In der Bundesrepublik ist die Überwachung Andersdenkender eine normale Sache

(pri) Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat schon recht. Die »künstlich erzeugte Aufregung« um die – zumindest im Bundestag – schon bald flächendeckende Ausforschung der Linkspartei ist eigentlich nicht zu verstehen. Gehört doch seit jeher zum Waffenarsenal eines Staates – über alle ideologischen Grenzen hinweg – die Überwachung seiner Kritiker, denn seinen Vertretern geht es schließlich darum, die ihnen dienlichen Verhältnisse zu erhalten, den mühsam geschaffenen Herrschaftsstatus gegen alle Veränderungsbemühungen abzusichern.

Um das zu begreifen, genügt es völlig, einen Blick ins Verfassungsschutzgesetz von 1990 zu werfen, in dem als Aufgabe für den bundesdeutschen Inlandsgeheimdienst keineswegs – wie mancher beflissene Propagandist des bestehenden Systems glauben machen will – die Verteidigung von Freiheit und Demokratie formuliert ist, sondern aus gutem Grund die Aufklärung von Bestrebungen, die »gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind«. Es geht also um die Erhaltung einer bestimmten Ordnung, nämlich der gerade bestehenden, die vorgibt, Freiheit und Demokratie gepachtet zu haben, woraus sie für sich einen Ewigkeitsanspruch ableitet. Diesen gesetzlich und im Falle eines Geheimdienstes letztlich auch repressiv durchzusetzen, ist das Ziel der Behörde, die sich meliorativ Verfassungsschutz nennt.

Tatsächlich geht es also nicht um die Verteidigung der Verfassung oder gar der Demokratie, sondern um Zementierung eines politischen Systems. Das wurde in der DDR besonders akribisch und kompromisslos betrieben, in westlichen Staaten fehlt es aus verschiedenen Gründen oft an solchem Perfektionismus, doch in der Grundtendenz sind die Ziele die gleichen, und auch bei den Methoden zeigen sich – wie wir jetzt eindrucksvoll bestätigt bekommen – zunehmende Ähnlichkeiten. Jedenfalls sind die Zeiten vorbei, da man sich über Videoüberwachung oder Abhöraktionen, die Ausspähung Andersdenkender und die Einschleusung von Spitzeln in der DDR im Bewusstsein eigener Unfehlbarkeit glaubte empören zu können. Und angesichts der aktuellen Argumentation erweist sich die gern ins Feld geführte Unterscheidung zwischen Rechtsstaat und Diktatur schnell als Schimäre; wenn es um Machtfragen geht, hört bei jedem Machthaber der Spaß auf.

Innenminister Friedrich hat das gerade jetzt mit dankenswerter Klarheit bestätigt. Er räumte nicht nur ein, dass Volksvertreter der Linkspartei bereits seit mehr als 16 Jahren über die Beobachtung ihres öffentlichen Tuns hinaus nachrichtendienstlich überwacht werden, jedenfalls in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz solche Überwachungsergebnisse, woher auch immer, enthalten sind. Er musste auch zugeben, dass ihnen in dieser langen Zeit eine konkrete Tätigkeit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nachgewiesen werden konnte, sondern dass sich seine Kritik fast ausschließlich gegen die unerwünschte Gesinnung, die andere Meinung der Linken richtet: »… zum Beispiel, dass sich Teile der Linken nicht abgrenzen von linksextremistischer Gewalt, zum Beispiel, dass ihre Programmatik darauf gerichtet ist, einen marxistischen Staat zu errichten, zum Beispiel, dass sie die in Deutschland verbotene Guerilla-Organisation PKK in Teilen unterstützen, … auch dass sie sich nicht distanzieren vom Unrechtsstaat der DDR, auch dass sie das kubanische Unrechtssystem offensichtlich ganz toll finden … Es gibt dort die Kommunistische Plattform, es gibt das Marxistische Forum, es gibt die Junge Linke, die ganz klar erklären, was sie von dieser parlamentarischen Demokratie halten, nämlich nichts, dass sie den Kampf außerhalb dieser Parlamente auf den Straßen führen wollen, also es gibt da klare Erklärungen.«

Den berechtigten Hinweis, dass es auch in anderen Parteien, einschließlich von CDU und CSU, mitunter Meinungen und Aktivitäten gebe, die als Unterstützung von Diktatoren gewertet werden können, bezeichnete Friedrich als »lächerlich«, und dass sich die Linkspartei gegen eine solche Behandlung wehre, sieht er faktisch als zusätzliches Verdachtsmoment, »weil man offensichtlich einen günstigen Moment glaubt, wo man sich als die Partei der Linken einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz entziehen kann«.

Der Minister fühlt sich im Recht, und das ist er auch. Längst hat sich in der Bundesrepublik unter tätiger Mithilfe aller Parteien, die sie regieren bzw. regierten, eine gesetzlich abgesicherte Ordnung entwickelt, in der die Überwachung Andersdenkender zur normalen Sache geworden ist.