ger&#252;ckt.</p>
<p>Durch seine oft unsinnigen und den Gang der Verhandlung immer wieder verz&#246;gernden Antr&#228;ge lenkte der Nebenkl&#228;ger-Anwalt das Verfahren objektiv von dem ab, was zur Sprache zu bringen eigentlich sein Auftrag h&#228;tte sein sollen &#8211; die Sch&#252;sse an der Mauer und ihre Opfer. Was er verlangte, war nicht Aufkl&#228;rung und Gerechtigkeit, sondern billige Rache. Stolz verk&#252;ndete er kurz vor Weihnachten, nicht zuletzt aufgrund seines Einsatzes m&#252;sse Honecker »als Atheist Weihnachten in Moabit verbringen. Jeder Tag Honeckers in Haft ist ein Gewinn f&#252;r den Rechtsstaats und eine Genugtuung f&#252;r die Opfer.« Als sich Anfang Januar abzeichnete, dass der Gesundheitszustand des Hauptangeklagten seinen Verbleib im Prozess unm&#246;glich macht, erfand Pl&#246;ger &#8211; assistiert von Hackethal &#8211; pl&#246;tzlich den Fuchsbandwurm als das tats&#228;chliche Leiden Honeckers. Als J&#228;ger und Pilzesammler k&#246;nne dieser sich einen solchen Schmarotzer zugezogen haben; er m&#252;sse nur entfernt werden &#8211; und der Prozess k&#246;nne auch mit einem solchen »Fu&#223;kranken« weitergehen.</p>
<p>Negative Reaktionen einiger Politiker &#8211; so des schon genannten Rupert Scholz, der Jugendministerin Angela Merkel, des s&#228;chsischen Innenministers Heinz Eggert und seines Kollegen im Umweltressort, Arnold Vaatz &#8211; auf die Einstellung des Prozesses gegen Honecker zeigten, dass sie in der Sache mit Pl&#246;ger &#252;bereinstimmten, ohne seine F&#228;kaliensprache zu &#252;bernehmen. Auch andere waren &#252;ber den Ausgang des Verfahrens gewiss nicht gl&#252;cklich, vor allem sicher jene, die bereits vor seiner Er&#246;ffnung erheblichen Druck auf die Justiz ausge&#252;bt hatten, um ihm die gew&#252;nschte Richtung zu geben. Schon im Sommer 1991 hatte der damalige Bundesjustizminister Kinkel &#252;ber das Strafma&#223; f&#252;r den Hauptangeklagten sinniert. Er sah ihn bereits damals als Anstifter zum Totschlag &#252;berf&#252;hrt. Darauf st&#252;nden mindestens f&#252;nf und h&#246;chstens 15 Jahre, in besonders schweren F&#228;llen k&#246;nne aber auch »auf lebensl&#228;nglich erkannt werden«. Sein Staatssekret&#228;r Reinhard G&#246;hner befand einige Monate sp&#228;ter: »Die Rechtslage ist klar. Wegen der Grenz- und Mauermorde kann es zur Anklage und Verurteilung kommen.« Und auch er hatte das Urteil so gut wie in der Schublade: Lebensl&#228;nglich. Da er zugleich die Berliner Justiz wegen ihrer Langsamkeit bei der Fertigstellung der Anklageschrift kritisierte, wurde dieser Eingriff in die vermeintlich unabh&#228;ngige Rechtsprechung selbst Jutta Limbach zu viel. Die Frage, ob eine Sache ausermittelt und zur Anklage reif sei, »beurteile im Land Berlin noch immer die Staatsanwaltschaft und weder die Justizsenatorin noch gar ein unzust&#228;ndiger Bundespolitiker«, konterte sie.</p>
<p>Solche Gepl&#228;nkel &#228;nderten jedoch nicht, sondern best&#228;tigten eher den grunds&#228;tzlichen Eindruck, dass es beim Honecker-Prozess um die Durchsetzung eines alten ideologischen Ziels gehe &#8211; dem am Boden liegenden Gegner den letzten, den t&#246;dlichen Schlag zu versetzen, damit er k&#252;nftig nicht mehr existent sei. Die Prozesse gegen Grenzsoldaten stellten daf&#252;r die Ouvert&#252;re dar, eine Art Experimentierfeld. Und obwohl ihre Resultate zwiesp&#228;ltig waren, ging man unter der Losung, man k&#246;nne die Kleinen nicht h&#228;ngen und die Gro&#223;en laufen lassen, in die n&#228;chste Runde &#8211; den Prozess gegen Honecker und Genossen.</p>
<p>Die Anklageschrift, die daf&#252;r in vielen Monaten zusammengeschrieben worden war, l&#228;&#223;t jedoch Sachkunde &#252;ber Ursachen und Zusammenh&#228;nge des Mauerbaus, das Grenzregime und seinen Hintergrund sowie die tats&#228;chliche Verstrickung der Angeklagten kaum erkennen.</p>
<p>Wie war das in den Monaten vor dem 13. August 1961? Gab es einen »Schie&#223;befehl«, und in welcher Weise wurde er angewandt? Welche Rolle spielten Honecker und andere tats&#228;chlich bei der Grenzsicherung der DDR?</p>
<p>Diese Fragen m&#252;ssen objektiv, das hei&#223;t unter Ber&#252;cksichtigung aller Faktoren gekl&#228;rt werden. »Denn wenn wir uns &#252;ber das Gebot der Bestimmtheit von Straftatbest&#228;nden und &#252;ber das Erfordernis des individuellen Schuldnachweises hinwegsetzen, bereiten wir einem politisch-moralischen Fundamentalismus den Weg, der allm&#228;hlich die totalit&#228;ren Z&#252;ge des Systems annimmt, das wir in der Vergangenheit bek&#228;mpft haben«, sagte Jutta Limbach. Wo sie recht hat, hat sie recht.</p>
<p></span></p>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossern &#8211; ein Staat vor Gericht? Teil 2</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Nov 2007 18:23:59 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. Vergangene Woche wurde in einem ersten Beitrag an dieses Ereignis erinnert. Heute folgte ine weiteres, das zweite Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &#38; Genossen – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege statt. Vergangene Woche wurde in einem ersten Beitrag an dieses Ereignis erinnert. Heute folgte ine weiteres, das zweite Kapitel – <span id="more-277"></span>auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.</p>
<p><strong><font size="5" face="Arial">Die Angeklagten</font></strong><strong><font size="5" face="Arial"> </font></strong></p>
<p><font size="4" face="Arial">Karrieren &#8211; oder: Der Koch als Kaiser</font><br />
<img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/00a90c33bc574cf9a9e0b09c4c1c0c79" width="1" height="1" alt=""/><br />
Erich Honecker war Dachdecker und wurde zum ersten Mann der DDR. Lenin hatte schon vor der russischen Oktoberrevolution eine K&#246;chin f&#252;r f&#228;hig gehalten, den Staat zu lenken &#8211; die entsprechende Ausbildung vorausgesetzt. Emphatisch dichtete daraufhin Wladimir Majakowski:</p>
<p> »Manschetten- und Brillentr&#228;ger erboste,</p>
<p>verkrochen sich ausw&#228;rts zu F&#252;rsten und Kavalieren.</p>
<p>Gl&#252;ckliche Reise! Wir lehren, zum Troste,</p>
<p>jede K&#246;chin die Kunst, den Staat zu regieren.«</p>
<p>Alle urspr&#252;nglich sechs Angeklagten des Honecker-Prozesses sind nach jener Lenin-Formel auf der Karriereleiter emporgeklettert, symbolisch vom Koch bis zum Kaiser, denn als solcher d&#252;rfte sich der »Generalsekret&#228;r des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik« auf dem Gipfel seiner Macht gef&#252;hlt haben.</p>
<p>Am 25. August 1912 im saarl&#228;ndischen Wiebelskirchen zur Welt gekommen, besuchte er dort die Volksschule und wurde dann Dachdeckerlehrling. Volkssch&#252;ler waren auch die anderen Angeklagten; lediglich Mielke ging anschlie&#223;end zum Gymnasium, ehe er eine Lehre als Expedient aufnahm. Stoph lernte den Beruf des Maurers, Ke&#223;ler und Albrecht wollten Schlosser werden. Sie alle stammten aus einfachen Verh&#228;ltnissen, die Eltern waren Schmied und N&#228;herin, Bergmann, Stellmacher oder Fabrikarbeiter. Sie konnten ihren Kindern alle nicht viel bieten &#8211; bis auf eins: erste Erfahrungen in der ewigen Auseinandersetzung zwischen Arm und Reich.</p>
<p>Honecker und seine mitangeklagten Genossen erlebten &#8211; als Kinder &#8211; fast alle die Inflation der 20er Jahre und die unruhige Zeit der Weimarer Republik. Sie hatten Teil am relativen Aufschwung der kommunistischen Bewegung und ihrer Partei, der sie sich fr&#252;her oder sp&#228;ter anschlossen. Und sie lernten den »Klassenfeind« in seiner brutalsten, gerade die Kommunisten nicht schonenden Variante kennen &#8211; in der des Faschisten. Sie erkannten bald, dass dieser Gegner nur mit H&#228;rte in Schach zu halten oder gar zu besiegen war; mancher Kommunist lernte seine F&#228;uste zu gebrauchen und vertraute deren handfester Argumentation bald mehr als wortreicher &#220;berzeugung. Honecker sah sogar Anlass, 1931 in einem von ihm initiierten Artikel in der Saarbr&#252;cker »Arbeiter-Zeitung« zu warnen: »Die bewaffneten &#220;berf&#228;lle, die Mordtaten, die unz&#228;hligen Verbrechen der Nationalsozialisten k&#246;nnen die Gedanken der individuellen Rache und des Einzelterrors erzeugen.« Dies lehnte er ab und empfahl stattdessen: »Gegen die faschistischen &#220;berf&#228;lle helfen keine individuellen Schie&#223;ereien, sondern nur der Massenkampf, die organisierte Abwehr, der wirkliche Massenselbstschutz auf der Grundlage der proletarischen Einheitsfront.« Wie auch immer &#8211; die Erfahrung des »Wer &#8211; wen?« pr&#228;gten ihn und seine Mitk&#228;mpfer f&#252;rs Leben.</p>
<p>Ihre Bekr&#228;ftigung fanden diese praktischen Erfahrungen des Klassenkampfes in der Erziehung, die die heute Angeklagten zumindest zeitweise in der Sowjetunion Stalins genossen. Honecker absolvierte 1930/31 einen einj&#228;hrigen Lehrgang an der Internationalen Lenin-Schule der Kommunistischen Internationale in Moskau. Mielke floh nach der »B&#252;lowplatz-Sache«, der Erschie&#223;ung zweier Polizisten nach einer kommunistischen Demonstration, ebenfalls dorthin und arbeitete seither eng mit dem sowjetischen Sicherheitsapparat zusammen. Stoph wurde Anfang der 30er Jahre in der Sowjetunion geschult, darunter in milit&#228;rischen Einrichtungen. Ke&#223;ler lief w&#228;hrend des zweiten Weltkrieges an der Ostfront zur Sowjetarmee &#252;ber und arbeitete fortan &#8211; wie Stoph &#8211; gegen das Deutschland, das beide nicht als ihre politische Heimat betrachteten. Sie alle fanden im antifaschistischen Kampf der UdSSR die Best&#228;tigung ihrer eigenen Ideale, und sie akzeptierten auch die Methoden, die Stalin dabei anwandte und die in ihren Folgen f&#252;r den einzelnen oft nicht weniger grausam waren als die Untaten der Nationalsozialisten. Was sie vom Sozialismus kennenlernten, war zum einen dessen unvers&#246;hnliche Auseinandersetzung mit dem anderen, dem etablierten und daher st&#228;rkeren gesellschaftlichen System des Kapitalismus, &#252;berwiegend in seiner faschistischen Form, und zum anderen die durch den Stalinismus deformierte Verwirklichung der sozialistischen Ideale in der Sowjetunion. Andere Erfahrungen machten sie nicht, was wohl mit dazu beigetragen hat, dass sie diese schlie&#223;lich so kritiklos auf das eigene politische Wirken &#252;bertrugen.</p>
<p>Honecker kam 1945 aus dem Zuchthaus, Ke&#223;ler und Stoph kehrten im Gefolge Ulbrichts aus der Sowjetunion nach Deutschland zur&#252;ck, Mielke und Albrecht kamen aus dem Westen &#8211; der eine aus einem franz&#246;sischen Internierungslager, in das er nach dem Spanischen B&#252;rgerkrieg und einem anschlie&#223;enden Einsatz in Belgien geraten war, der andere aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft. Streletz verlie&#223; als blutjunger Soldat die Wehrmacht.</p>
<p>Sie alle begriffen schnell, dass unter sowjetischem Schutz der Aufbau der ihnen vorschwebenden neuen sozialistischen Ordnung m&#246;glich war &#8211; und sie machten sich ans Werk, bewusst oder unbewusst das Vorbild des »gro&#223;en Bruders« kopierend. Dabei wurden sie schon bald mit dem alten Gegner konfrontiert. Der Anti-Hitler-Koalition war mit der totalen Kapitulation des deutschen Faschismus der gemeinsame Feind abhanden gekommen; nun brachen die tiefen, sozial definierten Widerspr&#252;che zwischen den ungleichen Partnern wieder auf. Churchills Fulton-Rede markierte auch offiziell das Ende einer pragmatischen Partnerschaft und leitete den Kalten Krieg zwischen den zeitweiligen Verb&#252;ndeten ein.</p>
<p>Im geteilten Deutschland nahm die erneute Auseinandersetzung »Wer- wen?« besonders scharfe Formen an; ihre Exponenten auf beiden Seiten machten somit da weiter, wo die Nationalsozialisten durch ihr Terrorregime in den 30er/40er Jahren f&#252;r weitgehende Friedhofsruhe gesorgt hatten. Die Klassenk&#228;mpfe der Weimarer Republik erlebten faktisch eine Neuauflage &#8211; nun aber organisiert auf getrennten und von sich bald feindlich gegen&#252;berstehenden Besatzungsm&#228;chten kontrollierten Territorien, die sich immer mehr voneinander entfernten und schlie&#223;lich &#8211; mit der Gr&#252;ndung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik &#8211; in staatliche Formen gegossen wurden. In seiner Autobiographie stellte Erich Honeckers das so dar: »Wir standen damals vor der Frage, entweder die antifaschistisch-demokratischen Verh&#228;ltnisse zu festigen und planm&#228;&#223;ig die revolution&#228;re Umw&#228;lzung auf dem Weg zum Sozialismus fortzuf&#252;hren oder die antiimperialistischen, demokratischen Errungenschaften preiszugeben und eine Restauration monopolkapitalistische Verh&#228;ltnisse zuzulassen. . . Unser Ziel war es, gem&#228;&#223; den Lehren unseres Jahrhunderts, in dem der deutsche Imperialismus zweimal verheerende Weltkriege entfesselt hatte, einen Staat zu schaffen, in dem die sozial&#246;konomischen, politischen und geistigen Wurzeln des Imperialismus, Militarismus und Faschismus ein f&#252;r allemal beseitigt waren. Die Macht sollte in die H&#228;nde des werkt&#228;tigen Volkes gelegt werden und oberstes au&#223;enpolitisches Prinzip Frieden und V&#246;lkerfreundschaft sein.« Mit solchem Credo traten die »Aktivisten der ersten Stunde« im Osten Deutschlands an. Die sechs, die sich am 12. November 1992 auf der Moabiter Anklagebank versammeln sollten, geh&#246;rten zu ihnen.</p>
<p>Honeckers politische Nachkriegslaufbahn begann mit dem Aufbau der KPD-Jugendarbeit, von der aus sich nahtlos &#8211; noch vor der Vereinigung von SPD und KPD zur SED &#8211; die Freie Deutsche Jugend (FDJ) als einheitliche Jugendorganisation entwickelte. Er leitete diese bis 1955 und ging dann auf die Parteihochschule nach Moskau. Im Sommer 1956 kehrte er zur&#252;ck und wurde sofort &#8211; wenn auch zun&#228;chst kommissarisch &#8211; mit Aufgaben betraut, die im Sicherheitsbereich lagen. Am 10. November berief ihn das Politb&#252;ro zum Sekret&#228;r der Sicherheitskommission des ZK. Und im Januar 1957, mit der Bildung der Abteilung f&#252;r Sicherheitsfragen beim ZK der SED, wurde er deren Leiter. Nun arbeitete er sich zielstrebig nach oben. Bereits 1958 wurde er erst Mitglied des Sekretariats des ZK und dann auch Mitglied des Politb&#252;ros. Jetzt unterstand ihm der gesamte Sicherheitsapparat der DDR: die entstehende Nationale Volksarmee, das Ministerium f&#252;r Staatssicherheit, Polizei und Zoll. Als Ulbricht im M&#228;rz 1960 den Nationalen Verteidigungsrat bildete, avancierte Honecker zu dessen Sekret&#228;r. Vorbereitung und Durchf&#252;hrung des Mauerbaus waren gewisserma&#223;en sein »Meisterst&#252;ck« in diesen Funktionen. Mit der Macht &#252;ber alle Sicherheitsorgane hatte er sich zugleich ein Sprungbett nach ganz oben geschaffen.</p>
<p>Von ihrer Vita her h&#228;tte man dies eigentlich eher anderen Kadern zugetraut &#8211; zum Beispiel Erich Mielke. Der 1907 geborene geh&#246;rte bereits dem KPD-Selbstschutz an und kam sp&#228;ter in der Sowjetunion unter die Fittiche des stalinistischen Geheimdienstes. Als Mitglied der Internationalen Brigaden k&#228;mpfte er im Spanischen B&#252;rgerkrieg. Nach seiner R&#252;ckkehr in die sowjetische Besatzungszone widmete er sich dem Aufbau erst der Polizei, dann des Partei-Geheimdienstes und schlie&#223;lich all derjenigen Organe, die schlie&#223;lich das Ministerium f&#252;r Staatssicherheit bildeten. Er hatte immer eine Schl&#252;sselposition inne, war aber gegen&#252;ber dem Parteichef &#8211; ob Ulbricht oder Honecker &#8211; stets loyal, allerdings nur bis zu dem Augenblick, wo er eine deutliche Verschiebung des Kr&#228;fteverh&#228;ltnisses in der Parteif&#252;hrung ausmachte. So half er 1971 Honecker an die Macht, was dieser mit einem Platz im Politb&#252;ro honorierte. Bei Ulbrichts Sturz kam hinzu, dass Mielke eindeutige Signale aus Moskau empfangen hatte &#8211; und der Wunsch der Sowjetunion war ihm allemal Befehl. Selbst in der zweiten H&#228;lfte der 80er Jahre lie&#223; er auf den »gro&#223;en Bruder« trotz Gorbatschows Politik lange nichts kommen, doch fehlten diesmal entsprechende Anst&#246;&#223;e zur Einleitung von Personalver&#228;nderungen, so dass Mielke seinem Generalsekret&#228;r bis fast zum Schluss die Nibelungentreue hielt.</p>
<p>Auch Willi Stoph verdankt seine durch Schwankungen kaum unterbrochene Karriere den Kontakten zum sowjetischen Sicherheitsapparat. Bereits mit 17 Jahren wurde er 1931 Mitglied der KPD, aber eine parteiinterne Biografie sagte &#252;ber die Jahre danach nicht mehr als: »Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur nahm er am illegalen antifaschistischen Widerstandskampf teil. Zum Kriegsdienst in der Naziwehrmacht verpflichtet, leistete er auch hier antifaschistische Arbeit.« Stoph war bereits 1935 zum Milit&#228;rdienst eingezogen worden und absolvierte diesen bis 1937 in einem Brandenburger Artillerieregiment. Von 1940 bis 1942 war er erneut Soldat, jedoch nicht im direkten Fronteinsatz, sondern als Chauffeur eines Obersten. Er wurde verwundet, aus der Wehrmacht entlassen, arbeitete in Berlin als Bautechniker und musste vor Kriegsende noch einmal die Uniform anziehen. Dann verlor sich sein Weg, ehe er 1945 als politischer Mitarbeiter der sowjetischen Milit&#228;radministration wieder auftauchte. Was Stoph wirklich an illegaler Arbeit tat, liegt bis heute im dunkeln. Offenbar hat er nicht einmal die Parteispitze dar&#252;ber informiert, denn als 1960 ruchbar wurde, dass er 1937 in der Nazi-Zeitschrift »Arbeitsfront«, von einer »unvergesslichen Parade vor dem F&#252;hrer« geschrieben hatte, waren auch Ulbricht und Honecker &#252;berrascht und nutzten die Gelegenheit, um ihn von der Funktion des Verteidigungsministers zu entbinden und auf den unbedeutenden Stuhl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrats abzuschieben. Die von Honecker im nachhinein artikulierte Besorgnis, die Sowjetunion h&#228;tte &#252;ber den Stophschen S&#252;ndenfall ungehalten sein k&#246;nnen, erwies sich aber als vorgeschoben &#8211; wie sonst w&#228;re es m&#246;glich gewesen, dass Stoph schon 1962 zum Ersten Stellvertreter des Ministerpr&#228;sidenten, 1964 zum Ministerratsvorsitzenden selbst und 1973 zeitweilig zum Vorsitzenden des Staatsrates aufsteigen konnte. Stoph war bis zuletzt ein Vertrauensmann der Sowjetunion, und gewiss nicht zuf&#228;llig spielte er beim Sturz Honeckers eine hervorgehobene Rolle.</p>
<p>Auch Heinz Ke&#223;ler d&#252;rften seine guten Kontakte zur Sowjetunion in den Sicherheitsapparat der DDR gef&#252;hrt haben, obwohl diese Karriere nicht unbedingt seinen W&#252;nschen entsprach. Als der damals 30j&#228;hrige Jugendfunktion&#228;r 1950 zum Chefinspekteur der Volkspolizei ernannt werden sollte, bat er sich wohl Bedenkzeit aus, wie er in seinen Einlassungen vor Gericht jetzt erkl&#228;rte: »Ich war gerade aus dem Krieg gekommen und hatte eigentlich mit Uniformen genug zu tun gehabt.« Aber die Parteidisziplin siegte, und er nahm sogar auf sich, die »Volkspolizei Luft« aufzubauen und dazu autodidaktische Studien &#252;ber das Flugwesen zu betreiben. Mit der Gr&#252;ndung der Nationalen Volksarmee der DDR wurde er dann stellvertretender Verteidigungsminister und war zun&#228;chst auch f&#252;r die Luftstreitkr&#228;fte/Luftverteidigung zust&#228;ndig, ehe er 1967 in den Sessel des Chefs des Hauptstabes der NVA gelangte. 1979 wurde er Chef der Politischen Hauptverwaltung der DDR-Armee und in Dezember 1985, als Heinz Hoffmann auf der Dienstfahrt von Wandlitz nach Strausberg die Aorta gerissen war, dessen Nachfolger als Verteidigungsminister.</p>
<p>Dennoch f&#252;hlte sich Ke&#223;ler nie so recht als Soldat &#8211; ganz im Gegenteil zu seinem Mitangeklagten Fritz Streletz, der auch sein h&#228;rtester Konkurrent um den so pl&#246;tzlich verwaisten Stuhl des NVA-Ministers gewesen war. Bereits in einer internen Einsch&#228;tzung aus dem Jahre 1962, die jetzt im Parteiarchiv zug&#228;nglich wurde, &#252;bte man an Ke&#223;ler Kritik: »In der Vergangenheit wurde von ihm die Kontrolle der Aufgaben, Befehle und Anordnungen vernachl&#228;ssigt. Dadurch hatte er keine vollst&#228;ndige &#220;bersicht, wie die von ihm gegebenen Richtlinien vom Stab des Kommandos verwirklicht werden. . . Eine weitere Schw&#228;che des Genossen Ke&#223;ler bestand darin, dass er ungen&#252;gend auf eine straffe, milit&#228;rische Disziplin und Ordnung achtete. Das beg&#252;nstigte den Zustand, dass die Einhaltung der Befehle und Vorschriften nicht &#252;berall gew&#228;hrleistet war.« Im Verteidigungsministerium jedenfalls sp&#246;ttelte man &#252;ber sein oft ziemlich unmilit&#228;risches Auftreten, und als 1985 die Entscheidung &#252;ber Hoffmanns Nachfolge zu f&#228;llen war, favorisierten die Milit&#228;rs in Strausberg eindeutig den Chef des Hauptstabes des NVA, Fritz Streletz. Dass sich Ke&#223;ler dennoch durchsetzte, verdankte er der langj&#228;hrigen Bekanntschaft mit Honecker, der ohnehin stets Leute um sich haben wollte, die er kannte und denen er deshalb vertraute.</p>
<p>Fritz Streletz kam zwar auch aus einfachen Verh&#228;ltnissen, f&#252;hlte sich aber schon als 14j&#228;hriger zum Milit&#228;r hingezogen. Erst Unteroffizierssch&#252;ler, dann im Reichsarbeitsdienst, wurde er noch 1944 einberufen und an die Ostfront geschickt. Er lief nicht &#252;ber, sondern geriet im Februar 1945 in sowjetische Gefangenschaft. Mehr als drei Jahre arbeitete er vor allem auf Baustellen in der N&#228;he Moskaus. Um schneller entlassen zu werden, verpflichtete er sich bereits dort, das weiterzumachen, was er als einziges gelernt hatte &#8211; das sogenannte Waffenhandwerk. Am 5. Oktober 1948 wieder frei, trat er am 1. November seinen Dienst als VP-Wachtmeister an. Einen Monat sp&#228;ter war er auch Mitglied der SED. 1951/52 absolvierte der junge Polizeioffizier einen Sonderlehrgang in der Sowjetunion und wurde dort f&#252;r h&#246;here Funktionen der Kasernierten Volkspolizei, dem Vorl&#228;ufer der Nationalen Volksarmee, ausgebildet. In dieser brachte er es dann gleich zum Stellvertreter des Chefs des Leipziger Milit&#228;rbezirks.</p>
<p>1959 wurde der damalige Oberst Streletz wieder f&#252;r zwei Jahre zum Studium geschickt, diesmal auf die sowjetische Generalstabsakademie. Seine Position war nun schon so stark, dass einer Empfehlung der Abteilung Sicherheitsfragen des ZK der SED, das Studium wegen zweier Vorkommnisse in seinem Verantwortungsbereich und damit verbundener »Vernachl&#228;ssigung der Dienstaufsichtspflicht« zu verschieben, nicht entsprochen wurde. Nach seiner R&#252;ckkehr 1961 wurde Streletz Chef des Stabes des Leipziger Milit&#228;rbezirks und drei Jahre sp&#228;ter als Generalmajor Stellvertreter des Hauptstabes der NVA in Strausberg. Eine »Generalstabslaufbahn«, wie er es stolz selbst nannte, begann. Und stolz ist er noch heute auf seine Berufung zum Sekret&#228;r des Nationalen Verteidigungsrates, die es ihm erm&#246;glichte, »die Auftr&#228;ge solcher Pers&#246;nlichkeiten wie des Vorsitzenden des Verteidigungsrates gewissenhaft und milit&#228;risch exakt zu erf&#252;llen«.</p>
<p>Hans Albrecht, der sechste schlie&#223;lich, den die Anklage auf die S&#252;nderbank platzierte, geriet relativ zuf&#228;llig dahin. Er war SED-Sekret&#228;r des Bezirkes Suhl und gelangte in den Nationalen Verteidigungsrat, weil sein Bezirk die »komplizierteste, schwierigste Grenze zur BRD« (Streletz) hatte. Wie er war auch der jeweilige Magdeburger Bezirkssekret&#228;r st&#228;ndiges Mitglied dieses milit&#228;rischen Entscheidungsorgans, denn dessen Bezirk hatte die l&#228;ngste Grenze zur Bundesrepublik. Albrecht, 1919 geboren, hatte Schlosser gelernt und war bereits 1939 zur Wehrmacht eingezogen worden. Obwohl als Pilot auch in Italien, Afrika, Holland und Frankreich eingesetzt, brachte er es nur bis zum Feldwebel. Nach dem Krieg trat er in die SPD ein und wurde &#8211; nach deren Vereinigung mit der KPD &#8211; Mitglied der SED. &#220;ber verschiedene Stationen in SED-Kreisleitungen wurde er schlie&#223;lich Staatsfunktion&#228;r im Bezirk Frankfurt/Oder &#8211; bis hin zum Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. 1968 entsandte ihn die SED als Bezirkssekret&#228;r nach Suhl.</p>
<p>Dort erwarb er sich schnell den Ruf eines rigorosen Einpeitschers der Parteilinie. Noch 1989 versuchte er das Portr&#228;tbuch »Der Erste«, in dem mit vorsichtiger Offenheit ein SED-Kreissekret&#228;r aus dem Bezirk Suhl vorgestellt wurde, in seinem »Machtbereich« zu verbieten. Im einem bereits abgeschlossenen Prozess gegen Albrecht, in dem er in Meiningen wegen »Anstiftung zur Untreue« zu 22 Monaten Haft verurteilt wurde, sagte ein Mitangeklagter aus, der Parteisekret&#228;r Albrecht »war zu 99 Prozent schlimmer als der Mann, der heute vor uns sitzt«. Albrecht hatte das Wohnungsbaukombinat Suhl angewiesen, f&#252;r ihn in Gr&#252;nheide bei Berlin ein Ferienhaus zu bauen; von den 193 000 Mark Baukosten zahlte er lediglich 35 000 Mark. &#196;hnlich verfuhr er bei der Renovierung des Hauses seiner Schwiegermutter im s&#228;chsischen Schm&#246;lln. Au&#223;erdem wurde ihm wegen des Besitzes einiger Jagdflinten illegaler Waffenbesitz vorgeworfen. Albrecht wies diese Anschuldigungen zur&#252;ck und berief sich auf Ged&#228;chtnisschw&#228;che. &#196;hnlich beim Verh&#246;r durch die Berliner Staatsanwaltschaft, der er erkl&#228;rte, er k&#246;nne sich nicht erinnern, dass im Nationalen Verteidigungsrat &#252;ber Schusswaffenanwendung, Minen und Selbstschussanlagen gesprochen worden sei. Er habe am Ende des Sitzungstisches gesessen und nicht alle Er&#246;rterungen verstanden, da er damals noch kein H&#246;rger&#228;t getragen habe.</p>
<p>Alle sechs, die am 12. November vor dem Moabiter Gericht standen, haben ihre Rolle im Machtapparat der DDR gespielt, trugen Verantwortung vor allem f&#252;r die milit&#228;rische Seite der Machtsicherung, &#8211; und ihr Credo leitete sich aus dem antiimperialistischen Feindbild ab, das sie im Laufe ihres Lebens &#8211; sei es durch eigene bittere Erfahrung, sei es durch durch die kritiklose &#220;bernahme ideologischer Leits&#228;tze &#8211; verinnerlicht hatten. Zu diesen Glaubenss&#228;tzen geh&#246;rte das, was Honecker in seinen Bemerkungen »Zu dramatischen Ereignissen« schrieb: »Die DDR hatte das Recht und die Pflicht, wie jeder andere Rechtsstaat, Ordnung an der Grenze zu sichern, einer Grenze, die keine innerdeutsche war, sondern die anerkannte Staatsgrenze der DDR.«</p>
<p>Der Mauerbau 1961 mag de facto &#8211; und das ist eine Einsch&#228;tzung, die von vielen, auch westlichen Politikern geteilt wurde &#8211; zur Stabilisierung der politischen Situation in Mitteleuropa und damit zur Erhaltung des Friedens beigetragen haben; er war aber dennoch eine Ma&#223;nahme, die sich gegen einen &#228;u&#223;eren Feind allenfalls mittelbar richtete. Die Funktion des vorgeblichen »antifaschistischen Schutzwalles« bestand realiter in der Abriegelung der DDR, der Verhinderung ihres Ausblutens, das allerdings damals, auf dem H&#246;hepunkt des Kalten Krieges, tats&#228;chlich die Gefahr milit&#228;rischer Auseinandersetzungen zwischen den Atomm&#228;chten in sich barg. Doch die Ursache, die zu diesem Ausbluten gef&#252;hrt hatte, lag eben nicht prim&#228;r in der Einwirkung von au&#223;en auf die DDR, sondern in deren innerem Zustand, der schon damals au&#223;erordentlich desolat war. Wiederholte politische Fehlorientierungen f&#252;hrten das Land mehrmals an den Rand der Instabilit&#228;t &#8211; im Fr&#252;hjahr 1953, im Herbst 1956, eben in den Jahren 1960/61, und auch sp&#228;ter, so Anfang der 70er Jahre, im Herbst 1976 und vor allem nach 1985. Eingestanden wurden diese Fehler nie, und wenn, dann allenfalls halbherzig. Die Gr&#252;nde f&#252;r die jeweilige Misere suchte man au&#223;erhalb der Grenzen, beim Klassenfeind, der mit seiner »ideologischen Diversion« und anderen St&#246;raktionen den friedlichen Aufbau des Sozialismus behindern wollte.</p>
<p>Viele, die 1961 die Mauer als notwendiges &#220;bel sahen, um zun&#228;chst stabile Verh&#228;ltnisse in Mitteleuropa und vor allem der DDR zu schaffen, erwarteten nun eine Politik, die sie allm&#228;hlich &#252;berfl&#252;ssig machen w&#252;rde. Schritte in diese Richtung wurden tats&#228;chlich unternommen: &#246;konomische Umorientierungen mit starker Betonung sozialer Aspekte &#8211; die sogenannte Hauptaufgabe, ein zeitweiliges kulturelles Tauwetter, Bem&#252;hungen um mehr Mitsprache der B&#252;rger und anderes. Doch all diese Versuche verliefen im Sande, wurden abgebrochen, sobald sich ihre ganz selbstverst&#228;ndlichen Risiken zeigten. Denn Neues setzt sich nicht ohne R&#252;ckschl&#228;ge, ohne unerw&#252;nschte Nebenwirkungen, ohne Gefahren f&#252;r Althergebrachtes durch. Es fehlte der F&#252;hrung an Mut, wirklich unerforschte Wege zu beschreiten, und zwar flexibel und zugleich konsequent bis zum Erfolg. Die in der Endphase der DDR viel beschworene Losung von »Kontinuit&#228;t und Erneuerung« erwies sich als hohle Phrase, weil sie wirkliche Innovation nur insoweit zulassen wollte, wie das Bew&#228;hrte nicht in Frage gestellt wurde. Diese Politik hatte sich weit von einem sch&#246;pferischen Marxismus entfernt und damit l&#228;ngst die Akzeptanz der Massen verloren. Mit der Aufgabe ihres kreativen Anspruchs hatte die Weltanschauung der Armen und Entrechteten ihre Faszination eingeb&#252;&#223;t. Honecker selbst musste nun &#8211; in einem Interview nach der Wende &#8211; mit einem Anflug von Erkenntnis eingestehen: »Unsere Schw&#228;che bestand darin, dass wir offensichtlich nicht vermochten, unsere sozialistischen Ideale in jeder Hinsicht f&#252;r den Einzelnen erlebbar zu machen.«</p>
<p>Insofern wurde auch die Mauer nicht als zeitweiliger Missstand und zugleich als Chance begriffen, eine bessere Politik zu realisieren. Heute sieht zwar auch Honecker den Mauerbau als »Zeichen einer politischen und wirtschaftlichen Schw&#228;che des Warschauer Vertrages gegen&#252;ber der NATO, die nur mit milit&#228;rischen Mitteln ausgeglichen werden konnte«. Damals aber wurde sie zum Selbstzweck, sicher auch in &#220;bersch&#228;tzung des milit&#228;rischen Faktors in der Systemauseinandersetzung. Man wurde mit den Problemen nicht fertig und griff zur Repression; neben der Errichtung der Mauer ist der extensive Ausbau des Ministeriums f&#252;r Staatssicherheit ein anderes Beispiel solch verfehlter Politik. Sie hat letztlich ihre Wurzeln in falscher, ideologischer Weltsicht &#8211; einem Ph&#228;nomen, das nicht auf die sozialistische Bewegung beschr&#228;nkt ist, von dieser aber in besonders tragischer Weise kultiviert wurde.</p>
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		<title>Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossern &#8211; ein Staat vor Gericht?</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Nov 2007 18:13:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute vor 15 Jahren begann in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege. Der Vorwurf laut Anklageschrift: Durch politische Entscheidungen »gemeinschaftlich einen Menschen get&#246;tet zu haben, ohne M&#246;rder zu sein bzw. eine solche Tat versucht zu haben«. Totschlag wegen der Todessch&#252;sse an der ostdeutsch-westdeutschen Grenze – eine politisch wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-269" href="http://www.blogsgesang.de/2007/11/12/kurzer-prozess-honecker-genossern-ein-staat-vor-gericht/attachment/269/"></a><a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a><a rel="attachment wp-att-265" href="http://www.blogsgesang.de/2007/11/12/kurzer-prozess-honecker-genossern-ein-staat-vor-gericht/attachment/265/"></a><a rel="attachment wp-att-265" href="http://www.blogsgesang.de/2007/11/12/kurzer-prozess-honecker-genossern-ein-staat-vor-gericht/attachment/265/"></a><a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a><a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"><img src="http://www.blogsgesang.de/wp-admin/" border="0" alt="" width="1" height="1" /></a>Heute vor 15 Jahren begann in Berlin der Prozess gegen Erich H<a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"></a>onecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-F&#252;hrungsriege. Der Vorwurf laut Anklageschrift: Durch politische Entscheidungen »gemeinschaftlich einen Menschen get&#246;tet zu haben, ohne M&#246;rder zu sein bzw. eine solche Tat versucht zu haben«. Totschlag wegen der Todessch&#252;sse an der ostdeutsch-westdeutschen Grenze – eine politisch wie juristisch bis heute umstrittene Anklage.</p>
<p>Im folgenden sowie in zehn weiteren Kapiteln wird bis zur 15-j&#228;hrigen Wiederkehr des Ausscheidens Erich Honeckers aus dem Verfahren am 12. Januar 2008 an Hintergr&#252;nde und Ablauf des Prozesses erinnert – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienene Buches »Kurzer Prozess. Honecker &amp; Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist. <span id="more-270"></span>Heute das erste Kapitel:</p>
<p><strong><span style="font-family: Arial; font-size: large;"><a href="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg"><img src="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2007/11/kurzer-prozess.jpg" alt="" /></a></span></strong><img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/3470a8ec4bf04a5c9843f5d26715d6aa" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p><strong><span style="font-family: Arial; font-size: large;"> </span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family: Arial; font-size: large;">Die Angeklagten</span></strong></p>
<p> <span style="font-family: Arial; font-size: medium;">Marx-Engels-Platz &#8211; Moskau &#8211; Moabit &#8211; Margot </span></p>
<p>Diesmal blieb die Faust in der Tasche. Als Erich Honecker im strahlenden Sonnenschein des chilenischen Januartages 1993 die Gangway seines Flugzeuges auf dem Airport von Santiago hinuntersteigt, winkt er nur freundlich, fast wie der Staatsmann vergangener Zeiten, umarmt dann Frau, Tochter und Enkel, sch&#252;ttelt die H&#228;nde ihrer und nun auch seiner Freunde. Der Kampf ist zu Ende; er muss nicht mehr der Volkstribun sein. Seine ersten, wie immer vom Blatt abgelesenen und doch mit fast versagender Stimme gesprochenen Worte gelten an diesem 14. Januar Margot Honecker: »Ich habe nicht mehr daran geglaubt, dass ich meine liebe Frau und teure Gef&#228;hrtin wiedersehen w&#252;rde. Damit erf&#252;llt sich mein letzter pers&#246;nlicher Wunsch.«</p>
<p>Heimkehr in den Scho&#223; der Familie oder &#8211; wie die Berliner tageszeitung titelte &#8211; »Familie Honecker wiedervereinigt«. Die Odyssee, die im Herbst 1989 auf dem Marx-Engels-Platz begann und &#252;ber mehrere Zwischenstationen nach Moskau, schlie&#223;lich aber wieder zur&#252;ck nach Moabit f&#252;hrte, hatte nun ihr Ende gefunden: in Santiago de Chile, bei seiner Frau Margot. Damit wird sich auch ein Leben in aller Stille vollenden, das von Erich Honecker immer als Kampf verstanden wurde. Und zwar gewisserma&#223;en bis »zum letzten Atemzug«, auch bis hinein in den Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichts. Als er diesen am 12. November 1992 zum ersten Mal betrat, reckten sich in der letzten Reihe einige K&#246;pfe: »Erich, gr&#252;&#223;&#8217; dich. Rotfront!« Er schaute kurz auf, zufrieden, hob die Hand und spreizte Zeige- und Mittelfinger zum Victory-Zeichen. Dann zeigte er die Faust, wie Karl Liebknecht: Trotz alledem! Wir werden siegen!</p>
<p>Die geballte Faust &#8211; sie war immer eines der Markenzeichen Erich Honeckers. Als er sie mehr als drei Jahre zuvor, am Abend des 6. Oktober 1989 immer wieder reckte, um auf diese Weise Unter den Linden die FDJler bei ihrem Fackelzug zum 40. Jahrestag der DDR zu gr&#252;&#223;en, tat er es noch als »Sieger der Geschichte«. Doch da waren seine Tage als Generalsekret&#228;r des ZK der SED und Vorsitzender des Staatsrates der DDR bereits gez&#228;hlt. Das folgende Wochenende ging hin, und am Montag &#252;berreichte ihm Egon Krenz jene Erkl&#228;rung, die tags darauf in der Sitzung des Politb&#252;ros den Sturz Honeckers einleitete.</p>
<p>Zwar k&#228;mpfte der damals gerade 77 Jahre alt gewordene Saarl&#228;nder noch einmal mit allen Mitteln gegen die drohende Abl&#246;sung, aber zu desolat war die Lage im Lande, zu gewaltig der Strom der Fl&#252;chtenden, die mit Ungarn und der CSSR mittlerweile unerwartete »Transitl&#228;nder« nach der Bundesrepublik gefunden hatten, zu missmutig die Stimmung der Bleibenden, zu aussichtslos das Bem&#252;hen derer, die sich um eine dosierte Wende hin zu einem besseren Sozialismus bem&#252;hten. Zumindest mit Honecker und seiner k&#246;rperlich wie geistig vergreisten F&#252;hrung war an diesen Zust&#228;nden nichts mehr zu &#228;ndern. Eine Woche sp&#228;ter, am 18. Oktober, schlossen sich alle Politb&#252;romitglieder der von Ministerpr&#228;sident Willi Stoph eingebrachten R&#252;cktrittsaufforderung an: Erich Honecker musste gehen. Nun begann ein wahrer Golgathaweg f&#252;r ihn, der im Moabiter Gerichtssaal wohl auch noch nicht sein Ende hat.</p>
<p>Das 10. Plenum des ZK der SED am 8. November 1989 erkl&#228;rte ihn zum Hauptverantwortlichen f&#252;r die Misere der DDR, ein Parteiausschlussverfahren wurde eingeleitet und am 4. Dezember vollzogen. Vier Tage sp&#228;ter er&#246;ffnete der Generalstaatsanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs und Korruption. Am Tage zuvor hatte in Honeckers Wandlitzer Quartier eine Hausdurchsuchung stattgefunden, die allerdings nichts erbrachte.</p>
<p>Dennoch wurden am 15. Januar 1990 die Ermittlungen gegen Honecker auf Hochverrat ausgedehnt &#8211; ein Vorwurf, der aber schon bald wieder fallen gelassen werden musste. Er hatte aber zur Folge, dass man den Ex-Staatschef der DDR nach einer Krebsoperation an der rechten Niere am Abend des 28. Januar in seinem Krankenzimmer in der Charité faktisch unter Hausarrest stellte. Die ganze Nacht bewachten ihn zwei Kriminalbeamte, und am Morgen nahm man ihn fest und &#252;berf&#252;hrte ihn in die Haftanstalt Rummelsburg. Dort wurde er am 29. Januar vernommen. Am gleichen Tag teilte Generalstaatsanwalt Joseph vor der Volkskammer mit, die Ermittlungen st&#252;tzten sich »auf den eklatanten Bruch der Verfassung, der auf die Usurpation der Macht durch systematische Untergrabung der verfassungsm&#228;&#223;igen Ordnung gerichtet war.« Honecker wies diesen Vorwurf emp&#246;rt zur&#252;ck und konfontierte seine Vernehmer damit, dass er wegen der gleichen Beschuldigung bereits 1935 in Untersuchungshaft gesessen habe und schlie&#223;lich zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden sei. Das Berliner Stadtgericht gew&#228;hrte ihm schon einen Tag sp&#228;ter Haftverschonung, »weil der Gesundheitszustand des Beschuldigten einer Inhaftierung entgegensteht«. Er fand nun zeitweilig Asyl bei Pfarrer Uwe Holmer, dem Leiter der evangelischen Hoffnungstaler Anstalten in Lobetal nahe bei Berlin.</p>
<p>Jetzt ist die klassenk&#228;mpferische Faust ganz unten. Die Kirche, von Honecker das ganze Leben lang f&#252;r suspekt gehalten und daher &#8211; wenn auch zumeist nicht mit drakonischen Mitteln &#8211; bek&#228;mpft, war fast sein letzter Zufluchtsort. Doch es sollte noch schlimmer kommen. Am 23. M&#228;rz 1990 traf er in Lindow ein, wo die Modrow-Regierung ein G&#228;stehaus f&#252;r hochrangige Besucher unterhielt. Hier sollte er unterkommen, bis sich ihm vielleicht eine Wohnung vermitteln lie&#223;e. Doch die Honeckers blieben nur eine Nacht in dem brandenburgischen Dorf. Mit Trillerpfeifen und Topfdeckeln hatten ihnen dessen Bewohner und wohl auch einige rachedurstige Zugereiste sehr handgreiflich klargemacht, was sie von den Neu-Lindowern hielten. Fluchtartig kehrten die Honeckers am Tag darauf nach Lobetal zur&#252;ck, von wo Erich Honecker dann am 3. April ins sowjetische Milit&#228;rhospital in Beelitz eingeliefert wurde. Er f&#252;hlte sich vor seinen DDR-Mitb&#252;rgern nicht mehr sicher; auch den &#196;rzten traute er nicht, und was von der Justiz zu erwarten war, schien nach den bisherigen Erfahrungen ebenfalls zu ungewiss, als dass er sich ihrem Zugriff auszusetzen gedachte.</p>
<p>Die Anschuldigung des Hochverrats lie&#223; sich zwar nicht aufrechterhalten. Schon Honeckers Anw&#228;lte &#8211; damals neben Friedrich Wolff noch Wolfgang Vogel &#8211; wiesen darauf hin, dass nach DDR-Gesetz eine solche Anklage nicht haltbar w&#228;re; dies bekr&#228;ftigte sp&#228;ter auch der damalige Justizminister W&#252;nsche. Die ermittelnden Staatsanw&#228;lte ver&#228;nderten daraufhin aber ihre Sto&#223;richtung. Im M&#228;rz erkl&#228;rten sie zun&#228;chst, dass weder die Anschuldigung des Hochverrats noch die eines verfassungsfeindlichen Zusammenschlusses &#8211; zu dem sollten nach Erkenntnissen der Ankl&#228;ger au&#223;er Honecker auch Staatssicherheitsminister Mielke, der Wirtschaftschef im Politb&#252;ro, G&#252;nter Mittag, und der Mediendirigent Joachim Herrmann geh&#246;rt haben &#8211; beibehalten w&#252;rden. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, Lothar Reuther, zur Begr&#252;ndung: »Objektiv gesehen sind die Verfassungsbr&#252;che einer deformierten, stalinistisch gepr&#228;gten Vorstellung von der f&#252;hrenden Rolle der Partei in der sozialistischen Gesellschaft geschuldet. Sie sind deshalb nicht in erster Linie einzelnen Personen zuzuordnen, sondern dem System als Ganzem. . . Subjektiv handelten die Beschuldigten in einem fehlerhaften Verfassungsverst&#228;ndnis, das sie glauben lie&#223;, rechtm&#228;&#223;ig im Interesse ihrer Sache zu handeln.«</p>
<p>Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte gegen Honecker zum einen weiter hinsichtlich des »Vertrauensmissbrauchs« und der durch ihn verursachten &#246;konomischen Sch&#228;den und wandte sich zugleich im Sommer 1990 dem Schie&#223;befehl zu. Am 8. August wurde das Ermittlungsverfahren gegen Honecker ausgedehnt: »Durch die Anwendung von Schusswaffen, durch Explosion von Minen und die Ausl&#246;sung von Selbstschussanlagen wurde eine erhebliche Anzahl von Personen get&#246;tet oder verletzt. Der Beschuldigte steht daher im Verdacht, sich der Anstiftung zum mehrfachen Mord und zur vors&#228;tzlichen K&#246;rperverletzung schuldig gemacht zu haben.« Zwei Tage sp&#228;ter wollte ihn der ermittelnde Staatsanwalt in Beelitz vernehmen, doch Honecker erkl&#228;rte nun unmissverst&#228;ndlich, »dass ich jede weitere Einlassung in dem gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren so lange ablehne, wie es unter F&#252;hrung des Generalstaatsanwalts der DDR betrieben wird.«</p>
<p>Die Anklagebeh&#246;rde aber bestand nur noch wenige Wochen; mit der deutschen Vereinigung ging Anfang Oktober 1990 die Kompetenz f&#252;r Ermittlungen gegen Erich Honecker an die nunmehr vereinte Berliner &#8211; faktisch also die bisherige Westberliner &#8211; Staatsanwaltschaft &#252;ber. Auf deren Veranlassung erlie&#223; das Amtsgericht Tiergarten am 30. November wegen mehrfacher Anstiftung zum Totschlag Haftbefehl, der jedoch nicht vollstreckt werden konnte, denn noch immer sa&#223; der Beschuldigte im Milit&#228;rhospital Beelitz, zu dem deutsche Beh&#246;rden keinen Zugang hatten. Ein Tauziehen zwischen den deutschen Beh&#246;rden &#8211; bereits im Juni 1990 hatte auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen Honecker zu ermitteln begonnen, weil sie ihn wegen der Aufnahme von RAF-Terroristen in der DDR der Strafvereitelung verd&#228;chtigte &#8211; und sowjetischen Stellen setzte ein und spitzte sich immer weiter zu.</p>
<p>Ende Februar 1991 erkl&#228;rte schlie&#223;lich der Generalbundesanwalt, er betrachte Beelitz nicht als exterritoriales Gebiet &#8211; was immer das hei&#223;en sollte. Und am 6. M&#228;rz best&#228;tigte das Berliner Kammergericht den Haftbefehl gegen Erich Honecker, worauf Justizsenatorin Jutta Limbach ihre Forderung nach &#220;berstellung des strafrechtlich Verfolgten nach Moabit verst&#228;rkte. Die Lage schien prek&#228;r zu werden, und es folgte jene »Nacht- und Nebelaktion«, so der damalige Bundesjustizminister Kinkel, mit der das Ehepaar Honecker am 13. M&#228;rz 1991 klammheimlich in die Sowjetunion ausgeflogen wurde.</p>
<p>Die Umst&#228;nde dieses Coups sind bis heute ungekl&#228;rt. Nicht wenige Beobachter vermuteten, dass der Bundesregierung wegen der Unw&#228;gbarkeit eines Prozesses gegen den Ex-Staatsratsvorsitzenden der DDR dessen Verschwinden in Richtung Osten durchaus recht war, und der »Republikfl&#252;chtling« selbst fragte w&#228;hrend des Prozesses m&#246;glicherweise nicht ohne Grund: »Warum lie&#223; mich der Bundeskanzler erst nach Moskau fliegen, um dann Moskau und Chile unter Druck zu setzen . . . ?« Kohl schient vom Abflug Honeckers tats&#228;chlich gewusst zu haben; nicht nur der Freudsche Versprecher in der Bundestagsdebatte jenes 13. M&#228;rz, als der Kanzler Oppositionsf&#252;hrer Vogel unvermittelt mit »Herr Kollege Honecker« ansprach, ist daf&#252;r Indiz.</p>
<p>Nun aber &#8211; nach der ersten Phase wirklichen oder gespielten Erschreckens &#252;ber Honeckers Abgang, die aber immerhin bis zum August 1991 dauerte, jenem Monat also, in dem sich infolge des Putsches gegen Michail Gorbatschow die Machtverh&#228;ltnisse in Moskau gravierend &#228;nderten -, nun aber wurde Bonn mobil und hatte pl&#246;tzlich auch bessere Karten. Der neue starke Mann im Kreml, Russlands Pr&#228;sident Boris Jelzin, sah im Unterschied zu seinem Vorg&#228;nger keinerlei Veranlassung zur R&#252;cksichtnahme auf Honecker. Er mag vielmehr den Wert des von der deutschen Justiz Angeforderten f&#252;r die Durchsetzung diverser russischer W&#252;nsche an die Bundesrepublik erkannt haben. Hatte schon Gorbatschow weder den Asylwunsch des einstmals f&#252;hrenden Repr&#228;sentanten des engsten Verb&#252;ndeten der UdSSR erh&#246;rt noch dessen Ausreise in das &#8211; absehbar &#8211; sichere Nordkorea genehmigt, so gab Jelzin im Oktober zu erkennen, dass Honecker bald nach Deutschland ausgewiesen werden k&#246;nnte.</p>
<p>Honecker nahm den Kampf auf &#8211; mit den unzul&#228;nglichen Mitteln, die ihm in Moskau verblieben waren. In einem Fernseh-Interview, das am 10. Oktober in Deutschland ausgestrahlt wurde, reckte er noch einmal die Faust und k&#252;ndigte sogar seine R&#252;ckkehr an: »Ich selbst beabsichtige nat&#252;rlich, nach Deutschland zur&#252;ckzukehren. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass dieser ungesetzliche Haftbefehl wegen der Ihnen bekannten Gr&#252;nde aufgehoben wird. Denn ich habe nicht die Absicht, den Racheengeln mich zur Verf&#252;gung zu stellen . . .« Ein Vierteljahr zuvor war er sich noch sicher gewesen, dass er in Moskau Asyl erhalten habe, was jedoch die neue russische Regierung nicht mehr best&#228;tigen mochte. Im Gegenteil, am 16. November verf&#252;gte sie formell die Ausweisung, die der Gejagte zwei Tage sp&#228;ter mit einem weiteren Asylantrag zu kontern versuchte. Doch am 9. Dezember forderte ihn die russische Regierung endg&#252;ltig auf, das Land binnen drei Tagen zu verlassen.</p>
<p>Diesem Ultimatum folgte am 11. Dezember 1991 die Flucht der Honeckers in die chilenische Botschaft.</p>
<p>Aus dem Republikfl&#252;chtling wurde so auch der letzte deutsche »Botschaftsfl&#252;chtling«. Das, was Tausenden seiner Landsleute im Sommer und Herbst 1989 als letzte Rettung vor dem ungeliebten DDR-Staat erschienen war &#8211; die Zuflucht in Botschaften anderer Staaten, bedeutete jetzt f&#252;r ihn ebenfalls die ultima ratio, das einzig sichere Refugium vor dem Zugriff des nun seinerseits au&#223;erordentlich ungeliebten Deutschland. Nunmehr begann sich das diplomatische Karussell erst recht zu drehen. Nordkorea signalisierte Aufnahmebereitschaft, aber dorthin wollten die Honeckers nicht mehr. Ehefrau Margot hatte im Oktober ihre Tochter in Chile besucht und dort offensichtlich Quartier f&#252;r den gemeinsamen Lebensabend gemacht. Chile aber stand wie Russland unter deutschem Druck: Die Bundesregierung wollte unbedingt allen weiteren Ger&#252;chten, sie w&#228;re froh, w&#252;rde sie Honeckers letztlich doch nicht habhaft, vorbeugen. Energisch verlangte sie die Auslieferung Honeckers und aktivierte dazu alle diplomatischen Kan&#228;le. Der damalige Justiz- und sp&#228;tere Au&#223;enminister Klaus Kinkel im nachhinein: »Wir haben pausenlos gedr&#252;ckt!«</p>
<p>In Chile aber, wo viele fr&#252;here Exilanten, die in der DDR gro&#223;z&#252;gige Aufnahme gefunden hatten, nach dem Sturz der Pinochet-Diktatur &#252;ber betr&#228;chtlichen Einfluss verf&#252;gten, war die Bereitschaft, Honecker der deutschen Justiz auszuliefern, nur gering. Die Regierung in Santiago fand immer neue Begr&#252;ndungen, um den Verbleib des fr&#252;heren G&#246;nners in der Moskauer Botschaft zu verl&#228;ngern und lie&#223; Mitte Februar 1992 schlie&#223;lich sogar die Bereitschaft erkennen, ihm die Reise zu seiner Tochter zu erm&#246;glichen &#8211; vor allem, nachdem eine b&#246;sartige Krebserkrankung diagnostiziert worden war.</p>
<p>Gerade diese Diagnose aber d&#252;rfte Honecker letztlich zum Verh&#228;ngnis geworden sein. Er ersuchte um Aufnahme in einem Moskauer Krankenhaus, um sie zu verifizieren &#8211; sicher in der Hoffnung, dann eine stichhaltige Begr&#252;ndung f&#252;r die Ausreise nach Chile zu haben. Gleichzeitig verlangte er Garantien f&#252;r eine ungehinderte R&#252;ckkehr in die Obhut des chilenischen Botschafters Clodomiro Almeyda, eines alten Freundes aus dessen Exiltagen in der DDR. &#220;berraschend stimmte Bonn zu, und vom 24. Februar an wurde Honecker &#252;ber eine Woche lang im Moskauer Botkin-Krankenhaus untersucht. Das offiziell mitgeteilte Resultat verbl&#252;ffte und verbesserte die Aussichten der Bundesregierung, die Auslieferung des »eingebildeten Kranken« doch noch zu erreichen, denn es besagte: Kein Krebs, derartige Bef&#252;rchtungen seien nicht zu belegen.</p>
<p>Wie man heute wei&#223;, eine eklatante Fehldiagnose. Nur Unf&#228;higkeit? Oder welches politische Kalk&#252;l spielte bei dem mit, was man als &#228;rztlichen Befund ausgab?</p>
<p>Dennoch blieb man in Chile zur&#252;ckhaltend, verlangte nun nach einer Anklageschrift, die die Vorw&#252;rfe gegen Honecker pr&#228;zise beschreibt. Jutta Limbach feuerte fortan ihre Staatsanw&#228;lte an, das Papier schnellstm&#246;glich vorzulegen. Diese hatten bereits im Dezember 1990 mit ihren Recherchen begonnen und Honecker zun&#228;chst Mitt&#228;terschaft in vier F&#228;llen vollendeten und versuchten Totschlags vorgeworfen. Das Kammergericht reduzierte diesen Vorwurf in Reaktion auf eine Haftbeschwerde von Honeckers Anw&#228;lten auf Anstiftung zu vollendetem und versuchtem Totschlag, doch die Anklagebeh&#246;rde erweiterte erst die Zahl der F&#228;lle und kehrte dann zur Anschuldigung der T&#228;terschaft zur&#252;ck.</p>
<p>Sie st&#252;tzte sich dabei besonders auf ein Protokoll des Nationalen Verteidigungsrates vom 3. Mai 1974, in dem nach damaliger Erkenntnis der »Schie&#223;befehl« formuliert sein sollte &#8211; und zwar durch jenen heute immer wieder zitierten und Honecker zugeschriebenen Satz: »Nach wie vor muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe r&#252;cksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen.« Bald stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei diesem angeblichen Protokoll um eine inoffizielle Niederschrift des Sekret&#228;rs des Verteidigungsrates und heutigen Mitangeklagten Honeckers, Fritz Streletz, handelte, die dieser f&#252;r seinen abwesenden Verteidigungsminister, damals Heinz Hoffmann, angefertigt hatte. Das offizielle Protokoll der 45. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates, das Honecker abgezeichnet hatte, enthielt diesen Satz nicht. Dort wurde lediglich sehr allgemein verlangt, »die Grenzsicherung durch die Verallgemeinerung und zielstrebige Durchsetzung der wirksamsten Methoden des Einsatzes der Kr&#228;fte und Mittel der Grenztruppen der DDR in der Grenzsicherung . . . weiter zu stabilisieren.«</p>
<p>Das reichte offensichtlich zum Beweis des »Schie&#223;befehls« nicht aus. Daher entschied sich die Staatsanwaltschaft zu einer wahren Flei&#223;arbeit: Das gesamte Grenzregime der DDR wurde anhand der entsprechenden Befehle und Weisungen sowie durch l&#252;ckenlose Dokumentation der Sitzungen des Nationalen Verteidigungsrates durchleuchtet und zur Grundlage der Anklage gemacht. Einer der Ermittler, der Generalstaatsanwalt beim Berliner Kammergericht, Dieter Neumann, sprach denn auch davon, dass sich die Anklage nicht auf einen einzelnen Schie&#223;befehl Honeckers st&#252;tze, sondern auf eine Vielzahl seiner &#196;u&#223;erungen, mit denen er zum Ausdruck gebracht habe, dass an der Grenze auf Fl&#252;chtlinge geschossen werden sollte.</p>
<p>Am 14. Mai 1992 lag schlie&#223;lich die Anklageschrift vor. Auf 783 Seiten formulierten die Anklageverfasser, die Oberstaatsanw&#228;lte Herwig Gro&#223;mann, Bernhard Jahntz und Franz Br&#252;ner sowie Staatsanwalt Dr. Joachim Riedel und als Kopf des Ganzen der Leiter der Arbeitsgruppe Regierungskriminalit&#228;t, Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Schaefgen, was ihre Beh&#246;rde den urspr&#252;nglich sechs Angeklagten &#8211; neben Erich Honecker der langj&#228;hrige DDR-Ministerpr&#228;sident Willi Stoph, der Minister f&#252;r Staatssicherheit, Erich Mielke, der DDR-Verteidigungsminister Heinz Ke&#223;ler, sein Stellvertreter und Sekret&#228;r des Nationalen Verteidigungsrates, Fritz Streletz, und der SED-Bezirkssekret&#228;r Hans Albrecht in seiner Eigenschaft als Verteidigungsrats-Mitglied &#8211; vorwirft. Unter dem Aktenzeichen 2 Js 26/90 wurden sie »angeklagt, in Berlin, Strausberg und im ehemaligen Grenzgebiet um Berlin und an der ehemaligen Grenze zur Bundesrepublik Deutschland</p>
<p>die Angeschuldigten Honecker, Mielke und Stoph vom 12. August 1961 bis zum 5. Februar 1989 durch 68 selbst&#228;ndige Handlungen,</p>
<p>der Angeschuldigte Ke&#223;ler vom 23. Oktober 1969 bis zum 5. Februar 1989 durch 34 selbst&#228;ndige Handlungen,</p>
<p>die Angeschuldigten Streletz und Albrecht vom 14. Juli 1972 bis zum 5. Februar 1989 durch 26 selbst&#228;ndige Handlungen</p>
<p>gemeinschaftlich einen Menschen get&#246;tet zu haben, ohne M&#246;rder zu sein bzw. eine solche Tat versucht zu haben.« Dies ist die juristische Umschreibung f&#252;r Totschlag.</p>
<p>Die Anklageschrift lag jetzt zwar vor, doch Honecker war noch immer in Moskau und machte keinerlei Anstalten zur R&#252;ckkehr. Zwischen Bonn, Santiago und der russischen Hauptstadt begann nun ein z&#228;hes diplomatisches Tauziehen, in dem der Schw&#228;chste &#8211; und das waren zweifellos die auf deutsches Wohlwollen und materielle Hilfe angewiesenen Chilenen &#8211; unterlag. Die Regierung des Andenlandes versagte Honecker das weitere Gastrecht, verzichtete jedoch darauf, ihn gewaltsam aus der Residenz ihres Botschafters zu entfernen. Die Berliner Staatsanwaltschaft reichte einen weitere Haftbefehl wegen Vertrauensmissbrauch und Untreue nach, berichtete &#252;ber Ermittlungen zur Rechtsbeugung, vor allem bei der Verfolgung von ausreisewilligen DDR-B&#252;rgern, und zur Anstiftung zum Totschlag wegen vermuteter Veranlassung von Todesurteilen gegen Spione. Die Schlinge um Honeckers Hals zog sich langsam, aber sicher zu.</p>
<p>Dennoch gab er den Kampf nicht auf. Wieder meldete er sich aus Moskau zu Wort, und wieder trug er eine k&#228;mpferische Pose zur Schau. In einer schmalen Brosch&#252;re mit dem Aufmerksamkeit heischenden Titel »Erich Honecker zu dramatischen Ereignissen« legte er seine Sicht der Dinge, die sich in den vergangenen drei Jahren entwickelt hatten, dar. Er mag bereits geahnt haben, dass er der Auseinandersetzung mit der deutschen Justiz nicht mehr werde ausweichen k&#246;nnen, denn seine Schrift lie&#223; Trotz und Unnachgiebigkeit erkennen. Er wollte sich nicht beugen, wenn denn schon seine Auslieferung an die »Siegerjustiz« beschlossene Sache war.</p>
<p>Und so verlie&#223; er am 29. Juli 1992 auch die chilenische Botschaft in Moskau mit hocherhobenem Kopf und gereckter Faust. Am 232. Tag seines Exils in der vormaligen Sowjetunion erhielt er am Morgen vom Sonderbotschafter Chiles, James Holger, den Ausweisungsbeschluss, in dem dieser sich auf eine Entscheidung der russischen Regierung berief. Gleichzeitig gestattete der neue Abgesandte Santiagos in Moskau, dass russische Sicherheitsbeamte durch ihre schweigsame Anwesenheit die Entscheidung nachdr&#252;cklich best&#228;tigen. Ohne Gewaltanwendung, aber mit unmissverst&#228;ndlicher Entschlossenheit, die Erich Honecker kaum Zeit lie&#223;, seine wenigen Sachen zu packen, wurde er aus dem Botschaftsgeb&#228;ude hinauskomplimentiert. In rasendem Tempo ging die Fahrt zum Flughafen, begleitet von einer entfesselten Journalistenmeute, die sich mit den Begleitfahrzeugen der Sicherheitskr&#228;fte wahre Rennfahrten lieferte. Ein Polizeiauto &#252;berschlug sich, doch Honecker gelangte schlie&#223;lich in die f&#252;r ihn reservierte Maschine nach Tegel, wo er am gleichen Abend eintraf und unmittelbar darauf im Untersuchungsgef&#228;ngnis Moabit Quartier nehmen musste. Der seit M&#228;rz 1992 von Justizsenatorin Limbach als »Geheime Kommandosache« gehandelte Einsatzplan f&#252;r die R&#252;ckkehr des Ex-DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker war in die Tat umgesetzt.</p>
<p>Am Tag darauf wurden Honecker die beiden Haftbefehle wegen Totschlags und Amtsmissbrauchs verlesen, eine Woche sp&#228;ter die Haft bei einem Pr&#252;fungstermin best&#228;tigt &#8211; und dabei blieb es trotz zahlreicher &#228;rztlicher Untersuchungen und einer bald keinerlei Grenzen mehr kennenden Diskussion um Honeckers Krankheiten, insbesondere den Krebsbefall seiner Leber. Am 15. August bereits stand fest, dass das Moskauer Gutachten falsch war; die &#196;rzte konstatierten dennoch Haft- und Verhandlungsf&#228;higkeit. Die Vorbereitungen auf den Prozess liefen nun auf Hochtouren, ein Wettlauf zwischen der 27. Gro&#223;en Strafkammer des Berliner Landgerichts und dem t&#252;ckischen Karzinom hatte eingesetzt: Wer w&#252;rde Honecker letztlich bekommen?</p>
<p>Dem gerade 80 Jahre alt gewordenen, einst nahezu unumschr&#228;nkten Herrscher &#252;ber 16 Millionen DDR-B&#252;rger schient das nun fast gleichg&#252;ltig. dass er nach Moabit zur&#252;ckgekehrt war und erneut b&#252;rgerlichen Ankl&#228;gern und einem ebensolchen Gericht unterworfen wurde, stellte sich ihm als Logik der Geschichte dar. »Meine Situation in diesem Prozess«, sagte er in seiner Erkl&#228;rung Anfang Dezember, »ist nicht ungew&#246;hnlich. Der deutsche Rechtsstaat hat schon Karl Marx, August Bebel, Karl Liebknecht und viele andere Sozialisten und Kommunisten angeklagt und verurteilt. . . Es ist seit ca. 190 Jahren immer die gleiche Willk&#252;r. Der Rechtsstaat BRD ist kein Staat des Rechts, sondern ein Staat der Rechten.« 1935 hatte er hier schon einmal in Untersuchungshaft gesessen, war hier vernommen worden, ehe ihn der Volksgerichtshof zwei Jahre sp&#228;ter verurteilte. In Moabit waren 1906 Wilhelm Voigt, der »Hauptmann von K&#246;penick«, 1921 der Anarchist Max Hoelz, 1942 der Domprobst Bernhard Lichtenberg verurteilt wurden, hier erhielten 1919 die M&#246;rder von Liebknecht und Luxemburg ebenso niedrige Strafen wie nach 1945 belastete Nazijuristen. Konnte Honecker etwas anderes als »Klassenjustiz« auch in seinem Falle erwarten?</p>
<p>Neun Tage vor den anvisierten Prozessbeginn, beim letzten Haftpr&#252;fungstermin am 3. November, konfrontierte Honecker den Vorsitzenden Richter Hansgeorg Br&#228;utigam mit seiner Sicht auf das Verfahren. »Das geht ja hier strenger zu als beim Volksgerichtshof«, sagte er, als ihm der Richter das Gespr&#228;ch mit dem Mitangeklagten und langj&#228;hrigen Vertrauten Erich Mielke untersagte. Und als die Fortdauer der Haft beschlossen wurde: »Sie wollen mich als Todeskandidaten vorf&#252;hren.«</p>
<p>Genau zwei Monate w&#228;hrte der Kampf zwischen dem Gericht und seinem Hauptangeklagten. Er ersch&#246;pfte sich &#8211; was Honecker betraf &#8211; fast in Verfahrensfragen. Nahezu vier Wochen lang, bis zum 6. Verhandlungstag, kam der Beschuldigte kaum zu Wort. Richter Br&#228;utigam hatte allenfalls Gelegenheit zu fragen, wie es ihm gehe, ob er noch k&#246;nne, wann eine Pause g&#252;nstig w&#228;re. Dann hauchte Honecker etwas, und es folgte eine mehr oder minder lange Unterbrechung. Aus dem Zuschauerraum rief vielleicht jemand nach einem Sofa; f&#252;r Honeckers Anw&#228;lte bedeuteten solche Schw&#228;cheanf&#228;lle jedoch stets die Bekr&#228;ftigung ihrer Antr&#228;ge auf Haftverschonung und Verfahrenseinstellung. Am 3. Dezember dann nahm der Hauptangeklagte alle seine Kr&#228;fte zusammen und sprach eineinhalb Stunden lang vor Gericht, auch diese Rede von einer Pause unterbrochen. Weitere Einlassungen lehnte er ab, und der folgende Prozessverlauf hatte mit ihm nur noch zu tun, soweit es um seine Leber und ihren Krebsbefall ging &#8211; das allerdings ausgiebig.</p>
<p>Denn Honeckers Krankheit gab ihm schlie&#223;lich seine Freiheit zur&#252;ck. Der bereits stark umstrittene, kurz vor Weihnachten getroffene Entscheid, trotz der gesundheitlichen Bedenken weiterzuverhandeln, war schon Anfang Januar nicht mehr haltbar. Der Chefarzt des Krankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten, Rex, hatte einen Brief an die 27. Gro&#223;e Strafkammer geschickt, in dem er »eine unverkennbar akzentuierte Verschlechterung« in Honeckers Befinden feststellte. »Unbeeinflussbare Entkr&#228;ftung uns Auszehrung sowie sich steigernde, schmerzmittelbed&#252;rftige Beschwerden« seien die sich »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzeichnenden Etappen auf dem Weg zum Tod«. Honeckers Anw&#228;lte nannten das zweiseitige Schreiben ein ersch&#252;tterndes Dokument. Ihre Antr&#228;ge fanden zwar noch immer nicht Geh&#246;r, aber mittlerweile war der Vorsitzende Richter Hansgeorg Br&#228;utigam wegen Befangenheit abgelehnt worden; an seiner Stelle amtierte der bisherige Erste Beisitzer Hans Bo&#223;. Er trennte das Verfahren gegen Honecker am 7. Januar 1993 ab und reagierte f&#252;nf Tage sp&#228;ter auf eine inzwischen getroffene Entscheidung des von den Verteidigern angerufenen Berliner Verfassungsgerichts mit folgendem Beschluss: »1. Das Verfahren gegen den Angeklagten Honecker wird wegen Eilbed&#252;rftigkeit au&#223;erhalb der Hauptverhandlung auf Kosten der Landeskasse eingestellt . . . 2. Der Haftbefehl der Kammer vom 11. Oktober 1992 wird bez&#252;glich des Angeklagten Honecker aufgehoben. Eine Entsch&#228;digung f&#252;r die erlittene Untersuchungshaft ist . . . ausgeschlossen, da sich der Angeklagte durch Aufenthalt im Ausland dem Strafverfahren vors&#228;tzlich entzogen hat.« Auch einen mittlerweile ergangenen zweiten Haftbefehl &#8211; wegen Untreue und Vertrauensmissbrauchs &#8211; kassierte die zust&#228;ndige 14. Strafkammer. Erich Honecker war am 13. Januar 1993 wieder ein freier Mann; seiner Ausreise nach Chile stand nichts mehr im Wege. Er z&#246;gerte nicht, denn der »Klassenjustiz« war aus seiner Sicht auch jetzt noch nicht zu trauen. Noch am gleichen Tag verlie&#223; er Berlin und flog via Frankfurt/Main und Sao Paulo seiner letzten Lebensetappe entgegen.<img src="http://www.blogsgesang.de/wp-admin/" border="0" alt="" width="1" height="1" /></p>
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