Wer gegen Rechts kämpft, macht sich verdächtig

In Sachsen hat diese Woche das »Alternative Kultur- und Bildungszentrum Pirna« (AkuBIZ) einen so genannten Demokratiepreis abgelehnt, der von der Landesregierung mit einer undemokratischen Zumutung versehen wurde. Die Initiative, die sich besonders im Kampf gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus einen Namen gemacht hat, sollte vor Entgegennahme des Preisgeldes von 10 000 Euro eine Erklärung unterschreiben, mit der sie sich faktisch verpflichtete, ihre Arbeit und ihre Partner vom Verfassungsschutz untersuchen zu lassen. Das CDU/FDP-regierte Sachsen machte sich damit zum Vorreiter der schwarz-gelben Bundesregierung, die generell plant, Fördergelder für den Kampf gegen Rechts nur noch dann zur Verfügung zustellen, wenn die beteiligten Vereine und Initiativen eine Ergebenheitserklärung gegenüber den bestehenden Verhältnissen abgeben, die a priori – und im Gegensatz zu einer inzwischen nicht geringen Zahl von Verfassungsschutzurteilen – als grundgesetzkonform und damit für sakrosankt erklärt werden.

Nicht so sehr das Ansinnen der sächsischen Staatsregierung und der Bundesregierung, sondern vielmehr der mutige Verzicht der Pirnaer Antifaschisten auf das dringend benötigte Geld hat erheblichen Staub aufgewirbelt, doch genau betrachtet ist solch ein Verhalten der Regierenden nicht neu, hat es vielmehr in der Geschichte der Bundesrepublik bereits prominente Vorläufer. Und zwar in jener gerade kürzlich wieder aufgedeckten Praxis, gleich nach dem Krieg in die neuen »demokratischen« Ministerien zwar unbehindert alte Nazis einziehen zu lassen, ihre Kritiker aber oder gar antifaschistische Widerstandskämpfer weitgehend aus ihnen fernzuhalten. Die bürgerlichen Politiker wussten und wissen eben, dass ihnen von Rechtsextremen keine wirkliche Gefahr drohte und droht, denn diese hatten und haben weder vor, ihnen ihr Eigentum als Deutsche zu nehmen noch ihre Positionen, solange sie sich – wie in der NS-Zeit – bereitwillig anpassen und schon gar nicht planten und planen sie, das kapitalistische System abzuschaffen.

Das jedoch befürchten sie von Linksextremisten, aber auch von jedem gemäßigten Linken – siehe den Umgang mit deren Partei im Bundestag wie der Öffentlichkeit. Daher ist es beinahe gesetzmäßig, dass die bürgerliche Politik den Feind auf der Linken sieht und nicht auf der Rechten. Und damit auch, dass sie ihre – zwar etwas schmuddeligen, dafür aber umso wirksameren – Verbündeten rechts gegen deren Widersacher links schützt – wie im Affentheater um ein NPD-Verbot ebenso zu sehen ist wie an den Polizeiketten zur Abschirmung rechtsextremer Demonstrationen. Rechte jedenfalls haben die Härte des »Rechtsstaates« noch nie so unmittelbar zu spüren bekommen wie linke Demonstranten, jene aus dem Stuttgarter Stadtpark, die sich allein durch ihre Unbotmäßigkeit gegenüber dem Herrschaftssystem linker Gesinnung verdächtig machten, eingeschlossen. Manche wie der sächsische CDU-Politiker Volker Bandmann gehen dabei sogar so weit, Initiativen gegen Rechts als »kriminelle Gruppen« zu bezeichnen.

Es ist also nicht so, dass das bundesrepublikanische Establishment aus dem Nationalsozialismus nichts gelernt hätte. Es wollte in seiner Mehrheit daraus gar nichts lernen, weil es dann hätte befürchten müssen, sich eigener Machtpositionen zu berauben.

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