Manfred Götzl – ein Technokrat der Paragrafen

(pri) Der Vorsitzende des Münchner OLG-Staatsschutzsenats hat bislang eher unglücklich agiert. Er steht in der Tradition seiner bisherigen Prozessführung und Rechtsprechung, die den Anforderungen dieses Verfahrens jedoch kaum genügen dürfte. Im NSU-Prozess muss Manfred Götzl den Weg zur Wahrheit erst noch finden.

Die meisten Fotos vor Prozessbeginn zeigten Manfred Götzl etwas von oben herab ab auf die Kameralinse schauend, mit eiskaltem Blick, ohne auch nur den Anflug eines Lächelns. Wem das nicht reichte, gab ihm den Richterhammer wie einen Baseballschläger in die Hand, und die »heute-show« karikierte ihn gar in tierisch-wütender Manier … Mit seinem Agieren in Vorbereitung des Prozesses gegen Beate Zschäpe und vier ihrer mutmaßlichen Unterstützer aus dem Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat sich der Vorsitzende Richter am bayerischen Oberlandesgericht (OLG) zwar vor allem zum Buhmann der Medienzunft gemacht, aber auch juristische Beobachter sind sich nicht sicher, ob er dem Verfahren mit all seinen politischen Implikationen gewachsen sein wird.

 

Der 59-jährige Franke gilt in der Münchener Justizszene seit langem als »harter Hund«, und ganz in diesem Sinne versuchte er als Vorsitzender des Staatsschutzsenats am OLG von vornherein klar zu machen, wer Herr des Verfahrens ist – eine gegenüber mitunter uneinsichtigen oder auch nur trickreichen Tätern vielleicht sinnvolle Strategie, nicht jedoch gegenüber den Opfern einer unvorstellbaren Mordserie, die bereits durch die von Vorurteilen ihnen gegenüber geprägten Ermittlungen in ihrem Vertrauen in den bundesdeutschen Rechtsstaat schwer erschüttert worden waren und nun erleben mussten, dass auch die Justiz ihnen keinerlei Empathie, geschweige denn Respekt entgegenbrachte.

 

Zwar tun einige sich stark überschätzende überregionale Tageszeitungen so, als sei ihre Behandlung dass Hauptproblem; tatsächlich begann der Skandal bereits dann, als das OLG das legitime Anliegen des türkischen Botschafters, bei einem Prozesse über den rassistischen Mord an acht seiner Landsleute ständig präsent sein zu können, abschlägig beschied. Es setzte sich fort, als der Vorsitzende Richter gegenüber den Nebenklägern – Angehörige der Opfer und durch den diskriminierenden Umgang seitens der Behörden faktisch selbst zu Opfern geworden – und ihren Anwälten einschränkende Auflagen machte. Und es gipfelte darin, dass das Gericht zumindest billigend in Kauf nahm, dass durch die Methode der Pressezulassung türkische Medien ausgegrenzt wurden.

 

Erst das Bundesverfassungsgericht stellte – zum erkennbaren Unwillen Manfred Götzls – die erforderliche Öffentlichkeit her; ein Umdenken des Richters bewirkte es nicht. Zum Prozessauftakt mussten sich fünf Abgeordnete des türkischen Parlaments mitsamt dem Generalkonsul in der Zuschauerreihe anstellen – in Tuchfühlung mit bekannten Neonazis. Und Nebenklägeranwälten blieb nur das Verfahrensrecht bei dem Versuch, Opfern mehr öffentliche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Der Vorsitzende antwortete darauf und auf Befangenheitsanträge der Verteidiger mit einer einwöchigen Vertagung, die die Nerven der am stärksten Betroffenen einmal mehr strapaziert. Wer will, kann dies alles durchaus als Indizien werten – Indizien zumindest für eine deutliche Distanz gegenüber den ausländischen Opfern der Mordserie und ihren Erwartungen.

 

Die Wirklichkeit jedoch ist möglicherweise viel profaner, was sie freilich nicht besser macht. Denn Manfred Götzl wird sowohl von Verteidigern, die ihm gegenüber standen als auch von langjährigen journalistischen Beobachtern seiner Prozesse bescheinigt, »ein exakter und guter Jurist« zu sein, »einer, der akribisch die Akten studiert, sich akkurat vorbereitet«. Als »Wahrheitssucher« bezeichnete ihn der Münchener Rechtsanwalt Steffen Ufer, der einst auch angeklagte DDR-Grenzsoldaten verteidigt hatte. »Er bohrt tiefer, als es sonst allgemein üblich ist.« Auch in das jetzige Verfahren arbeitete er sich bereits seit Ende 2012 intensiv ein, gönnte sich kaum ein Wochenende.

 

Doch Götzls Problem könnte darin bestehen, dass er seine »Wahrheit« vor allem aus den Akten zieht und sie hernach kaum noch erschüttern lässt. Die Akten prägen seine Sicht auf das Tatgeschehen. Zeugen, die diese Sicht bestätigen, finden eher Gehör als jene, die sie in Frage stellen. Denn widersprechende Aussagen, konträre Gutachten, neue Beweisanträge betrachtet der Richter schon mal als Prozessverschleppung, als »Beschäftigungstherapie« für den Senat und reagiert entsprechend. »Er tut sich … schwer, neue Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen«, zitiert die »Welt« den Strafverteidiger Peter Witting. Dabei kann Götzl dann auch sehr »emotional« werden, wie es zahlreiche Verteidiger wohlwollend ausdrücken, er habe »eine extrem kurze Zündschnur«, reagiere cholerisch.

 

Im Verfahren gegen den so genannten Parkhausmörder Benedikt T., der die Tat unbeirrt leugnete, hatte er ein lebenslängliches Urteil auf der Basis von Indizien gefällt, von denen »jedes einzelne noch nichts beweist, aber die Gesamtschau aller Indizien«, und damit beim Angeklagten, bei Verteidigern und Publikum einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, gegen den er ungerührt fast zwei Stunden lang die Urteilsbegründung verlas. Heiko K., der einen ehemaligen Arbeitskollkegen getötet und zerstückelt hatte, erhielt zwar die gleiche Strafe, jedoch sah Richter Götzl – anders als bei Benedikt T. – keine besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Entlassung ermöglicht. K. hatte ein Geständnis abgelegt, was vom Gericht als »Signal an die Angehörigen« gewertet wurde. »Unterwerfung«, so sagen manche, werde von Götzl honoriert. Er möchte nicht nur, dass der Täter sein Urteil akzeptiert, sondern auch, dass er sich für die Tat entschuldigt. Vielleicht seine Methode, Opfern eine gewisse Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen. Vielleicht aber nur der Drang nach Bestätigung des eigenen Egos.

 

Denn in anderen Fällen wurde er laut und ehrverletzend. Ein 57-jähriger Radfahrer, der einem jungen Mädchen zu Hilfe kam, wurde von deren Peiniger verfolgt und angegriffen, worauf er diesen in Notwehr mit seinem Taschenmesser schwer verletzte. Für Götzl unverhältnismäßig, weshalb er ihn zu viereinhalb (!) Jahren Haft verurteilte und seinen Verweis darauf, er habe schon einen Überfall mit zahlreichen Schädelbrüchen erlitten, kommentierte, er solle nicht »in Selbstmitleid zerfließen«. Ähnlich erging es einem Studenten, der von fünf Jugendlichen angegriffen wurde und sich ebenfalls mit einem Messer wehrte und dafür drei Jahre und neun Monate bekam. Seinen Protest quittierte der Richter mit den Worten: »Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt.«

 

Gerade dieser Schuldspruch aber wurde vom Bundesgerichtshof kassiert, für Manfred Götzl eine schwere Schlappe, denn er achtet penibel darauf, revisionssichere Urteile zu fällen, was ihm bisher ansonsten auch immer gelang. Der Preis dafür ist eine überexakte, beinahe bürokratische Abwicklung der Verfahren, nach dem inzwischen wohl etwas verstaubten Juristenmotto »Wer die Paragrafen kennt, muss sich sonst keine Gedanken machen.« Und die Paragrafen kennt der Jurist, der 1983 als Staatsanwalt begann und als solcher mit kurzer Unterbrechung bis 1999 tätig war, ehe er ins Richteramt wechselte und 2010 in die heutige Position aufstieg. Manche sagen gar, er arbeite auch als Richter noch wie ein staatsanwaltlicher Ermittler; diese glauben in der Regel eher an die Schuld als an die Unschuld des Verdächtigen.

 

Für Götzl ist Recht offensichtlich ein Dogma, das wie eine gut geölte Maschine über die Prozessbeteiligten hinwegrollt, ohne viele Gedanken darüber zu verlieren, dass es sich dabei um Menschen handelt. Die langjährige »Spiegel«-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen nannte ihn einen »Technokraten«, und er steht wohl formal jenem »furchtbaren Juristen« Hans Filbinger nahe, dem Rolf Hochhuth einst bescheinigte, er gehöre »zu jenen kontinuierlich dasselbe denkenden Menschen, die ihre geistige und sittliche Unfähigkeit, Folgerungen aus historischen Ereignissen zu ziehen, vermutlich mit Konservatismus verwechseln«.

 

Natürlich ist der Münchner Gerichtsvorsitzende, der den Nazi-Kriegsverbrecher Josef Scheungraber noch als 90-Jährigen zu lebenslänglicher Haft verurteilte, jeglicher rechtsradikaler Gesinnung unverdächtig. Dass er aber verstanden hat, dass zehn rassistisch motivierte Morde nicht als gewöhnliche Tötungsdelikte abgeurteilt werden können, und dass er darüber hinaus völlig frei von jener hierzulande nicht seltenen latenten Anti-Stimmung gegenüber Fremdem, Islamischem, Türkischem ist, hat er bisher nicht überzeugend nachzuweisen vermocht. Aber vielleicht ist dazu noch Gelegenheit, wenn die derzeit verhandelten Befangenheitsanträge abgewiesen werden.

(Leicht gekürzt erschienen in: »Neues Deutschland« vom 8. Mai 2013)

One Reply to “Manfred Götzl – ein Technokrat der Paragrafen”

  1. Juristen sind in Deutschland außerordentlich privilegiert. Selbst Systemwechsel machen ihnen wenig aus. Nach 1945 übernahm die Bundesrepublik Deutschland die Mehrheit der „braunen“ Rechtsprecher. Nach 1990 konnten sich die „DDR-Getreuen“ in privaten Kanzleien niederlassen.
    Diese „Unangreifbarkeit“ formt natürlich ein Standesbewußtsein bis zur Unerträglichkeit. So versteht sich das Bundesverfassungsgericht als „Über-Regierung“ und „Rat der Weisen“, die über die „Gesetzes-Tafeln“ wachen. Richter werden nicht vom Volk gewählt. Diese „Richter-Demokratie“ entwertet die vom Volk gewählten Vertreter. Das ist sehr bedenklich und trägt nicht (immer) zum Rechtsfrieden bei.

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