In Sachen NSU agiert die Justiz nicht besser als zuvor Polizei und Geheimdienste

(pri) Wenn auch Politik und die meisten Medien weiter an der Legende stricken, vom bayerischen Oberlandesgericht sei beim Prozess gegen Vertreter des nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten, so gibt es dafür bislang keinerlei Beleg. Im Gegenteil; eher erweckt das Vorgehen der Münchener Richter den Eindruck, als begäben sie sich entschlossen in die Spur von Polizei und Geheimdiensten, die schließlich alles Mögliche taten, die Mordserie der Rechtsterroristen nicht aufzudecken, sondern statt dessen die Opfer zu Tätern zu erklären.

 

Die diskriminierende Behandlung der türkischen Bürger, in acht von zehn Fällen das Ziel der Neonazi-Bande, war die entscheidende Ursache für den Misserfolg aller Fahndungsmaßnahmen und nicht – wie gern suggeriert wird – eine angeblich unerklärliche Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Und ebenso ist nicht »unsensibles Verhalten« der Münchner Richter der Grund für die Fortsetzung des Skandals um den NSU-Prozess schon vor seinem Beginn, sondern die Grundeinstellung des Gerichts, das die politische Dimension des Verfahrens schlicht leugnet und daraus einen ganz normalen Mordprozess zu machen versucht, bei dem weder die Herkunft der Opfer noch die politischen Motive der Täter interessieren, weshalb auch die Berichterstattung darüber tunlichst nicht diesbezüglich geprägt sein sollte, sondern vom natürlichen Sensationsbedürfnis des Publikums.

 

Wer so denkt, muss natürlich fassungslos darüber sein, dass das bei solchen Prozessen übliche »Windhundverfahren« der Journalistenanmeldung plötzlich in Frage gestellt wird, nur weil heimische Medienvertreter im Unterschied zu ihren ausländischen, vor allem türkischen Kollegen »flink wie Windhunde« (übrigens ein berühmtes Zitat Adolf Hitlers) waren. Und er kann nicht zulassen, dass die darin zum Ausdruck kommende Überlegenheit der deutschen Medienzunft durch solidarisches Verhalten gegenüber den türkischen Journalisten aufgehoben wird, weshalb das Oberlandesgericht der bayerischen Metropole jeden entsprechenden Vorschlag umgehend ablehnte.

 

Nun bleibt nur die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellt – so wie das Untersuchungsausschuss der Bundestages die Versäumnisse von Polizei und Geheimdiensten bei der Ermittlung des rechtsterroristischen Verbrechen aufarbeitete. Denn zur Rechtsstaatlichkeit gehört auch eine solche Transparenz, die bei politischen Morden die politischen Hintergründe offenlegt und nicht verschleiert. Die es darüber hinaus jedem Beobachter ermöglicht, sich seine eigene Meinung zum Verfahren zu bilden, was eine umfassende und nicht willkürlich eingeschränkte Berichterstattung erfordert.

 

Wer diese für entbehrlich hält, verweist flugs auf die »Unabhängigkeit des Gerichts« und erklärt es damit für sakrosankt. Der CDU-Politiker Polenz hielt es sogar für angemessen, den türkischen Botschafter dafür zu rügen, dass er auf dem ungehinderten Zugang türkischer Offizieller und Journalisten zu dem Prozess bestand. Er verweigerte damit nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern vergaß zudem, wie sich seine Parteifreunde vor einigen Jahren gegenüber der Türkei verhielten, als ein Schüler dort angeklagt wurde, eine minderjährige Britin vergewaltigt zu haben. In diesem zum NSU-Prozess vergleichsweise läppischen Verfahren war die Unabhängigkeit der türkischen Justiz offensichtlich eine unerträgliche Zumutung für bundesdeutsche Politiker; sie forderten nicht nur – bis hin zur Kanzlerin – die sofortige Freilassung des Angeklagten vor Klärung der Vorwürfe, sondern drohten sogar der Türkei mit politischen Konsequenzen.

 

Solche aggressiven Töne waren jetzt seitens der Türkei nicht zu vernehmen, aber dem Münchener Gericht und interessierten politischen Kreise genügt offenbar der Verweis auf rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten, um einmal mehr die Opfer zu einer Art Täter zu machen. Sie beweisen damit, dass sie aus den Vorgängen um den in Deutschland bisher ziemlich ungehindert agierenden nationalsozialistischen Untergrund nichts gelernt haben.

One Reply to “In Sachen NSU agiert die Justiz nicht besser als zuvor Polizei und Geheimdienste”

  1. Die Bundesrepublik Deutschland scheint erneut ein „kranker Mann Europas“ zu werden, diesmal im Bezug auf die Rechtssicherheit und die Rechtssprechung. Ermittlungen und Prozesse werden über Jahre verschleppt mit der Begründung „rechtsstaatlicher Prüfungen“ unter Bedingungen „ständiger Überlastung“ der rechtsprechenden Organe. Das schadet eindeutig dem Ansehen Deutschlands im In- und Ausland! Das bayerische Oberlandesgericht in München ist sich offenbar seiner politischen Verantwortung nicht bewußt. Die türkische „Minderheit“ im Staat nähert sich der 10-Prozent-Grenze im Bevölkerungsanteil. Ihr Recht zur Mitsprache wird daher folgerichtig immer größer (siehe auch die Forderung nach der doppelten Staatsbürgerschaft). Deutschland hat die Zuwanderung gewollt und muß also auch die „Konsequenzen“ daraus tragen. Das „Bayerische Amtsgericht“ scheint das in seiner (bornierten) „Unabhängigkeit“ nicht zu begreifen („Unter den Talaren …“). Es droht eine innenpolitische Konfrontation mit nicht absehbaren Folgen für den sozialen Frieden im bereits krisengeschüttelten Land.

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