Föderalismus-Flop

Als Angela Merkel vor einigen Wochen Bilanz über ihr erstes Jahr als Kanzlerin zog, nannte sie auf der umfänglichen Habenseite auch die Föderalismus-Reform, die die große Koalition im Juni verabschiedet hatte. Dieses Gesetzgebungspaket mit zwölf Verfassungsänderungen war mit Recht bei Experten umstritten, zementiert es doch beispielsweise im Bildungswesen die schon immer bestehende innerdeutsche Kleinstaaterei derart, dass nun dem Bund sogar verboten (!) ist, Finanzmittel zu Bildungszwecken bereitzustellen. Auch auf anderen Feldern wurde dem Eigennutz von Länderregierungen Tür und Tor geöffnet.

Wie weit, das zeigt jetzt die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung auf wesentlichen Feldern der Politik. So kassierte der Bundespräsident das Verbraucherinformationsgesetz, weil es gegen die Festlegungen der Föderalismus-Reform Ländern und Kommunen Auflagen zum Beispiel gegen den Vertrieb von Gammelfleisch auferlegen wollte. Das ist nun nicht mehr möglich, was in praxi heißt, dass zwar bayerische Schlachtereien ihre verdorbene Ware weiterhin überall in der Bundesrepublik vertreiben dürfen, die Bundesregierung aber keinerlei Handhabe hat, von den kriminell handelnden Firmen Auskünfte zu verlangen. Diese können nur die bayerischen Behörden einholen; wie sehr diese aber mit der Fleisch-Lobby unter einer Decke stecken, hat die jüngste Vergangenheit immer wieder beweisen.

Ähnlich beim geplanten Nichtraucherschutzgesetz. Da auch dieses Festlegungen für öffentliche Einrichtungen und Gaststätten bundesweit vorsah, äußerten Verfassungsexperten unter Hinweis auf die Föderalismus-Reform Bedenken. Daher wird es zu bundeseinheitlichen Regelungen nicht kommen, sondern nur die einzelnen Länder können entsprechende Vorschriften erlassen – was es der Tabak-Lobby ermöglicht, das eine Land gegen das andere auszuspielen.

So erweist sich Angela Merkels vermeintliches Erfolgsstück schon vor seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2007 als großer Flop, hindert es doch nicht nur die Regierung, vernünftige bundesweite Beschlüsse zu fassen, sondern schadet es auch dem Bürger, der in seinem Kampf gegen Missstände künftig noch mehr und höhere bürokratische Hürden überspringen muss als bisher schon.