An der Mauer blieb niemand ohne Verletzungen

(pri) Wenn heute die 25. Wiederkehr des Mauerfalls gefeiert wird, dann stehen ganz selbstverständlich jene im Vordergrund, die diese Mauer überwunden haben – vor allem die DDR-Bürger, die mit ihrem so unerschrockenen wie gewaltfreien Protest das Betonmonument erodieren ließen, bis es zusammenbrach. Aber natürlich auch jene, die schon in den 27 Jahren des Bestehens des »Schutzwalls« diesen zu überwinden vermochten, auf welche Weise auch immer. Sie gelten heute in der Regel als Helden, werden gefeiert und haben selbst natürlich auch jeden Grund zum Feiern.

Doch bei all dem sollte nicht vergessen werden, dass an der Grenze zwischen den beiden ideologisch verfeindeten Systemen viel Leid geschehen ist, in erster Linie jenen, die dort ihr Leben verloren, aber auch vielen anderen, die Verletzungen erlitten, im wörtlichen wie im übertragenen Sinne. Denn jeder Zwischenfall an der Mauer hatte Auswirkungen auf andere, auf Familien, Freunde, Vielleicht Nachbarn und Arbeitskollegen. Aber er hatte auch Folgen für Beteiligte, die nie in eine solche Lage kommen wollten – die Grenzsoldaten, die diese unnatürliche Grenze, bewachen, schützen, undurchlässig machen sollten.

Über sie wird selten gesprochen, und wenn, dann zumeist in der Sprache der Justiz. Dann sind sie »Täter«, haben ein »Verbrechen« begangen und nun ihre »gerechte Strafe« erhalten. Sie sind aber auch Menschen, die in einer Ausnahmesituation standen, die kaum jemand nachvollziehen kann. Sie haben mit der Maueröffnung ihren Frieden nicht gefunden, tragen ihre Verletzungen wohl ewig mit sich herum. Auch an sie sollte an diesem Tag, der für viele ein Freudentag ist, erinnert werden.

Durch das Leben ein Riss

Zeugenaussage ohne Vorladung: Wie Günter Siegfried Hovaguimian am 24. März 1971 an einem Grenzabschnitt bei Probstzella zum Täter wurde

Als Zeuge ist er in Moabit nicht vorgeladen. Was hätte Günter Siegfried Hovaguimian dort auch auszusagen. Die jetzt Angeklagten aus dem Politbüro kennt er nur aus der Zeitung. Was dieses verkündete, war seinerzeit Gesetz – jedenfalls sagte es der »Polit« so. Die »internationale Lageentwicklung« – für ihn immer ein abstrakter Begriff, »kalter Krieg« ein Thema im Politunterricht. Nie hat er einen sowjetischen Befehl gesehen oder gar einen Brief von Gorbatschow erhalten. Sein »Kampfplatz für den Frieden« war die Grenzkompanie Lichtenhain in Thüringen. Die große Weltpolitik spielte sich dort nicht ab; es gab nur jeden Tag eine Vergatterung: Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten. Nur das galt für Hovaguimian – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Es galt auch am 24. März 1971. Am Nachmittag dieses Tages gab es Grenzalarm. »Dann flog alles raus, jeder hatte seinen Mann zu stehen.« Hovaguimian war Hundeführer, schnell war die Fährte aufgenommen. Und der Hund zog. Er hetzte die Soldaten durch den Wald, vier blieben zurück. Nur die Kräftigsten konnten folgen, eineinhalb Stunden lang. Dann fanden sie drei »Grenzverletzer«. »Da bist du total fertig. Da bricht alles in dir zusammen. Da machst du nur noch alles so, wie du es gelernt hast, mechanisch.«

Hovaguimian rief: »Halt. Stehenbleiben, Hände hoch!« Und dass er schießen würde, wenn sie nicht folgten. Er ließ die drei durchsuchen, dann mussten sie sich hinlegen. Alles so, wie sie es gelernt hatten. Aufstehen! Wieder hörten sie, dass bei Fluchtversuch geschossen würde. »Sie waren festgenommen. Nun musste ich sie sauber abliefern.« Da passierte etwas Unvorhergesehens. Einer machte einen Schritt zur Seite. Ob er »in dieser Situation umknickte und zurück ins Gebüsch wankte oder ob er ins Gebüsch sprang um zu fliegen, konnte bisher nicht aufgeklärt werden«, hieß es später in der Anklageschrift. Hovaguimian, der fünf Meter hinter ihm stand, schoss. Zwei Stunden später erfuhr er, dass der Schuss tödlich war. Der Tote war gerade 19 Jahre alt.

*

»Bis zu diesem Tag war ich ein Mensch, der gesagt hat: Hier ziehst du voll durch, hier ist deine Linie. Wenn ich diesen Beruf mache, mache ich ihn ganz.« Siegfried Hova, wie sich der heute 51jährige kurz nennt, um seiner Umwelt den zungenbrecherischen Namen zu ersparen, hatte eigentlich keine Perspektive – als Sohn eines hugenottischen Schneiders, der im Krieg blieb, und einer Mutter ohne Beruf, die ihn und die Schwester als Reinemachefrau durch die Nachkriegszeit brachte. Damit sie Kartoffeln essen konnten, mussten die Kinder Flaschen sammeln. Fleisch gab es allenfalls sonntags. »Während wir noch mit Leibchen und langen Strümpfen in die Schule gingen, hatten andere schon Strumpfhosen an.«

Der Junge wollte heraus aus dem kleinen Leben. »Ich bin Bergmann, wer ist mehr?« rief es damals von den Plakatwänden. Bergleute bekamen Kleidermarken und Essentalons, erhielten im kriegszerstörten Land schneller eine Wohnung. »Wir waren nichts, hier konntest du etwas werden.« Hova ging ins Mansfelder Land, wurde Hauer im Kupferbergbau. Dann kam die Einberufung zur NVA. Wieder eine Chance. Das straffe militärische Regime machte ihm nichts aus, im Gegenteil. Es gab Halt und Sicherheit. Er verpflichtete sich erst für drei Jahre, dann noch einmal. Er diente nicht irgendwo, sondern bei den Grenztruppen. »Es war ein Unterschied: Der normale Soldat machte seine acht Stunden und hatte da acht Stunden Ausbildung. Wir hatten acht Stunden Dienst und nebenbei Ausbildung. Wir waren eigentlich die Elite.«

Plötzlich hatte Günter Hovaguimian eine Perspektive. Er wurde Unteroffizier, Feldwebel, er konnte Fähnrich werden. »Der Staat hat mir das ermöglicht, dass ich überhaupt so weit rauskommen konnte. Wäre ich damals in der BRD groß geworden, wer weiß, ob ich da noch lebte. Oder nicht vielleicht zu denen gehörte, die auf der Straße liegen, tagtäglich, Assis, die Delikte begehen.«

Ihm ging es gut, und er wusste warum. »Ich hatte eine schwere Vergangenheit und konnte mich entwickeln. Es gab nichts, wir mussten nehmen, was da war. Und da sagst du dir eben: Jawoll, die haben dir das ermöglicht. Dafür gibst du das, was du hast. Ich bin in diesem Staat groß geworden und hätte mich für ihn verbrennen lassen.«

*

In der Kompanie hatte er seine Frau kennengelernt; sie war dort Köchin. Sie heirateten, der Sohn kam. Wohnung am Standort, der Trabant hinter dem Haus. 1400 Mark Sold monatlich – in der DDR nicht wenig Geld. »Seitdem ich bei der Grenze war, war das eigentlich meine zweite Heimat.« Eine »Heimat« der besonderen Art: »Ich habe eigentlich nichts anderes mehr kennengelernt als das Sperrgebiet. Ich bin da gar nicht mehr rausgekommen. Entweder war ich in der Kaserne oder zu Hause. Und dorthin konnte keiner. Es war schon schwer, mal die eigene Mutter reinzubringen.«

Vor bestimmten Gefahren war man hier sicher. »Das Sperrgebiet war in den 60er Jahren so weit gesäubert worden, dass es da keinen gab, der eine negative Meinung sagte, jedenfalls nicht von denen, die dort wohnten.« Und man mied unkalkulierbare Risiken: »Ich will nicht sagen, dass es Angst war, aber da ich mich nun einmal für diesen Beruf entschieden hatte, gab es kein West-Fernsehen, keinen West-Rundfunk. Man hatte seine zwei Programme und die Presse. Die »Junge Welt« und das »ND« – das war das A und O.« Und die Politschulungen, die den Zusammenhang zwischen den großen Fragen und dem täglichen Grenzdienst herstellten. »Frontdienst für den Frieden«, wirft Sohn Marco ein. Und der Vater nickt. »Ja, in der Art.«

Dass jemand die DDR verlassen wollte, war für Günter Hovaguimian nicht zu verstehen. Dafür konnte es nur kriminelle Gründe geben. »Abhauen tut nur der, der etwas auf dem Kerbholz hat, egal was. Entweder hat er geklaut oder ist eingebrochen. Jedenfalls ist er mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Das haben wir in den Politschulungen herausgearbeitet.« Nahmen sie Grenzverletzer fest, hörten sie nie etwas über deren konkrete Motive. »Dass es normale Bürger sind, solche, die nur ins andere Land wollen, das gab es nicht. Über Politisches wurde da nie gesprochen.« Auch von den dreien, die Hovaguimian stellte, hat er damals nichts Derartiges erfahren. Und nicht danach gefragt.

Er hörte aber von Grenzsoldaten, die im Dienst erschossen wurden: »Für uns gefallen, erschossen, hinterhältig erschossen. Das hat sich in dir dann aufgebaut. Du wirst vorsichtiger.« Die Angst ging immer mit auf Streife. »Wer rausgegangen ist, war froh, wenn er heil wieder reinkam. Nachts war es am schlimmsten. In der Regel kamen sie in der Dämmerung oder am Morgen. Dich konnten sie in der Regel zuerst sehen. Vorsicht war das höchste Gebot.«

*

Auch am frühen Abend des 24. März 1971. Hovaguimian funktionierte in dieser Sekunde so, wie er es sollte. Ausbildung und Erziehung hatten sich bewährt. Grenzverletzer waren festzunehmen oder zu vernichten. Was das hieß? »Sie sollten fluchtunfähig sein. Weiter hast du nicht gedacht. Wenn du die Waffe richtig ansetzt, dann wirst du den Grenzverletzer. . . also dass er nicht mehr weg kann.« Hinterher gab es keine Diskussion. »Es war eine Selbstverständlichkeit: Wenn einer flieht, wird von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.« Er wurde zum Stabsfeldwebel befördert, erhielt die Verdienstmedaille der DDR, die Arthur-Becker-Medaille in Gold. Die Erfurter Militärstaatsanwaltschaft untersuchte den Vorfall gründlich, führte sogar einen Lokaltermin durch. Über das Resultat hörte Hova nie etwas. »Da nimmst du an, dass es rechtlich war, wie du gehandelt hast.«

Günter Hovaguimian wollte es annehmen und konnte es doch nicht: »Den rechtlichen Zweifel verlierst du, aber das Moralische will aus dem Kopf nicht raus.« Als der 19jährige wegsackte, ging durch das Leben des Schützen ein Riss: »Dir rastet das Gehirn aus. Das Wichtigste ist: Hoffentlich bleibt er am Leben. Weiter nichts. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich nie an den lieben Gott geglaubt, aber nun dachte ich immer nur: Hoffentlich, hoffentlich kommt er durch. Und wenn du dann erfährst, was ist, geht es dir ganz dreckig. Dann fällst du in dich zusammen, dann setzt der Moralische ein, dann kommt der Druck im Gehirn – und bleibt.«

Dafür hat sich niemand interessiert. Hova blieb in der Kompanie. Anfangs flüchtete er sich zu seinen Hunden, dann machte er weiter wie bisher. So schien es. Doch der Druck wollte nicht weichen. Er erinnerte sich an seinen früheren Beruf. Diszipliniert wartete er bis zur nächsten Gelegenheit. Dann, 1974, quittierte er den Dienst. »Wenn du das mitgemacht hast, die Aussprachen danach, das Wiederholen am Ort, das Allein-gelassen-sein, dann wirst du das nicht mehr los. Was passiert war, musste ich verkraften, wenn ich den Job weitermachen wollte. Doch ich konnte es nicht verkraften.«

*

Man liess ihn gehen – und behielt ihn doch. Das Ereignis kam ins Kompaniebuch – als Heldentat. Andere Grenzsoldaten sollten sich an ihm ein Vorbild nehmen. Und sie taten es. Auch jener Hovaguimian, der 17 Jahre später in die Lichtenhainer Kompanie kommandiert wurde – Günters Sohn Marco. Er erfuhr zum ersten Mal, was sein Vater an jenem Märzabend 1971, an dem er gerade zwei Jahre alt gewesen war, getan hatte. »Dass er dort stand, mit seinem Namen, das empfand ich als Auszeichnung. Ich war stolz. Er hatte als Grenzsoldat seine Pflicht getan.« Marco Hovaguimian verpflichtete sich für 25 Jahre. Er wollte dem Vater nacheifern, und der ließ ihn gewähren. Zwar konnte er den Stolz des Jungen nicht teilen, aber ihn auch nicht abhalten das zu tun, wozu schließlich auch er ihn erzogen hatte. Wie einst er, so funktionierte nun der Sohn: »Auch ich habe in den letzten Monaten der Grenzsicherung noch Festnahmen mitgemacht, bin in heikle Situationen gekommen. Ich wusste auch, dass ich auf Menschen würde schießen müssen. Man hatte mich bei der Musterung gefragt, ob ich das könnte. Sonst wäre ich nicht an die Grenze gekommen.«

Für Marco endeten die 25 Jahre nach nicht einmal so vielen Monaten, aber ins Leben des Vaters kehrte die Grenze 1991 zurück. Er wurde vernommen und schließlich beschuldigt, »einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein« und vor dem Geraer Landgericht angeklagt. Wie bei inzwischen Dutzenden anderen Prozessen gegen Grenzsoldaten befand die Staatsanwaltschaft: »Der Angeschuldigte kann sich nicht darauf berufen, sein Handeln sei wegen des ihm erteilten Befehls, Grenzdurchbrüche notfalls unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern, rechtmäßig gewesen.« Sie beantragte zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und eine Geldstrafe. Die Verteidigerin Birgit Wolf plädierte auf Freispruch. Das Gericht aber folgte eher der Anklage und verurteilte Günter Hovaguimian zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung.

Günter Siegfried Hovaguimian hat trotz Anratens der Anwältin keine Revision eingelegt. Er möchte mit der Sache zu Ende kommen – und wird es doch nie können. Er, der rechtschaffen leben und nie gegen ein Gesetz verstoßen wollte, hat einen Menschen getötet, und zwar in jenem Moment, in dem er dem Gesetz Genüge zu tun glaubte – so wie man es ihm beigebracht hatte. Hova war 1964 zu den Grenztruppen gegangen, weil er dort mit Hunden arbeiten konnte, denn er liebte Hunde. Er liebt sie auch noch heute, aber er will sich keinen mehr anschaffen. Denn sie erinnern ihn an jene Minute seines Lebens, in der es einen Riss bekam.

(Erschienen in »Neues Deutschland« vom 10. Februar 1996)

One Reply to “An der Mauer blieb niemand ohne Verletzungen”

  1. Die Grenzen zur Zeit der Blockkonfrontation waren Frontlinien, auch wenn es „nur“ Kalter Krieg war. Krieg bleibt Krieg!
    In diesen „Sperrbereich“ (Fünf-Kilometer-Streifen) kam niemand „zufällig“ hinein, sondern mit Vorsatz. Das wurde von keiner Seite jemals in Frage gestellt. Die Anwendung der Schußwaffe war auf Warntafeln angezeigt, wie heute noch in jedem militärischen Sperrgebiet der Welt.

    Daraus „nachträglich“ eine Propaganda-Schau zu entwickeln, ist juristisch gesehen einfach „primitiv!“
    Das Grenzregime des Ostblocks ist vor der UNO nie als „völkerrechtswidrig“ verurteilt worden. Immer wurde betont, daß die Art und Weise der Grenzsicherung der jeweilige Staat zu bestimmen hat.
    Auch die Regierungen der BRD (seit Brandts „Neuer Ostpolitik“) haben die „Zonengrenze“ zur DDR vom Grundsatz her respektiert. Mit Aufnahme beider deutscher Staaten in die UNO (1973) war es dann die jeweils anerkannte „Staatsgrenze“ Ost bzw. West.

    Es gab auf „östlicher“ Seite auch keinen gesonderten „Schießbefehl“ auf Grenzverletzer. Ausreichend zur Anwendung waren und sind die Schußwaffen-Gebrauchsbestimmungen, wie überall auf der Welt ähnlich formuliert.

    Jeder Schütze ist natürlich eigenverantwortlich im Gebrauch der Schußwaffe. Diese Tatsache verschafft ihm immer persönliche Entscheidungsfreiheit – bis zum vorsätzlichen Fehlschuß!
    Doch dieser persönliche Schritt unterliegt keinem Gesetz und ist daher nicht einklagbar.

    Der Umgang mit den Angehörigen der ehemaligen Grenztruppen der DDR gehört in die Kategorie der „Rache-Justiz“ und hat mit einer seriösen Rechtsprechung nichts zu tun.

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