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	<title>blogsgesang.de &#187; Widmaier</title>
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	<description>Blog zu Politik, Zeitgeschichte, Kultur und Welt-Anschauung von Peter Richter (pri) und Rudolf Hempel (rhe)</description>
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		<title>Vor 20 Jahren – Die Hinterlassenschaft der DDR-Spionage macht Probleme</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 15:21:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>oberblogsaenger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute vor 20 Jahren, am 8. Februar, wollte das Ministerium f&#252;r Staatssicherheit der DDR seinen 40. Geburtstag &#8211; wie immer mit gro&#223;em Pomp &#8211; begehen. Es erlebte zwar diesen Tag noch, wenn auch inzwischen umbenannt, aber zum Feiern war kein Anlass. Denn der Geheimdienst befand sich bereits in Abwickllung. Das traf auch auf seinen Spionagedienst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute vor 20 Jahren, am 8. Februar, wollte das <a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/164516.eine-vergangenheit-die-nie-vergeht.html" target="_blank">Ministerium f&#252;r Staatssicherheit der DDR seinen 40. Geburtstag</a><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/d7b9621a2af741f8b68bb820e2281a5d" alt="" width="1" height="1" /> &#8211; wie immer mit gro&#223;em Pomp &#8211; begehen. Es erlebte zwar diesen Tag noch, wenn auch inzwischen umbenannt, aber zum Feiern war kein Anlass. <span id="more-1477"></span>Denn der Geheimdienst befand sich bereits in Abwickllung. Das traf auch auf seinen Spionagedienst zu, die Hauptverwaltung Aufkl&#228;rung. Sie hatte zwar lange gehofft, in einer reformierten DDR, wie in jedem Staat, ihren Platz zu haben, doch Anfang 1990 zeichnete sich immer st&#228;rker die kommende Vereinigung der beiden deutschen Staaten ab &#8211; und wer Realist war, wusste, dass diese Entwicklung auch die Geschichte der DDR-Aufkl&#228;rung besiegeln w&#252;rde.</p>
<p>Das zu begreifen, war das eine, die DDR-Spionage jedoch m&#246;glichst r&#252;ckstands- und f&#252;r ihrer Tausenden Mitarbeiter inner- und au&#223;erhalb der DDR auch folgenlos aus der Welt zu schaffen, war das andere. Das nat&#252;rlich nicht gelang. Jahrerlang waren politische, juristische uznd andere Gremien besch&#228;ftigt, die Hinterlassenschaft der DDR-Spionage zu bew&#228;ltigen; dass dabei vielf&#228;ltige ideologische, materielle und auch mentale Aspekte eine Rolle spielten, erleichterte die Angelegenheit nicht.</p>
<p>Einen gewiss begrenzten Einblick in diese Vorg&#228;nge vor 20 Jahren gibt folgender Text, der 1992 in dem Buch »Wolfs West-Spione. Ein Insider-Report« ver&#246;ffentlicht wurde. Zwar ist heute das damalige Geschehen gr&#252;ndlicher erforscht; dennoch kann diese alte Darstellung neben ihrem dokumentarischen Teil einiges zur seinerzeitigen Atmosph&#228;re am Ende einer Epoche aussagen; aktuelle Entwickjlungen werden einigen F&#228;llen durch entsprechende Links angezeigt.</p>
<h3>Die vertrackte Hinterlassenschaft der DDR-Spionage</h3>
<p><img class="alignright size-medium wp-image-1481" title="Westspione" src="http://www.blogsgesang.de/wp-content/uploads/2010/02/Westspione-199x300.GIF" alt="Westspione" width="199" height="300" />»Kluge« &#8211; so stellte sich der grobknochige Mann an jenem nasskalten Sp&#228;twintertag am Potsdamer Platz vor, und er kam sogleich zur Sache. Gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig fragte er sein Gegen&#252;ber aus, wollte die Namen von DDR-Spionen in der Bundesrepublik wissen, forschte nach den verbliebenen Strukturen der HVA, nach etwaigen Kontakten zum sowjetischen KGB. Er war ein Abwehrmann des Verfassungsschutzes – beauftragt, einem Offizier der sich in Aufl&#246;sung befindlichen Hauptverwaltung Aufkl&#228;rung des MfS, der dem einstigen Gegner ein vorsichtiges Angebot zu Kooperation gemacht hatte, auf den Zahn zu f&#252;hlen und so viel wie m&#246;glich aus ihm herauszuholen. Das Bundesamt f&#252;r Verfassungsschutz – in der jahrzehntelangen Auseinanderesetzung mit der HVA nicht eben erfolgreich – gedachte die nun entstandene desolate Situation des DDR-Spionagedienstes zu nutzen, um einige sp&#228;te Siege zu erringen.</p>
<p>Aber jener »Kluge« hatte mit seinem Gespr&#228;chspartner weitaus mehr gemein, als man angesichts dieser Zielstellung vermuten k&#246;nnte. Er hie&#223; n&#228;mlich mit b&#252;rgerlichem Namen Klaus Kuron un d war &#8230; Mitarbeiter der BfV-Abteilung IV, zust&#228;ndig f&#252;r die F&#252;hrung von Doppelagenten, der bereits seit acht Jahren f&#252;r die HVA spionierte. Seine Stellung im Amt hatte ihm jetzt diese Aufgabe beschert, denn er war nat&#252;rlich pr&#228;destiniert f&#252;r die Betreuung der &#220;berl&#228;ufer aus der HVA. So redete er nicht lange drumherum, bot stattdessen »Kopfgelder« f&#252;r jede wichtige Quelle in f&#252;nfstelligen D-Mark-Betr&#228;gen. Er war eben ein Profi, der seinen Job verstand.</p>
<p>Hernach jedoch landeten seine Berichte nicht nur auf dem Schreibtisch seines Chefs in K&#246;ln, sondern noch bis weit ins Jahr 1990 hinein ebenfalls in Ostberliner Amtsstuben, konkret denen des HVA-Chefaufl&#246;sers Bernd Fischer und seiner Leute.</p>
<p>Seit dem Herbst 1989 war jedoch auch f&#252;r Klaus Kuron eine Wende eingetreten. Pl&#246;tzlich waren – wenn auch ohne eigenes Zutun – seine eigentlichen Dienstherren die Sieger, und sein Nebenjob stellte eine t&#246;dliche Gefahr dar.</p>
<p>Das Beispiel zeigt, wie vielf&#228;ltig und kompliziert die Hinterlassenschaft war, die nach dem Ende der HVA zur&#252;ckblieb. Auf der einen Seite Tausende Mitarbeiter in der Berliner Zentrale und ihren zahlreichen Au&#223;enstellen, in den Bezirksverwaltungen, wo jeweils die Abteilung XV f&#252;r die Spionage zust&#228;ndig war, und auch in den Kreisdienststellen. Andererseits eine bislang unbekannte Zahl von Aufkl&#228;rern und Sp&#228;hern im Operationsgebiet, dessen Schwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland lag, das sich aber allm&#228;hlich auf beinahe die ganze Welt ausgedehnt hatte.. Da es f&#252;r diese Personen keine zentrale Registratur gab, sondern jede Abteilung sie selbst&#228;ndig f&#252;hrte, wird ihre Zahl auch im nachhinein nicht mehr zu ermitteln sein.</p>
<p>Von den hauptamtlichen Mitarbeitern waren bis Mitte Januar erst etwas mehr als 15 Prozent entlassen, zum Teil auf eigenen Wunsch, zum Teil, um den immer dr&#228;ngenderen Forderungen nach Reduzierung des Personalbestandes Rechnung zu tragen. Was aber sollte mit den vielen Tausenden von inoffiziellen Mitarbeitern in der BRD, im Ausland und nicht zuletzt in der DDR geschehen?</p>
<p>Von den toten Gegenst&#228;nden hatte man sich noch relativ leicht trennen k&#246;nnen. Neben dem weitl&#228;ufigen Geb&#228;ude an der Ecke Frankfurter Allee/Ruschestra&#223;e verf&#252;gte die HVA allein in Berlin &#252;ber Hunderte Objekte verschiedenster Art, nicht gerechnet die etwa gleiche Zahl von »konspirativen Wohnungen«, in denen sich die F&#252;hrungsoffiziere mit ihren IM trafen und wo immer wieder die Verwandlung eines unauff&#228;lligen DDR-B&#252;rgers in einen »K&#228;mpfer an der unsichtbaren Front«, also einen Instrukteur, einen Werber, einen Kurier im weitl&#228;ufigen Operationsgebiet stattfand. Neben diesen Wohnungen, &#252;berall im Stadtgebiet verstreut, existierten etliche Villen im Berliner Umland, meist komfortabel ausgebaut, in denen h&#228;ufig Treffen mit den Quellen aus dem Operationsgebiet stattfanden, die nicht selten in Feiern endeten. Solche Objekte konnte man in Karolinenhof und Schildow, in Wandlitz und Zeuthen finden. Schlie&#223;lich hatten sich der Leiter der HVA, seine Stellvertreter und einige besonders ehrgeizige Abteilungsleiter exquisite H&#228;user in attraktiven Gegenden der DDR, zum Beispiel auf dem Wei&#223;en Hirsch in Dresden, in Radebeul, Saalburg und anderswo, ausbauen lassen. Hier empfingen sie Kundschafter oder hielten Beratungen mit ihren Kollegen aus dem Ausland ab.</p>
<p>Zur Ausstattung der HVA geh&#246;rten auch 700 Kraftfahrzeuge, davon 400 bis 500 Pkw, eine im Aufbau befindliche Computeranlage im Stadtbezirk Hohensch&#246;nhausen, ein gro&#223;es Fotolabor, technische Werkst&#228;tten zur Herstellung falscher Papiere, von »Containern« zum Materialtransport und anderer Spionagewerkzeuge. Sie verf&#252;gte &#252;ber Ferieneinrichtungen in und um Berlin sowie in allen Bezirken der DDR, die in der Regel zugleich als Ausweichobjekte f&#252;r den Ernstfall eines Krieges dienen sollten.</p>
<p>Vor allein aber befanden sich in der HVA ungeheuere Aktenbest&#228;nde. Sie setzten sich aus den &#252;ber fast vierzig Jahre beschafften Informationen, den Angaben &#252;ber Personen und Objekte und den zahlreichen Weisungen und administrativen Papieren zusammen, die in solch einem b&#252;rokratischen Apparat anfallen. Die Mehrzahl der Informationen war bereits in den Jahren zuvor auf Mikrofiches verfilmt worden; ihr Volumen hielt sich in Grenzen. In den Panzerschr&#228;nken der von der HVA-Mitarbeitern verlassenen Dienstr&#228;ume befand sich aber soviel Material, dass damit sp&#228;ter etwa 100..LKW beladen, werden konnten.</p>
<p>Ende Januar und den ganzen Februar 1990 &#252;ber sammelten mit Zustimmung des B&#252;rgerkomitees kleine Gruppen von HVA-Mitarbeitern das gesamte Schriftgut und konzentrierten es in wenigen R&#228;umen. Gleichzeitig begann die Vernichtung, wobei davon auszugehen ist, dass zuerst besonders brisante Akten in den Rei&#223;wolf kamen. Dazu geh&#246;rten die Unterlagen &#252;ber Spione im Operationsgebiet, dazu geh&#246;rten Weisungen und Befehle, aus denen auf Schwerpunkt-Standorte geschlossen werden konnte, dazu geh&#246;rten aber auch all jene Papiere, die Aufschluss &#252;ber die Zusammenarbeit von Aufkl&#228;rung und Abwehr gaben. Den ganzen Tag &#252;ber – und auch nachts bei verdunkelten Fenstern – wurde das Papier zerschnipselt, verkollert, in S&#228;cken eingelagert. Der Abtransport war damals noch nicht m&#246;glich, so dass schlie&#223;lich die Papiers&#228;cke bis zur Decke stapelten. Die Mikrofiches wurden verbrannt. Als weitaus schwieriger erwies sich, die personellen Probleme zu l&#246;sen. Ging es doch dabei nicht nur um die Bereinigung konspirativer Vorg&#228;nge in der DDR, sondern vor allem um die ger&#228;uschlose, unauff&#228;llige Aufl&#246;sung der vielf&#228;ltigen Verbindungen ins Operationsgebiet. Als erstes wurden die Karteikarten der HVA aus der zentralen Registratur der Abteilung XII des MfS abgezogen. In dieser Abteilung waren s&#228;mtliche Personen festgehalten, die in irgendeiner Weise mit dem Ministerium f&#252;r Staatssicherheit zu tun hatten – ob als T&#228;ter, wie auch immer, oder als Opfer. Die Abteilung XII gab auf der Basis der bei ihr gespeicherten Grunddaten einen ersten Hinweis, wie eine angefragte Person einzusch&#228;tzen sei &#8211; wie sich oftmals zeigte, zu undifferenziert und holzschnittartig. Heute verf&#252;gt die Gauck-Beh&#246;rde &#252;ber die Karteikarten der Abteilung XII und wertet oftmals auf der Grundlage dieser unzureichenden Daten &#8230;</p>
<p>Die Sicherstellung der Personaldaten war nur der Anfang; vieles andere war zu bedenken – und dieser komplizierte Prozess konnte mit dem schnellen Ablauf der Aufl&#246;sung nicht Schritt halten. Daher vereinbarten die Arbeitsgruppe Sicherheit des Runden Tisches und die Reste der HVA die Auslagerung der Materialien der Aufkl&#228;rung an einen anderen Ort. Die Arbeitsgruppe Sicherheit beschloss am 23. Februar 1990, dass die HVA-Unterlagen in der ersten M&#228;rzdekade in das Objekt Roedernstra&#223;e 30, wo sich bislang Werkst&#228;tten befunden hatten, gebracht und dort von etwa 200 Mitarbeitern endg&#252;ltig aufgel&#246;st werden. Bis zum 15. M&#228;rz war die Normannenstra&#223;e zu verlassen, zum gleichen Zeitraum auch die Schule der HVA, erst vor etwa anderthalb Jahren bezogen, zu r&#228;umen. Der Umzug verlief unter der wachsamen Kontrolle der B&#252;rgerbewegung und der Kirche. Jeder Transport wurde von zwei Kirchenvertretern begleitet, die auch Stichproben machten. Von der Roedernstra&#223;e aus wurde dann die totale Vernichtung der HVA-Akten organisiert. Das geschah ebenfalls unter den Augen der B&#252;rgerkomitees und ihrer Aufl&#246;sungsgremien; die dazu ihre volle Zustimmung gaben. Sie lie&#223;en sich davon &#252;berzeugen, dass sowohl das operative Netz in der Bundesrepublik als auch das Hilfs-Netz in der DDR vor unbefugtem Zugriff zu sch&#252;tzen seien. Sicher sind dabei auch Unterlagen vernichtet worden, die f&#252;r eine historisch wahrhaftige Aufarbeitung des Kapitels Staatssicherheit von Wert gewesen w&#228;ren, und mancher hat gewiss Papiere beiseite gebracht, die er ungern in den H&#228;nden der B&#252;rgerrechtler gesehen h&#228;tte, zum Beispiel sie betreffende Dossiers f&#252;r die Abwehr. Wie sich seit Anfang 1992 zeigte, ohne gro&#223;en Nutzen, denn nat&#252;rlich waren die von der HVA zum Beispiel an die Hauptabteilung XX gegangenen Berichte in deren Hinterlassenschaft aufzufinden. Das k&#246;nnte helfen, Umfang wie Sto&#223;richtung dieses Teils der T&#228;tigkeit der HVA weitgehend zu rekonstruieren.</p>
<p>Ungeachtet dessen d&#252;rfte aber die weitere Entwicklung auch gezeigt haben, wie richtig die Entscheidung zur Vernichtung der HVA-Akten im Grundsatz war. Denn es ist ziemlich sicher, dass diese hochbrisanten Papiere s&#228;mtlich – und wahrscheinlich ausschlie&#223;lich – den Geheimdiensten zug&#228;nglich gemacht worden w&#228;ren; das seit 1. Januar 1992 geltende Stasi-Akten-Gesetz bot daf&#252;r gen&#252;gend Handhabe. Jene Materialien jedenfalls, die die HVA-Aufl&#246;ser – dem Beschluss des Runden Tisches folgend – f&#252;r eine zentrale Archivierung zur Verf&#252;gung stellten und die im Juni 1990 von Vertretern des B&#252;rgerkomitees, darunter der damalige Sprecher der Gauck-Beh&#246;rde, David Gill, gesichtet wurden, sind bisher der &#214;ffentlichkeit nicht zug&#228;nglich.</p>
<p>Es handelt sich dabei um ganze Jahrg&#228;nge von Ausgangsinformationen der Auswertungsabteilung der HVA, die sich mit den politischen, milit&#228;rischen und &#246;konomischen Vorg&#228;ngen in der Bundesrepublik und anderen beobachteten L&#228;ndern befassten. Aus den Best&#228;nden der fr&#252;heren Abteilung IX wurden Analysen zur Struktur und Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes, die komplette Kartei der hauptamtlichen BND-Mitarbeiter sowie Dossiers &#252;ber eine gr&#246;&#223;ere Anzahl von ihnen &#252;bergeben, weiter Materialsammlungen &#252;ber das Bundesamt und die Landes&#228;mter f&#252;r Verfassungsschutz sowie Dossiers &#252;ber deren Mitarbeiter, schlie&#223;lich eine Aufstellung der Bediensteten des Milit&#228;rischen Abschirmdienstes (MAD). Auch Unterlagen &#252;ber den CIA – so die wichtigsten zentralen Richtlinien f&#252;r die Organisierung einer weltweiten Spionage, f&#252;r die elektronische &#220;berwachung, eine Kartei mit Angaben &#252;ber alle Dienststellen des USA-Geheimdienstes in der damaligen Bundesrepublik und West-Berlin, aber auch die komplette Dokumentation des Vorgangs »Ronny« – befanden sich seitdem beim Aufl&#246;sungskomitee und sind jetzt wohl beim »Bundesbeauftragten f&#252;r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik« archiviert. Gleiches gilt f&#252;r Analysen &#252;ber Struktur und Arbeitsweise der Geheimdienste aller anderen NATO-Staaten sowie weiterer europ&#228;ischer L&#228;nder.</p>
<p>Die genannten Materialien wurden in einer spektakul&#228;ren Aktion -. unter dem Begleitschutz mehrerer Funkstreifenwagen – in den Archivtrakt der Normannenstra&#223;e &#252;berf&#252;hrt. Wo sind sie jetzt?</p>
<p>Die restlose Beseitigung der &#252;brigen Unterlagen erwies sich als ein hartes St&#252;ck Arbeit. Fast unaufh&#246;rlich rollten die Lkw zur Papierm&#252;hle in der Orloppstra&#223;e. Im Westteil Berlins mussten gr&#246;&#223;ere Posten von Papier- und Plastes&#228;cken eingekauft werden; dazu B&#252;ro-Rei&#223;w&#246;lfe zur Zerkleinerung der Akten. Ein letztes Mal bereitete die »Tonnen-Ideologie«, die Manie, &#252;ber jedes Detail ein Papier anzulegen, den Aufkl&#228;rern Verdruss. Schon wenn erste Kontakte mit einem ins Auge gefassten IM sich als vielversprechend erwiesen und ihre Fortsetzung beschlossen wurde, bekam er einen Aktenvorgang, registriert mit einem Decknamen. Der »Kandidat« entwickelte sich mehr oder minder gut – aber auch dann, wenn sich aus ihm nichts machen lie&#223;, wurde der Vorgang archiviert. All diese Unterlagen fanden sich nun in den Stahlschr&#228;nken der Mitarbeiter, zum Teil vergilbte und staubige Schnellhefter mit Namen, deren Tr&#228;ger in der operativen Arbeit der HVA nie eine Rolle gespielt hatten. Dazu kamen massenhaft Weisungen, Ordnungen, Vorschriften, Dienst- und Belehrungsb&#252;cher aus Jahrzehnten, Parteimaterialien und all das Papier, das man sich nicht wegzuwerfen getraute, weil es vielleicht noch einmal zu brauchen war.</p>
<p>Au&#223;erhalb der HVA waren s&#228;mtliche »konspirativen Wohnungen« aufzul&#246;sen, musste ihr Personal entlassen werden. Die materiellen Werte gelangten teilweise zum Verkauf, teilweise wurden sie auch kostenlos weitergegeben, so an die Hohensch&#246;nhausener Pfarrgemeinden, die f&#252;r manches Verwendung fanden.</p>
<p>Von besonderer Brisanz war der Umgang mit den Finanzmitteln. Bereits im November 1989 war die Finanzplanung 1990 vorbereitet worden; dabei sollte das »Anlegen zentraler operative Finanzreserven« gepr&#252;ft werden. Ein Teil dieser Mittel wurde f&#252;r die Abwicklung der im Aufl&#246;sungsprozess unumg&#228;nglichen operativen Ma&#223;nahmen ben&#246;tigt; so gab Klaus Kuron im Prozess gegen ihn an, noch im Fr&#252;hjahr 1990 f&#252;r seine Informationen knapp 60.000 D-Mark erhalten zu haben. &#220;ber den Verbleib der restlichen Gelder ist bisher zuverl&#228;ssig nichts bekannt.</p>
<p>Parallel zur Vernichtung der Akten und der »Abwicklung« der materiellen und finanziellen G&#252;ter begann die Herausl&#246;sung der Menschen aus dem Apparat der HVA. Dabei war die Entlassung der hauptamtlichen Mitarbeiter noch die einfachere Aufgabe – ganz im Unterschied zur Trennung von den Spionen im Operationsgebiet. Diese hatten auf ihr weiteres Schicksal zumeist keinen Einfluss, fragten sich aber gerade deshalb wohl oft bange: »Wer wird wie mit mir verfahren?« Begonnen wurde mit den Meldeakten in der DDR. Die als Methode von der HVA angewandte »&#220;bersiedelung« von Agenten hatte es mit sich gebracht, dass einige fr&#252;here DDR-B&#252;rger &#252;ber eine Zweitidentit&#228;t in der Bundesrepublik verf&#252;gten, die nun ohne Gef&#228;hrdung der Betreffenden nicht mehr aufgegeben werden konnte. Daher war es notwendig, deren Daten aus den DDR-Speichern zu tilgen.</p>
<p>Vereinzelt kamen auch DDR-B&#252;rger zweimal in den Meldekarteien vor. Bei der Bereinigung dieser F&#228;lle zeigte sich das Ministerium des Innern sehr kooperativ – sowohl Minister Peter-Michael Diestel als auch Vertraute der HVA in den Datenspeichern und bei den Meldekarteien.</p>
<p>Bereits Ende 1989 waren alle unwichtigen Treffs abgesagt worden, wurden Quellen des Operationsgebietes, die von minderer Bedeutung waren, »abgeschaltet«. Sie erhielten auf den festgelegten Verbindungswegen, oft &#252;ber Funk, die Mitteilung, dass die Zusammenarbeit beendet wird und alle operativen Materialien r&#252;ckstandslos zu beseitigen sind. Dar&#252;ber bestand im damaligen Amt f&#252;r Nationale Sicherheit wie auch im sp&#228;teren Aufl&#246;sungskomitee Konsens. Unterschiedlich waren die Meinungen jedoch, wenn &#252;ber die Spitzenquellen der HVA nachgedacht wurde. Im Herbst 1989 waren viele Aufkl&#228;rer noch davon &#252;berzeugt, dass es ein »Leben nach dem Tode« geben k&#246;nne. In einem Dokument der HVA vom 22. November hie&#223; es: »Mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der wichtigsten Quellen &#8230; sind Vorschl&#228;ge zur Beendigung der Zusammenarbeit, Konservierung, Ver&#228;nderung der operativen Aufgabenstellung sowie zur langfristigen Sicherung der Funktionsf&#228;higkeit zu unterbreiten.« F&#252;r alle IM-Kategorien wurden konkrete Anregungen unterbreitet, bis hin zum schnellen Einstellen auf die ver&#228;nderten Bedingungen: »Neue M&#246;glichkeiten, die sich aus den aktuellen gesellschaftlichen Ver&#228;nderungen in der DDR ergeben, sind kurzfristig auf ihre Anwendbarkeit und Wirksamkeit zu pr&#252;fen.«</p>
<p>Im Januar und Februar 1990 waren solche Pl&#228;ne schon zur Illusion geworden. Dennoch wurde &#252;ber M&#246;glichkeiten nachgegr&#252;belt, wie das Faustpfand, das die verbliebene HVA-F&#252;hrung mit dem operativen Netz im Westen besa&#223;, genutzt werden k&#246;nne. Daf&#252;r gab es verschiedene Modelle. Solange die DDR bestand und mit ihr die Nationale Volksarmee, die auch unter der Regie von Minister Rainer Eppelmann zun&#228;chst &#252;ber die Fortsetzung der konspirativen Milit&#228;raufkl&#228;rung nachdachte, ehe diese sp&#228;ter ohne viel Aufsehen verschwand, war eine der M&#246;glichkeiten, dass zumindest geeignete Quellen an sie &#252;bergeben wurden. Doch die NVA f&#252;rchtete, dass der schlechte Ruf der HVA als eines Bestandteils der Stasi ihr schaden k&#246;nne; sie winkte beizeiten ab.</p>
<p>Dann war da nat&#252;rlich die naheliegende Variante, das HVA-Netz zur G&#228;nze oder zumindest in gro&#223;en Teilen dem Komitee f&#252;r Staatssicherheit der UdSSR zu &#252;bergeben. Markus Wolf selbst schien &#252;ber diese M&#246;glichkeit, bot sich – geht man von einigen seiner &#196;u&#223;erungen in jener Zeit aus – nachgedacht zu haben, und von seiner Vita her bot er sich als Vermittler geradezu an. Auch bei einzelnen Vertretern der HVA-Aufl&#246;sungsgruppe war eine entsprechende Bereitschaft vorhanden – und das traf sich mit den Absichten der KGB-Residentur in Berlin-Karlshorst. Diese erhoffte sich von der &#220;bernahme ehemaliger HVA-Quellen eine Verbesserung der eigenen M&#246;glichkeiten, hatte sie sich doch schon in der Vergangenheit ab und zu mit den fremden Federn ihrer »tschekistischen Kampfgef&#228;hrten« in der DDR geschm&#252;ckt.</p>
<p>Wenn es schlie&#223;lich doch nicht zu einer solchen &#220;bergabe kam, dann zum einen wegen der z&#246;gernden Haltung der KGB-Zentrale in Moskau und zum anderen, weil die Ex-Chefs der HVA eine gewisse Eigenst&#228;ndigkeit wahren wollten. Moskau war zur&#252;ckhaltend, weil es davon ausgehen musste, dass jede der &#252;bergebenen Quellen wenigstens einem halben Dutzend ehemaliger DDR-Aufkl&#228;rer bekannt war und damit als unzureichend konspiriert ein st&#228;ndiges Risiko darstellte. Au&#223;erdem d&#252;rfte die j&#228;he Wendung, die ihr Leben – und das gilt f&#252;r Spione wie f&#252;r ihre F&#252;hrungsoffiziere gleicherma&#223;en – durch den Zusammenbruch der DDR und des Sozialismus erfahren hatte, kaum ein Anreiz gewesen sein, auf diesem gef&#228;hrlichen Grund weiter zu agieren. Wolf hat insofern recht, wenn er das HVA-Netz »einen demotivierten, deprimierten Haufen« nennt, den ein weitsichtiger Geheimdienstchef kaum &#252;bernehmen w&#252;rde.</p>
<p>Und dennoch hat es solche Bem&#252;hungen gegeben, die allerdings zus&#228;tzlich dadurch erschwert wurden, dass die HVA-F&#252;hrung sie unter Kontrolle halten wollte.Diese f&#252;hrte zwar mit ihren Spitzen-Aufkl&#228;rern im ersten Halbjahr 1990 letztmalige Treffs durch, bei denen Einzelheiten f&#252;r ihr »Untertauchen« er&#246;rtert wurden – einschlie&#223;lich der M&#246;glichkeit einer Reaktivierung zu gegebener Zeit. Die dabei getroffenen Festlegungen enthielten auch die in der Geheimdienstarbeit &#252;bliche Verhaltensma&#223;regel, auf Kontaktversuche anderer als der vereinbarten Personen nicht einzugehen. So war ein Verbindungsaufnahme seitens des KGB nur &#252;ber die Vertrauenspersonen der Quellen m&#246;glich – ein angesichts der Dekonspirierung aller HVA-Mitarbeiter &#228;u&#223;erst riskantes Unterfangen. Im Prozess gegen den Ingenieur Anton Steppan – eine Quelle, die auf dem R&#252;stungssektor der Bundesrepublik arbeitete – wurde mitgeteilt, dass Anfang Januar ein KGB-General versucht haben soll, Steppans F&#252;hrungsoffizier auf eine &#220;bergabe des Spions anzusprechen. Der HVA-Mitarbeiter informierte jedoch den Verfassungsschutz.</p>
<p>Unter solchen Bedingungen ist eine erfolgversprechende Geheimdienstarbeit kaum zu leisten; die gebetsm&#252;hlenartig wiederholten Warnungen vor einer &#220;bernahme von HVA-Kundschaftern durch den KGB in Gr&#246;&#223;enordnungen entlarven sich so als eine aktive Ma&#223;nahme zur Verunsicherung der eigenen Bev&#246;lkerung, als Versuch, auf diese Weise die Daseinsberechtigung bundesdeutscher Geheimdienste weit in die Zukunft hinein zu belegen. Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, der selbst durch seine &#196;u&#223;erungen dabei mitwirkt, kann zwar kaum Beweise nennen, daf&#252;r aber umso mehr Vermutungen: »Das liegt doch sehr nahe, weil KGB und MfS sehr eng zusammengearbeitet haben, das MfS ein Kind des KGB ist und die internationale Solidarit&#228;t auch zur engeren Zusammenarbeit verpflichtet. Die Gefahr ist sehr deutlich.« Mehr hat er bis heute nicht ans Licht gebracht, wobei nicht verschwiegen werden soll, dass es gewiss Einzelf&#228;lle gibt, wo der eine oder andere Kundschafter tats&#228;chlich einen neuen Herrn gesucht und gefunden hat . Doch nicht einmal diese werden genannt, vielleicht deshalb, weil sie – wie noch darzustellen sein wird – teilweise vom Verfassungsschutz provoziert wurden.</p>
<p>Eine dritte Variante des Umgangs mit dem brachliegenden Spionagenetz war der fr&#252;hzeitige &#220;bergang auf die andere Seite, die Kooperation mit dem bisherigen Gegner. Einige entschieden das f&#252;r sich pers&#246;nlich, andere wollten auf diese Weise die HVA als Ganzes &#252;bergeben &#8211; nicht zur Fortsetzung geheimdienstlicher Arbeit, sondern zu ihrer geregelten Beendigung. Die Vorstellung war, einerseits alle bisherigen HVA-Angeh&#246;rigen von ihrer gegen&#252;ber der DDR geleisteten Verpflichtung zu entbinden und gleichzeitig zu verpflichten, keinerlei riachrichtendienstliche Handlungen mehr zu unternehmen – ganz gleich f&#252;r wen. Die gleiche Verpflichtung sollten alle Quellen im Operationsgebiet gegen&#252;ber dem Aufl&#246;sungskomitee abgeben. Als Gegenleistung h&#228;tte die Bundesregierung einen Verzicht auf Strafverfolgung unter der Voraussetzung aussprechen sollen, dass sich die Aufkl&#228;rer in Ost wie West daran halten. Derart abgesichert, h&#228;tten den bundesdeutschen Organen die Namen der Ex-Spione offenbart werden k&#246;nnen, um ihr die Kontrolle der Vereinbarung zu erm&#246;glichen.</p>
<p>Diese &#220;berlegungen fanden auf beiden Seiten wenig Gegenliebe. Bei der Rest-Truppe der HVA spukte noch immer die Hoffnung auf Fortsetzung der Arbeit herum; nicht zuletzt deshalb wurde verf&#252;gt, dass ins Aufl&#246;sungskomitee niemand eingestellt werden d&#252;rfe, der f&#252;r diesen in der Zukunft liegenden Fall als F&#252;hrungsoffizier ins Operationsgebiet in Frage kam. Dies dr&#228;ngte hochkar&#228;tige Aufkl&#228;rer der HVA befristet in eine neue Konspiration, anstatt ihnen die M&#246;glichkeit zu geben, sich sofort von ihrem gescheiterten Spionage-Job zu trennen.</p>
<p>Aber auch auf der anderen Seite konnte man sich von den alten Feindbildern nicht l&#246;sen. Zwar bef&#252;rworteten weitsichtige Politiker wie der damalige Innenminister Sch&#228;uble, sein Kollege im Justizressort, Kinkel, damals aber auch noch Generalbundesanwalt von Stahl und der jetzige Verfassungsschutz-Pr&#228;sident Werthebach, seinerzeit Berater f&#252;r Geheimdienstfragen bei DDR-Innenminister Diestel, eine Amnestie f&#252;r die HVA-Mitarbeiter und eventuell auch f&#252;r ihre westlichen Quellen, wenn dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik gef&#246;rdert werden k&#246;nne. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Sommer 1990 hie&#223; es: »Mit dem Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten hat die gegenseitige nachrichtendienstliche Aufkl&#228;rung aufgeh&#246;rt. Sie war stark gepr&#228;gt von der Teilung Deutschlands und der Frontstellung der beiden deutschen Staaten. F&#252;r den Rechtsfrieden und damit f&#252;r die Zukunft des geteilten Deutschlands erscheint es sinnvoll, unter die damit verbundenen Straftaten einen befriedenden Schlussstrich zu ziehen und mit Wirksamwerden des Beitritts in begrenzter Weise Straffreiheit zu gew&#228;hren.«</p>
<p>Die Autoren dieses Entwurfs ber&#252;cksichtigten dabei, dass nat&#252;rlich auch seitens der Bundesrepublik Spionage gegen die DDR stattgefunden hatte. So f&#252;hrte der BND nach Presseberichten 500 Agenten im Osten Deutschlands, darunter hohe Offiziere der Staatssicherheit ebenso wie einen stellvertretenden Minister und andere f&#252;hrende Vertreter des Staatsapparates. Sie bleiben straflos, und Juristen – wie der Rechtanwalt Gunter Widmaier aus M&#252;nchen – monieren, »dass die selbstverst&#228;ndliche und rechtm&#228;&#223;ige Befreiung der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes von jeder strafrechtlichen Behandlung wegen ihrer fr&#252;heren Spionaget&#228;tigkeit gegen die DDR nicht in derselben Weise auch auf die Mitarbeiter der HVA des MfS wegen deren fr&#252;herer Spionage gegen die Bundesrepublik ausgedehnt worden ist.«</p>
<p>Dies gelang damals, als daf&#252;r noch Zeit war, nicht weil sowohl die CSU als Koalitionspartner als auch die SPD-Opposition lehnten aus ideologischen Erw&#228;gungen eine solche faktische Amnestie ablehnten. Sie provozierten damit die betr&#228;chtlichen juristischen Probleme, die heute jedes der angestrengten Strafverfahren begleiten und auf die noch einzugehen sein wird. Seinerzeit f&#252;hrte das Verhalten der BRD-Beh&#246;rden zu einer Verunsicherung der kooperationswilligen Mitarbeiter der DDR-Aufkl&#228;rung. Sie wurden hingehalten und immer wieder aufgefordert, ihr Wissen ohne eine f&#246;rmliche Vereinbarung zu offenbaren. Lediglich sie selbst sollten nat&#252;rlich davon profitieren – sei es durch die Zusage von Straffreiheit, sei es durch betr&#228;chtliche Geldzuwendungen, Ein stellvertretender Abteilungsleiter der Milit&#228;raufkl&#228;rung bekam f&#252;r jede enttarnte Quelle 25.000 Mark geboten; dem Leiter der die USA bearbeitenden Abteilung wurden nach eigenen Angaben sogar eine Million Dollar in Aussicht gestellt, wenn er sein gesamtes Netz komplett &#252;berg&#228;be. Solche Angebote erfolgten nat&#252;rlich ohne Zeugen; dass es sie gab, beweisen jedoch die inzwischen namhaft gemachten &#220;berl&#228;ufer der HVA.</p>
<p>Bei ihrem Vorgehen zogen die westlichen Abwehrorgane die unterschiedlichen Positionen unter den ehemaligen HVA-Mitarbeitern ins Kalk&#252;l und versuchten, daraus maximalen Gewinn zu ziehen. Sie konfrontierten die Aussagen einzelner F&#252;hrungsoffiziere miteinander, pokerten mitunter auch mit Behauptungen, die Verunsicherung und Misstrauen schaffen sollten. Fakten und Erfindungen wurden gemischt, insbesondere Vorgesetzte immer wieder als angebliche Informanten genannt. Nat&#252;rlich hielten die Ermittler die Namen der &#220;berl&#228;ufer so lange wie m&#246;glich geheim. Das erm&#246;glichte ihnen, Enttarnungen nach Bedarf anderen HVA-Vertretern anzulasten. Erst allm&#228;hlich sickerte durch, wer jeweils dahinter steckte; dazu trug Kuron mit seinen Informationen bei. Dennoch setzten die Ermittlungsbeh&#246;rden diese Methode weiter ein und verd&#228;chtigten zum Beispiel noch nach dem Spuhler-Prozess den Gegenspionage-Chef Harry Sch&#252;tt der Kollaboration. So begr&#252;ndete Generalbundesanwalt von Stahl das relativ milde Bew&#228;hrungsurteil von zwei Jahren gegen Sch&#252;tt damit, dass er sich sehr kooperativ gezeigt und »in sehr gro&#223;em Umfang an der Schadensbegrenzung mitgewirkt h&#228;tte«.</p>
<p>Trotz aller Bem&#252;hungen blieb jedoch die Ausbeute solcher Operationen begrenzt. Gemessen an der gro&#223;en Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der HVA ist die der Abtr&#252;nnigen gering, was nicht hei&#223;t, dass diese mit ihrem Wissen nicht wichtige Quellen enttarnen konnten.</p>
<p>Bisher betraf das vor allem Spione der Abteilung IX, an denen die bundesdeutschen Geheimdienste naturgem&#228;&#223; auch das gr&#246;&#223;te Interesse haben. Bereits 1989 lief ein Mitarbeiter der Fotostelle der Hauptverwaltung Aufkl&#228;rung zum BND &#252;ber. Er war wegen Sicherheitsbedenken, die in seiner Person lagen, aus dem MfS entlassen worden und hatte damals Kopien von den Original-Mikrofilmen aus dem BND und dem BfV mitgenommen. Sie enthielten weitaus mehr Hinweise auf die Quelle als die sp&#228;ter der Auswertung &#252;bergebenen, teilretuschierten Kopien. Die Sache wurde zwar bekannt, und der Mann wurde festgenommen, kam jedoch bei einer der ersten Amnestien nach der Wende wieder frei und offenbarte sich nun den Diensten der Bundesrepublik. So erhielt der Verfassungsschutz zum Beispiel erste Hinweise auf die Gebr&#252;der Spuhler. Durch weitere &#220;berl&#228;ufer konnten sie sp&#228;ter verifiziert werden. Zu ihnen geh&#246;rte der schon genannte Oberst Busch, aber auch Oberst Werner Roitsch, stellvertretender Leiter der f&#252;r die Beobachtung des Sicherheitsregimes im Operationsgebiet zust&#228;ndigen Abteilung VI, vor allem jedoch Oberst Karl Gro&#223;mann, stellvertretender Abteilungsleiter in der Spionageabwehr der HVA.</p>
<p>Roitsch hatte seinen Coup mit gr&#246;&#223;ter Vorsicht und streng konspirativ vorbereitet und mag sich gewundert haben, dass er schon nach kurzer Zeit von seinen Kollegen in der Aufl&#246;sungsgruppe enttarnt wurde. Verantwortlich daf&#252;r war auch hier niemand anderer als Kuron. Bei ihm war der Vorgang Roitsch gelandet, und er hatte sofort die Roedernstra&#223;e informiert. Diese entlie&#223; den Oberst »wegen Verrats« am 15. April 1990 fristlos. Da er vor seiner T&#228;tigkeit in der Abteilung VI Referatsleiter in der den Bonner Regierungsapparat bearbeitenden Abteilung I gewesen war, kannte er einige der von dort aus gef&#252;hrten Spione und trug zu deren Enttarnung bei.</p>
<p>Noch gravierender war der &#220;bertritt Gro&#223;manns. Im Jahre 1977 kam der Namensvetter des sp&#228;teren HVA-Chefs mit seinem G&#246;nner Harry Sch&#252;tt, als dieser zum Leiter der Spionageabwehr der HVA berufen worden war, in die Abteilung IX und stieg dort zum stellvertretenden Abteilungsleiter mit Zust&#228;ndigkeit f&#252;r die illegale Linie A (im Unterschied zu der die HVA-Leute in den DDR-Botschaften betreuenden Linie B) auf. Er hatte seine F&#228;higkeiten als &#228;u&#223;erst phantasievoll und mit hohem Risiko arbeitender Geheimdienstmann bewiesen, diese Eigenschaften jedoch nicht selten auch f&#252;r die Befriedigung pers&#246;nlicher Bed&#252;rfnisse eingesetzt. Das schuf ihm immer wieder Probleme, aber seine Erfolge als Agentenf&#252;hrer veranlassten seine Chefs stets zu Nachsicht. Erst als er mit dem Sohn von Alexander Schalck-Golodkowski zusammen einige anr&#252;chige Gesch&#228;fte gemacht hatte, verlor er seinen Leitungsposten, wurde jedoch zum »Sonderoffizier« ernannt und konnte im Prinzip ungest&#246;rt weiterarbeiten. Der BND, der ihn schon lange im Visier und bereits vor Jahren einen Konteragenten auf seine Frau angesetzt hatte, wusste durch eigene Recherchen, aber wohl auch durch Schalck um diese Schw&#228;chen und z&#246;gerte nicht, Gro&#223;mann »umzudrehen«. Dieser lieferte dann nicht nur die letzten Beweise f&#252;r die Enttarnung der Gebr&#252;der Spuhler, sondern er gab auch die entscheidenden Hinweise auf die Ende 1991 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Gabriele Gast, die aus dem Bundesnachrichtendienst wichtige Analysen sowie die regelm&#228;&#223;igen Lageeinsch&#228;tzungen f&#252;r den Bundeskanzler verraten hatte. Andere ehemalige DDR-Spione in den bundesdeutschen Abwehrbeh&#246;rden haben ihm ebenfalls ihre Festnahme zu verdanken.</p>
<p>Karl Gro&#223;manns Aussagebereitschaft besiegelte schlie&#223;lich auch das Schicksal des wohl kaltbl&#252;tigsten HVA-Maulwurfs <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Kuron" target="_blank">Klaus Kuron</a>. Als das Ende der HVA offenkundig geworden war, beschoss er, nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen zu bleiben, sondern weiter mitzumischen. Das Verh&#228;ngnis, so es denn kam, sollte ihn nicht unvorbereitet treffen. Und zun&#228;chst ging tats&#228;chlich alles gut. Er empfing die HVA-&#220;berl&#228;ufer, forschte sie aus und pr&#252;fte vor allem die Gefahr f&#252;r sich selbst. Seine Chefs erfuhren nur, was ihm nicht schaden konnte. Zugleich meldete er die Abtr&#252;nnigen ihrem ehemaligen Arbeitgeber, damit dieser ihn vor deren Mitteilsamkeit sch&#252;tzte. So erfuhren die HVA-Aufl&#246;ser aus erster Hand, was das BfV gegen die HVA plante, welche Offiziere &#252;bergelaufen waren, was sie ausgesagt hatten und welche sonstigen Angebote an den Verfassungsschutz gemacht worden waren. Kurons fortgesetzte Spionaget&#228;tigkeit f&#252;r die HVA half dieser betr&#228;chtlich dabei, Quellen im »Operationsgebiet BRD« systematisch abzuschalten und viele von ihnen aus der Gefahrenzone zu bringen. Der Verfassungssch&#252;tzer best&#228;rkte aber auf diese Weise auch die alte HVA-F&#252;hrung, gegen&#252;ber den Beh&#246;rden der Bundesrepublik sehr reserviert aufzutreten und M&#246;glichkeiten einer fr&#252;hzeitigen Bereinigung des deutsch-deutschen Spionagekapitels ungenutzt zu lassen. Seine Informationen erm&#246;glichten &#252;ber lange Zeit die Verunsicherung und damit die Disziplinierung solcher HVA-Mitarbeiter, die einen endg&#252;ltigen, aber zugleich verantwortbaren Schlussstrich unter ihre Vergangenheit ziehen wollten.</p>
<p>Wenige Tage nach dem Vollzug der deutschen Einheit aber bekommt Kuron Wind von jenem hochrangigen DDR-&#220;berl&#228;ufer, der jedoch – im Unterschied zu allen vorherigen – ihn und seine langj&#228;hrige Doppelkonspiration kennt – Karl Gro&#223;mann. Und er kann sich ausrechnen, wann er nun selbst an der Reihe ist. Jetzt tut er das, was er schon lange ins Kalk&#252;l gezogen hat – er tritt die Flucht nach vorn an. Nachdem die HVA verschwunden ist, so glaubt er, bleibt ihm nur noch der KGB. Schon zuvor hatte er einige Male versucht, diese Karte ins Spiel zu bringen. Aktenkundig ist dies im Fall des schon genannten Ingenieurs Steppan. Dessen F&#252;hrungsoffizier wurde von Kuron aufgefordert, auf das sowjetische Angebot einzugehen und den Mitarbeiter der Friedrichshafener Firma Motoren- und Turbinen-Union (MTU) f&#252;r den KGB arbeiten zu lassen – nat&#252;rlich unter seinen Augen. Jetzt stellte Kuron &#252;ber seinen fr&#252;heren F&#252;hrungsoffizier Stefan Engelmann einen Kontakt zur Karlshorster Dependance des sowjetischen Geheimdienstes her und versuchte zugleich, den Ex-Aufkl&#228;rer der DDR mit auf die Reise zu nehmen. Engelmann lehnte ab, und auch die KGB-Leute blieben reserviert. Sie boten Kuron zwar dir Ausschleusung aus Deutschland an und ein Refugium im weiten Sowjetland; mehr aber versprachen sie nicht. Das war dein Geheimdienstler aus Passion zu wenig. Er pokerte zum letzten Mal, machte sich auf den Weg zur&#252;ck und rief von unterwegs, aus einer Telefonzelle in K&#246;nigslutter, den Verfassungsschutz an. Er bot seiner Dienststelle die Aussicht auf eine Doppelagenten-Operation gegen den KGB und verlangte im Gegenzug Nachsicht gegen&#252;ber dem eigenen Doppelspiel. K&#246;ln lehnte ab; soviel Chuzpe war nie Sache des Amtes.</p>
<p>Unmittelbar nach dem 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit, gingen die Strafverfolgungsbeh&#246;rden und Geheimdienste in breiter Front gegen die ehemaligen Widersacher aus der HVA vor. Dabei interessierten weder Strukturen noch Arbeitsweisen; an eine inhaltliche Aufarbeitung der HVA-T&#228;tigkeit war nicht gedacht – h&#228;tte sie doch die ganz &#228;hnlichen Praktiken der westlichen Dienste all zu sehr ins Blickfeld ger&#252;ckt. Allein Namen waren gefragt – Namen der Top-Spione der DDR-Aufkl&#228;rung vor allem, aber auch die Personalien der sogenannten kleinen Fische. Nach lange vorbereiteten Listen begannen die Befragungen der F&#252;hrungsoffiziere, jedoch auch des sonstigen Personals der HVA, vom Auswerter &#252;ber den Verwalter einer »konspirativen Wohnung«, die Sekret&#228;rin, den Kraftfahrer, bis hin zum Fotolaboranten, der &#252;bermittelte Mikrofilme im Original gesehen hatte. Jedes St&#252;ck Papier, jede noch greifbare Karteikarte wurden ausgewertet. Aus vielen kleinen Bausteinchen sollten die Mosaiks zusammengesetzt werden, die schlie&#223;lich zum unsichtbaren Kundschafter f&#252;hren w&#252;rden.</p>
<p>Mit begrenztem Erfolg, denn die meisten Mitarbeiter der HVA erwiesen sich denn doch nicht als so skrupellos, dass sie – um den eigenen Kopf zu retten – ihre Quellen unverz&#252;glich preisgaben. Die ersten, au&#223;erordentlich harten Urteile gegen Aufkl&#228;rer aus dem Operationsgebiet taten ein &#252;briges. Wenn auch oft unterstellt, ist es f&#252;r viele F&#252;hrungsoffiziere nicht einerlei, dass Leute, die ihnen &#252;ber eine lange Zeit hinweg vertraut hatten, nun vielleicht mit ihrer Hilfe f&#252;r zehn Jahre hinter Gitter wandern. Hinzu kommt, dass die Offenbarung einer Quelle in aller Regel auch unvorhersehbare Konsequenzen f&#252;r deren pers&#246;nliches Umfeld, f&#252;r Verwandte, Bekannte und Arbeitskollegen haben kann. »Ich halte die Preisgabe von Personen, die sich mir anvertraut haben, von uns angehalten wurden, nachrichtendienstlich t&#228;tig zu werden, f&#252;r absolut verwerflich«, hatte Markus Wolf immer wieder &#246;ffentlich betont, und er sprach damit f&#252;r die &#252;bergro&#223;e Mehrzahl seiner fr&#252;heren Mitarbeiter. Wolf selbst war mit solchen Angeboten ebenfalls konfrontiert worden: »Im Beisein meiner Frau malten freundliche Herren von der anderen Seite angesichts des mir drohenden Haftbefehls unsere Zukunft in den d&#252;stersten Farben. Voller Respekt und Verst&#228;ndnis zeigten sie danach einen passablen Ausweg mit gesichertem Schutz und Wohlstand, nat&#252;rlich bei entsprechender Gegenleistung.« Auf diese Weise hatten die Bundesbeh&#246;rden die Chance verpasst, durch einen seri&#246;sen und emotionslosen Umgang mit diesem das ganze Deutschland betreffenden Erbe eine sachdienliche L&#246;sung zu finden. Nun, da mehr als tausend Ermittlungsverfahren laufen und die ersten Urteile gesprochen sind, ist eine restlose Aufkl&#228;rung in weite Ferne ger&#252;ckt.</p>
<p>Zu dieser Entwicklung trugen aber auch die fr&#252;heren Chefs der HVA und ihre Vertreter im Aufl&#246;sungsstab durch den illusion&#228;ren Glauben an eine wie auch immer geartete Weiterarbeit bei. Nachdem sie – wie dargestellt – im ersten Halbjahr 1990 alle diesbez&#252;glichen Bem&#252;hungen blockiert hatten, begriffen sie nach der deutschen Vereinigung endlich, dass ihre Hoffnungen auf Sand gebaut waren. Am 17. Januar 1991 wandten sich f&#252;nf Stasi-Generale, darunter der letzte HVA-Chef Werner Gro&#223;mann, an Innenminister Sch&#228;uble, um ihm nun selbst das Angebot zu machen, das sie im Jahr zuvor noch torpediert hatten. Nun erkl&#228;rten sie pl&#246;tzlich ihre »Bereitschaft zum Offenlegen von noch nicht enttarnten Quellen des MfS im Gebiet der ehemaligen BRD sowie im NATO-Bereich; zur Offenlegung der tats&#228;chlichen Zusammenh&#228;nge zu dem Komplex ›&#220;bergabe von Quellen an das KGB der UdSSR im Zusammenhang mit der Aufl&#246;sung des MfS‹; mitzuwirken an der realen Bewertung des Handelns von IM in der ehemaligen DDR; Zusammenh&#228;nge von operativen Vorg&#228;ngen und Aktionen des MfS aufzudecken, sofern daf&#252;r insbesondere im Zusammenhang mit Ma&#223;nahmen der Strafverfolgungsbeh&#246;rden sowie zur Rehabilitierung Betroffener Handlungsbedarf besteht; auf F&#252;hrungsoffiziere und andere Angeh&#246;rige Einfluss zu nehmen, sich in diesen Prozess einzubringen; Einfluss geltend zu machen, dass von den ehemaligen Angeh&#246;rigen des MfS keine rechtswidrigen Handlungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland begangen werden«. Als Gegenleistung sollte die Bundesregierung »auf der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften den Weg f&#252;r eine Selbststellung unter Zusicherung der Straffreiheit« ebnen. Die F&#252;hrungsoffiziere, die ein Jahr zuvor auf Weisung ihrer ehemaligen Leiter mit den Quellen noch Kontaktwege f&#252;r eine sp&#228;tere Reaktivierung vereinbaren mussten, sollten diese nun nutzen, um die Spione zur Selbststellung zu bewegen.</p>
<p>Am 15. Februar 1991 fand dazu in Berlin ein geheimes Treffen statt, an dem der damalige Verfassungsschutz-Pr&#228;sident Boeden und sein designierter Nachfolger Werthebach teilnahmen. Im M&#228;rz, wurde der Vorgang &#246;ffentlich bekannt und sogleich als »Kuhhandel« abqualifiziert. W&#228;hrend sich das Innenministerium vorerst ausschwieg, dementierte HVA-Generaloberst Gro&#223;mann das Ganze, doch vier Wochen sp&#228;ter gab die Regierung die Begegnung zu. Die f&#252;nf Generale h&#228;tten ihre Vorstellungen und W&#252;nsche vorgetragen, die Verfassungssch&#252;tzer ihrerseits erneut auf bedingungslose Offenlegung der Quellen gedrungen. »Der Erwartungshaltung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS konnte dabei nicht entsprochen werden«, hie&#223; es lakonisch aus dem Innenministerium. Dieser letzte und zu sp&#228;te Versuch, eine einvernehmliche L&#246;sung des Problems zu erreichen, war von vornherein zum Scheitern verurteiIt, denn die MfS-Generale hatten in v&#246;lliger Verkennung der Situation l&#228;ngst ihre Tr&#252;mpfe verspielt. Nun setzte die Bundesregierung auf die Ermittlungen des Staatsschutzes und auf die Gerichte; die ersten »Pilotverfahren« waren schon eingeleitet. Eine Koalition der Unvernunft – bestehend aus unbelehrbaren Stasi-F&#252;hrern auf der einen Seite und rachedurstigen Parteipolitikern andererseits – hatte Deutschland ein Problem beschert, das &#214;ffentlichkeit und Justiz noch einen langen Zeitraum besch&#228;ftigen wird, ohne je zu einem guten Ende zu kommen.</p>
<p>Zu den ersten, die das zu sp&#252;ren bekamen, geh&#246;rten diejenigen Spione, die in den vergangenen Jahren aus eigenem Antrieb oder auf Anraten der Zentrale aus dem Operationsgebiet in die DDR zur&#252;ckgekehrt waren, um sich dort der Strafverfolgung zu entziehen. In der DDR hatten sie vielf&#228;ltige Ehrungen erfahren und sich leidlich eingerichtet, wenn auch die wenigstens von ihnen gl&#252;cklich waren. Wer seine Strafe in der Bundesrepublik abgesessen hatte, wie die Guillaumes oder Lothar Lutze und Renate Wiegel, ging lediglich einiger Privilegien verlustig; wer jedoch f&#252;r die Strafverfolgsbeh&#246;rden ein noch ungekl&#228;rter Fall war, musste mit seiner Verhaftung rechnen. Das betraf von den bekannteren Kundschaftern <a href="http://www.spiegel.de/wikipedia/Hansjoachim_Tiedge.html" target="_blank">Hansjoachim Tiedge</a>, <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13488895.html" target="_blank">Ursel Lorenzen </a>oder <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sonja_L%C3%BCneburg" target="_blank">Sonja L&#252;neburg</a>.</p>
<p>Tiedge setzte sich schon im Sommer 1990 in die Sowjetunion ab, muss aber f&#252;rchten, dass diese ihn irgendwann ausliefert. Ursel Lorenzen ist nach ihrer Verheiratung unter dem Namen ihres Mannes ebenfalls und wiederum auf der Flucht. Sie, die im NATO-Hauptquartier in Br&#252;ssel gearbeitet hatte, war 1979 in die DDR geflohen, da sie sich gef&#228;hrdet f&#252;hlte. Am 17. Januar 1980 pr&#228;sentierte sie auf einer internationalen Pressekonferenz in Ost-Berlin Dokumente, die die Bereitschaft der NATO zum Einsatz von Atomwaffen in einem Krieg in Europa belegten. Die meisten der vorgelegten Geheimpapiere hatte sie gar nicht beschafft, sondern stammten aus anderen Quellen sowohl der HVA als auch des milit&#228;rischen Nachrichtendienstes der Nationalen Volksarmee, die bei der NATO t&#228;tig gewesen waren. Sie wurden vom damaligen Leiter des Instituts f&#252;r milit&#228;rpolitische Forschung bei der NVA, Oberst Charisius, pr&#228;sentiert, der sie zuvor mit dem f&#252;r die Auswertung der milit&#228;rpolitischen Informationen der HVA zust&#228;ndigen Oberst Busch ausgew&#228;hlt hatte. Nun aber wird Ursel Lorenzen durch ihr damaliges Auftreten schwer belastet; auf dieser Grundlage will ihr die Bundesanwaltschaft den Prozess machen. Sie irrt mit ihrem Mann durch diejenigen L&#228;nder Europas, die kein Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik haben.</p>
<p>Noch schlimmer ist es Sonja L&#252;neburg ergangen. Die ehemalige Sekret&#228;rin des FDP-Bundestagsabgeordneten William Borm, die nach dessen Tod zum damaligen Generalsekret&#228;r der Liberalen, Martin Bangemann, &#252;berwechselte und diesem dann auch ins Wirtschaftsministerium folgte, hatte sich im August 1985 zu einer Wochenendreise abgemeldet und war nicht wieder aufgetaucht. Ermittlungen ergaben, dass sie unter einer Doppelg&#228;nger-Legende f&#252;r die HVA gearbeitet haben soll. Nach der Vereinigung Deutschlands wurde in einem &#246;stlichen Vorort Berlins die 64j&#228;hrige Johanna O. festgenommen, hinter der man Sonja L&#252;neburg vermutet.</p>
<p>Die Strafverfolgungsbeh&#246;rden der Bundesrepublik konzentrieren gegenw&#228;rtig all ihre Kraft auf die juristische Abrechnung mit den ehemaligen Spionen der DDR. Sie bringen dazu nicht nur jene Agenten vor Gericht, die in j&#252;ngster Zeit enttarnt wurden, sondern eben auch sogenannte Altf&#228;lle, bei denen sich nach der Vereinigung pl&#246;tzlich doch noch die M&#246;glichkeit er&#246;ffnet, strafend t&#228;tig zu werden, auch wenn das offensichtlich keinen tieferen Sinn mehr hat. Au&#223;er Ursel Lorenzen und Sonja L&#252;neburg betrifft das auch Inge Goliath und andere. Bei einigen, die nach Verb&#252;&#223;ung ihrer Strafe in die DDR kamen und hier Vortr&#228;ge vor MfS-Angeh&#246;rigen hielten, schuf das einen neuen Straftatbestand der »Beihilfe zu geheimdienstlicher Agentent&#228;tigkeit«. Ihnen wurden zum Teil neue Verfahren angedroht, wie dem fr&#252;heren Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Grunert, der 1978 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden und danach in die DDK &#252;bergesiedelt war. Von Anfang an wurden in die gerichtlichen Verfahren auch die F&#252;hrungsoffiziere einbezogen, die vom Gebiet der DDR aus die Kundschafter anwarben, steuerten und entlohnten. Dieses undifferenzierte Vorgehen l&#246;ste unverz&#252;glich eine intensive Debatte &#252;ber Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats aus, die durch diese Praxis offensichtlich verletzt werden.</p>
<p>Vom abstrakten Gerechtigkeitsempfinden her erscheint die weitgehend gleichartige Verfolgung der Aufkl&#228;rer – unabh&#228;ngig ob erst vor kurzem gefasst oder schon seit l&#228;ngerem bekannt, ob in der alten BRD t&#228;tig oder vom Territorium der fr&#252;heren DDR aus agierend – durchaus denkbar. Gerade deswegen gab es ja die Bem&#252;hungen um eine Amnestie oder einen &#228;hnlichen Schlussstrich unter die deutsch-deutsche Spionaget&#228;tigkeit, jenes zwangl&#228;ufige Kind der Spaltung und des mit ihr verbundenen Kalten Krieges. Denn die juristisch gebotene Differenzierung verletzt den Gerechtigkeitssinn, die aus dieser Sicht logische Gleichbehandlung aber kollidiert mit rechtsstaatlichen Grunds&#228;tzen. Der genannte Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah deshalb vor, nicht nur die spionierenden DDR-B&#252;rger straffrei zu stellen, sondern Gnade auch gegen&#252;ber jenen bisher nicht erkannten Agenten auf dem fr&#252;heren Bundesgebiet walten zu lassen, die sich innerhalb eines Jahres offenbaren. Sein Scheitern zwang die Beh&#246;rden zum Handeln, als sich vom 3. Oktober 1990 an die juristische Gewalt der Bundesrepublik auch auf das Gebiet der fr&#252;heren DDR erstreckte. Am Morgen des Wiedervereinigungstages klingelte an der Pforte der Hohensch&#246;nhausener Villa des Ex-Generalobersten Werner Gro&#223;mann in Berlin die Polizei und nahm den letzten HVA-Chef fest. Sie st&#252;tzte sich dabei auf einen Beschluss des 3. Senats des Bundesgerichtshofs, der Gro&#223;mann der geheimdienstlichen Agentent&#228;tigkeit als dringend verd&#228;chtig ansah. Damit setzten die Karlsruher Richter eine Diskussion in Gang, die sich schon bald als &#228;u&#223;erst facettenreich erwies und zwangsl&#228;ufig zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts f&#252;hrte.</p>
<p>Ihr Ursprung liegt jedoch nicht bei jenem 3. Oktober 1990, sondern einige Monate zur&#252;ck. Ursache f&#252;r das nun eingetretene Dilemma war ein – zuf&#228;lliges oder gewolltes? – Vers&#228;umnis des Einigungsvertrages, der grunds&#228;tzlich von der &#220;bertragung des Bundesrechts auf das Gebiet der fr&#252;heren DDR ausgeht, jedoch eine Reihe von Bestimmungen und Gesetzen der alten Bundesrepublik aufz&#228;hlt, die ausdr&#252;cklich nicht anzuwenden sind. In dieser Aufz&#228;hlung fehlen die Straftatbest&#228;nde der »geheimdienstlichen Agentent&#228;tigkeit«; mithin – so folgerte der Bundesgerichtshof in einer ersten Stellungnahme zu dieser Problematik vom 30. Januar 1991 – »kann und muss die Strafverfolgung ihren Fortgang nehmen«. Die obersten Gesetzesh&#252;ter standen damit in &#220;bereinstimmung mit der Auffassung der Bundesregierung, die in ihrem – nicht weiterverfolgten – Gesetzentwurf vom 13. September 1990 zu einem Amnestiegesetz unmissverst&#228;ndlich feststelle: »Nach Wirksamwerden des Beitritts unterliegen die Angeh&#246;rigen und Agenten der Auslandsnachrichtendienste der Deutschen Demokratischen Republik uneingeschr&#228;nkt unserer Staatsgewalt. Ihre bisher in der Deutschen Demokratischen Republik legitime T&#228;tigkeit wird ohne &#196;nderung ihres Charakters auch dort strafbar.« (Der Einigungsvertrag hat &#252;brigens einen ganz &#228;hnlichen Mangel f&#252;r die Spione der alten BRD, die in der DDR rechtskr&#228;ftig verurteilt wurden. Indem er alle rechtskr&#228;ftigen Urteile der DDR-Gerichte in die neue gesamtdeutsche Rechtsordnung &#252;bernahm, bleiben sie zun&#228;chst vorbestraft; nur &#252;ber komplizierte Rehabilitierungsverfahren k&#246;nnte daran etwas ge&#228;ndert werden.)</p>
<p>Die Anwendung des BRD-Rechts zur Spionage auf fr&#252;here DDR-B&#252;rger, die von ihrem Staat ausdr&#252;cklich mit der Aussp&#228;hung der Bundesrepublik beauftragt waren, l&#246;ste in der juristischen Fachwelt Kritik aus. Sie wurde erstmals ausf&#252;hrlich vom Verteidiger Gro&#223;manns, Dr. Gunter Widmaier, im Dezember 1990 in der »Neuen Juristischen Wochenschrift« formuliert. Dieser nennt sowohl verfassungsrechtliche als auch v&#246;lkerrechtliche Argumente gegen die Bestrafung der DDR-Aufkl&#228;rer. Zum einen versto&#223;e ein solches Vorgehen gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, wenn – wie schon dargestellt – »aufgrund der rechtlichen Konstruktionen des Einigungsvertrages die in der DDR t&#228;tig gewesenen fr&#252;heren Mitarbeiter der HVA des MfS wegen damals begangener Spionage zum Nachteil der Bundesrepublik bestraft werden sollen, w&#228;hrend umgekehrt f&#252;r die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes eine Strafbarkeit wegen ihrer fr&#252;heren Spionage zum Nachteil der DDR mit Selbstverst&#228;ndlichkeit nicht einmal zur Diskussion steht«. Widmaier r&#228;umt ein, dass die DDR beim Einigungsvertrag m&#246;glicherweise »schlecht verhandelt« habe, doch k&#246;nne die Geltungskraft des Artikels 3 »nicht von der G&#252;te und Sorgfalt staatsvertraglicher Verhandlungen abh&#228;ngen«.</p>
<p>Hinsichtlich des V&#246;lkerrechts verweist Widmaier auf die Haager Landkriegsordnung vom 18. 10. 1907, die folgende Bestimmung enth&#228;lt: »Ein Spion, welcher zu dem Heere, dem er angeh&#246;rt, zur&#252;ckgekehrt ist und sp&#228;ter vom Feinde gefangen genommen wird, ist als Kriegsgefangener zu behandeln und kann f&#252;r fr&#252;her begangene Spionage nicht verantwortlich gemacht werden.« Was im Kriege gelte, m&#252;sse im Frieden erst recht zuerkannt werden: »W&#228;re – eine schlimme Vorstellung – die Wiedervereinigung Deutschlands mit milit&#228;rischen Mitteln und durch eine Annexion der DDR herbeigef&#252;hrt worden, so st&#252;nde die Straflosigkeit der im Auslandsnachrichtendienst der DDR t&#228;tigen DDR-B&#252;rger kraft geschriebenen V&#246;lkerrechts ohne weiteres fest. Es ist undenkbar. nach der Wiedervereinigung in Frieden, in Freiheit und gleichberechtigter Br&#252;derlichkeit zu anderen Ergebnissen zu kommen.</p>
<p>Beiden Argumentationen wollte der Bundesgerichtshof nicht folgen. In der schon genannten Stellungnahme vom 30. 1. 1991 hebt er zun&#228;chst darauf ab, dass eine Gleichbehandlung der Spione beider Seiten offensichtlich von den Verhandlungspartnern des Einigungsvertrages »nicht gewollt oder nicht durchsetzbar war«. Zugleich bringt er aber damals noch sein Unbehagen &#252;ber diese Entwicklung zum Ausdruck, denn die Mitarbeiter der HVA h&#228;tten »aus ihrer Sicht eine legitime T&#228;tigkeit ausge&#252;bt, die auch v&#246;lkerrechtlich nicht anst&#246;&#223;ig zu bewerten war«. Daher k&#246;nne »der bisherige Rechtszustand kaum zu einem befriedigendem Interessenausgleich beitragen«; eine sachgerechte L&#246;sung erscheine »deshalb nur durch ein Straffreiheitsgesetz m&#246;glich«.</p>
<p>Um aber den eigenen Spruch – es ging um die Fortdauer des Haftbefehls gegen Gro&#223;mann – einigerma&#223;en st&#252;tzen zu k&#246;nnen, begibt sich der BGH im weiteren auf das Feld der Spekulation. Zwischen den Spionen von DDR und BRD m&#252;ssten doch Unterschiede gemacht werden, weil »die &#228;u&#223;ere Sicherheit der BRD durch das fr&#252;here Tun dieser nachrichtendienstlich t&#228;tigen Personen m&#246;glicherweise weiterhin betroffen wird, da die Auswirkungen dieser T&#228;tigkeit durch den Eintritt der DDR in die BRD nicht weggefallen sind. Es ist allgemein bekannt, dass die Erkenntnisse der Spionagebeh&#246;rden der DDR wegen deren Einbindung in den Warschauer Pakt und wegen des engen Kontakts zu den sowjetischen Geheimdiensten, vor allem zum KGB, weitergegeben worden sind an Dienststellen au&#223;erhalb der DDR. Es ist nicht auszuschlie&#223;en, dass auch ›Quellen‹ nicht nur f&#252;r den Geheimdienst der DDR, sondern gleichzeitig auch f&#252;r andere Staaten des Warschauer Pakts t&#228;tig gewesen sind. M&#246;glicherweise sind auch fr&#252;here ›Quellen‹ der Geheimdienste der DDR von Geheimdiensten der anderen Staaten des Warschauer Pakts, vor allem der UdSSR, &#252;bernommen worden.« Und die logische Schlussfolgerung: »Eine Gleichstellung der Spione der BRD und der DDR&lt; ist schon aus diesem Grund nicht ohne weiteres gerechtfertigt.« Generalbundesanwalt von Stahl bringt den Pragmatismus, der hier waltet, auf den Punkt: »Im Staatsschutzrecht gibt es eine Mischung aus Gerechtigkeit, Zweckm&#228;&#223;igkeit und Staatsinteresse. Alle drei Punkte sind hier wohl ber&#252;hrt.«</p>
<p>So ermutigt, wird der Bundesgerichtshof in seiner n&#228;chsten &#196;u&#223;erung zum Sachverhalt noch weitaus deutlicher. In der Sache Harry Sch&#252;tt best&#228;tigt er am 29. Mai die Er&#246;ffnung der Hauptverhandlung wie den damals noch bestehenden Haftbefehl mit dem Argument: »Nur bei ausschlie&#223;lich formaler Betrachtung lassen sich die T&#228;tigkeiten der Nachrichtendienste der Bundesrepublik und der fr&#252;heren DDR einander gleichsetzen, nicht aber vom legitimen Standpunkt der ihrer Identit&#228;t nach fortbestehenden Bundesrepublik aus. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Nachrichtendienste der Bundesrepublik, auch wenn sie operative Auslandsaufkl&#228;rung betreiben, letztlich zu deren Schutz t&#228;tig wurden und werden, w&#228;hrend die gegen die Bundesrepublik gerichtete T&#228;tigkeit der Nachrichtendienste der DDR zur konkreten oder doch abstrakten Gef&#228;hrdung der &#228;u&#223;eren Sicherheit dieses Staates f&#252;hrte mit unter Umst&#228;nden bis in die Gegenwart reichenden, im einzelnen jedoch nicht fassbaren und absch&#228;tzbaren Folgen, die sich aus der Weitergabe von nachrichtendienstlichen Informationen und Informanten an andere Staaten des fr&#252;heren ›Ostblocks‹ ergeben k&#246;nnen.« Was im Januar noch im Konjunktiv stand, die Gef&#228;hrdung durch Weitergabe an eine dritte Macht, ist nun ohne Einschr&#228;nkung vorausgesetzt – wenn auch die Definition dieser »dritten Macht« (Sowjetunion, Ostblock, KGB?) jetzt schwerer f&#228;llt als je zuvor. Schon am 31. Juli 1991 sah der Sprecher der Bundesregierung in der Spionage der DDR nachtr&#228;glich keine Gefahr mehr f&#252;r die Sicherheit der Bundesrepublik. Vor Journalisten bewertete er einen m&#246;glichen Schaden als gering, zumal Geheimdienstaktivit&#228;ten immer mehr zur&#252;ckgingen und an Bedeutung verl&#246;ren.</p>
<p>Neben solcher Gelassenheit der Politiker steht die Skepsis von Juristen hinsichtlich der Position des BGH. Das Berliner Kammergericht, zu dem die Anklage gegen Gro&#223;mann und andere abverf&#252;gt worden war, setzte am 22. Juli 1991 sogar das Verfahren aus und rief das Bundesverfassungsgericht an. Es stellte dazu auch den gravierenden Mangel des Einigungsvertrages fest, »dass die gegen die Bundesrepublik Deutschland ausge&#252;bten nachrichtendienstlichen T&#228;tigkeiten strafbar bleiben; die Angeh&#246;rigen und Agenten der Aufkl&#228;rungsdienste der Bundesrepublik Deutschland sind dagegen straflos«. Dies sei eine Ungleichbehandlung, denn: »Die Bewertung, ob eine Spionaget&#228;tigkeit ›offensiv‹ oder ›defensiv‹ ausge&#252;bt worden ist, l&#228;&#223;t sich rechtlich nicht fassen.« Das Kammergericht stellt die T&#228;tigkeit beider Spionageapparate ausdr&#252;cklich gleich und differenziert zudem zwischen der DDR-Spionage und dem Stasi-Unterdr&#252;ckungsapparat: »Dass die Angeschuldigten als Angeh&#246;rige des MfS in Bereiche eingebunden gewesen w&#228;ren, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen oder zu &#228;hnlich schwerwiegenden strafbaren Handlungen gekommen ist, oder dass sie durch die Weiterleitung von Erkenntnissen an den Inlandsapparat des MfS dessen Unterdr&#252;ckungsma&#223;nahmen strafrechtlich zu verantworten h&#228;tten, haben die Ermittlungen nicht ergeben.«</p>
<p>Mit dem Zitieren dieser Feststellung soll keineswegs das zur&#252;ckgenommen werden, was hier bereits &#252;ber die Verquickung von Aufkl&#228;rung und Abwehr, ihr gegenseitiges Geben und Nehmen ausgef&#252;hrt worden ist. Hier kam es zu einer Kooperation, die gewiss noch weiterer Ermittlungen bedarf und bei der nicht ausgeschlossen werden kann, dass – zu denken ist zum Beispiel an Briefkontrolle oder Telefon&#252;berwachung – auch strafbare Handlungen vorliegen. Insgesamt jedoch zeigt sich, dass gerade die Verletzung von Menschenrechten zwar einer starken moralischen &#196;chtung unterliegt, strafrechtlich aber kaum aufzuarbeiten ist. So unbefriedigend das sein mag: In dieser Hinsicht ist der Rechtsstaat unge&#252;bt und unsicher; nicht immer erfahren die Opfer die von ihnen erwartete Genugtuung.</p>
<p>Das belegten die ersten Prozesse gegen fr&#252;here DDR-Gr&#246;&#223;en, das kommt aber auch in hilflosen &#196;u&#223;erungen von Justizminister Kinkel oder des Generalbundesanwalts zum Ausdruck. Auf die Frage, wie die Bespitzelung des Volkes durch die Stasi geahndet werden k&#246;nne, sagte Alexander von Stahl: »Das ist strafrechtlich nur sehr schwer zu fassen.« Konkret fiel ihm nur der Tatbestand der »politischen Verd&#228;chtigung« ein. Und es ist Tatsache, dass die Chefs der Abwehr – Mielkes Stellvertreter Mittig und Schwanitz oder der Leiter der »Untergrundt&#228;tigkeit« bek&#228;mpfenden Hauptabteilung XX, Generalmajor Kienberg, sowie viele andere – bisher juristisch nicht belangt wurden. Kinkel, der es als ehemaliger Chef des Bundesnachrichtendienstes wissen muss, stellt resignierend fest: »Jeder Nachrichtendienst zahlt und arbeitet irgendwie mit Erpressungsmethoden.« Und Markus Wolfs Verteidiger verweist sogar darauf, dass mit den ehemals nationalsozialistischen Offizieren Reinhard Gehlen und Gerhard Wessel jahrelang Leute bundesdeutschen Geheimdiensten vorstanden, die bis 1945 in »ein Unrechtsregime eingebunden waren«.</p>
<p>Diese grunds&#228;tzliche Expertise zur Spionaget&#228;tigkeit vervollst&#228;ndigt das Berliner Kammergericht mit einer ebenfalls von der Sicht der Karlsruher Bundesrichter abweichenden Interpretation der Haager Landkriegsordnung. Hatten diese den entsprechenden Artikel als »eine kriegsrechtliche Sondernorm« bezeichnet, aus der eine Anwendung in Friedenszeiten nicht abzuleiten sei, so erkennt jenes darin einen &#252;bergeordneten Gedanken, der generell dann greift, wenn »sich der Spion ohne sein Zutun in einem anderen Hoheitsverh&#228;ltnis wiederfindet, auf dessen Entwicklung er keinen Einfluss gehabt hat, und nunmehr dem Zugriff des anderen Staates ausgesetzt ist«.</p>
<p>Schlie&#223;lich argumentiert das Berliner Kammergericht auch mit dem R&#252;ckwirkungsverbot. Demnach kann eine Tat nicht r&#252;ckwirkend verfolgt werden, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung. nicht unter Strafe gestellt war. Formalrechtlich ist dies zwar der Fall gewesen, aber das Gericht sieht eine sogenannte unechte R&#252;ckwirkung. Sie liege dann vor, »wenn ein Gesetz auf gegenw&#228;rtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen f&#252;r die Zukunft einwirkt und damit zugleich betroffene Rechtspositionen nachtr&#228;glich &#228;ndert«. Da die DDR-Aufkl&#228;rer mit den eingetretenen Wandlungen nicht rechnen konnten, erg&#228;ben sich durch ihre Bestrafung verfassungsrechtliche Probleme.</p>
<p>Inzwischen hat sich die hessische Staatsanwaltschaft derartigen Bedenken angeschlossen. Eine Anklageerhebung gegen f&#252;nfzehn ehemalige Spione der HVA wurde ausgesetzt, um das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter abzuwarten.</p>
<p>Als einer der pragmatischen Gr&#252;nde f&#252;r die Verfolgung der ehemaligen HVA-Mitarbeiter gilt die Erwartung, dass sie unter dem Druck der Strafandrohung zur Aussage &#252;ber ihre fr&#252;here T&#228;tigkeit bereit seien und vor allem die untergetauchten Quellen im Operationsgebiet offenbaren k&#246;nnten. F&#252;r Alexander von Stahl z&#228;hlt nur die Frage: »Kriegen wir die Leute, die hier gearbeitet haben und potentiell wieder f&#252;r andere arbeiten k&#246;nnen?« Es erweist sich jedoch, dass er auf diese Weise seinem Ziel nicht n&#228;her kommt. Selbst das Berliner Kammergericht hielt ihm vor: »Ein derartiges Aufkl&#228;rungsinteresse ist zwar berechtigt; die Durchf&#252;hrung eines Strafverfahrens ist aber nicht geeignet, dieses Interesse durchzusetzen. Denn der Beschuldigte braucht sich nicht zu &#228;u&#223;ern (&#8230;). Von diesem Recht, die Angaben zur Sache zu verweigern, haben die Angeschuldigten weitgehend Gebrauch gemacht. Sie waren insbesondere nicht bereit, Namen und Erkenntnisse zu offenbaren, an denen die Strafverfolgungsbeh&#246;rden gerade interessiert sind.«</p>
<p>Die mangelnde Bereitschaft zu einer f&#252;r beide Seiten bindenden Vereinbarung veranla&#223;t viele F&#252;hrungsoffiziere, gegen die selbst ermittelt wird, zu einer solchen Verweigerungshaltung. Und auch jene, die lediglich als Zeugen verh&#246;rt werden, sind angesichts der bereits ausgesprochenen drakonischen Strafen gegen ihre fr&#252;heren Informanten kaum bereit, zu einer solchen Art von »Rachejustiz« ihre Hand zu leihen. Sie k&#246;nnen in &#252;berlangen Haftstrafen keinen Sinn sehen, droht doch bei den T&#228;tern weder der R&#252;ckfall noch ist Abschreckung auf andere vonn&#246;ten. Die Sozialisierungsfunktion der Strafe wird dabei v&#246;llig missachtet.</p>
<p>Ungeachtet dessen gehen die Ermittlungen und die Einleitung von Strafverfahren gegen fr&#252;here Spione und ihre Hinterm&#228;nner in der HVA weiter. Mit Stand von Ende November 1991 waren 1691 Ermittlungsverfahren wegen Spionage eingeleitet, von denen jedoch die meisten nur sehr schleppend vorankommen. Lediglich in 89 F&#228;llen konnte bisher Haftbefehl erlassen werden: nur vereinzelt ist Anklage erhoben oder gar die gerichtliche Hauptverhandlung er&#246;ffnet; wenige Verfahren sind abgeschlossen – und auch da ist vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Generalbundesanwalt will aber noch mehr. Er k&#252;ndigte insgesamt etwa 5000 Ermittlungsverfahren an und sprach von 400 weiteren Spionen, deren er noch habhaft werden will.</p>
<p>Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt das Dilemma, in das die Rechtsprechung durch die Vers&#228;umnisse der Verhandlungspartner des Einigungsvertrages, aber auch durch die starre Uneinsichtigkeit sowohl der fr&#252;heren HVA-F&#252;hrung als auch ideologisch und populistisch denkender politischer Kr&#228;fte der Bundesrepublik geraten ist. Anfang 1991 schien dies auch dem Bundesgerichtshof noch bewusst, als er empfahl, im vorliegenden Fall des Beitritts eines Staates bei v&#246;lliger Aufgabe der staatlichen Souver&#228;nit&#228;t den nach seiner Auffassung legitimen Strafanspruch des &#252;bernehmenden Staates nicht in allen F&#228;llen durchzusetzen. »Das ist aber«, so res&#252;mierte er, »eine politische Entscheidung, die die Gesetzgebungsorgane zu treffen haben«.. Die Entwicklung nahm eine andere Richtung, und es bleibt abzuwarten, ob eine f&#252;r alle Seiten befriedigende L&#246;sung noch gefunden werden kann.</p>
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