Verfassungsschutz-IM schaden der NPD nicht

In schöner Eintracht lehnen Innenminister der CSU (Bayern), CDU (Baden-Württemberg) und SPD (Rheinland-Pfalz) den Rückzug ihrer geheimdienstlichen IM aus NPD-Gremien ab und begründen damit ihre Ablehnung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens. Denn vor drei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf die Durchsetzung der Neonazi-Partei mit V-Leuten des Verfassungsschutzes ein Parteienverbot abgelehnt. Die Innenminister der drei West-Länder widersprechen damit dem Berliner Innensenator Körting, der ein neues Verbotsverfahren befürwortet und dazu erklärt: »Um die Verfassungswidrigkeit dieser Partei darzustellen, brauche ich die V-Leute nicht.«

Damit hat er gewiss Recht, denn bisher ist nicht erkennbar, das die intensive Beobachtung der NPD durch die Geheimdienste irgendein positives Ergebnis hatte. Eher im Gegenteil: Die Akzeptanz der Neonazi-Partei in der Bevölkerung ist stetig angestiegen, weil es dem Verfassungsschutz offenbar nicht gelingt, ihre Pläne rechtzeitig zu erkennen und vor allem deren demokratie- und staatsgefährdenden Hintergründe nachvollziehbar zu entlarven. Auch bei der Verhinderung rechtsextremistischer Straftaten versagen die Geheimdienstler auf der ganzen Linie; gerade erst wurde bekannt, dass entsprechende Delikte von 2005 auf 2006 um 20 Prozent stiegen.

Warum also halten einige Innenminister stur daran fest, ihre »inoffiziellen Mitarbeiter« innerhalb der NPD so aktiv schalten und walten zu lassen, dass selbst die Karlsruher Richter nicht mehr auseinanderhalten können, was an neonazistischem Gedankengut und entsprechenden Aktivitäten auf die NPD-Mitglieder selbst zurückgeht und was von staatlicher Seite dort hineingetragen wird? Wer, wie der bayerische Innenminister Beckstein, vor einer Diffamierung der »demokratischen Rechten« warnt, wenn Studien auf die zunehmende Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts verweisen, setzt sich zumindest dem Verdacht aus, diese Entwicklung nicht ernst zu nehmen und eine neonazistische Partei als gesellschaftliche Größe zu akzeptieren.

Ein NPD-Verbot würde zwar nie ausreichen, solche Rechtsentwicklungen im Lande zu verhindern, aber eine wesentlichen Beitrag dazu könnte es schon leisten. Denn natürlich fühlen sich viele Bürger mit entsprechenden Einstellungen ermutigt, neonazistisch zu wählen, wenn es dafür eine legale Partei gibt. Und die Partei selbst kann sich in den Parlamenten ein scheindemokratisches Mäntelchen umhängen, was ihre Anhänger zusätzlich beruhigt – ganz abgesehen, von den finanziellen Mitteln, die ihr als wählbare und gewählte Partei zustehen und die sie für ihre Arbeit nutzen kann. Eine Partei wie die NPD ist letztlich nur zu bekämpfen, wenn ihre Anhänger wie Wähler gesellschaftlich auf der ganzen Linie geächtet werden, diese Partei also grundsätzlich delegitimiert wird. Solange die Partei aber legal agieren kann, ist dieses Ziel nicht zu erreichen.