Extremisten und der Rechtsstaat

Nicht immer wird das Zusammenspiel von Rechtsextremisten und unseren »Demokraten« so offenbar, wie jüngst im Fall der neuen Juso-Vorsitzenden Franziska Drohsel. Zuerst hatte die »Junge Freiheit«, das Zentralorgan des Rechtsextremismus, »enthüllt«, dass Drohsel Mitglied der »Roten Hilfe«, eines Rechtshilfevereins für die linke Szene ist. Diese Vorlage nahm die Union sofort dankbar an und wollte einen Bombenschuss ins Tor des politischen Gegners, den sie sich derzeit zum Machterhalt allerdings als braven Koalitionär hält, daraus machen. Kein Geringerer als ihr Fraktionsvize Wolfgang Bosbach verlangte von den Sozialdemokraten Rechenschaft über solch »linksextremistische« Verbindungen, und die neue CSU-Generalsekretärin Haderthauer forderte in gewohnt christsozialer Wadenbeißer-Manier gar den Rücktritt Franziska Drohsels.

Natürlich beeilte sich die SPD, den Koalitionspartner zufrieden zu stellen und ließ ihren innenpolitischen Sprecher Dieter Wiefelspütz von der Leine, der sich schon lange als verlängerter Arm Wolfgang Schäubles in seiner Partei betätigt. Er verlangte den umgehenden Austritt Drohsels aus der »Roten Hilfe« – und sie, ein folgsames Kind der derzeitigen SPD-Führung, tat das denn auch. Von Rechtsaußen wurde gepfiffen, und in der Mitte machte sich das politische Establishment in die Hose.

Dabei ist die »Rote Hilfe« ungeachtet aller Ausschläge in extreme Positionen, die man auch in den Unionsparteien nicht gerade selten findet (allerdings stets in die andere Richtung), eine Institution, auf die ein wahrer Rechtsstaat stolz sein sollte – und das nicht nur wegen ihrer über 80-jährigen Geschichte. Tritt sie doch dafür ein, jedermann vor der Justiz die gleichen Chancen zu eröffnen. Dass dies gerade zugunsten der Linken bitter nötig ist, zeigte unlängst der bundesanwaltliche Verfolgungswahn gegen Mitglieder der »militanten gruppe«, dem rechtsextreme Vereinigungen in der Bundesrepublik in dieser Form noch nie ausgesetzt waren und der letztlich erst durch verfassungskundige Richter des Bundesgerichtshofs gestoppt werden konnte.

Es ist inzwischen eine Binsensweisheit, dass der bundesrepublikanische Rechtsstaat – und zwar seit seiner Gründung – den Extremismus vor allem auf der Linken bekämpft, während er ihn auf der Rechten gern gewähren lässt. Dass er sich für diese einäugige Vorgehensweise allerdings nun auch noch des Rechtsextremismus bedient, ist eine ziemlich neue Erfahrung.